Im Übrigen steht es den Abgeordneten frei, alles zu fragen, was sie fragen möchten, auch was im Ausschuss bereits behandelt worden ist. Ich bin selbst – wie Sie wissen – schon viele Jahre Abgeordneter. Aber es ist umgekehrt auch erlaubt, darauf hinzuweisen, dass eine solche Anfrage in unserem Fall im Innenausschuss bereits behandelt und besprochen worden ist. Ich konnte Ihnen gegenüber meinen Ausführungen, die ich am 13. März im Innenausschuss gemacht habe, heute nichts Neues verkünden.
Herr Zuber, darauf würde ich gern zurückkommen; denn Sie haben im Innenausschuss ausdrücklich gesagt, dass diese Aufzählung derjenigen Städte, die diese Information nicht vorgenommen haben, unvollständig sei. Ich bin davon ausgegangen, dass es möglich gewesen wäre, im Laufe dieser Zeit – deshalb wurde die Mündliche Anfrage auch früh eingebracht –, diese Liste vollständig zu machen. Dass sie unvollständig ist, ist klar.
Ich habe mich zum Beispiel in Wörth erkundigt. Dort habe ich in letzter Sekunde noch einbringen können, dass auch die EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer informiert wurden. Deswegen meine Frage: Es ist also
so, dass sich nach der Sitzung des Innenausschusses keine zusätzlichen Kommunen mehr aufgetan haben, außer denen, die Sie im Innenausschuss genannt haben, als Sie sagten, dass es unvollständig sei? Es haben sich keine zusätzlichen Kommunen aufgetan, in denen diese Information nicht stattgefunden hat?
Das ist zutreffend. Über das hinaus, was ich am 13. Mai und heute im Plenum wiederholt habe, sind keine zusätzlichen Informationen bekannt geworden.
Frau Abgeordnete Grützmacher, davon dürfen Sie ausgehen. Ich sehe auch wenig Sinn darin, wenn nach dem 13. Mai noch einmal irgendwelche Aktionen durchgeführt worden wären, auch mit Blick auf den Zeitraum und vor allen Dingen den Arbeitsaufwand, der damit verbunden ist. Wir haben uns auf das verlassen – das müssen wir auch –, was uns der Landeswahlleiter diesbezüglich mitgeteilt hat. Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Recherchen unternommen worden.
Ich stelle fest, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel (CDU), Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – Hartz IV – Nummer 4 der Drucksache 14/3168 – betreffend, auf.
1. Was unternimmt die Landesregierung, um die vorgesehene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Hartz IV umzusetzen?
3. Was ist aus der Sicht der Landesregierung erforderlich, um die im Vermittlungsausschuss zugesagten 2,5 Milliarden Euro Entlastung den Kommunen zukommen zu lassen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten HeinzHermann Schnabel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ziel der Hartz-IV-Reform ist es, arbeitslosen Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und/oder Sozialhilfe haben, künftig Leistungen aus einer Hand zu sichern. Damit sollen gleiche Leistungen und gleiche Chancen für einen vergleichbaren Personenkreis möglich werden.
Mit dem gemeinsam beschlossenen neuen Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wird dieses Ziel erreicht. Danach gibt es ab dem Stichtag 1. Januar 2005 für alle arbeitsfähigen Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen die neue Leistung „Arbeitslosengeld II“.
Die Zusammenführung der beiden Leistungssysteme stellt eine große Herausforderung für alle Akteure dar. In diesem Zusammenhang wirkt die Landesregierung auf eine Zusammenarbeit der neuen Leistungsträger hin und übernimmt in diesem Prozess eine moderierende Rolle.
Das neue Zweite Buch Sozialgesetzbuch sieht vor, dass die Träger der Leistungen zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Arbeitsgemeinschaften, und zwar als Teil der JobCenter der Agenturen für Arbeit errichten können.
Die Kommunen tragen die Kosten für Leistungen für Unterkunft und Heizung, Kinderbetreuungsleistungen, Schuldner- und Suchtberatung sowie psychosoziale Betreuung.
