Protocol of the Session on September 20, 2001

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir sollten es nicht einreißen lassen, uns nicht an die Redezeit zu halten. Das ist in niemandes Interesse.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das gilt für alle.

Ich erteile Herrn Ministerpräsidenten Beck das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass wir zu dieser in der Tat wichtigen Thematik die Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch im Parlament haben; denn es geht um medienpolitische Fragen, um wettbewerbsrechtliche Fragen und um Fragen der Technologieentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in unserem Land, die von zentraler Bedeutung sind.

(Beifall bei der SPD)

Wir alle haben immer wieder zu Recht betont, dass wir uns noch stärker in ein Informationszeitalter hinein bewegen, als das bisher der Fall ist. Das muss bedeuten, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland, auch in unserem Land Rheinland-Pfalz die technologischen Voraussetzungen dafür vorhanden sind, dass wir die gleichen Grundbedingungen wie andere industrialisierte, in der gleichen technologischen Stufe wie wir befindliche Länder haben.

Es ist für mich auch nicht von vornherein eine Frage des Glaubens an das Gute oder an das Böse, wenn dann eine solche Entscheidung getroffen wird, Kabelnetze zu veräußern. Es ist aber unsere Pflicht, uns mit den möglichen und tatsächlichen Folgen, die man bereits absehen kann, und möglichen, die noch nicht alle bis ins Einzelne übersehen werden können, auseinander zu setzen und rechtzeitig zu handeln.

Dieses rechtzeitige Handeln hat für meine Begriffe auch etwas damit zu tun, dass man Investoren ein klares Signal gibt, wo die Grenzen der Handlungsfähigkeit in Deutschland sind. Vor dem Hintergrund unseres Konsenses über den Umgang mit Medien, der notwendigen Vielfalt, der notwendigen Freiheit wollen wir aber auf der anderen Seite auch erkennbar machen, wo die Grenzen unsererseits hinsichtlich des Eingriffs in Eigentumsrechte gesehen werden. Das gilt es abzuwägen und zu einem frühen Zeitpunkt entsprechende Signale seitens der Politik wiederzugeben. Darum wollen wir uns bemühen, im Übrigen nicht nur auf Länderebene, sondern auch auf der Ebene gemeinsam mit dem Bund. Dort überschneiden sich in vielfältiger Weise die Kompetenzen.

Wir müssen dies auch entsprechend auf der europäischen Ebene begleiten, wo, wie Sie sicher wissen, eine Reihe von Verordnungen, die in diesen Bereich eingreifen werden, derzeit in der Beratung ist. Ich habe eine Reihe von Gesprächen dazu geführt und stelle fest, dass das, was in Europa derzeit angedacht ist, was an Entwürfen für Verordnungen auf dem Tisch liegt, in diesen Fragestellungen, über die wir heute reden, mit den Überlegungen kompatibel ist, die ich der Öffentlichkeit vorgestellt habe und meiner Kollegin und meinen Kollegen auch schriftlich zugeleitet habe.

In der Tat, in der ersten Septemberwoche hat Liberty Media in einem notariellen Kaufvertrag sechs KabelRegionalgesellschaften, darunter auch RheinlandPfalz/Saarland von der Telekom erworben. Sie wissen, lediglich Baden-Württemberg, Hessen, NordrheinWestfalen sind an andere Netzbetreiber gegangen, nämlich an Klesch NTL bzw. Callahan. Es geht jetzt darum, dass, wie dies bei jeder großen Transaktion dieser Art üblich ist, das kartellrechtliche Verfahren eingeleitet und abgeschlossen werden muss. Nach dem, was uns an Informationen vorliegt, wird nicht vor Jahresende mit einem Abschluss des kartellrechtlichen Verfahrens zu rechnen sein. Wenn – dies scheint mir eher wahrscheinlich zu sein – Liberty Media darüber hinaus versuchen wird, kleinere Kabelgesellschaften zusätzlich zu erwerben, wie PrimaCom, Tele-Columbus und andere, um einen unmittelbaren Zugang auch zu den Endkunden zu haben – wir haben verschiedene Netzebenen, die teilweise nicht von der Telekom betrieben werden, sondern von den genannten und anderen Betreibern –, wird dies erneut zu einer kartellrechtlichen Betrachtung führen müssen; denn das hat etwas mit der marktbeherrschenden Situation zu tun, die dort hinsichtlich der Verträglichkeiten mit den Spielregeln unserer Marktwirtschaft untersagt bzw. genehmigt oder mit Auflagen genehmigt werden kann.

