Dort steht alles. Das Ergebnis der ersten Beratung war, dass diese Überlegungen nicht weiter verfolgt werden. So viel zu den Gesundheitsämtern.
Das gilt auch für die Personalkosten der kommunalen Beamten. (Schmitt, CDU: Sie haben eben gesagt, auch für die Grund- erwerbsteuer!)
Was die Grunderwerbsteuer angeht, habe ich vorhin erklärt und wiederhole es, dass es diesbezüglich und bezüglich einer Fülle weiterer Überlegungen in der nächsten Woche eine Diskussion in der Finanzausgleichskommission geben wird. Mehr kann, will und darf ich heute dazu nicht sagen.
(Schmitt, CDU: Der Vorschlag bleibt erhalten? – Jullien, CDU: Es gibt aber doch konkrete Überlegungen! – Itzek, SPD: Das steht doch in der Vorlage! – Jullien, CDU: Ach halt doch den Mund!)
Herr Staatsminister, ich beziehe mich auf die Antwort auf meine erste Frage. Da sagten Sie, dass der öffentliche Druck, der von Sozialdemokraten und anderen gegen diese Absicht vorgebracht wurde, Personalkosten in den Finanzausgleich einzubeziehen, nicht so war, dass Sie ihm nachgegeben haben. Jetzt frage ich Sie ganz ruhig und ganz sachlich: Welches Ereignis hat Sie dazu gebracht, diese von Ihnen verfolgte Absicht jetzt nun nicht mehr zu verfolgen?
Das sage ich Ihnen gern, Herr Abgeordneter Bischel, nämlich der nachhaltige und sehr ernst zu nehmende Hinweis der kommunalen Seite, dass es seinerzeit bei der Kommunalisierung der Gesundheitsämter in sehr dezidierter Form gemachte Zusagen an die kommunale Seite gegeben habe, die man nun nicht außer Acht lassen dürfe. Das ist der Grund dafür.
Herr Minister, warum haben Sie eigentlich daran gedacht, den Landkreisen und Kommunen die Personalkosten für die Gesundheitsämter aufzubürden? Halten Sie die Finanzsituation der meisten Landkreise und Kommunen etwa für so gut, dass Sie daran denken konnten, sie weiter erheblich zu belasten?
Nein. Ich weiß auch, dass die Finanzsituation der Kommunen nicht gut ist. Aber man muss dazusagen, sie ist auch nicht überall gleich schlecht. Dies muss man auch sehen.
Wir waren der Auffassung, dass bei einer objektiven Bewertung der Haushaltsentwicklung bei den Kommunen und beim Land eine solche Maßnahme von der Größenordnung her gerechtfertigt sei.
Herr Staatsminister, ich komme noch einmal auf diese Argumentation mit den Personalkosten zurück, weil ich selbst mit dabei war, andere auch, als wir im Sozialministerium und mit anderen Stellen verhandelt haben, bevor diese Sache an die Kommunen übertragen worden ist.
Ich frage Sie jetzt etwas. Es ist richtig, was Sie mit dem Vertrauensschutz gegenüber den Kommunen gesagt haben. Aber das war alles bekannt. Deswegen frage ich mich, ob es notwendig war, durch Ihre Handlungsweise diese öffentliche Diskussion so zu führen, wie Sie es gemacht haben, was zu viel Verärgerung im kommunalen Bereich geführt hat.
Das kann man so sehen. Das ist auch der Grund, weshalb wir es zurückgenommen haben. Wir verfolgen diese Linie nicht weiter.
Wo wollen Sie sich jetzt die 100 Millionen von den Kommunen und Landkreisen herholen? Diese Absicht haben Sie doch.
ich werde die Beratung, die in der nächsten Woche in der Finanzausgleichskommission zu führen ist, nicht vorwegnehmen.
Man kann aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Landesregierung daran denkt, die Landkreise und Kommunen weiter zu belasten.
Wir werden einen kommunalen Finanzausgleich oder einen Vorschlag für die Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs vorlegen, von dem wir überzeugt sind, dass er die Interessen der Kommunen in fairer Weise berücksichtigt. (Zuruf von der CDU)
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Arp-Museum: Keine Sponsoren für den Meier-Bau – Nummer 3 der Drucksache 14/277 – betreffend, auf.
1. Wann und aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung von der Vereinbarung über das 2Phasenkonzept für den Bau des Arp-Museums, die im Jahr 2000 zwischen dem Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen, dem Finanzministerium und dem Vorsitzenden der Arp-Stiftung getroffen wurde und das auf den Zufluss von Sponsorenmitteln in Höhe von 22,5 Millionen DM setzte, verabschiedet?
2. Wie lauten der heute aktuelle Planungsablauf und die Gesamtkosten für den Bau des Arp-Museums, und welche Finanzierungsanteile entfallen auf den Bund, das Land und Dritte?
3. Welche Kosten entfallen für den Umbau des Bahnhofs Rolandseck und dessen Ergänzung mit dem Funktionsgebäude und andererseits für die Errichtung des Meier-Baus auf die Arp-Stiftung, und wie erbringt diese ihren Finanzierungsanteil?
4. Wie lassen sich die zusätzlichen Kostenbelastungen des Landes mit der Maßgabe des Ministerpräsidenten vereinbaren, bis 2006 die Nettoneuverschuldung des Landes auf null zurückführen?
Die Mündlich Anfrage der Frau Abgeordneten Thomas beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Aufgrund von Gesprächen zwischen dem Land und dem Bund hat sich die Möglichkeit eröffnet, zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Bonn-BerlinAusgleichsfond für die Zwecke der gesamten Neubaumaßnahmen des Arp-Museums in RemagenRolandseck zu erhalten. In enger Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur und der Stiftung Hans Arp und Sopie TäuberArp e.V. wurde daher im August 2001 entschieden, das 2-Phasenkonzept nicht weiter zu verfolgen.
Zu Frage 2: Es ist beabsichtigt, dem amerikanischen Architekten Richard Meier alsbald den Auftrag zur Planung der Museumsneubauten und der Eingangshalle im historischen Bahnhofsgebäude Rolandseck zu erteilen. Für die Gesamtkosten wurde ein Betrag von rund 52,5 Millionen DM ermittelt. Hiervon entfallen auf den Bund 28 Millionen DM, auf das Land 22,2 Millionen DM und auf Dritte, das heißt, den Förderverein, 2,3 Millionen DM.
Zu Frage 3: Von den Gesamtkosten entfallen auf den Umbau und den Ausbau des Bahnhofs 11,3 Millionen DM, auf das Funktionsgebäude 5,7 Millionen DM und auf den Neubau 35,5 Millionen DM. Der Verein Stiftung Hans Arp und Sophie Täuber-Arp wird sich an den Kos
Zu Frage 4: Die Gesamtmaßnahme wird im Doppelhaushalt 2002/2003 veranschlagt. Dort ergibt sich die Aufteilung auf die einzelnen Jahre, das heißt für 2002/2003 und die folgenden Jahre. Insoweit kann die Frage nur im Rahmen der Würdigung des Gesamthaushalts gesehen werden.
Herr Minister, können Sie mir sagen, warum die Landesregierung die Stiftung bzw. den Förderverein aus der vereinbarten Verpflichtung entlässt, Sponsoren für die Errichtung des Museums zu finden? Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass auch die Gelder, die von der Arp-Stiftung zu erbringen sind, aus der Landeskasse stammen.
Im Zuge der Erörterung der Problematik hat sich herausgestellt, dass das ursprünglich von dem Förderverein darzustellende Finanzierungsvolumen in der Größenordnung von mehr als 20 Millionen DM die Fähigkeit und Möglichkeit eines Fördervereins bei weitem übersteigt. Ich habe ausgeführt, dass sich eine neue Gesamtfinanzierung, das heißt, Mitfinanzierung durch den Bund, im Rahmen der Bonn-Berlin-Ausgleichsmaßnahmen dargestellt hat.
Das Volumen, welches der Förderverein erbringen sollte, wäre nicht mehr 22 Millionen DM, sondern nur 2,3 Millionen DM. Das sage ich nur, um die Größenordnung klarzustellen. Jetzt kommt meine Frage. Sehen Sie einen Zusammenhang darin, dass es Schwierigkeiten gibt, Sponsoren für ein solches Unternehmen zu finden, die in den langen Verwicklungen, vielen Umwegen und im schlechten Management des Gesamtprojekts ArpMuseum begründet sind?