Die Bundesagentur für Arbeit ist für alle übrigen Leistungen zuständig, vor allem für Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt wie Beratung, Vermittlung und aktive Arbeitsmarktpolitik, die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie den befristeten Zuschlag nach Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld und Sozialversicherung.
Aus dem Arbeitsmarktbeirat des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit heraus wurde eine Lenkungsgruppe gegründet, um ein gemeinsames Vorgehen im Land zu gewährleisten und auch nach pragmatischen Umsetzungswegen zu suchen. Dort waren neben dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit das Finanzministerium, die kommunalen
Spitzenverbände, die Regionaldirektion RheinlandPfalz/Saarland und ein Mitglied des Verwaltungsrats der Bundesagentur in Nürnberg vertreten.
Die Lenkungsgruppe hat seit Januar 2004 in sehr engen zeitlichen Abständen getagt und das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen.
Zu Frage 2: In der Lenkungsgruppe wurde besprochen, Pilot-Arbeitsgemeinschaften auf den Weg zu bringen. Ziel der Pilot-Arbeitsgemeinschaften ist die Klärung der Fragen, welche Aufgaben von den Trägern der Grundsicherung zu bewältigen sind, welche Handlungsalternativen ihnen zur Verfügung stehen und in welchem institutionellen Rahmen sie handeln können.
Darüber hinaus sind Fragen der Wahl der Rechtsform, des Personaleinsatzes, die Einbeziehung regionaler Träger, die Einbeziehung kreisangehöriger Gemeinden und Ähnliches zu klären, für die die Zeit bis zum Frühherbst 2004 genutzt werden soll.
Dieser Zeitrahmen ist erforderlich, um die umfassenden Organisationsänderungen solide bis zum 1. Januar 2005 vorzubereiten.
Die in diesem Prozess und an den verschiedenen Standorten gewonnenen Erkenntnisse sollen zeitnah ausgewertet und allen Akteuren zur Verfügung gestellt werden, also landesweit.
Darüber hinaus werden die Ergebnisse in den auf der Bundesebene agierenden Arbeitsgruppen für RheinlandPfalz nutzbar gemacht.
Zur Sicherstellung dieses Prozesses ist die Gründung von Arbeitsgruppen auf Landesebene geplant. Da eine Reihe von Fragen für alle Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Verwaltungen gleichermaßen von Bedeutung ist, ist es sinnvoll, diese von Landesseite aus zu klären und den örtlichen Akteuren unterstützend zur Verfügung zu stellen. Das Land kann so neben der moderierenden Rolle auch konkrete Hilfestellung bei der Abstimmung auf Bundesebene und bei der Klärung von spezifischen Rechtsfragen geben sowie den Informationsaustausch zwischen den Standorten und die Vernetzung der örtlichen Akteure unterstützen.
Das Land bietet allen Pilot-Arbeitsgemeinschaften zusätzlich die Beratung durch die rheinland-pfälzische Arbeitsmarktberatung an. Die Inanspruchnahme dieser Beratung ist freiwillig und kann nach Bedarf in Anspruch genommen werden.
Derzeit haben sich eine Reihe von Kommunen in Rheinland-Pfalz bereit erklärt, sozusagen als Piloten mitzuarbeiten. Es ist geplant, dass Kommunen und Agenturen für Arbeit im Rahmen einer Veranstaltung ihre gegenseitige Bereitschaft zur Entwicklung einer Arbeitsgemeinschaft mit einer Absichtserklärung verbindlich erklären. Mit dieser Erklärung erfolgt keinerlei Festlegung auf eine bestimmte Rechtsform. Sie soll Ausdruck davon sein, dass jetzt mit der Konkretisierung
Zu Frage 3: Dem Vermittlungsausschuss zu Hartz IV vom Dezember 2003 lag die Einschätzung zugrunde, dass die Kommunen bundesweit um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden können. Davon entfällt auf die rheinland-pfälzischen Kommunen ein Entlastungsvolumen von rund 80 Millionen Euro. Durch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, den Wegfall von Wohngeld für die Leistungsbezieher und insbesondere durch die gestaffelte Anrechnung von Einkommen und Vermögen nach § 19 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch entstehen für Kommunen aber Mehrbelastungen.
