Ich möchte aber noch ein Thema ansprechen, welches meines Erachtens nach einer Änderung des Landesstraßengesetzes bedarf, und zwar die Einstufung der Straßen in § 54. Lassen Sie mich das kurz begründen.
Nach jetzigem Recht sind alle Straßen, die nach bisherigem Recht die Eigenschaft einer öffentlichen Straße haben, öffentliche Straßen im Sinne des Gesetzes. Äußerungen aus der Praxis jedoch zeigen, dass bei an den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren die Feststellung, ob eine Straße nach bisherigem Recht die Eigenschaft einer öffentlichen Straße hat, nicht selten unter hohem Aufwand ermittelt werden muss, nicht zuletzt durch Durchforstung uralter Archive.
Es sollte daher unserer Meinung nach überlegt werden, ob in § 54 ein neuer Satz eingefügt werden kann, der eine widerlegbare Vermutung dafür enthält, dass alle Straßen, die beispielsweise älter als 15 Jahre sind, als öffentliche Straße gelten. Durch eine solche im Einzelfall widerlegbare Vermutung können die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen, ob eine Straße in der Vergangenheit gewidmet worden ist, vermieden werden.
Ich schlage daher vor, dass die Landesregierung, Sie und Ihr Ministerium, Herr Staatssekretär, und der zuständige Ausschus den vorliegenden Gesetzentwurf bei seiner weiteren Beratung zum Anlass nehmen, eine Änderung auch in § 54 des Landesstraßengesetzes zu beraten
Eine wie von mir vorgeschlagene Ergänzung des § 54 würde zu einer Verwaltungsvereinfachung führen sowie
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schade, dass der Ministerpräsident nicht anwesend ist. Er hat gestern gesagt, wir sind immer gegen alles. Ich habe eine Überraschung für ihn. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu,
weil es eine formale Festlegung dessen ist, was nach der UVP-Änderungsrichtlinie notwendig ist. Der Herr Staatssekretär hat es vorgetragen. Wir wollten das schon lange. Deswegen geht es einfach nur noch darum, das formal festzuschreiben.
ein paar kritische Worte dazu zu verlieren, wie das zuständige Straßenbauministerium mit dem Geist der Umweltverträglichkeitsprüfung umgeht. Wir sind noch weit davon entfernt, dass dieser Geist der UVP das Handeln des Ministeriums bestimmt. Der Hochmos elübergang wäre zum Beispiel in dieser Form gar nicht geplant worden, wenn mehr davon in Ihrem Hause vorhanden wäre.
Ich muss sagen, es ist gut, dass es diese Richtlinie mit dem Zwang zur Umsetzung gibt, weil es auch ein Stück Nachhilfeunterricht für Sie und Ihr Haus ist,
dass das rudimentär ausgebildete ökologische Bewusstsein in diesem Bereich doch noch einmal ein bisschen einen Antriebsmotor bekommt.
Wir haben gerade auch in den letzten Monaten bei den Streitigkeiten um den Bundesverkehrswegeplan mitbekommen, dass überflüssige Brückenbauten mit Zähnen und Klauen verteidigt wurden. Wir hatten dann zum Glück von oben die Einsicht, die sich dann nach unten durchgesetzt hat, dass Altrip und Nierstein zum Beispiel nicht realisiert werden.
Ich möchte aber die Rheinbrücke Wörth nennen. Anstatt die Ersatzbrücke neben die vorhandene Brücke zu bauen, was eine unstrittige Variante wäre, wie Sie wissen, wollen Ihr Minister und mit ihm sein Haus unbedingt mit einer neuen Trasse nördlich von Wörth eine neue Schneise schlagen, die natürlich auf beiden Rheinseiten neue Straßenbauvorhaben provozieren würde.
Wenn Sie nicht nur die formale Umsetzung der UVPRichtlinie betreiben würden, sondern wirklich mehr von dieser ganzen Absicht verinnerlichen würden, würden Sie solche Sachen gar nicht erst auf den Weg bringen. Deswegen fordern wir Sie auf – wir werden das auch bei den Ausschussberatungen wieder vortragen –, dass Sie über das hinausgehen, was formal an europäischen Mindeststandards umzusetzen ist, dass Sie mehr – ich wiederhole es noch einmal – von dem Geist der UVPRichtlinie in Ihrem Haus wirken lassen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kiltz enttäuscht uns nie, das muss ich sagen. Das hat der Redebeitrag wieder einmal gezeigt. Frau Kiltz, das Ministerium soll nicht den Geist der UVPRichtlinie haben, sondern das Ministerium soll sich nach Recht und Gesetz verhalten. Das ist ganz wichtig.
