Um die Schülerinnen und Schüler auf die EuroUmstellung vorzubereiten, wurde darüber hinaus frühzeitig darauf geachtet, dass für alle Schularten und Fächer neu eingereichte Schulbücher auf den Euro umgestellt sind. Im Schulbuchkatalog sind alle Euro-Versionen entsprechend gekennzeichnet. Im Fach Mathematik der Grundschule – das ist besonders wichtig – sind bis auf eine Schulbuchreihe der Klassen 1 bis 4 alle Schulbücher umgestellt. Aus ökonomischen Gesichtspunkten können jedoch übergangsweise auch alte Bücher weiterhin verwendet werden. In den neu gestalteten Lehrplänen wurde die Umstellung auf den Euro an relevanten Stellen berücksichtigt.
Zu Frage 2: Aufgrund des oben schon genannten umfangreichen und hochwertigen Materialangebots sind vonseiten des Ministeriums für Bildung, Frauen und
Jugend bzw. des früheren Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung darüber hinaus keine eigenen Unterrichtsmaterialien entwickelt worden. Vielmehr wurde schon 1997 den Schulen mit Sekundarstufe I oder II ein Multiplikatorenpaket Europa der Landeszentrale für politische Bildung mit einem Kapitel „Der Euro kommt – die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion“ zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 3: Die oben aufgezeigten umfangreichen Materialien und Informationsmöglichkeiten ermöglichen aus unserer Sicht eine ausreichende Vorbereitung der Lehrkräfte und versetzen sie in die Lage, Unterrichtseinheiten zur Einführung des Euro zu entwickeln. Gleichwohl werde ich in der nächsten Zeit nochmals mittels eines Rundschreibens auf die Notwendigkeit einer intensiven Beschäftigung mit dem Thema gerade in der Währungsumstellungsphase hinweisen und noch einmal die einzelnen Informationsquellen benennen.
Frau Ministerin, Sie haben erklärt, dass im Bereich der Grundschule bis auf eine Ausnahme fast alle Verlage auf die Euro-Bezeichnung umgestellt haben. Sind die Bücher dieses Verlags besonders stark bei uns vertreten? Bis wann wird dieser Verlag umgestellt haben?
Ich habe gesagt, das war im Bereich der Mathematik, weil es hier besonders wichtig ist. Ich kann Ihnen leider im Moment nicht sagen, wie weit das verbreitet ist. Ich müsste, um es Ihnen sagen zu können, alle Schulen fragen; denn der Einsatz der Schulbücher wird letztlich im Schulbuchausschuss in der einzelnen Schule entschieden. Ich glaube nicht, dass mir die Daten zur Verfügung stehen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel und Herbert Jullien (CDU), Äußerungen von Finanzminister Mittler zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs – Nummer 2 der Drucksache 14/277 – betreffend, auf.
1. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung beabsichtigt, den kommunalen Finanzausgleich zulasten der Kommunen zu ändern?
2. Wie sehen die Pläne der Landesregierung im Einzelnen aus, und welche gesetzlichen Veränderungen sind hierzu geplant?
3. Was sind die jeweiligen Gründe, die die Landesregierung veranlassen, eine derartige Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs herbeizuführen?
4. Welche finanziellen Auswirkungen haben diese Veränderungen für die Gemeinden, Städte und Landkreise?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage trägt die Überschrift: Äußerungen von Finanzminister Gernot Mittler zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs.
Ja, Äußerungen von Finanzminister Mittler zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs. So ist es korrekt.
Diese Überschrift ist falsch; denn der Finanzminister hat sich bisher zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs überhaupt nicht geäußert. Er tut auch gut daran, dies im derzeitigen Stadium im Sinn von Vorfestlegungen nicht zu tun; denn der Landeshaushalt für das Doppelhaushaltsjahr 2002/2003 befindet sich zurzeit in der Aufstellung.
Bezüglich des kommunalen Finanzausgleichs gelten besondere Bedingungen. Dabei ist insbesondere die Vereinbarung zu beachten, die im März dieses Jahres zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden des Landes getroffen wurde.
Auf der Grundlage dieser Vereinbarung wurde nämlich eine Finanzausgleichskommission gebildet, deren Aufgabe darin besteht – ich zitiere – „die Grundlagen für einen aufgabengerechten vertikalen Finanzausgleich unter Berücksichtigung der Gleichrangigkeit der Aufgaben und der Leistungsfähigkeit des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften nachvollziehbar zu ermitteln. Dazu sind die Finanzentwicklungen des Landes und der Kommunen anhand nachvollziehbarer Ver
gleichsmaßstäbe und Referenzzeiträume darzustellen, diese Entwicklung sowie die Vorschläge zur Änderung der Finanzverteilung zu bewerten und dem Landtag und der Landesregierung eine Empfehlung dazu vorzulegen.“ So weit aus der Vereinbarung.
Die Kommission hat in der vergangenen Woche ers tmals getagt. Die nächste Sitzung ist für Ende kommender Woche vorgesehen. Es wäre unangemessen und nicht sachgerecht, wenn der Finanzminister im Vorfeld und während der Beratungen der Finanzausgleichskommission deren Arbeit durch öffentliche Äußerungen präjudizieren und belasten würde, ganz abgesehen von der rechtlichen Problematik eines solchen Verfahrens.
Aus diesen Gründen bin ich auch außerstande, die Mündliche Anfrage zu beantworten. Ich darf jedoch folgenden Hinweis geben:
Die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden geht zurück auf ein Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land BadenWürttemberg vom 10. Mai 1999, in dem festgestellt wird, „dass es vor Entscheidungen über den kommunalen Finanzausgleich eines verfahrensrechtlichen Schutzes der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie bedarf“.
Die Beteiligten, also die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung, haben in der Vorbemerkung zu der Vereinbarung festgehalten, dass der Verfahrensschutz durch eine vertragliche Regelung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden eingeführt werden soll. So viel zur Rechtslage.
Ganz allgemein kann ich jedoch erklären, dass die in der Finanzausgleichskommission erwogene Einbeziehung der Erstattungsbeträge für die Gesundheitsämter und die ehemals staatlichen Beamten in den Finanzausgleich seitens der Landesregierung nicht weiter verfolgt wird.
Herr Finanzminister, Sie haben dargestellt, Sie hätten überhaupt keine Äußerungen in Bezug auf Änderungen des kommunalen Finanzausgleichs gemacht. Ist das tatsächlich der Fall?
(Zurufe von der CDU: Es stand in der Zeitung! – Jullien, CDU: Wir haben die Presse zitiert! – Mertes, SPD: Ach, Sie glauben zu viel, was geschrieben wird!)
Ich habe eine Zusatzfrage. Sie haben gesagt, dass Sie die Beträge für die kommunalisierten Beschäftigten bei den Landkreisen nicht verändern wollen. Wollen Sie dann die Grunderwerbsteuer verändern?
(Pörksen, SPD: Das geht Sie doch gar nichts an! – Heiterkeit bei SPD und FDP – Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten – Dr. Weiland, CDU: Pörksen, das ist nicht dein Tag heute! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)
Herr Kollege Schnabel, ich habe deutlich gemacht, dass die Einbeziehung der Personalkostenerstattungen für die Gesundheitsämter nicht weiter verfolgt wird. Dies war eine Überlegung in einem Vorstadium.
Was darüber hinaus geht, sehe ich mich derzeit außerstande, mich dazu zu äußern. Dies wird in der kommenden Woche, wie es nach der Vereinbarung notwendig ist, zunächst mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Kommission erörtert werden.