Lieber Herr Kollege Billen, mein Name ist Peter Schmitz, geboren am 8. März 1955 in Gevenich, Kreis CochemZell, ehemals Bezirk Koblenz. Das zur Klarstellung.
Zum Thema „Vorsichtige Öffnung“. Ich habe gesagt, das ist ein Gesetz mit Augenmaß. Es ist typisch für diese Koalition, dass sie Dinge, die der einzelne Partner hineinträgt, aufnimmt und zu einem Konsens führt, mit dem beide leben können zum Wohl dieses Landes, und zwar deshalb, weil Ihr Katastrophenszenario weit übertrieben ist, Ihre Frage nach der Finanzierung sich insofern leicht beantworten lässt, als das DRK-interne Dinge sind, die weder Sie noch mich noch uns irgendetwas angehen. Ferner möchte ich damit aufräumen, dass das arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Gesundheitssystem in erster Linie Grundlage sein soll für Finanzströme zur Erhaltung von Strukturen, die wir durchaus als reformbedürftig ansehen. Wenn ich Ihre sonstigen Einlassungen zum Gesundheitssystem höre, hier und auf Bundesebene, habe ich an sich das Gefühl, dass Sie auch dieser Meinung sind, dass Sie, wenn es um die eigene Haut und die regionale Betroffenheit geht, plötzlich vom Paulus zum Saulus werden,
also die Rolle rückwärts. Das leuchtet mir nicht ein. Wenn Sie hier geißeln, dass das System nicht zu teuer werden darf, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Kollegen Enders, der jetzt schon flüchtet, weil seine Standarderhöhung sicherlich nicht zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung beitragen dürfte.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst muss ich feststellen: Wir haben in Rheinland-Pfalz einen sehr guten Rettungsdienst. Wir haben auch ein gutes Rettungsdienstgesetz, und wir werden ein noch besseres bekommen, wenn dieses Gesetz heute in diesem Hause verabschiedet wird.
Jetzt zu Ihnen. Es ist schon bemerkenswert, wenn wir uns an die Beratungen in den Ausschüssen – drei waren es – erinnern. In allen drei Ausschüssen hat sich die CDU der Stimme enthalten. Das kann man noch nachvollziehen. Heute kommt der große Theaterdonner, dass man das Gesetz ablehnt, weil man irgendwo in den Erbsen gesucht und sich dann wieder einen wichtigen Punkt herausgegriffen hat. Man meint, damit könnte man dieses Gesetz ablehnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, Sie tun sich damit keinen Gefallen und tun auch damit dem großen DRK mit Ihrem Verhalten abs olut keinen Gefallen. Sie treiben einen Keil zwischen die Verbände, die seit vielen Jahren zusammenarbeiten und die alle damit einverstanden waren. Es gab nur einen einzigen Verband, der in der Anhörung das Gesetz abgelehnt hat, insbesondere aus dem Grund der Transporte im innerklinischen Bereich.
Nun möchte ich den anderen Kolleginnen und Kollegen auch noch einmal erzählen, um was es eigentlich geht. Wir haben in Rheinland-Pfalz annähernd 400.000 Krankentransporte im Jahr. Wenn wir sehr hoch greifen, dann kommen wir auf etwa 30.000 innerklinische Transporte. Das sind 30.000 von 400.000.
Lassen Sie mich noch etwas nachschieben. Das DRK ist in Rheinland-Pfalz einer der größten Träger von Krankenhausverbünden. Will mir irgendjemand im Land weismachen, dass das DRK seine eigenen innerklinischen Transporte dann von einem anderen Bewerber durchführen lassen würde? Da muss man irgendwo auf einem anderen Stern zu Hause sein, wenn man das annimmt. Also wird sich die Zahl von 30.000 noch minimieren. Es kommen dann vielleicht 15.000 heraus.
Herr Kollege Dr. Schmitz, Sie haben völlig Recht, das ist keine Öffnung, das ist ein Minispalt. Wir wissen alle, dass seit vielen Jahren die große Diskussion darum geht, ob man eine Möglichkeit hat, den öffentlichrechtlich organisierten Rettungsdienst so zu belassen, wie wir ihn heute haben. Der Europäische Gerichtshof hat uns gezwungen. Es gibt eine Entscheidung, in der ganz klar steht, ihr müsst beweisen, dass ihr, die ihr im Geschäft seid, dieser Arbeit auch gewachsen seid. Da
rauf haben wir im Gesetz reagiert. Wir haben die Hilfefrist von 15 Minuten, wir haben beim Krankentransport die Wartezeit von 40 Minuten eingeführt. Das war notwendig, weil wir meinen, dass es wichtig ist, dass die starke Arbeit der Rettungsdienste nicht aufgedröselt wird, indem man jetzt eine große Bandbreite von anderen Bewerbern drin hat.