Deshalb wird das Entlastungsvolumen der Gemeindefinanzreform derzeit überprüft. Für den Fall, dass die zurzeit laufende Überprüfung das gesamte Entlastungsvolumen nicht bestätigen sollte, hat die Bundesregierung mehrfach betont, an der Gesamtentlastung für die Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro festhalten zu wollen. Dazu hat der Bundesarbeitsminister im Rahmen der zurzeit laufenden Verhandlungen ein neues Angebot, das strukturell aus drei Teilen besteht, unterbreitet. Zunächst wird ein Betrag ermittelt, der als Mehrbelastung durch die Kosten der Unterkunft seitens des Bundes anerkannt wird. Zweitens beteiligt sich der Bund mit einer Quote an diesem Betrag, der den Ländern erstattet wird, und zwar in Höhe von voraussichtlich 1,8 Milliarden Euro. Drittens wird es eine Revisionsklausel geben, die in mehreren Schritten angelegt ist, um spätestens im Jahr 2006 sehr genaue Zahlen zu bekommen.
Über dieses Angebot im Rahmen von Vorklärungsgesprächen wurde bisher zwar noch keine endgültige Einigung erzielt, gestern allerdings hat der Vermittlungsausschuss getagt, der diese Verhandlungspositionen zur Grundlage hatte, die auch von den kommunalen Spitzenverbänden geteilt wurde. Das gesamte Verhandlungspaket wurde erneut vertagt, aber mit der Option, dass die gegebenen Rechnungsgrundlagen im Rahmen eines Gesetzes vorgelegt werden.
Zu Frage 4: Die Umsetzung des neuen Arbeitslosengeldes II ist ein wichtiges Indiz dafür, ob und inwieweit wir in Deutschland noch bereit und in der Lage sind, unsere Sozialsysteme tatsächlich zu reformieren. Aussagen, die jetzt schon das Aus der Reform vorhersagen, sind daher aus meiner Sicht nicht nur kontraproduktiv, sondern auch gefährlich. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um die Reform, die letztlich alle wollen, tatsächlich zu verwirklichen.
Innerhalb der Landesregierung besteht kein Zweifel daran, dass dieser Zeitplan sehr ehrgeizig ist. Um diesen Zeitplan einzuhalten, müssen die noch ausstehenden politischen Entscheidungen – wie vorhin berichtet – herbeigeführt werden. Auch aufgrund der Arbeit der Pilot-Arbeitsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz erwartet die Landesregierung, dass die praktische Umsetzung durch die gewonnenen Erfahrungen ab dem 1. Januar 2005 möglich sein wird.
Frau Ministerin, Sie haben viele Zahlen genannt, die ich nicht bezweifeln möchte. Eine Zahl aus NordrheinWestfalen sagt aus, dass dort bei Übernahmen der Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose Belastungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro entstehen würden. Gibt es hierzu eine Zahl aus Rheinland-Pfalz?
Herr Abgeordneter Schnabel, eine entsprechende Zahl gibt es natürlich auch für Rheinland-Pfalz. Ich muss sie Ihnen aber nachreichen, da ich sie nicht mehr genau im Kopf habe.
Grundlage der neuen Verhandlungen war, dass in allen Ländern die kommunalen Gebietskörperschaften abgefragt worden sind über die Einschätzung der Zahlen zur Höhe der Kosten der Unterkunft. Eine solche Befragung ist auch in Rheinland-Pfalz erfolgt. Die Zahlen liegen vor, und ich reiche sie Ihnen gern nach.
Die Telekom hat Vorstellungen entwickelt, 10.000 Kräfte an diese künftige Arbeitsgemeinschaft abzugeben. Gibt es Überlegungen Ihrerseits, dass gegebenenfalls auch Landesbedienstete versetzt werden?