Wir brauchen eine solide und ehrliche Finanzierung; denn Kinder sind die nachhaltigste und wichtigste Zukunftsinvestition.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, in der Debatte ist deutlich geworden, dass wir uns in der Zielsetzung zumindest weitestgehend einig sind, nämlich dass es sich bei dem Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren um eine ganz zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe handelt und zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, um junge Familien in ihrer Entscheidung für Kinder zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu verbessern und – das ist mir besonders wichtig, ich füge hinzu – auch um die frühkindliche Bildung stärker zu fördern, um bessere Startchancen für alle Kinder zu ermöglichen.
Die Kinder stehen im Mittelpunkt all dieser Maßnahmen. Kinderfreundlichkeit und der Ausbau der Kindertagesbetreuung sind – darauf ist hingewiesen worden – seit langem ein Schwerpunkt dieser Landesregierung. Herr Abgeordneter Wiechmann, ich glaube, was die Frage der Kinderfreundlichkeit angeht, können wir an einer Vielzahl von Maßnahmen den Beweis führen, dass wir hier in den letzten zehn Jahren zu deutlichen Veränderungen gekommen sind.
Frau Abgeordnete Huth-Haage, dabei machen wir es uns auch nicht einfach. Wir haben in unserem Programm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“ nie auf nur eine Maßnahme abgestellt, sondern wir haben immer alle Maßnahmen in einen Gesamtzusammenhang zusammengefügt. Ich glaube, das ist der Erfolg dieses Programms.
Dazu gehört als Antwort auf die Frage der Betreuung von Kindern unter drei Jahren auch, dass wir mit dem Konzept der altersgemischten Gruppen flexible Lösun
gen vor Ort ermöglicht haben, gerade im Interesse der Kinder, der Eltern, aber auch der Kommunen, die hier einen wesentlichen Teil der Aufgaben zu schultern haben.
Dazu gehört auch, dass wir bereits im Jahr 2002 eine Novelle des Kindertagesstättengesetzes mit diesem Schwerpunkt auf den Weg gebracht haben, und übrigens nicht nur die gesetzliche Neuregelung, sondern auch die entsprechende Finanzausstattung, was sich an den Steigerungsraten im Kindertagesstättenbereich bisher, aber auch an den im Doppelhaushalt vorgesehenen Steigerungsraten deutlich zeigt.
Drittens haben wir von Anbeginn an nicht nur über Quantitäten, sondern auch über Qualität gesprochen. Wenn eben auf die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen abgestellt worden ist, dann darf ich in diesem Kontext schon sagen, dass zum Beispiel und insbesondere die Kirchen als große Trägergruppen in diesem Land gegenüber der Landesregierung sehr deutlich gemacht haben, wie sehr sie den Prozess, aber auch das Ergebnis zu schätzen wissen, weil das einzelne Kind im Mittelpunkt all dieser Bemühungen steht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Bem ühungen zeigen auch Wirkung. Als ich zum letzten Mal im April in einer Aktuellen Stunde an dieser Stelle über den U-3-Ausbau berichtete, konnte ich nur Zahlen aus der amtlichen Statistik von 2002 vortragen. Danach gab es im Dezember 2002 in Rheinland-Pfalz 2.965 Plätze für unter Dreijährige. Das bedeutete damals – übrigens ist darauf hingewiesen worden – schon eine deutliche Steigerungsrate. Wir lagen erstmals in Rheinland-Pfalz über dem Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer. Ich hatte damals angekündigt, dass wir versuchen werden, über die Kindertagesstättenstatistik hinaus, die nur alle vier Jahre erstellt wird, uns regelmäßig und besser einen Stand zu erarbeiten. Wir haben inzwischen eine eigene landesweite Datenbank aufgebaut.
