Protocol of the Session on May 26, 2004

Aus dieser Verantwortung lasse ich Sie nicht heraus. Wenn Sie über Kommunalfinanzen reden, werde ich Sie bei jeder Rede daran erinnern, dass Sie immer die Backen aufblasen, aber hier noch nie einen einzigen Antrag bei den Haushaltsberatungen gestellt haben, der den Kommunen Geld bringt.

(Widerspruch bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Ich weiß, Ihnen hängt das zu den Ohren heraus, aber es ist so. Wenn wir Ihren Anträgen gefolgt wären, hätten die Kommunen heute – – –

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Herr Kollege Bracht, Sie kennen Schlaglöcher, aber Sie kennen kein Haushaltsloch.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU)

Sie haben noch nie einen Antrag eingebracht. Das Gegenteil ist der Fall. Dadurch, dass Sie sich als der Verhinderer von Reformen zeigen, sei es die Forstreform, die Agrarreform und vieles mehr, hätten Sie den Kommunen noch zusätzliche Ausgaben aufgebürdet.

Wir haben das Gott sei Dank verhindert. Sie sind nicht die Kommunalpartei, für die Sie sich darstellen.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei der FDP – Bischel, CDU: Keine Antwort nötig!)

Für die Fraktion der FDP hat Herr Abgeordneter Hohn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Tagesordnungspunkt „Verankerung des Konnexitätsprinzips in die rheinland-pfälzische Verfassung“ den Rechnungshofsbericht zu zitieren, bedarf es schon sehr viel Mut, Herr Kollege Hörter. Ich kann nur sagen, das ist total am Thema vorbeigegangen.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Wenn Sie auch noch zitieren, die Oberbürgermeister von der CDU müssten jetzt das ausbaden, was die SPDBürgermeister verbrochen haben, dann kann ich Sie nur an Ihren Oberbürgermeister in Kaiserslautern erinnern, der sehenden Auges weiterhin die Stadt extrem verschuldet. Dort sollten Sie einmal anfangen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist bekannt, dass Rheinland-Pfalz noch das einzige Flächenland ist, das bislang in seiner Verfassung kein finanzverfassungsrechtliches Konnexitätsprinzip verankert hat. Ich komme auch gleich darauf, warum man sich wirklich so lange und ausgiebig darüber unterhalten hat. Nach der morgigen Abstimmung, der ich natürlich nicht vorgreifen möchte, dürfte auch Rheinland-Pfalz zu dem Kreis der Bundesländer zählen, die dem Konnexitätsprinzip Verfassungsrang eingeräumt haben. Gerade als Kommunalpolitiker – wir haben sehr viele unter uns – begrüße ich es außerordentlich, dass wir uns im Interesse uns erer Städte und Gemeinden hierzu über die Parteigrenzen hinweg durchringen konnten.

Meine Damen und Herren, von der Einführung des Konnexitätsprinzips erwarte ich mir künftig eine positive Wirkung auf die Haushalte unserer rheinland-pfälzischen Kommunen. Allerdings warne ich davor, dass jetzt jeder glaubt, allein die verfassungsrechtliche Verankerung des Konnexitätsprinzips löse alle Finanzprobleme der rheinland-pfälzischen Kommunen. Wer das glaubt, verkennt die Realität, zumal – auch dies muss berücksichtigt werden – die bereits in den vergangenen Jahren erfolgte Übertragung von Aufgaben durch das Land an die Kommunen nicht von der Schutzwirkung des Konnexitätsprinzips umfasst wird. Das heißt, nur in Zukunft werden zukünftige Aufgaben dahin gehend geregelt.

Im Übrigen sieht die finanzielle Situation zahlreicher Kommunen in anderen Bundesländern, in denen dem Konnexitätsprinzip bereits seit längerem Verfassungsrang eingeräumt wurde, wahrlich nicht besser aus als die der rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden. Herr Kollege Hörter, es ist nicht so, dass in anderen Bundesländern die Welt für die Kommunen rosig aussieht. Das ist mitnichten so.

Die verfassungsrechtliche Verankerung des Konnexitätsprinzips wird zu einer verlässlicheren Gestaltung der kommunalen Einnahmenseite und damit auch zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beitragen.

Meine Damen und Herren, damit wird Politik für die Kommunen kalkulierbar. Deshalb war und ist die Einführung des Konnexitätsprinzips in Zeiten sich zuspitzender Finanznöte ein richtiges und vor allem auch ein außerordentlich wichtiges Signal für unsere rheinlandpfälzischen Kommunen. Diese haben gerade deshalb völlig zu Recht seit langem eine entsprechende Verfassungsänderung in unserem Bundesland eingefordert.

Meine Damen und Herren, die Enquete-Kommission hat sich auf eine Empfehlung verständigt, wonach an die Ausführung von Bundesgesetzen und europarechtlichen Vorgaben ohne eigenen landesrechtlichen Gestaltungsspielraum keine Konnexitätsfolgen geknüpft werden.