Es ist auch – nicht nur und nicht in erster Linie – ein kartellrechtliches Thema, wenn ein solcher Kabelanbie

ter nicht nur Transporteur von Rundfunk- bzw. Telekommunikationssignalen ist, sondern auch selbst an Betreiberfirmen beteiligt ist bzw. selbst Betreiber von Inhalten, von Angeboten programmlicher Art ist. Auch dies ist – ich komme jetzt dazu – eine medienrechtliche, aber auch eine kartellrechtliche Frage. Darüber wird seitens des Kartellamts in der Unabhängigkeit, in der Aufgabenstellung, wie sie im deutschen Wettbewerbsrecht festgelegt sind, zu befinden sein.

Es ist richtig, was hier betont worden ist, dass wir die Entwicklung, die mit dieser Veräußerung der Breitbandkabelnetze vorgenommen worden ist, zum Teil im geltenden Medienrecht durchaus hinsichtlich der notwendigen Spielregeln abgefedert bzw. abgesichert haben. Ich erinnere dabei daran, dass bei einer analogen Verbreitung ein Belegungsrecht zum Teil zusammen mit dem Netzbetreiber die Einspeisung der Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der meisten privaten Programme einschließlich der Regionalangebote und der Offenen Kanäle über die LPR Aufgaben gewährleisten kann.

Ich erinnere ferner daran, dass bei digitaler Verbreitung – Herr Dr. Braun, ich denke, man muss das wirklich auseinander halten, sonst reden wir über zwei völlig unterschiedliche Bereiche; natürlich ist die analoge Betrachtung eine andere als eine digitale, die über mehrere 100 Programmmöglichkeiten technisch verfügt – für alle öffentlich-rechtlichen Programme und Angebote einschließlich regionaler und privater Programme eine Must-Carrry-Regelung gilt. Darüber hinaus ist in einem Drittel des gesamten Kabelkapazitätsangebots ein so genannter Vielfaltmix aus privaten Voll- und Spartenprogrammen, aber auch aus Fremdsprachenprogrammen einzuhalten. Dazu gibt es eine Regelung.

Der dritte Punkt ist, dass weiterhin die Vorschriften über den diskriminierungsfreien Zugang für Netze, Decoder und so genannte Navigatoren, soweit es um übergeordnete Benutzeroberflächen für die Auswahl von Programmen geht, sichergestellt sein müssen und dies auch geregelt ist.

Ich glaube dennoch, dass es notwendig ist, dass wir darüber hinaus einige Spielregeln ins Auge fassen und miteinander diskutieren. Ich muss sagen, ich kann Ihre Kritik, Herr Dr. Braun, nicht verstehen. Wir haben immer – davon bin ich ausgegangen – Konsens darüber gehabt, dass Rundfunk und Fernsehen in Rheinland-Pfalz, in Deutschland, im Rahmen der dualen Aufteilung zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern gesehen wird und auch so als Orientierung beibehalten wird. Wir wollten immer auch dafür Sorge tragen, dass dies in etwa in der Balance bleibt. Dabei geht es nicht um ein, zwei Prozent hin oder her, aber in etwa sollte das in der Balance bleiben.

