Aber dieser Vermerk ist dann trotzdem wiederum eine Regelung, für die wir keinen Bedarf sehen; denn es läuft längst vor Ort. Sie können natürlich jetzt die Meinung
vertreten, das schade auch nichts. Auch da sind wir uns einig. Aber der Grund, etwas allein einzuführen, weil es nicht schadet, ist mir ein Stück zu dünn.
Ich bin der Überzeugung, wir brauchen diese Regelung nicht. Sie gibt eine Antwort auf eine Frage, die niemand in der kommunalen Familie gestellt hat. Wir wollten doch eigentlich in diesem hohen Hause einen Abbau von Standards und Regelungen und nicht einen Aufbau. Mir scheint, dass an dieser Stelle wieder Jo-Jo-Effekte auftreten. Der eine oder andere von uns kennt das sehr gut, ich auch. Deshalb befürchte ich, es bringt eigentlich wirklich nichts, wenn wir an dieser Stelle wieder Regelungen für Dinge finden, die wir längst am Laufen haben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! SPD und FPD haben zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart, dass die Gemeindeordnung modernisiert werden soll, die Mitspracherechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollen, Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden sollen und entbehrliche Vorschriften abzuschaffen sind.
Diesem Ziel wird der Gesetzentwurf der Landesregierung gerecht. Wir begrüßen ausdrücklich die Aufnahme – im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Hörter – von Beiräten aus gesellschaftlich wichtigen Gruppen in die Gemeindeordnung. Es wird der jetzigen, aber insbesondere der zukünftigen Entwicklung entsprochen, wenn dabei ausdrücklich die Senioren- und die Behindertenbeiräte genannt werden.
Ich weiß – insofern treffen wir uns dort –, dass insbesondere Bürgermeister Bedenken gegen die Einrichtung von Beiräten haben. Aus diesem Grund haben wir auch auf eine fakultative Regelung Wert gelegt, um nicht neue Standards zu schaffen. Wir schaffen sie damit nicht. Wir wollen aber mit der ausdrücklichen Nennung der Senioren- und Behindertenbeiräte deutlich machen, dass es keine Belastung für die kommunale Arbeit bedeutet, sondern wir sie als Chance begreifen, Sachverstand, Motivation und Kreativität von Betroffenen in die Arbeit vor und am Ort einzubinden.
Wir stützen uns dabei ausdrücklich auf die guten Erfahrungen im Bereich der Jugendarbeit. Herr Kollege Hörter, deswegen vermag ich nicht zu begreifen, warum Sie ausgerechnet vor den Senioren eine solche Angst haben.
Allenthalben wird über sinkende Wahlbeteiligung und mangelndes Interesse an Politik geklagt. Ein entscheidendes Mittel, dem entgegenzuwirken ist, über Wahltage hinaus die Menschen an politischen Entscheidungen durch Mitsprache und Mitwirkung teilhaben zu lassen. Wo geht dies besser als am Ort selbst? Wenn Ältere und Behinderte die Erfahrung machen, dass sie nicht nur angehört werden, sondern mitbestimmen können, können sie natürlich auch ihre Gemeinde nach ihren Grundsätzen mitgestalten.
Ich denke, es gibt noch einen weiteren Grund für die Aufnahme dieser Beiräte in die Gemeindeordnung. Ich meine damit die demographische Entwicklung. Wenn die Zahl älterer Menschen in den nächsten Jahrzehnten deutlich ansteigt und das Lebensalter weiter zunimmt, werden unsere Städte und Dörfer nicht mehr so aussehen können, wie sie heute aussehen. Das heißt, wenn die Kommunalpolitik Veränderungen einleiten muss – sie wird es tun müssen –, wäre es sträflich, die Kompetenz der älteren und behinderten Menschen nicht zu nutzen. Sie sollten Bestandteil kommunaler Entscheidungsprozesse von Beginn an sein. Deswegen schaffen wir dadurch kein neues Rahmenrecht, sondern wir wollen nur die Bedingungen dafür verbessern.
Meine Damen und Herren, wenn wir im Wahlverfahren zu den Ausländerbeiräten eine Änderung vornehmen, hat dies nichts damit zu tun – um das klar zu sagen –, dass wir deren Notwendigkeit und deren Leistung gering schätzen, sondern dies hat ausschließlich praktische Gründe, die aus Erfahrungen resultieren. Um es auch hier deutlich zu sagen, Ausländerbeiräte leisten auf dem Gebiet der Integration hervorragende Arbeit. Da, wo sie existieren, tragen sie erheblich dazu bei, Menschen aus unterschiedlichen Kulturen zusammenzuführen.
Leider haben wir aber die Erfahrung machen müssen, dass die Wahlbeteiligung in manchen Kommunen die 10 %-Hürde nicht erreicht. Es macht aber keinen Sinn, dann diese Wahl einmal, fünfmal oder zehnmal zu wiederholen.
Deshalb wollen wir auf die Verpflichtung zur Wiederholungswahl verzichten und es den Kommunen anheim stellen, Ausländer bei den sie besonders berührenden Fragen angemessen zu beteiligen.
Die dritte gravierende Veränderung betrifft ebenfalls die Wahlbeteiligung, und zwar die bei Bürgermeistern und Landräten, die – um es höflich auszudrücken – nicht
selten unbefriedigend ist. Indem wir die Möglichkeit erweitern, diese Wahlen mit anderen zusammenzulegen, erwarten wir eine höhere Wahlbeteiligung und damit auch eine höhere Legitimation durch die Bürgerinnen und Bürger.
Wenn wir ferner in dem Gesetzentwurf den Kommunen die Möglichkeit einräumen, dass ein Bürgermeister einer Verbandsgemeinde künftig auch ehrenamtlicher Bürgermeister einer Ortsgemeinde in seinem Verbandsgebiet sein kann, auch wenn sie nicht Sitz der Verbandsgemeinde ist, werden wir einen Rechtszustand ändern, der bisher unbefriedigend war.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält weitere Details, die den Kommunen einen höheren Gestaltungsspielraum einräumen, bürokratische Hürden abbauen und eine kostengünstigere Aufgabenerfüllung erlauben. Deshalb bitte ich, dass wir ihn möglichst schnell im Innenausschuss beraten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Vorschlägen, die auch aus meiner Sicht sinnvoll sind. Ich will mich deshalb in der zur Verfügung stehenden Zeit und an dieser Stelle heute bei der ersten Beratung auf zwei Punkte, die ich kritisch sehe, beschränken. Eigentlich ist es nur ein Punkt, der untergliedert ist. Es dreht sich, wie Sie vielleicht erwarten konnten, um die Beiräte auf kommunaler Ebene.
Hier haben Sie vor, bei den Ausländerbeiräten die Wiederholungswahl im Fall einer nicht erreichten Mindes twahlbeteiligung abzuschaffen. Das ist vordergründig eine mögliche Konsequenz, die man daraus ziehen kann, wenn die Wahl zu einem Gremium keine ausreichend große Legitimation gefunden hat. Ich denke aber, es gibt auch andere Wege, über die man auch im Lauf eines solchen Gesetzgebungsverfahrens einmal nachdenken sollte. Wenn die Wahl zu einem solchen Grem ium eine sehr geringe Beteiligung findet, kann das auch daran liegen, dass dieses Gremium selbst zu wenig oder die falschen Kompetenzen hat. Deshalb ist generell bei solchen Gremien – das könnte auch andere betreffen – darüber nachzudenken, inwiefern man, wenn man die Aufgabe, die sie wahrzunehmen haben, ernst nimmt, ihnen andere oder mehr Kompetenzen gibt, um es attraktiver zu machen, sich bei diesen Gremien einerseits zu beteiligen und sie andererseits auch zu wählen und über ihre Zusammensetzung mitzubestimmen.
In diesem Zusammenhang halte ich es auch für vorstellbar, dass wir darüber nachdenken, die Ausländerbeiräte zu Migrationsbeiräten fortzuentwickeln.
Alle führen das Wort „Integration“ in diesem Zusammenhang im Munde. Ich könnte mir vorstellen, dass man auch Vorstellungen, aus denen heraus Ausländerbeiräte einmal geboren wurden, mittlerweile vielleicht überprüfen kann und überlegen kann, welche Aufgaben sie haben sollen und ob wir sie nicht zu Migrationsbeiräten weiterentwickeln wollen, die andere Aufgaben übernehmen, die gerade im Bereich der Integration stärker beteiligt werden können und möglicherweise auf diesem Weg auch attraktiver werden könnten.
Der zweite Punkt betrifft die so genannten sonstigen Beiräte, also alle anderen jenseits der Ausländerbeiräte. Den Vorschlag, den Sie in diesem Zusammenhang machen, hineinzuschreiben, man könne solche Beiräte einrichten, ist gänzlich überflüssig.
Ich sehe einen Weg: Entweder man lässt es, wie es ist, bzw. man nennt es überhaupt nicht, und die kommunalen Gebietskörperschaften haben die Möglichkeit, solche Beiräte einzurichten, Beauftragte in bestimmten Bereichen zu bestellen, etwa bei Behinderten oder älteren Menschen – dies ist schon erwähnt worden –, was sie auch heute tun, ohne dass sie vom Gesetzgeber dazu ausdrücklich aufgefordert werden, oder man erklärt bestimmte Bereiche für so wichtig, dass man dies für Kommunen mit einer bestimmten Größe verpflichtend vorschreibt.
Wir haben es im Bereich der Behindertenbeiräte im Zusammenhang mit dem Landesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen gefordert und beantragt.
Etwas dazwischen – „kann“ oder „soll“ – ist nicht hilfreich. Ich tendiere für bestimmte Bereiche. Ich bin kein Fan von Beiräten für alles und jedes. Dies will ich an dieser Stelle einmal sagen. Aber für bestimmte Bereiche wäre es angezeigt, dies verpflichtend aufzunehmen.
Es ist gesagt worden, allein die demographische Entwicklung wird das Gewicht, das ältere Menschen bei uns haben werden, faktisch vergrößern, und auch ihre spezifischen Mitsprachemöglichkeiten und Rechte sollten in diesem Sinn fortentwickelt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben bemerkt – ich hoffe, dass Sie das gemerkt haben –, ich setze mich mit diesem Gesetzentwurf auf einer sehr sachlichen Ebene auseinander. Ich gehöre zu denen, die Gesetzesberatungen ernst und wahrnehmen, wenn es eine erste Lesung gibt, und davon ausgehen, dass es zwischen einer ersten und einer zweiten Lesung und
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften werden unter anderem die in der Koalitionsvereinbarung für die 14. Legislaturperiode getroffenen Änderungen im Bereich des Beiratswesens umgesetzt.