Protocol of the Session on December 14, 2004

Sie hatten die Fußballweltmeisterschaft angesprochen und gerügt, dass im Justizhaushalt hierfür keine Vorsorge getroffen wird. Natürlich muss der Innenminister in anderer Weise Vorsorge treffen. Er muss diese Fußballspiele präventiv begleiten. Er muss durch entsprechenden Personaleinsatz sicherstellen, dass es nach Möglichkeit zu keinen Straftaten kommt. Wir haben versucht, im Vorfeld herauszufinden, in welchem Umfang vielleicht Mehrbelastungen auf uns zukommen könnten, indem wir uns Erfahrungen aus Länderspielen und Ähnlichem angeschaut haben. Es lässt sich nicht signifikant beziffern. Sollte es zu Problemen kommen, die einen vermehrten Personaleinsatz erforderlich machen, werden wir selbstverständlich unmittelbar reagieren. Es ist eine ganz andere Situation, als der Innenminister sie an der Stelle darstellen und bewältigen muss. Die Justiz muss nur eingreifen, wenn es in erheblichem Umfang zu Straftaten kommt. Ich hoffe, dass der präventive Einsatz der Polizei dies verhindert, sodass nicht von großen Belastungen der Justiz gesprochen werden kann. Ich baue auf die Polizei in Rheinland-Pfalz.

(Vereinzelt Beifall bei FDP und SPD)

Sie hatten die Bearbeitungszeit bei der Sozialgerichtsbarkeit angesprochen. Herr Kollege Baldauf, das ist überall im Bund so. Es ist auch in Rheinland-Pfalz so. Das liegt an den Besonderheiten der sozialgerichtlichen Verfahren. Dort gibt es anders als in anderen Gerichtsbarkeiten die Möglichkeit, immer wieder neue Tatsachen vorzutragen. Man kann zum Beispiel immer wieder geltend machen, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Das Gericht hat keine Möglichkeit, dies abzuschneiden, sondern muss gegebenenfalls – – –

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Nein, es hat keine Möglichkeit. Wenn der Kläger es durchsetzen will, kann er es durchsetzen, Herr Kollege Baldauf.

Es müssen gegebenenfalls neue Gutachten eingeholt werden. Die Verfahrensdauer bei den Sozialgerichtsbar

keiten liegt insbesondere darin begründet, dass in der Regel ärztliche Gutachten einzuholen sind. Das wissen Sie. Das hat die Justiz überhaupt nicht in der Hand.

Sie hatten gefragt, ob wir für die Verlagerung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezüglich der Fälle um Hartz IV, die in die Sozialgerichtsbarkeit kommen, Maßnahmen getroffen haben. Herr Kollege Baldauf, das hatte ich im Ausschuss bereits dargelegt. Ein Richter ist zum Landessozialgericht, vier Richter sind zu den Sozialgerichten gekommen. Das ist exakt die Zahl, die uns von den Verwaltungsgerichten als erforderlich und bisher dort tätig mitgeteilt wurde. Ich gehe davon aus, dass ausreichend Vorsorge getroffen wurde.

Frau Kollegin Grützmacher, Sie hatten die konsensuale Streitbeilegung angesprochen. Selbstverständlich bemühen wir uns, alle Möglichkeiten zu unterstützen, die dazu führen, dass sich Menschen gütlich einigen, wenn sie Streit haben. Das zieht die beste und befriedigendste Wirkung nach sich. Das ist bedauerlicherweise nicht immer möglich. An der Stelle erlaube ich mir den Hinweis, dass einige Versuche nicht so erfolgreich abgelaufen sind. Das gilt zum Beispiel beim 15 a EG ZPO, der leider nicht die Wirkungen gebracht hat, die man sich davon erhofft hatte. Jedenfalls ergibt sich dies aus den Untersuchungen in den drei Bundesländern, die solche Evaluationen durchgeführt haben. Insofern lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob es Sinn macht, so etwas bei uns einzuführen oder ob vorher nicht Verbesserungen angestrebt werden sollten.

In Ihrem Antrag haben Sie beim Bereich Strafvollzug eine Verbesserung gefordert. Das, was Sie darlegen, gibt es in großen Teilen bei uns schon. Wir nutzen selbstverständlich Behandlungsmöglichkeiten außerhalb und innerhalb der Anstalt. Es kommt auf den Einzelfall an, was und wie etwas durchgeführt werden kann. Selbstverständlich wird bei der Entlassung auf das zurückgegriffen, was außerhalb der Anstalt zur Verfügung steht. Selbstverständlich versuchen wir bei Entlassungen die Gefangenen entsprechend zu betreuen. Dies gibt es. Dies wird auch im Rahmen der Bewährungshilfe versucht. Ich unterstütze Ihre Zielrichtung im Antrag. Es ist viel Wünschenswertes drin. Bedauerlicherweise ist das derzeit finanziell nicht machbar. Deshalb kann ich in der Sache nicht mehr unternehmen, als derzeit möglich ist. Die finanziellen Mittel stehen nicht zur Verfügung. Wir versuchen weiterhin, private Initiativen in diesem Bereich zu fördern.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir erkennen dies an. Es gibt Vernetzungen vor Ort. Es ist nicht so, dass dieses Gebiet brachläge. Es ist leider derzeit nicht möglich, auf diesem Gebiet zusätzliche finanzielle Anstrengungen zu unternehmen. Das gibt leider die finanzielle Lage des Landes nicht her.

Insgesamt meine ich, ist der eingebrachte Haushalt durchaus in der Lage, der Justiz bei der Aufgabenerfüllung in den nächsten zwei Jahren mit den erforderlichen Mitteln die nötige Hilfe zur Verfügung zu stellen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu diesem Einzelplan. Wir sind damit am Ende der Tagesordnung.

Ich berufe den Landtag wieder ein für morgen, 9:00 Uhr, zur Fortsetzung der Haushaltsberatungen. Wir beginnen

mit dem Einzelplan 09, Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.