Herr Pörksen, Sie haben mich mit Ihrer Ausführung, es wäre nicht ganz so wichtig, ob es 200, 250 oder 300 wären, das würde die Sicherheit nicht wesentlich beeinträchtigen, schon ein wenig irritiert.
Ich frage mich, wenn das so unwichtig ist, warum es dann in der Koalitionsvereinbarung steht, dass es 300 sein sollen? Sie haben bis jetzt immer gesagt, Ihre Koalitionsvereinbarung wäre so wichtig. Das Wichtigste, was getan werden müsste, stünde auch darin und wäre Grundlage Ihres Handelns.
Das irritiert mich schon, weil wir auf der anderen Seite heute gehört haben, dass Sie unbedingt Koalitionsvereinbarungen einhalten wollen.
Wie war das denn heute Morgen mit dem Abitur nach zwölf Jahren und zwölfeinhalb Jahren, wobei die FDP bei den zwölf gern mitmachen würde, aber nicht kann, weil es in der Koalitionsvereinbarung steht.
Es ist doch wohl eindeutig für den, der diese Debatte mitverfolgt: Es wird immer gerade so ausgelegt, wie man es will. Sie veranstalten einen Eiertanz sondergleichen.
Ich will gar nicht viel erwidern, nur der eine Hinweis: Sie sollten schon ein bisschen besser zuhören. Ich habe gesagt, die Reduzierung der Frage der Inneren Sicherheit auf die Frage, ob 200 oder 300 Anwärter eingestellt werden, das ist mir zu schmalbrüstig, und habe dazu Ausführungen gemacht.
Meine Damen und Herren! Trotz dieses kleinen Schlagabtausches, muss man schon sagen, dass der Innenhaushalt bei diesen Haushaltsberatungen längst nicht mehr von so viel Entrüstung begleitet wird wie damals der Nachtragshaushalt. Das ist klar, weil damals bei der Polizei die ganzen Kürzungen und die Heraufsetzung des Pensionsalters nur für die Polizei gemacht wurde. Diesmal geht es dafür im Prinzip sehr ruhig zu.
Nein, ich finde, das muss man sich einmal klar machen, dass die Schmerzhaftigkeit oder das, was die Polizei schmerzt, im letzten Jahr gemacht wurde.
Wir haben damals den einzelnen Dingen nicht zugestimmt, weil wir gesagt haben, wir brauchen erst einmal eine Grundlage, von der aus man solche Sachen betrachten kann.
Das ist dieses Konzept, das wir damals auch gefordert hatten – das auch vom Parlament gefordert wurde –, dass das Innenministerium eine Einstellungskonzeption unter dem Aspekt der demographischen Veränderungen, der Entwicklung in der Kommunikationstechnologie usw. für die Polizei erarbeitet.
Dieses Konzept sollte eigentlich am 15. Oktober vorliegen. Der Termin wurde dann auf Bitten der Landesregierung auf Ende des Jahres verlegt. Nach einigem Nachhaken und Nachfragen, als ich Anfang des Jahres wieder in die Fraktion kam, kam es dann zum 8. Januar schließlich in unsere Hände, allerdings zu spät, um das wirklich noch konstruktiv für die Haushaltsberatungen zu nutzen. Das bedauern wir.
Meine Damen und Herren, die Personallage der Polizei – das wurde schon gesagt – wird auch in den nächsten Jahren angespannt bleiben. Das zeigt der Bericht, und dafür spricht natürlich für jeden, der mit Polizisten vor Ort redet, der Überstundenberg, den alle Polizisten in unterschiedlicher Form, nicht unbedingt bei der Krim inalpolizei, – – –
Ich meine, das sind Dinge, die in diesem Bericht nicht drin stehen. Wir hätten dies gern drin gehabt, aber das war damals nicht so gewünscht.
Aber auch unter dieser schwierigen Personallage halten wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Prioritätensetzung der Polizei an manchen Stellen für unangemessen oder auch für falsch; denn der Bericht zeigt ganz deutlich, dass immer mehr das Konzept der Bürgernähe der Polizei aufgegeben wird. Das kann man sehr schön an
Herr Zuber, wenn Sie sich darüber beklagen, dass das den Ereignissen des 11. Septembers 2001 geschuldet sei, ist das nicht glaubwürdig; denn mit der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, die Sie gerade gegen viel Kritik von Bürgerrechtlern, des Datenschutzbeauftragten und von uns durchsetzen werden, werden ausgerechnet die personalintensiven wie bürgerfernen Kriminalitätsbekämpfungsmethoden wie Rasterfahndung, Videoüberwachung und Lausch- und Spähangriffe verstärkt und festgeschrieben.