Heute kann ich Ihnen erste Ergebnisse aus dieser mittlerweile aufgebauten Genehmigungsdatenbank des Landesjugendamts präsentieren. Danach waren zum neuen Kindergartenjahr 2004/2005 in Rheinland-Pfalz 4.835 Plätze für unter Dreijährige in Tageseinrichtungen genehmigt: 1.661 in Krippengruppen, 1.417 in altersgemischten Gruppen, und die übrigen 1.757 Plätze für unter Dreijährige stehen durch die genehmigte Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Regelgruppen zur Verfügung. – Damit haben wir insgesamt 4.835 Plätze. Das entspricht 4,5 %.
Hinzu kommen übrigens noch die Angebote in Tagespflege. Herr Abgeordneter Wiechmann, ich glaube, damit wird sehr deutlich, der Ausbau in Rheinland-Pfalz geht nicht in den von Ihnen prognostizierten Schritten voran, sondern deutlich sehr viel besser, weil wir bereits eine ganze Menge dafür getan haben.
Ich will ganz ausdrücklich sagen, das ist eine Bestätigung des eingeschlagenen Weges, aber es ist auch eine Belohnung der gemeinsamen Anstrengungen von Land, Trägern und Kommunen, die hier ihren Anteil eingebracht haben. Auch ich will nicht den Eindruck erwecken, dass das ausreicht. Es bleibt eine Menge zu tun. Diese Landesregierung hat das in der Vergangenheit konsequent getan. Sie wird das auch in der Zukunft mit der Unterstützung des Parlaments tun.
Nur sage ich auch: Das, was Sie uns in Ihrem Antrag mit auf den Weg geben, wirft bei mir zumindest mehr Fragen als Antworten auf. Wollen Sie mit dem Antrag einfach nur Zustimmung zum Bundesgesetz ausdrücken, oder wollen Sie in Rheinland-Pfalz darüber hinausgehende Regelungen treffen? Sollen wir jetzt eine Zielversorgungsquote von 20 % vorschreiben, obwohl Bundesregierung, Bundestag und viele andere starre Quoten nicht für sinnvoll halten, oder wie tragfähig ist Ihr Finanzierungskonzept, wenn nach Ihrer Rechnung eine Verdreifachung der Platzzahl zu einer Verdoppelung der Betriebsausgaben führt? Ich glaube schon, dass wir im zuständigen Ausschuss noch Diskussionsbedarf haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Tagesbetreuungsausbaugesetz wurde im Bundestag vor zwei Wochen beschlossen. Die zentrale Vorschrift dort lautet: „Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammenlebt, diese Personen einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen.“ So weit das Tagesbetreuungsausbaugesetz.
Hier handelt es sich also nicht um einen Rechtsanspruch, sondern um eine Vorgabe für die Bedarfsplanung der Jugendämter. Eine solche Vorgabe durch Bundesgesetz findet unsere Unterstützung. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass bereits jetzt nach dem rheinland-pfälzischen Gesetz insbesondere den Anliegen Berufstätiger und in Ausbildung stehender Eltern Rechnung zu tragen ist. Also auch hier haben wir durchaus schon Dinge aufgenommen. Wir wissen aber auch aus Rheinland-Pfalz, solche Ausbauvorgaben wirken nur insoweit, wie die finanzielle Ausstattung der zuständigen Haushalte reicht.
Ich mache keinen Hehl daraus, wir hätten uns an dieser Stelle eine deutlichere Finanzierungszusage gewünscht; denn – Herr Staatssekretär Professor Dr. Deubel hat heute Morgen darauf hingewiesen – durch den Verteilungsmechanismus der Entlastung über Hartz kommt das Geld nicht unbedingt dort an, wo der Ausbaubedarf besonders groß ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage genauso deutlich, wir werden in Rheinland-Pfalz unsere Anstrengungen fortsetzen. Wir werden, wenn das Tagesbetreuungsausbaugesetz beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, sehr rasch entscheiden, wie das Tagesbetreuungsausbaugesetz in unsere langfristige Strategie eingebunden werden kann.
Schon heute kann ich Ihnen versichern, dass wir sehr intensiv daran arbeiten werden, dass die Erfolgsgeschichte „Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz“ um das Kapitel „Bedarfsgerechte Kleinkindbetreuung“ ergänzt wird. (Beifall der SPD und der FDP)
Es wurde beantragt, den Antrag – Drucksache 14/3395 – an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – zu überweisen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat beantragt, diesen Antrag noch an den Sozialpolitischen Ausschuss und den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dem, wie ich glaube, mit den Stimmen aller Fraktionen stattgegeben.
