Protocol of the Session on November 10, 2004

Die Papiere haben aber eine gemeinsame Botschaft, nämlich: Wenn wir die Kompetenz auf Länderebene übertragen, verlieren die Verbände vielleicht an finanzieller Ausstattung. Das sind Verbände, die natürlich berechtigterweise ihre eigenen Interessen vertreten. In dieser Debatte wird es darum aber nicht gehen können. Es wird auch nicht darum gehen können, die Macht der

politischen Akteure in Berlin den dortigen Gebäudegrößen anzupassen.

(Beifall bei FDP und SPD)

Es wird nicht darum gehen können, dass Einzelne ihre Bedürfnisse und Pfründe in den Vordergrund stellen, auch nicht die Länder mit ihren Interessen. Es wird in letzter Konsequenz nur darum gehen dürfen, wie handlungsfähig dieser Staat in Zukunft sein wird, wie Probleme sachgerecht gelöst werden können und auf welcher Ebene sie am besten zu lösen sind. Außerdem geht es darum, wie bürgernah und transparent politische Prozesse in Zukunft ablaufen können, damit die Vermittlung von Politik und vor allen Dingen die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Zukunft so funktioniert, dass sie wieder gern und von der Mehrheit wahrgenommen wird.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, das ist die gemeinsame Verantwortung der politischen Akteure in Bund und Ländern. Ich danke dem Landtagspräsidenten und dem Ministerpräsidenten dafür, dass sie diese Verantwortung in der Debatte bisher mit großem Engagement wahrgenommen haben. Auch der Justizminister ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Den Herren Stoiber und Müntefering wünsche ich bis zum 17. Dezember einen starken Reformwillen und vor allem großes Verhandlungsgeschick. Das werden sie brauchen. Wenn die Kommission zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung nicht zu einem echten Ergebnis kommt, wird das der Bundesrepublik Deutschland insgesamt großen Schaden zufügen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei FDP und SPD)

Als Gäste begrüße ich Mitglieder des Lions-Clubs Frankenthal sowie Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Regionalen Schule Bobenheim-Roxheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Es spricht Frau Abgeordnete Thomas.

Meine Damen und Herren! Auch ich habe Zeitung gelesen und habe deswegen eine mitgebracht, weil mir die Überschrift eines Artikels gut gefiel und ich sie an den Beginn der Debatte stellen möchte. Eine Überschrift in der heutigen Ausgabe der „Financial Times Deutschland“ lautet: „Länder erhalten bald mehr Kompetenzen.“ Das gefällt mir, und das würde ich gern über die Ergebnisse und Entscheidungen der Föderalismuskommission bzw. über die dann daraus resultierenden Änderungen der Verfassung und der Kompetenzzuschreibung schreiben. Wenn wir diesen Artikel lesen, dann stellen wir fest, dass heute nicht nur die Landesparlamente

darüber diskutieren. Ich füge hinzu, dass es mir sehr viel lieber ist, wenn die Landesparlamente über die Münchener Erklärung und die Position der Landesparlamente diskutieren, als wenn, wie Herr Teufel es getan hat, die Position des Ministerpräsidenten vorgetragen und zur Debatte gestellt wird. Ich bin sicher, das Parlament in Baden-Württemberg wird eine eigene Position dazu finden und einen entsprechenden Antrag verabschieden. Ich bin der Auffassung, dass es wichtig ist, dass wir als Landesparlamente die Stimme erheben, weil wir in der Kommission keine Stimme haben. Deswegen ist mir dieses Signal wichtig.

Heute treffen sich aber auch – so ist es zumindest diesem Artikel zu entnehmen – die beiden Vorsitzenden der Föderalismuskommission, also der SPD-Fraktionschef Franz Müntefering und Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber mit den Obleuten der Bundestags- und der Länderseite. Das bedeutet, dass es viele Positionen und Kompromisse geben wird; denn vieles wird in dieser Kommission ein Kompromiss sein, wenn man für Neuerungen eine Zweidrittelmehrheit erringen will. Herr Dr. Schiffmann, ich greife den Begriff der Mutter der Reform auf, den Sie genannt haben. Mir ist dieser Begriff zu groß gefasst, weil man meines Erachtens nicht zu große Erwartungen wecken darf. Ich wäre in diesem Bereich schon mit einer mittelgroßen Reform zufrieden. Wenn wir die Mutter der Reform hätten haben wollen, dann hätten wir so wichtige Bereiche wie die Finanzverfassung nicht ausschließen können. Das wäre die zweite gute Gelegenheit gewesen, diesen Bereich anzugehen. Dann hätten wir weitergehende Änderungen bei der Zuständigkeit der Steuergesetzgebung nicht ausklammern dürfen. Das hätte die Entscheidung über das Paket natürlich um ein Vielfaches schwieriger gemacht. Dadurch wäre es auf jeden Fall unmöglich gewesen, in einem Zeitraum von einem Jahr zu Veränderungen zu kommen, die über die Problembeschreibung hinausgehen und Lösungen beinhalten.

