Meine Damen und Herren, 1.000 Meter Abstand sind eine pauschale Größe der Raumplanung. Im konkreten Einzelfall muss dieser Pauschalwert im Hinblick auf die verschiedenen emissionsrechtlichen Parameter überprüft werden, Herr Kollege Licht. Dabei kann ein Abstand herauskommen, der kleiner ist als 1.000 Meter. Genauso gut kann sich ein Abstand herausbilden, der größer als 1000 Meter ist. Mit anderen Worten: Eine
Meine Damen und Herren, der konkrete Einzelfall ist im Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu entscheiden. Deshalb kann ich Ihnen nur zustimmen: Nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. – Genauso ist es. Sie müssen das die Bürgerinnen und Bürger vor Ort entscheiden lassen.
Deshalb ist die Abstandsregelung von 1000 Metern situationsbezogen zu handhaben. Ein starrer 1.000Meter-Wert ist weder Wunsch noch Wille der Landesplanung und auch nicht der Landesregierung.
Die differenzierte und flexible Anwendung der 1.000Meter-Abstands-Regelung findet die Zustimmung der FDP-Fraktion. Die Behauptung der CDU, der Schutz der Menschen vor Beeinträchtigungen durch die Windenergie würde vernachlässigt, trifft in keiner Weise zu. Ein Beweis dafür ist das seit dem Jahr 1999 existierende Rundschreiben zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen. Wenn die CDU-Fraktion darauf hinweist, dass der bisher vorgesehene Abstand von 500 Metern nicht mehr zeitgemäß sei, so vergisst sie, dass eine entsprechende Regelung, die als Plangröße 1.000 Meter vorsieht, bereits in der Schlussphase der Bearbeitung ist, weil die FDP-Fraktion eine flexible Anwendung der 1.000-Meter-Abstands-Regelung für richtig hält. Herr Kollege Licht, die von der CDU-Fraktion beabsichtigte starre Anwendung ist falsch. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren, der zweite Antrag der CDUFraktion befasst sich mit der Frage, wie Windenergieanlagen in Waldgebieten zu beurteilen sind. Auch in diesem Fall wird die Diskussion meines Erachtens vollkommen zu Unrecht emotional geführt. Die CDUFraktion beantragt, in Waldgebieten keine Windenergiestandorte vorzusehen. Standorte für Windenergieanlagen werden ebenso wie die so genannten Ausschlussflächen nicht durch die Landesregierung ausgewiesen. Der Text des CDU-Antrags ist insoweit falsch und schlicht und einfach irreführend.
Meine Damen und Herren, Grundlage für die Ausweisung ist zunächst der jeweilige Raumordnungsplan, auf dem der Flächennutzungsplan aufbaut. Das heißt, Standortplanung für Windenergienutzung ist ein Akt im Zuständigkeitsbereich der zuständigen Kommunen.
Flächennutzungsplanung das Instrument der kommunalen Selbstverwaltung stärkt und die Berücksichtigung der öffentlichen Verhältnisse und der Wünsche der Bevölkerung ermöglicht. Das ist das Wichtige. Wenn die CDU-Fraktion in der Begründung ihres Antrags davon spricht, dass nach aktueller Information die Landesregierung an ihrem Vorhaben festhalten würde, rheinlandpfälzische Waldgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen zu öffnen, so weiß sie nach unserer Kenntnis mehr als die Landesregierung.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat zu dem Problemkreis „Windenergieanlagen in Waldgebieten“ auf eine Mehrzahl von ausschließenden Faktoren hingewiesen, als da wären: das Landschaftsbild, Belange der Erholung und des Tourismus.
Meine Damen und Herren, aus Sicht der FDP-Fraktion ergänze ich, dass es bei den geschlossenen Waldgebieten vom Pfälzer Wald, Hunsrück, Eifel und Westerwald darum geht, den Schutzstatus dieser Landschaftsbestandteile unversehrt zu bewahren. Das bedeutet, dass Waldflächen, die in einem Naturschutzgebiet, in einem Naturpark und in einem Landschaftsschutzgebiet liegen, oder die zu FFH- oder Vogelschutzgebieten rechnen, ebenso wie die Flächen des Biosphärenreservats grundsätzlich nicht für Windenergieanlagen in Betracht kommen sollen.