Insoweit kann ich nichts Verwerfliches daran finden. Natürlich habe ich es getan. Ich habe mit dem VPRT geredet und habe mit den öffentlich-rechtlichen Verantwortlichen geredet. Wenn Grundübereinstimmung darüber herrscht, dass sie sagen, wir brauchen eine gewisse Sicherheit, dass wir auch im Zuge der Digitalisierung dann in diesen Programmen bestimmte Spielregeln einhalten – das wollen wir nicht in einer Art und Weise

tun, dass wir uns sozusagen aus abgeleitetem Recht vielleicht erst hineinklagen müssen oder uns lange Jahre gerichtlich auseinander setzen müssen, sondern wir wollen Klarheit haben –, dann halte ich dies nicht nur für legitim im Interesse der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernseh- und Rundfunkanbieter, sondern auch als unsere Pflicht, auch auf diese Überlegung einzugehen oder sie zumindest zu erwägen.

Für mich in jedem Falle hat diese Erwägung ergeben, dass ich einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet habe, der in der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz erörtert wird. Für eine Entscheidung wäre es noch zu früh.

Herr Abgeordneter Mittrücker, ich muss sagen, dass ich Ihre Kritik überhaupt nicht nachvollziehen kann. Gerade ist mir eine Aufforderung von Herrn Oettinger auf den Tisch geflattert, der, wenn ich es richtig weiß, die Medienpolitik der Union koordiniert. Darin fordert er mich als Vorsitzenden der Rundfunkkommission, aber auch die anderen Kolleginnen und Kollegen Ministerpräsidenten ausdrücklich auf, im Sinn des von uns vorgelegten Vorschlags tätig zu werden. Zwar wurde es nicht so detailliert dargelegt, aber die Aufforderung besteht.

(Beifall der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Mittrücker, CDU)

Bei der CDU weiß ich wirklich nicht mehr, woran ich bin. Das muss ich Ihnen wirklich sagen.

(Frau Spurzem, SPD: Das wissen die selbst nicht!)

Lesen Sie „epd“ von dieser Woche nach. „CDU fordert Überprüfung des Rundfunkstaatsvertrages“. Ich möchte Ihnen die wörtlichen Zitate von Herrn Oettinger ersparen. Ich finde, er sieht es dem Grunde nach genauso wie ich.

Man wird offiziell von der Union bundesweit aufgefordert, in diesem Sinn zu handeln und Vorschläge zu machen, und im rheinland-pfälzischen Landtag tun Sie so, als hätte ich gerade allen Konsens verlassen und läge völlig neben der Sache. Das war eine Fundamentalkritik, die Sie ausgesprochen haben.

(Beifall der SPD und der FDP – Zurufe von der CDU)

Sie haben gesagt: Sie wollen keine Regelungen, und diese Regelungen seien aus Ihrer Sicht abzulehnen, oder ich war vorhin bei einer anderen Veranstaltung. Sie müssen uns schon erklären, was nun gilt.

Gilt das, was die Medienkommission der CDU mir in Sachen Medienpolitik in Deutschland abverlangt? – Ich handle nicht nur für Rheinland-Pfalz, sondern als Vorsitzender der Rundfunkkommission für die Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Oder gilt das, was Sie soeben gesagt haben? – Ich hoffe, dass sich Herr Oettinger letztendlich durchsetzt, weil ich glaube, dass dies eine Basis für eine vernünftige und abgewogene Entwicklung sein kann.

Die inhaltlichen Punkte, die wir in der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober in Saarbrücken erörtern werden, sind teilweise genannt worden. Ich will sie deshalb aus Zeitgründen nicht im Detail wiederholen. Es geht um die Must-Carry-Rules, also um die Programmteile, die in jedem Fall transportiert werden müssen. Es geht darum, dass gewährleistet wird, dass mindestens die Hälfte angebotener Fernsehprogramme von solchen Anbietern kommen, die nicht der Kabel besitzenden Firmenfamilie zuzurechnen sind.