Dennoch ist das, was unter dem Titel „Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ diskutiert wird, eine der wichtigsten Reformen. Dabei muss ich meinen Vorrednern nicht viel hinzufügen, unabhängig davon, ob es um die Rückführung der konkurrierenden Gesetzgebung oder um Entscheidungsmöglichkeiten und Entscheidungsstärkungen der Länder, um Zugriffsrechte im Bereich der Gesetzgebung oder auch um stärkere Gestaltungsmöglichkeiten geht. Ich meine, dabei liegen unsere Meinungen nicht weit auseinander.

Wenn heute rund 60 % der Bundesgesetze der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, dann müssen wir uns – ich ordne das nicht nur einer Partei zu – nicht wundern, dass das Gesetzgebungsverfahren unübersichtlich wird, die Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen nicht mehr einer Ebene zuordnen können und manches so aussieht wie eine Flucht aus der politischen Verantwortung.

Die derzeitige starke institutionale Verflechtung in einer sehr stark ausgeprägten Form des Exekutivföderalismus bewirkt Politik-Blockaden.

Meiner Meinung nach wird man nur dann, wenn man an beiden Seiten dreht und abgibt, zu einer Verbesserung

kommen. Im Gegensatz zu dem, was meine Vorrednerin Nicole Morsblech gesagt hat, will ich deutlich machen, was für uns eine solche Föderalismusneugestaltung bedeuten soll. Wir wollen einen bürgernahen Gestaltungsföderalismus. Wir wollen in den Länderparlamenten durchaus wieder näher an den Menschen Entscheidungen finden. Wir wollen wieder näher in der Verantwortung stehen, aber wir wollen keine Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich eine rücksichtslose Standortoder Steuerkonkurrenz breit machen kann. In einigem von dem, was von FDP-Vertretern in dieser Debatte angeführt worden ist, sehe ich die Gefahr, dass wir dorthin abrutschen könnten.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dr. Schiffmann, eine Anforderung ist meiner Meinung nach auch, dass man den Föderalismus europatauglicher machen muss. Ich will damit gar nicht jeder Forderung, die vonseiten der Bundesregierung in diesem Zusammenhang aufgekommen ist und dem Versuch, die Länder dort hinaus – – –

(Zuruf des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)

Sie könnte sich auch europatauglicher machen. In einem gemeinsamen Zusammenspiel kann man das aber besser hinbekommen, wenn es um eine nationale Strategiebildung oder wenn es um die Umsetzung von europäischen Rechtsnormen in nationales Recht geht. Wir müssen das nicht allein auf der Bundesebene verankern, aber wir sollten Lösungen finden, wie wir dieser Anforderung in einem wachsenden und größer werdenden Europa innerhalb des Landes besser gerecht werden können. Auch das muss eine Aufgabe sein, der man sich meiner Meinung nach widmen muss.

Ich möchte über die Rahmengesetzgebung, die Entflechtung und die verschiedenen Schlag- und Stichworte nicht so abstrakt reden, sondern ich würde das gern an einem so wichtigen Bereich wie der Bildungspolitik festmachen. Egal wo wir sind, überall ist das Thema „Bildung und Forschung“ im Moment in aller Munde. Das ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen. Das ist vor allen Dingen eines der Themen, das ganz eng mit Länderkompetenzen verbunden ist. Ich will aus unserer Sicht deutlich machen, dass es für das Gesamtergebnis der Föderalismusreform von elementarer Bedeutung ist, Fortschritte in diesem Bereich zu erreichen und die Länder als Bildungsstaaten wieder zu stärken.

Wenn wir in diesem Bereich nicht im Sinn von Entflechtung und im Sinn von klarerer Zuständigkeit, aber auch im Sinn einer klareren Zuordnung von Verantwortung und Finanzverantwortung einen Schritt vorankommen, hätte die Kommission nach meiner Meinung von den ihr gestellten Aufgabenbereichen eine ganz wichtige Aufgabe nicht erfüllt.

Wir sind davon überzeugt, dass für den Bildungsbereich eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Bildungseinrichtungen in ihrer Ausprägung und in ihrer Ausgestaltung autonomer werden. Das wird aber nur dann funktionieren, wenn sich nicht noch alle möglichen Ebenen darüber einmischen und mitentscheiden können.