Hierbei verschiebt sich eindeutig der Einsatzort der Polizei immer weiter weg von den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist nicht unsere Vorstellung von einer bürgernahen Polizei.
Wenn Sie sagen „abwarten“, dann kann ich nur auf das im Moment eingehen, was uns vorliegt, Herr Zuber. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis.
Meine Damen und Herren, ich will zu einem weiteren Punkt kommen. Wenn in dieser Haushaltsdebatte das Wort „Sparen“ das Hauptwort ist, so soll man darüber nicht immer nur jammern, sondern das kann man manchmal auch als Chance begreifen.
Jede Krise, wie man so sagt, hat auch ihre Chancen. Es war so, dass man, als die Steuereinnahmen vor langer Zeit in diesem Land noch kräftig sprudelten, keine Veranlassung sah, an Bestehendem etwas zu ändern. Jedes auftauchende Problem wurde mit etwas mehr Zuwendung oder zusätzlichen Personalstellen geregelt. Das ist schon lange vorbei.
Nun stärkt der Druck zu sparen auch die Bereitschaft zur Reform. Darum besteht unserer Meinung nach eine gute Chance, die Reform des öffentlichen Dienstes voranzubringen, die von allen Seiten schon lange angemahnt und gefordert wird.
Meine Damen und Herren, um es gleich zu Beginn zu sagen, die Reform des öffentlichen Dienstes ist unserer Meinung nach nicht deswegen wichtig, weil dadurch dem Land nennenswert Geld gespart werden kann, wenigstens nicht auf kurze Sicht. Das muss man ganz deutlich sagen, denke ich.
Es geht uns darum, dass durch diese Reform die Kreativität, der Arbeitseinsatz und die Flexibilität im öffentlichen Dienst stärker und direkter als bisher gefördert und belohnt werden können.
Der Kernpunkt der Modernisierung des öffentlichen Dienstes ist, wie wir schon sagten, die Schaffung eines einheitlichen Beschäftigungsrechts für alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Die bisherige Zweiteilung in Be
amtenrecht und Tarifrecht für Angestellte und Arbeiterinnen und Arbeiter verursacht immer wieder Reibungsverluste und vor allem auch Unzufriedenheit bei vielen Beschäftigten, die sich im Vergleich zu anderen ungerecht behandelt fühlen.
Meine Damen und Herren, ein einheitliches Beschäftigungsrecht führt dagegen nicht nur zu mehr Transparenz, sondern auch zu einer wirklichen Gleichbehandlung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Lediglich für bestimmte Beschäftigungsgruppen mit hoheitlichen Aufgaben soll es Sonderregelungen geben, und zwar dort, wo die Aspekte der Unabhängigkeit, der Pflichtenbindung und der Loyalität besonders wichtig und notwendig sind, bei der Polizei, bei der Justiz und bei der Finanzverwaltung.
Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Reformblock muss dabei die Einbindung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die Sozialversicherungssysteme, also in die Bürgerversicherung sein. Darüber werde ich nicht noch etwas sagen, dazu hat Herr Marz sich schon geäußert.
Meine Damen und Herren, natürlich ist dies eine Herkulesaufgabe, aber wir fordern die Landesregierung auf, dass sie sich zu diesen Zielen bekennt. Wenn die Landesregierung dieses Ziel im Auge hat, dann darf sie sich nicht für die jüngsten Vorschläge stark machen, die Arbeitszeitverlängerung der Beamten von 40 Stunden auch auf die Angestellten des öffentlichen Dienstes zu übertragen; denn damit öffnet sich die Nettogehaltsschere vor allem im gehobenen und höheren Dienst zwischen Beamtinnen und Beamten und Angestellten noch weiter. Das ist natürlich kontraproduktiv für eine Reform, so wie wir uns das vorstellen.
Ich kann das als kleine Fraktion sehr gut nachempfinden. Ich hoffe, dass unter bestimmten Umständen auch uns diese Freundlichkeit zukommen wird. Okay, vielen Dank.
Meine Damen und Herren, die Reform des öffentlichen Dienstes ist das Zukunftsthema für die nächsten Jahre. Wo positioniert sich die Landesregierung in RheinlandPfalz? Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und andere Bundesländer haben diese Diskussion schon viel weiter geführt.