Meine Damen und Herren, da die CDU-Fraktion auf das mehrfach erwähnte Rundschreiben von 1999 abhebt, mache ich darauf aufmerksam, dass nach unserer Information auch in der Neufassung des Rundschreibens die Belange der landschaftlichen Eigenart, der landschaftlichen Schönheit und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in keiner Weise anders gesehen werden, als dies 1999 der Fall war.
Die Aussage der CDU-Fraktion, die Landesregierung würde die Öffnung des Staatswaldes für Windenergie geradezu propagieren, ist meines Erachtens haarsträubend. Nach meiner Kenntnis vertritt auch die Landesregierung die Auffassung, dass Waldflächen, die einen Schutzstatus, wie von mir vorhin aufgezählt, oder sogar mehrere haben, als Windenergiestandorte nicht infrage kommen. Unsere Fraktion hält politisch an der Bedeutung der Schutzkategorien fest. Daraus folgt, dass die geschlossenen Waldgebiete zum ganz überwiegenden Teil als Windenergiestandorte möglicherweise auszuschließen sind.
Meine Damen und Herren, sollte die CDU-Fraktion den Ergebnissen des bei der Universität Kaiserslautern in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Identifikation eventueller Windenergiestandortpotenziale vorgreifen, wäre dieser Versuch meines Erachtens zum Scheitern verurteilt.
Im Entwurf eines regionalen Raumordnungsplans werden die Flächen mit Schutzstellungen als Ausschlussflä
che für Windmühlen ausgewiesen. Unsere Fraktion unterstützt die konsequente Anwendung der verschiedenen Schutzkategorien des Waldes im Interesse des Waldes und der Bürgerinnen und Bürger, die den Wald als Erholungsort nutzen.
Die daraus entspringende Wirkung für die Nichteignung als Windenergiestandort habe ich ausreichend erwähnt.
Meine Damen und Herren, die Art und Weise, wie die CDU-Fraktion ihren Antrag begründet, veranlasst unsere Fraktion, auch diesen Antrag abzulehnen.
Herr Hohn, ich kann Ihnen das jetzt nicht ersparen, wenn Sie sagen, dass ein Rundschreiben zur Veränderung der Abstandswerte in Bearbeitung ist, Sie dies mittlerweile fast schon ein halbes Jahr vor sich hertragen und Sie es ständig ankündigen, dann aber beispielsweise in der Presse zu lesen ist – ich zitiere –: „Auch die Ministerien sprechen nicht ganz dieselbe Sprache. Auf CDU-Anfrage bestätigt das federführende Finanz- und Bauministerium, das neue Rundschreiben zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen werde einen 1.000-Meter-Abstand empfehlen.“ Dagegen heißt es aus dem Innenressort, der obersten Landesplanung: Ob eine 1.000-Meter-Empfehlung komme oder eine Formulierung ohne Festlegung, sei derzeit überhaupt nicht sicher. – Meine Damen und Herren, dann müssen Sie sich doch nicht wundern, dass eine Regionalplanung, die jetzt aktuell entscheiden muss,
die Vorgaben machen muss, die vor Ort Pläne diskutieren muss, die Standorte ausweist, vor Ort in den Orten, die ich genannt habe, natürlich zur Verunsicherung führt, wenn man nicht weiß, was kommt, nämlich bleiben 500 Meter oder werden es 600, 700 oder gar 800 Meter. Es ist doch logisch und selbstverständlich, dass das zu einer Veruns icherung führt.