Das war richtig so, auch wenn die CDU dies gern anders gesehen hätte.

(Beifall bei FDP und SPD)

Wir interpretieren das Konnexitätsprinzip als eine Ausprägung des Verursacherprinzips. Eine Ausdehnung des Konnexitätsprinzips auf Entscheidungen des Bundes und der Europäischen Union würde dieser Verknüpfung zwischen Kostenverursacher und Kostenbelastungen in keiner Weise mehr entsprechen. Eine Kostenverurs achung durch das Land liegt nämlich gerade dann nicht vor, wenn der Bund oder die Europäische Union Aufgaben unmittelbar den Kommunen übertragen, wenn Inhalt und Umfang der kommunalen Aufgaben durch Bundesoder Europarecht bestimmt werden oder wenn durch Landesrecht lediglich bundes- oder europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden, ohne dass dem Land hierbei ein eigener Gestaltungsspielraum verbleibt.

Meine Damen und Herren, aus dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“, würde bei einer Ausdehnung des Konnexitätsprinzips auf Entscheidungen des Bundes und der Europäischen Union das Prinzip „Das Land zahlt immer“. Dies kann nicht unser politisches Ziel in Rheinland-Pfalz sein, sicherlich auch nicht das Ziel der Opposition.

Meine Damen und Herren, dessen ungeachtet müssen wir auch für die Finanzierung der durch Bundes- und EU-Recht veranlassten Aufgabenübertragungen Vorsorge treffen. In diesem Punkt sind wir mit der Opposition auf einer Linie. Gehalten hierfür ist allerdings aus unserer Sicht der Bund als Verfassungsgesetzgeber. Dieser muss – – –

(Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Itzek, SPD: Interessiert Sie das nicht, Herr Kollege!)

Dieser muss die Konnexitätsgrundsätze nach dem Grundgesetz für Fälle des erlaubten unmittelbaren Durchgriffs des Bundes auf die kommunale Ebene, auch auf das Verhältnis zwischen Bund und Kommunen erstrecken. Mit anderen Worten heißt dies nicht anderes, als dass, wenn der Bund den Kommunen Aufgaben überträgt, er auch die Mittel dafür bereitstellen muss.

Meine Damen und Herren, ich apelliere an die Landesregierung, sich diesbezüglich entsprechend dem Bestreben aller im Landtag vertretenen Fraktionen gegenüber dem Bund einzusetzen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, um die aktuellen Haushaltsprobleme vieler Städte und Gemeinden nachhaltig und dauerhaft zu lösen, sind neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Konnexitätsprinzips weitere Schritte unerlässlich. So müssen auch auf Bundesebene Maßnahmen eingeleitet werden, die dafür sorgen, dass die Finanzausstattung der Kommunen dauerhaft und nachhaltig verbessert wird. Vorrangig brauchen wir dringend eine durchgreifende Reform der Gemeindefinanzen, die nicht nur Hoffnungen auf der kommunalen Seite weckt, sondern den Namen „Reform“ auch verdient. Die

vor Weihnachten letzten Jahres im Vermittlungsausschuss erzielten Ergebnisse genügen weder qualitativ noch quantitativ den kommunalen Anforderungen. Auch wenn sich im Wesentlichen durch die Reduzierung der so genannten Gewerbesteuerumlage die Umlagezahlungen der Gemeinden im ersten Quartal dieses Jahres um fast 15 % vermindert haben, sodass den Städten und Gemeinden de facto mehr Geld in der Kasse verbleibt, muss dennoch das Thema „Gemeindefinanzreform“ weiterhin auf der politischen Agenda bleiben. Dass SPD und FDP hierzu unterschiedliche Modelle favorisieren, ist meines Erachtens bekannt. In unserer Grundausrichtung sind wir allerdings völlig auf einer Linie. Wir wollen unseren Kommunen dauerhaft helfen.

Meine Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz ist sich seiner Verantwortung für die finanzielle Ausstattung der Kommunen vollends bewusst. In den letzten Jahren sind in unserem Bundesland umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzen getroffen worden. So sind durch die Verstetigung der Finanzausgleichsmasse, die zu einem dauerhaften Stabilisierungsfonds ausgebaut werden wird, die Einnahmen der rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden deutlich weniger konjunkturanfällig. Den Kommunen wird also eine wichtige und langfristige Planungsperspektive für einen zentralen Teil ihrer Einnahmen gegeben und mithin deren finanzielle Situation weiter stabilisiert und verbessert werden.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der Stabilisierungsfonds als bundesweit einmaliges Instrument zur Sicherung der kommunalen Finanzen ist ein beispielloser Beleg dafür, dass es das Land ernst meint mit der Unterstützung seiner Kommunen.

Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Standardflexibilisierung im kommunalen Bereich wurde ein erster Schritt gemacht, um die Kommunen im bestehenden System schrittweise von Aufgaben und somit auch von Kosten zu entlasten. Die im letzten Monat von der Landesregierung gefassten Beschlüsse zu Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung knüpfen hier nahtlos an. Mehr als 550 kommunalrelevante Standards wurden in den einzelnen Ministerien durchforstet.

50 von ihnen werden nun abgeschafft oder sollen geändert werden. Für sich allein gesehen sind die vorgesehenen Änderungen nicht sonderlich spektakulär, zusammengenommen werden die Kommunen in Rheinland-Pfalz durch diese allerdings deutlich größere Spielräume erhalten als bislang. Ich denke, das muss auch einmal gesagt werden.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, nicht wenige Kommunen in Rheinland-Pfalz haben mit Strukturproblemen zu kämpfen. Neben wirtschaftlichem Niedergang und Arbeitsplatzverlusten sind die rückläufigen Bevölkerungszahlen der Hauptgrund für diese Entwicklung. Wenn wir über die Sicherung der kommunalen Finanzausstattung durch

eine verfassungsrechtliche Verankerung des Konnexitätsprinzips sprechen, dürfen wir die Augen auch nicht vor der demographischen Entwicklung verschließen. Auch wenn wir die prognostizierte negative Bevölkerungsentwicklung nicht aufhalten, so muss die Politik dennoch versuchen, dieser Entwicklung zumindest gegenzusteuern, um die demographischen Probleme zu lösen.

Im Rahmen der Diskussion um die Stadt-UmlandProblematik spielt für uns gerade der Aspekt der demographischen Entwicklung eine entscheidende Rolle, sodass wir sicherlich auch dieses Thema in der nächsten Sitzung oder einer der nächsten Sitzungen der Enquete-Kommission diskutieren müssen.

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der angespannten kommunalen Haushalte ist es wünschenswert, dass die Kommunen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der kommunalen Kooperation und Zusammenarbeit nutzen. Mittelfristig wird allerdings kein Weg daran vorbeigehen, die Verwaltungen zu verschlanken, zu modernisieren und ihre Funktionen neu aufzustellen. Doppelte Verwaltungsstrukturen, wie sie vielerorts vorherrschen, werden wir auf Dauer nicht mehr bezahlen können. Deshalb muss der derzeitige Zuschnitt der kommunalen Verwaltungsstrukturen vorbehaltlos überprüft und eine konsequente Aufgabenkritik unter Betrachtung der Einspar- und Effizienzsteigerungsgrundsätze vorgenommen werden, ohne allerdings Aspekte wie den der Wirtschaftlichkeit, der Qualität und der notwendigen Bürgernähe von Kommunalverwaltungen aus dem Auge zu verlieren.

Meine Damen und Herren, den aktuellen Finanznöten unserer Städte und Gemeinde entgegenzuwirken, ist eine politische Daueraufgabe, bei der unsere Fraktion in jedem Fall auch in Zukunft mitwirken wird. An der Bewältigung der wahrlich schwierigen Probleme für unsere Kommunen werden wir auch weiterhin kontinuierlich mitarbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Marz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Es ist schon etwas merkwürdig, wie auf der einen Seite das Hohelied der Bedeutung einer Verfassungsänderung gesungen und auf der anderen Seite in so schamloser Art und Weise Wahlkampf betrieben wird. Ich habe absolut nichts gegen Wahlkampf. Das Problem ist nur, dass sich einige wieder hinter Positionen verschanzen, aus denen sie über Jahre hinweg nicht mehr herauskommen.

Das Thema „Konnexität“ hat sich als ein Paradebeispiel hierfür gezeigt. Seit vielen Jahren ist es in der Diskussi

on. Die Enquete-Kommission, die eigentlich über den Moment hinaus denken, neue Ideen entwickeln und kreativ sein sollte, hat etwas getan – darauf habe ich bereits hingewiesen –, was in den meisten Bundesländern der Bundesrepublik längst erfunden war. Sie hat etwas Neues erfunden, sodass wir heute nach einem langen Prozess auf dem Weg sind, dies als erste und wichtige Maßnahme zu beschließen. Dann wird es gleich wieder terminiert und in einer Art und Weise instrumentalisiert, dass mir für die weitere Arbeit Angst und Bange wird. Zu den Gründen könnte man einiges sagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hilft nichts, wenn nur „dazwischengepöbelt“ wird, weil Zahlen vorgelesen werden, die der rheinland-pfälzische Rechnungshof veröffentlicht hat. Das hilft überhaupt nichts. Das ist eher schädlich.

Weil Sie bei den entscheidenden Zahlen eben so „dazwischengepöbelt“ haben, will ich Ihnen noch einmal zwei, drei Zahlen nennen.

Herr Kollege Hohn hat dafür gesorgt, dass das Klima in diesem Haus etwas ruhiger geworden ist.