Was das für uns bedeutet, will ich einmal am Beispiel der Hochschulpolitik deutlich machen. Im Hochschulbau gibt es die Verflechtung. Sie wissen, es gibt das Hochschulrahmengesetz, es gibt Regelungen zum BAföG, es gibt das Hochschulsonderprogramm, es gibt eine Ausprägung und gemeinsame Ausgestaltung der Forschungsförderung, die berufliche Bildung, die Berufsbildungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt usw. Es gibt das Programm für Ganztagsschulen und Überlegungen, wie man die Betreuung der unter Dreijährigen organisieren kann. Das sind viele, viele Bereiche, bei denen die Länderebene und die Bundesebene miteinander verflochten sind. Wir sind der festen Überzeugung, dass man hier zu einer Entflechtung kommen muss.

Ich will es am Beispiel der Zuständigkeiten für die Hochschulen deutlich machen. Herr Dr. Gölter hat bereits die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau angesprochen. Wir sind der Meinung, dass man dann – diese Idee ist auch diskutiert worden und findet in den Arbeitsgruppen der Kommission Zustimmung –, wenn man den Bereich der Forschungsförderung aus den Hochschulen herausnimmt, durchaus dahin kommen kann zu sagen, dass man die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau auflöst und die Zuständigkeit auf die Länder verlagert. Dann fragt natürlich jedes Land sofort danach, wie die Kompensation aussieht. Nach den Protokollen, die ich über die Sitzungen der Arbeitsgruppen gelesen habe, hat man diese Frage dort ausgeklammert und gesagt, für Kompensation sei eine andere Arbeitsgruppe zuständig. Das hat mich an Haushaltsdebatten erinnert, bei denen die Fachpolitiker das eine machen und die Finanzleute das andere machen sollen.

(Glocke der Präsidentin)

Da gibt es meiner Meinung nach eine Nähe. Sie wissen, es gibt den Vorschlag von Rheinland-Pfalz, eine Kompensationsmöglichkeit in der Form zu schaffen, dass der Bund für die BAföG-Zahlungen allein zuständig ist. Der 35%ige Länderanteil wird also verlagert. Das deckt sich durchaus mit Vorschlägen von grünen Bildungspolitikerinnen und -politikern, die dort eingebracht wurden. Ich wäre froh, wenn man an diesem Punkt gemeinsam streiten und gemeinsam ein Stück vorankommen könnte, weil wir dann Finanzverantwortung auseinander dividiert hätten, aber es wären gleichzeitig Kompensationsmöglichkeiten gegeben, und wir hätten für die Länder eine Stärkung und die Schaffung von Ausgestaltungsmöglichkeiten im Sinn einer stärkeren Ausprägung von Bildungsstaaten erreicht, so wie wir sie im Kernbereich der Länder haben.

Meine Damen und Herren, ich würde mir wünschen, dass wir bis zum 17. Dezember über die Regelungen im Gespräch bleiben. Wir wissen, nur der Ministerpräsident selbst hat in der Kommission ein Stimmrecht und verfügt über entsprechende Möglichkeiten. Wenn es zu – ich sage einmal – Knackpunkten an Unterstützung fehlt, würde ich mich freuen, wenn es gemeinsame Signale vom Parlament im Sinn einer Stärkung des Parlaments, des Ministerpräsidenten und der Vertreter der Kommission geben würde. Insofern würde ich mich freuen, wenn wir außerhalb dieser parlamentarischen Debatte zu diesem Bereich noch einmal zusammenkommen würden. In diesem Sinn wünsche ich der Debatte, aber auch

der gemeinsamen Positionierung dieses Parlaments viel Erfolg.

Vielen Dank.

(Beifall des Hauses)

Ich erteile Herrn Ministerpräsidenten Beck das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich ausdrücklich dafür bedanken, dass auf Ihre Anregung hin dieses Thema heute behandelt wird, Herr Landtagspräsident Grimm. Ich bin der Meinung, dass es notwendig ist – Frau Kollegin Thomas, da greife ich gern das auf, was Sie angeregt haben –, sich bis zur Schlussrunde zu dieser Thematik immer wieder abzustimmen und so weit dies geht, Deckungsgleichheit in den Interessen und dann auch in den Umsetzungsvorschlägen herzustellen.

Dabei habe ich die herzliche Bitte – das geht auch aus dem Papier hervor, das heute zur Abstimmung vorliegt –, dass wir uns auch den notwendigen Kompromissspielraum erhalten, den man braucht, wenn in zwei Kammern mit 17 Regierungen und 17 Parlamenten ein Einvernehmen erzielt werden soll, das jeweils zu einer Zweidrittelmehrheit in den beiden gesetzgebenden Kammern führen soll. In einer solchen Situation muss man sich die Fähigkeit erhalten, bis zum Schluss auf Kompromisse eingehen zu können, ohne die grundlegenden Orientierungen aus dem Auge zu verlieren.

Es ist meiner Meinung nach deutlich geworden, dass in Rheinland-Pfalz von allen Beteiligten eine klare Orientierung in dem Spannungsverhältnis zwischen der Bundesstaatlichkeit und der Eigenstaatlichkeit der Länder gesucht wird. Es gab sicher auch in der Vergangenheit Vorschläge von einzelnen Ländern, die einen in den Gedanken hinein hätten treiben können, es gehe darum, aus einem Bundesstaat einen Staatenbund zu machen. Das ist in Rheinland-Pfalz nicht der Fall gewesen. Da sind die Vorstellungen völlig deckungsgleich.

Wir sehen natürlich gemeinsam den Reformbedarf. Die Landesregierung hat sich gerade am gestrigen Tag sehr intensiv mit dieser Thematik auseinander gesetzt. Wir sehen den Handlungs- und Reformbedarf; denn es war sicher von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes nicht beabsichtigt, dass die konkurrierende Gesetzgebung dazu führt, dass am Ende rund 60 % und mehr der Gesetze der Zustimmungspflicht des Bundesrats unterliegen. Insoweit müssen wir dort handeln.

Wir müssen auch vor dem Hintergrund der Europäischen Verfassung – von Herrn Dr. Schiffmann und Herrn Dr. Gölter wurde dies schon deutlich gemacht –, die neu entsteht, und der europäischen Wirklichkeit handeln; denn auf dieser Ebene muss es auf vielfältige Weise möglich sein, dass die Bundesrepublik Deutschland handlungsfähig ist. Das gilt auch – Frau Kollegin

Morsblech, da gebe ich Ihnen völlig Recht – für den Bereich des Werbens um Investitionen und letztlich auch um Arbeitsplätze.

Wir dürfen letztendlich nicht an unterschiedlichen Erscheinungsbildern scheitern. Ich komme auf den einen oder anderen Punkt in diesem Zusammenhang noch konkret zurück.

Es geht darum, – Sie haben dem Kollegen Mertin und mir dies auf den Weg in die Föderalismuskommission mitgegeben –, dass den Länderparlamenten, der Legislative in den Ländern, die Bedeutung zukommt, die die Eigenstaatlichkeit der Länder ganz selbstverständlich ausdrückt, weil sich letztendlich diese darin erst wirklich manifestiert.

Herr Schiffmann und der Herr Landtagspräsident haben sicherlich recht, dass die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten alles andere als Klage darüber führen können, dass sie auf der Bundesebene zu wenig Einfluss haben. Es wäre nicht richtig zu sagen, die Länder haben keinen Einfluss. Die Exekutiven haben einen sehr hohen Einfluss.

Aufgrund dieser Verflechtung in der Gesetzgebung und der Zustimmungspflicht in den beiden Kammern ist auch der politische Einfluss der Länder gewachsen. Ich glaube, dass das gesamtstaatliche Interesse damit nicht ausreichend ausgedrückt wird und wir deshalb auch diesen Reformbedarf hin zur tatsächlichen Ausübung von mehr Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene miteinander betreiben und umsetzen wollen. Ich bin voll auf Ihrer Seite. Wir haben uns bisher auch so verhalten.

Ich denke, dass wir zwischen den Positionen – der Herr Landtagspräsident und in dessen Vertretung Herr Professor Dr. Gebauer, der Direktor beim Landtag, sind auf der beratenden Seite in der Kommission dabei – keine Differenzen haben aufkommen lassen. Dies wird, soweit dies von uns zu bestimmen ist, mit Sicherheit auch in Zukunft so sein.

Man kann natürlich – manche tun es in der Öffentlichkeit – bedauern, dass mit dieser großen Diskussion nicht auch eine um die Länderneugliederung verbunden ist. Wir alle wissen, dass wir schon beim Aufheben gescheitert und nicht einmal in die inhaltliche Diskussion hineingekommen wären, wenn wir versucht hätten, mit diesem großen Stein zu werfen. Keine Angst, ich wiederhole nicht entsprechende Angebote gegenüber unseren Nachbarn im Saarland.

Ich glaube, man muss das akzeptierten. Natürlich könnte man auch, wenn man es theoretisch sieht, anders darüber reden. Es hat aber gar keinen Sinn. Das ist eine rein theoretische Betrachtung. Deshalb lasse ich sie außen vor.

Ich komme zu dem Stichwort mit der Finanzverfassung, die nicht einbezogen wird.

Herr Kollege Dr. Gölter, hier bin ich mir noch nicht so ganz sicher, ob wirklich schon das allerletzte Wort gesprochen ist. Ich komme auf die aktuellsten Vorschläge der Bundesregierung zurück, die gerade hereingereicht