Herr Kollege Dr. Enders, wir haben uns lange darüber unterhalten. Sie wissen, dass wir im Bereich der Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeugs sehr wohl auch die Information aus dem Land haben, dass es an einigen Stellen klemmt. Man kann nicht darauf antworten: Wir brauchen Rettungsassistenten. – Da muss man die Öffnung ein bisschen beibehalten. Wir haben überhaupt kein Problem damit, in der Zukunft anzuvisieren, dass wir die Besetzung mit einem Rettungsassistenten haben wollen. Das ist überhaupt keine Frage. Deshalb finde ich es schade, dass dieser für Sie auch sehr zentrale und wichtige Punkt – das haben Sie auch deutlich gemacht –, den wir jetzt ausgeräumt haben, dass es trotzdem nicht ausreicht, dass die große Oppositionspartei diesem Gesetz, das rundherum positiv zu bewerten ist, ihre Zustimmung versagt. Das ist ein Trauerspiel. Eigentlich müsste man sich dafür schämen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Stretz und Herr Dr. Schmitz, ich wohne in Adenau. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, haben wir jetzt neuerdings ein Verbundkrankenhaus, aber eine kleine Einheit. Ich möchte Ihnen nur ins Gedächtnis rufen, dass in diesem ganzen Hocheifelbereich – wir werden derzeit von der Rettungsleitstelle in Mayen betreut – die Notarztversorgung nur zu 75 % sichergestellt werden kann, weil bei kleineren Krankenhauseinheiten die entsprechenden Qualifikationsanforderungen einerseits für die Besetzung des Krankenhauses und zum anderen Teil für die Freistellung von Ärzten und die Qualifikation derer für den Notarzt nicht gegeben ist. Diese Krankenhäuser – das weiß ich von vielen Fällen – melden ab.
Wenn Sie hier sagen, wir hätten eine sehr gute Notarztversorgung und Rettungsdienst, dann ist das ein Teil davon. Herr Kollege Stretz, dann kann ich das so nicht nachvollziehen. Mit Ihrer Verschärfung der Qualifikationsanforderung für die Rettungsärzte,
bei kleineren Einheiten – das sage ich Ihnen voraus –, wenn nicht etwas Entscheidendes passiert – auch dort müssen Sie sagen, wo das Geld herkommt –, noch verschärfen.
Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Dr. Enders. Sie haben noch eine Redezeit von zwei Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch zwei, drei Dinge sagen. Frau Grützmacher, Ihr Beitrag war sehr interessant. Ich muss der Richtigkeit halber auf einen Punkt hinweisen. Ehrenamt und Rettungssanitäter ist nicht das Gleiche. Es gibt ehrenamtliche Rettungssanitäter und ehrenamtliche Rettungsassistenten, und genauso im hauptamtlichen Bereich. Es geht nicht um die Unterscheidung Ehrenamt und Hauptamt, sondern es geht um die Qualifikation. Das ist der entscheidende Punkt. Wer eine zweijährige Ausbildung hat, hat einfach eine höhere Qualifikation als jemand mit zwölf Wochen. Darum geht es letztendlich.
Ich habe mich gewundert, dass die FDP nicht das Trennmodell gefordert hat. Ich habe lange überlegt, warum sie das nicht fordert. Anscheinend haben Sie das nicht in den Vertrag 2001 hineingeschrieben. Das kann der einzige Grund sein.
Herr Kollege Schmitz, wenn es um Standards geht, natürlich können sie zwei oder drei Notärzte hinschicken, darum geht es nicht. Es geht doch darum, dass der Mindeststandard eingehalten wird.
Ich sagte es bereits. Sie bilden Ihre Zahnarzthelferinnen, die in der Regel keine Notfälle behandeln, glaube ich, drei Jahre aus oder noch mehr.
Letzter Punkt: In der Tat gibt es im Land – darum hatten wir in der Ausschussberatung gebeten – an einigen Orten Probleme mit der Gestellung von Rettungsassistenten für das NEF. Das ist im Süden bei einigen Wachen des ASB der Fall. Das ist mir bei der Übersicht aufgefallen, die wir bekommen haben.
Dass wir uns in beiden Ausschüssen der Stimme enthalten haben, was ist daran zu kritisieren? Der Sachverhalt wurde in der Fraktion intensiv diskutiert. Da mögen Sie jetzt lachen oder nicht.
In der Tat, ist es doch richtiger, sich zu enthalten, das vernünftig zu beraten und anschließend eine Mehrheitsmeinung zu bilden.
Selbstverständlich. Was ist denn das für eine Demokratie, wenn wenige Ausschussmitglieder die Mehrheitsmeinung der Fraktion festlegen. Das geht wohl nicht. Das sollte man akzeptieren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, ich bin nach den letzten Wortmeldungen etwas verwirrt.
Es bleibt dabei, was festgestellt worden ist: Dieses Gesetz – initiiert von meinem Vorgänger Walter Zuber – ist nicht nur modern, nicht nur notwendig, sondern es zeigt auch neue Wege.
Deswegen war es in der Beratung auch schwierig, es hat relativ lange gedauert, es war eine breit angelegte Beratung mit Anhörungen verschiedener Art und Ausschussberatungen, die sehr konstruktiv waren, wie ich denke.
Herr Dr. Enders, ich will Ihre Rolle dabei ausdrücklich positiv erwähnen. Sie haben aber auch den Eindruck im Umkehrschluss erweckt, ohne es negativ zu meinen, dass Sie bei diesem Gesetz zustimmen könnten, jedenfalls letzten Endes, wo wir es geöffnet haben, dass uns natürlich beim Rettungssanitäter ein Rettungsassistent besser anstehen würde.
Meine Damen und Herren, ich will noch eine Bemerkung zum Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz und dann zu dem Artikel 2 machen. Wir haben in dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz im Bereich der Feuerwehr die gesetzliche Lohnfortzahlung dort neu geordnet und in das Gesetz aufgenommen, die Freistellungsregelung und die Freiwilligkeitslösung in der Altersgrenze aufgenommen.
Das war durchaus nicht einfach, weil auch die Feuerwehr an sich dort ein Problem hatte. Man muss das fairerweise sagen. Die konstruktive Rolle des Landes