Um Ihnen als Kontrastprogramm zu antworten, wir sehen die UVP-Richtlinie als etwas, was den Straßenbau in diesem Land ermöglichen und nicht verhindern soll. Das heißt, wir sehen es erst einmal positiv. Wir sagen, wir wollen das, was uns die EU vorgibt, auch umsetzen. Wir wollen die Vorschriften der UVP-Richtlinie im rheinland-pfälzischen Gesetz haben. Damit versprechen wir uns, dass Leute, die immer wieder gegen den Straßenbau klagen wollen, Pech haben, da wir all das berücksichtigen wollen, was hinsichtlich der Umweltverträglichkeit notwendig ist.
Meine Kollegen Vorredner haben schon gesagt, dass sie auch den Gesetzentwurf unterstützen. Ich möchte auch hier wieder einer Mär entgegentreten. Das Land Rheinland-Pfalz baut doch gar keine neuen Straßen mehr. Was wir machen, sind Ortsumgehungen für die Menschen – das darf man nicht vergessen –
und Erhalt und Ausbau von Straßen. Der Straßenneubau muss natürlich so vorgenommen werden, Frau Kiltz, dass auch die Umwelt schonend behandelt wird.
Das ist für uns Liberale eine Selbstverständlichkeit. Deshalb begrüßen wir das Gesetz und stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Frau Abgeordnete Kiltz, ich will noch einmal betonen, dass wir die EU-Richtlinien im Grundsatz schon seit Jahren anwenden. Das gilt für den Bundesfernstraßenbau und den Landesstraßenbau.
(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich gesagt! – Vizepräsident Creutzmann übernimmt den Vorsitz)
Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Man braucht auch einen Interessenabgleich. Wir haben die Autobahn A 60 von Bitburg nach Wittlich im Abschnitt Bitburg/Badem gebaut. Wir haben dort 26 Hektar versiegelte Flächen und haben rund 178 Hektar an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Natur und Landschaft durchgeführt.
Stimmen da noch die Verhältnisse? Die einen sagen ja, die anderen nein. Wir brauchen vernünftige Kompromisse in dem Fall. Wir haben die Kylltalbrücke sozusagen ohne Pfeiler gebaut, damit das Landschaftsbild einigermaßen erhalten bleibt. Das wurde wesentlich teurer. Das sind Beispiele, die wir seit Jahren im Sinne der Umwelt durchführen. Ich behaupte, wir sind jetzt an einer Grenze angelangt, wo es reicht. Das sage ich ganz deutlich.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Gesetzentwurf – Drucksache 14/3382 – wird an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Pfandchaos beenden – Förderung des ökologischen Fortschritts ohne Infragestellung wirtschaftlicher Grundlagen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/3238 –
Die Fraktionen haben eine Redezeit von jeweils fünf Minuten beantragt. Für die Antrag stellende Fraktion spricht Frau Abgeordnete Schäfer.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir brauchen eine schnelle Einigung beim so genannten Dosenpfand, damit das Verwirrspiel endlich vorbei ist.
Dieses Zitat stammt nicht etwa von einem Oppositionspolitiker. Das sagt die Vorsitzende des Bundestagsverbraucherausschusses, eine Politikerin der Grünen. In der Tat: Die Pfandpflicht für bestimmte Getränkeverpackungen, die zum 1. Januar 2003 eingeführt wurde, hat bei allen Betroffenen, also Herstellern, Handel und nicht zuletzt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu unverhältnismäßig hohen organisatorischen und finanziellen Aufwendungen geführt.
Hinzu kommt, dass die Pfandregelungen im Einzelnen kaum mehr durchschaubar sind. Irritationen entstehen bei den Produzenten und Verbrauchern durch die vereinzelten Androhungen des Bundesumweltministers, zum Beispiel ein Flaschenpfand auf Weinflaschen einzuführen. Das sind vollkommen ungeeignete Drohgebärden, die wir ablehnen.