Verbraucherschutz durch Verzicht auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2944 –
Grüne Gentechnik in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/3578 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Anlass der heutigen Debatte ist unser Antrag vom Februar dieses Jahres. Es ist verständlich, dass sich da das eine oder andere schon weiterentwickelt hat. Deswegen möchte ich an dieser Stelle sagen, inzwischen hat die Landesregierung dem Gentechnikgesetz zugestimmt. Das war eine unserer Forderungen in diesem Antrag. Dieser Punkt ist erledigt und kann abgehakt werden.
Inzwischen hatten wir im Frühsommer eine Anhörung im Ausschuss, und heute liegt uns noch ein Alternativantrag der Regierungsfraktionen vor.
Zunächst noch einmal kurz zum eigenen Antrag: Unser zentrales Anliegen ist, dass wir in Rheinland-Pfalz auch in 30, 100 Jahren und auch noch später gentechnikfrei
Futtermittel und Lebensmittel erzeugen können. Im Unterschied zu den anderen drei Fraktionen im Hause gehen wir davon aus, dass in unserer relativ klein strukturierten Landwirtschaft eine friedliche Koexistenz von Anbau mit und ohne Gentechnik nicht zu realisieren ist.
Bienen und Pollen halten sich nicht an vorgegebene Abstände. Das zeigen überall die Auskreuzungen im Umfeld von Gentechnikanbau.
Unsere rheinland-pfälzische Landwirtschaft hat noch den großen Vorteil, weitgehend gentechnikfrei für die Bedürfnisse des Markts zu erzeugen. Wir wissen, die Verbraucherinnen wollen in ihrer übergroßen Mehrheit kein Gen-Food, weil sie die potenziellen Risiken höher einstufen als potenzielle Chancen.
In Gesprächen wird mir immer wieder gesagt, dass die Sorge besteht, dass einmal freigesetzte GVOs – gentechnisch veränderte Organismen – nicht mehr zurückgeholt werden könnten, wenn sie sich im Nachhinein als Verursacher von gesundheitlichen Beeinträchtigungen erweisen. Im Gegenteil, sie potenzieren sich.
Meine Damen und Herren, diese Sorge ist absolut berechtigt und kann nicht kleingeredet werden. Sie ist im Übrigen auch der Grund, warum die Versicherungswirtschaft bisher die Risiken der Agrogentechnik nicht versichern will.
Meine Damen und Herren, wir können den Anbau von GVOs nicht verbieten. Das kann auch die Landesregierung nicht. Wir können aber, und das soll auch nach unserem Antrag die Landesregierung tun, die Landwirte und Landwirtinnen darin unterstützen, durch Selbstverpflichtungen gentechnikfreie Zonen zu schaffen und damit großzügige Abstände zu sichern.
Auch die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz tritt der Agrogentechnik abwartend und zögerlich gegenüber, der Ökoanbau natürlich eindeutig ablehnend, weil seine Anbaurichtlinien den Einsatz von Gentechnik verbieten. Aber auch die konventionellen Anbauerinnen und Anbauer wollen in ihrer Mehrheit weitgehend gentechnikfrei bleiben.
Zu unserem Antrag gab es im Agrarausschuss eine Anhörung. Ich danke noch einmal allen Fraktionen, dass Sie dieser Anhörung zugestimmt haben.
Die Mehrheit der Anzuhörenden äußerte sich ablehnend, kritisch oder mindestens skeptisch zum Einsatz der Agrogentechnik. Ich zähle nur beispielhaft die Vertreterin der Kirchen, die Verbraucherzentrale, die Umwelt- und Ökoanbauverbände sowie den Landfrauenverband auf. Nur die drei Wissenschaftler, zwei davon von BASFFirmen, hielten die Agrogentechnik für uneingeschränkt nützlich, sinnvoll und wünschenswert.