Das hat überhaupt nichts mit dem 13. Juni zu tun. Wenn sie die Planungen vorgeben, werden wir zumindest in
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hohn, Sie haben erwähnt, dass Sie dafür sind, dass in den Waldgebieten der Naturparks – ich nehme an, im Naturpark Pfälzer Wald und in den anderen Naturparks – keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Ich bitte, das noch einmal zu überdenken, weil gerade das Biosphärenreservat von seinem Anspruch her, da es als Biosphärenreservat die Lebenssphäre erhalten will, durchaus dazu geeignet ist, in ihm beispielhaft Windkraftwerke zu installieren, nachdem von der Universität Kaiserslautern im Auftrag der Landesregierung untersucht wird, wo solche Anlagen unschädlich sind.
Herr Hohn, ich kann auch sagen, dass es sich nicht um eine rein ästhetische Frage handelt. Beispielsweise hat die CDU-Fraktion in ihrem Antrag erklärt, dass die Allgemeinheit vor dem Eindringen wesensfremder und Erholung abträglicher Nutzung beim Wald bewahrt werden muss. Das mag durchaus ehrenwert sein, aber wenn ich sehe, dass Sie und die CDU gemeinsam ein Verfechter von einem Autobahnneubau durch das Biosphärenreservat Pfälzer Wald sind, frage ich mich natürlich auch, wie es sein kann, dass Sie eine Autobahn im Biosphärenreservat für verträglich halten, aber ein Windkraftwerk dort für unverträglich halten.
Wenn wir offen und ehrlich diskutieren, können wir meiner Meinung nach durchaus auch sagen, dass Windkraftnutzung im Wald durchaus sinnvoll ist. Schließlich fordert die CDU-Fraktion einen großen Abstand zur Wohnbebauung. Wenn wir aber sagen, dass wir das einsehen und die Menschen eventuell vor Schattenwurf und Lärmimmissionen geschützt werden müssen – das ist geregelt –, können wir doch mit der Windkraft in den Wald gehen, weil das effektiver ist. Es wird schließlich von der CDU-Fraktion auch immer wieder die Forderung erhoben, Windkraftwerke dort zu bauen, wo sie effektiv sind. Auf den Höhen des Pfälzer Waldes oder des Hunsrücks wären sie effektiv. Die Standorte, die wir als effektiv und als ökologisch verträglich ausgemacht haben, wollen Sie mit Ihrem zweiten Antrag „Keine Windenergieanlagen in Waldgebieten“ verbieten.
Herr Hohn, ich bitte Sie, das zu überdenken. Sie sind selbst Bewohner des Biosphärenreservats Pfälzer Wald.
Ich bitte Sie zu überdenken, ob man nicht gerade beispielhaft im Biosphärenreservat nicht nur Windkraftanlagen, sondern auch die Biomasse fördern kann. Dann
Herr Kollege Dr. Braun, ich habe eingangs schon erwähnt, dass ich heute keine Grundsatzdiskussion zur Windenergie führen möchte. Ich konzentriere mich darauf, dass die Entscheidung, ob letztlich Windanlagen in Waldgebieten kommen oder ob sie nicht kommen, den regionalen Gebietskörperschaften und den Raumplanungsgemeinschaften vor Ort überlassen werden sollte. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie sich für die Windenergie einsetzen. Dieses Thema wird sich jedoch rein ökonomisch durch die neue Verordnung der Einspeis evergütung und die degressiven Beträge, die von 9,8 Cent nach unten gehen, erledigen. Das werden wir in einigen Monaten weniger emotional als heute diskutieren.
Ich will aber auch noch auf Herrn Kollegen Licht eingehen. Herr Kollege Licht, Sie haben gesagt, die Landesregierung bewege sich nicht. Ich habe das Gefühl, dass Sie die Zeitung nicht jeden Tag lesen. Gestern oder vorgestern stand in der „Rheinpfalz“, dass Herr Minister Zuber bei der Planungsgemeinschaft Rheinpfalz in einem bestimmten Fall eine Regelung von 750 Metern vereinbart hat. Daran können Sie doch schon erkennen, dass da Bewegung zu verzeichnen ist.