Das war durchaus nicht einfach, weil auch die Feuerwehr an sich dort ein Problem hatte. Man muss das fairerweise sagen. Die konstruktive Rolle des Landes
feuerwehrverbands will ich dabei herausstellen. Otto Fürst hat da viel getan, dass das Gesetz entsprechend beraten werden konnte.
Zwei Bemerkungen dazu: Die Koalition steht nach wie vor zu den kleinen Feuerwehren. Wir brauchen die kleinen Wehren auch in der Fläche.
Sie steht als Zweites dazu, die Acht-Minuten-Grenze wird bleiben. Das Wort von Walter Zuber hat auch für seinen Nachfolger Bestand.
Es war naturgemäß so, dass wir natürlich einen Schwerpunkt im Bereich des Rettungsdienstgesetzes erlebt haben. Herr Dr. Schmitz hat es gesagt. Wir haben uns mit einem EU-Recht auseinander gesetzt.
Wir kommen in eine ganz schwierige Phase, wenn wir uns festlegen, dass nur bestimmte Verbände etwas tun können. Die EU wird das aus Wettbewerbsgründen nicht akzeptieren.
Ich will noch eine Bemerkung dazu machen. Ich bin froh, dass wir diese Öffnung haben, wir gegenüber der EU sagen können, wir haben uns in dieser Frage geöffnet und uns nicht nur auf einen großen Verband fes tgelegt.
Herr Schmitt, wir haben uns vorhin über Standards unterhalten. Wir legen damit zwei neue Standards fest. Damit sind wir alle einverstanden.
Mit dem Rettungsassistenten, das wird Geld kosten. Mit dem Notarzt, das kostet Geld, Herr Wirz. Ich stelle fest – das kann ich heute tun, weil das mittlerweile erledigt ist –, wir haben die Notarztfrage im gesamten Land mit diesem Gesetz gelöst.
Wir haben einen hervorragenden Mitarbeiter, Herrn Gundlach, der sich jedes einzelne Krankenhaus vorgenommen und dort Lösungen gefunden hat. Das ist mit großen Schwierigkeiten verbunden, da wir nicht der Kostenträger sind, sondern die Kassen, die das bezahlen.
Dann müssen wir uns entsprechend bewegen, das heißt, das vor Ort lösen. Das ist der zweite Standard. Das ist richtig.
Wir werden noch ein Drittes tun. Das kann ich Ihnen heute ankündigen. Wir werden das mit der Situation des Apothekennotdienstes verbinden. Das hat in der letzten Plenarsitzung eine große Rolle gespielt.
Wir sind von unserem Haus aus der Meinung, dass wir die Notarztstandorte mit den Apothekenstandorten verbinden müssen, damit die Menschen keine langen Wege haben, um zu ihren Medikamenten zu kommen.
Noch einmal: Die Notarztfrage ist gelöst. Wir werden diese Frage lösen. Wir haben die Finanzierung dieser Frage auch gelöst.
Ich will eine letzte Bemerkung machen. Wir haben die Integrierte Leitstelle geschaffen. Wir halten an diesen Integrierten Leitstellen fest.
Wir werden sie sukzessive schaffen, weil ich verschiedentlich gefragt werde, wann wir das umsetzen. Das kostet Geld des Landes, der Kostenträger und der Kommunen.
Meine Damen und Herren, zwar wenig Geld der Kommunen, aber sie müssen mit im Boot sein, weil es ihre Einrichtung sein muss und sie sich verantwortlich fühlen müssen. Sie kann nicht allein von Mainz aus geführt werden.
Meine Damen und Herren, ich denke, mit diesem Gesetz, mit beiden Teilen, legen wir ein wirklich gutes Gesetz vor. Ich bin guter Dinge, mit Ihnen gemeinsam dieses Gesetz vollziehen zu können.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP – Drucksache 14/3937 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung, Änderung des Rettungsdienstgesetzes, Artikel 2, aufgrund des Antrags der CDU-Fraktion. Wer der Änderung des Rettungs
Dieser Artikel ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wer für die Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Drucksache 14/3502 – ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben! – Wer ist dagegen? – Das Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes und anderer Vorschriften ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
...tes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3805 – Zweite Beratung