Meine Damen und Herren, das wird auch vom Kartellamt zu prüfen sein. Aber ich glaube, dass das Medienrecht – so haben wir es immer verstanden – noch darüber hinausgeht, weil es ein Unterschied ist, ob ich irgendein Produkt in einer Firmengruppe erzeuge und dort eine marktbeherrschende Situation haben könnte oder ob ich Meinung auch im Sinn von vorhandener oder nicht vorhandener Meinungsvielfalt bestimmen kann, da natürlich ein kartellrechtlicher Einwand der allgemeinen Marktbeherrschung hinsichtlich der Höhe der Schwelle noch vorsichtiger zu beurteilen ist, als wenn ich frage, ob diesem sensiblen Gut der Meinungsbeherrschung als einem unverzichtbaren Teil eines demokratischen Gemeinwesens entsprechende Sonderregelungen zugeordnet werden. Da wir dies so sehen, haben wir uns mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Rundfunk- und Fernsehbereich – KEK – ein eigenes Kontrollgremium geschaffen.

Die Dinge sind also nicht gleichzusetzen. Sie gehen in die gleiche Richtung, was die Überprüfung anbelangt. Aber die Frage der Medienvielfalt ist aus meiner Sicht sensibler, also mit einer niedrigeren Schwelle, zu beurteilen und zu betrachten, als dies für allgemeine wettbewerbsrechtliche Fragen gilt.

(Beifall der SPD und der FDP)

Der dritte Punkt bezieht sich darauf, dass wir darauf achten müssen, was mit bestimmten Programmen, die transportiert werden müssen, auf den entsprechenden Plattformen geschieht. Sie wissen, wenn wir mehrere hundert Angebote haben, stellt sich die Frage, wo sie platziert werden. Natürlich wäre es ein theoretisches Unterfangen, von der Beibehaltung der Vielfalt zu sprechen, wenn bestimmte, einer breiten Öffentlichkeit wichtige Programmangebote sozusagen so gut wie nicht auffindbar wären, da man sie im gesamten Angebotsspektrum suchen muss.

Sicherlich will niemand von uns ARD, ZDF, die dritten Programme, Arte oder den Kinderkanal in einem Umfeld sehen, wo sie nicht hingehören. Ich überzeichne mit einem Beispiel, um die Situation anschaulich zu machen. Ich bin diesbezüglich nicht so skeptisch, aber man muss doch sicherstellen, dass der Kinderkanal nicht am Ende in einem Umfeld sonstiger Schmuddelprogramme oder Gewalt verherrlichender Programme erscheint.

Dies muss zumindest reklamiert werden. Dafür haben wir im Zweifelsfall ein Instrumentarium über die Rundfunkstaatsverträge, um dies auch rechtlich sicherzustellen. Dies scheint mir ein Gebot der Klarheit gegenüber den Investoren sowie auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, denen wir zuallererst verpflichtet sind, dass

wir ein vielfältiges und, wie wir hoffen, auch qualitativ ansprechendes Programm an sie herantragen.

Herr Dr. Schmitz, natürlich gibt es Alternativen. Wir haben zumindest eine vorläufige Regelung gefunden, was die Digitalisierung der terrestrischen Ausstrahlung anbelangt. Natürlich besteht die Möglichkeit, über eine Satellitenschüssel einen der entsprechenden Transponder anzuzapfen und individuell zu empfangen.

Aber ich finde, dass die Chance des breitbandigen Kabels weit darüber hinausreicht. Wir denken an Rückkanalmöglichkeiten und vieles andere mehr, die zumindest über das Kabel in anderer Weise sicherzustellen sind, als dies beispielsweise über Satellit möglich wäre. Ich sage nicht, dass es unmöglich wäre, aber es wird nur mit aufwändigeren und schwierigeren technologischen Voraussetzungen, zumindest aus der heutigen Sicht der Entwicklung in diesem Bereich, möglich sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns darüber hinaus an die Ländergemeinschaft sowie an den Bund gewandt und die Bitte geäußert, dass dort die telekommunikations-, die urheber- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen vor dem Hintergrund der zu erwartenden neuen Besitzverhältnisse der Kabelgesellschaften überprüft werden. Ich kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen, ob es einer Änderung bedarf. Das überschaue ich derzeit noch nicht. Aber es scheint geboten, diese Klaviatur durchzugehen und zu überprüfen, ob Anpassungen erfolgen müssen. Ich gehe davon aus, dass dies auf Bundes- wie auch auf Länderebene als Auftrag an die Rundfunkkommission gegeben wird.

Wir haben natürlich mit der künftigen Besitzerfirma Liberty – der wirkliche Besitzübergang wird erst nach Abschluss des kartellrechtlichen Verfahrens vonstatten gehen – Verbindung aufgenommen und Gespräche geführt. Die Präsidentin von Liberty Media International, Frau Meranda Curtis, hat am 30. Juli mit dem Kollegen Rüter diesen Sachverhalt erörtert, und es werden weitere Gespräche folgen.

Die wesentlichen Aussagen, die von dem Investor getroffen worden sind, lauten:

Man beabsichtige, den Netzausbau zunächst auf ca. 500 Megahertz mit Rückkanal und einer Option in zwei bis drei Jahren weiter voranzubringen. Ich zitiere den Kerngehalt dessen, was uns als Absicht der Firma genannt wurde.

Neben der Content Verbreitung ist mittel- und langfristig auch eine Telefonie und ein schneller Datenverkehr vorgesehen. Man will Set-up-Boxen mit dem anbieteroffenen MHP-Standard anbieten. Dies ist uns sehr wichtig, weil dies natürlich eine Zugangs-, eine Wettbewerbsund, wie ich finde, eine wichtige industriepolitische Frage ist, was die Chancen der Wirtschaft anbelangt, sich auf Dinge einzustellen. Wir brauchen ein Signal, wohin die Produktion solcher Geräte letztendlich gehen soll und worauf man sich einstellen muss. Dies hat auch etwas mit Verbraucherschutz zu tun, damit Menschen nicht Fehlinvestitionen in eine Technik tätigen, die nach relativ kurzer Zeit, ohne dass sie verbraucht wäre, nicht mehr

auf dem neuesten Stand ist und erneut investiert werden muss.

Schließlich möchte man hinsichtlich der Inhalte grundsätzlich die seitherigen Angebote beibehalten. Man beabsichtigt jedoch, so ist es uns gesagt worden, bestimmte Themenschwerpunkte auch mit eigenen Angeboten zu vermarkten, einschließlich Pay-per-viewDienste, ein Dienstbereich, der zumindest eine gewisse Rückkanalfähigkeit voraussetzt, wenn man es technisch sauber abwickeln möchte.

Schließlich kommt ein weiterer Punkt hinzu, den wir aufmerksam verfolgen werden. Eine Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern Callahan und Klesch ist ausdrücklich angestrebt. Auch das muss sehr sorgfältig im Auge behalten werden.

Frau Curtis hat gegenüber der Landesregierung deutlich gemacht, Liberty werde für das operationale Geschäft eine deutsche Gesellschaft mit einem deutschen Management gründen. Dort würden dann auch bestehende Überlegungen in konkrete Business-Pläne umgesetzt.

Wir wissen, dass es eine Absicht gibt, eine solche Firma in München zu gründen. Ich halte diese Absicht nicht für völlig losgelöst von der ersten Äußerung zu meinen Vorschlägen aus der bayerischen Staatskanzlei. Die Lebenserfahrung lehrt mich, dass es solche Verbindungen geben kann. Meine Damen und Herren, man muss also insoweit immer schauen, aus welcher Begründung so etwas gemacht wird. Das heißt doch gar nicht, dass es illegitim ist. Ich sage nur, man muss es erkennen und auch mit einschätzen und einordnen.

Lassen Sie mich in acht Punkten formulieren, wie die Position und die Erwartungen der Landesregierung sind, damit auch die Schritte darstellen, um deren Verwirklichung wir uns bemühen wollen: