Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal Folgendes deutlich machen. Wir wollen
Mülheim-Kärlich zurückbauen. Aufgrund des Atomkonsenses hat wenige Tage nach Unterzeichnung der Betreiber den Antrag auf Errichtung und Betrieb des Kraftwerks zurückgenommen.
Wir haben zweitens den Antrag auf Genehmigung der Stilllegung und den Abbau des Atomkraftwerks MülheimKärlich erhalten. Wir sind mitten im Rückbaugenehmigungsverfahren.
Ich kann dazu heute sagen, dass alle Prüfungen der von der RWE Power AG vorgelegten Unterlagen mit größter Sorgfalt – auch unter Hinzuziehung von Sachverständigen und Gutachtern – durchgeführt werden.
Wir haben erstmals in dem atomrechtlichen Genehm igungsverfahren für den Abbau eines Reaktors eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen. Bereits im Sommer haben wir das Öffentlichkeitsverfahren durchgeführt. Nach dem Zeitplan soll voraussichtlich Ende des Jahres eine Genehmigung für die Stilllegung und einen ersten Abbauschritt für das Kernkraftwerk erteilt werden. Ich kann den Menschen in dieser Region versprechen, dass dies unter größter Sorgfalt und unter Zugrundelegung aller Aspekte zum Schutz von Umwelt und Gesundheit erfolgen wird.
Meine Damen und Herren, wenn wir den Schadenersatzprozess gegen das Land abschließen, will ich das in drei Punkten noch einmal bewerten:
1. Wir haben damit die Atomkonsensvereinbarung auch in diesem Punkt, was Mülheim-Kärlich betrifft, vollständig umgesetzt.
3. Damit ging der wohl größte Zivilprozess in der Geschichte der Bundesrepublik für dieses Land durchaus erfolgreich zu Ende.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Licht, mit der Protokollierung der Vereinbarung Mitte September ist das Verfahren wasserdicht und gerichtsfest. Das haben Sie auch bestätigt. Es ging uns darum, das einfach noch einmal zu unterstreichen.
Ich will gar nicht mehr in die Mitte des Hauses schauen, sondern nur noch einmal darauf hinweisen, dass Sie es
waren, die den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Rheinland-Pfalz diesen ganzen Schlamassel eingebrockt hatten.
Herr Kollege Licht, was hätten Sie mit dieser Landesregierung angestellt, wenn Schadenersatzforderungen durchgegangen wären?
Deshalb sollte man nicht so heuchlerisch sein und sagen: Wir sind alle einig. Das ist alles ganz toll. Das Ergebnis tragen wir auch mit. – Sie wollten dieses Ergebnis gar nicht und hätten uns getrieben, wenn es ein anderes Ergebnis geworden wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nicht nur die Bundesvorsitzende der CDU, sondern es sind auch die Töne, die wir in den letzten Tagen aus BadenWürttemberg hören, dass ernsthafte Überlegungen angestellt werden sollen, wie man diesen Atomkonsens wieder aufkündigen könnte. Was das bedeuten würde, kann sich jeder ausmalen.
Frau Kollegin Thomas, eine letzte Bemerkung. Sie kennen sicher auch das Sprichwort: Vor Gericht und auf hoher See ist man nur in Gottes Hand. – Wenn man das kennt, weiß man, dass man immer dann, wenn auch nur der leise Verdacht vorhanden ist, dass das Ergebnis eines Verfahrens nicht ganz so aussehen könnte, wie man es sich vorstellt, alle Chancen nutzen sollte, außerhalb eines solchen Urteils zu einer Regelung zu kommen. Das ist passiert. Darüber sind wir froh.
Meine Damen und Herren! Da der Atomkonsens einen Kompromiss bedeutet hat, der auch die rechtliche Auseinandersetzung Mülheim-Kärlich regelte, kann man immer nur spekulieren, was am Schluss herausgekommen wäre, Klage ja oder Klage nein. Es kann niemand im Saal sagen, was am Schluss herausgekommen wäre, erst recht nicht, nachdem Herr Stretz noch einmal deutlich gemacht hat, wie das vor Gericht zugeht. Lassen wir doch die Schuldzuweisungen, wer dort auf der falschen Seite saß.
Wenn Sie schon die Chronologie erwähnen, gehört auch dazu, dass in diesem Parlament im großen Konsens – ich weiß nicht, ob die GRÜNEN damals schon im Parlament waren – diese Dinge entwickelt wurden. Ich habe mir vor zwei oder drei Jahren, als wir hier darüber debattiert haben, die Mühe gemacht, noch einmal nachzulesen, was beispielsweise Kollegen Ihrer Fraktion an Beiträgen gebracht haben. Das bringt doch alles nichts.
Frau Ministerin, ich halte es für richtig, wenn man diese Debatte nutzt, um aktuell darüber zu debattieren, wie die Zukunft in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Energieversorgung geregelt werden soll. Es gibt nach wie vor keine abschließende Antwort, wie diese 30 % Kernenergie in Zukunft ersetzt werden sollen.
Ich halte es auch für ein falsches Konzept, beispielsweise aus dem Osten Kernenergiestrom zu beziehen und bei uns diese Frage völlig außer Acht zu lassen.
Herr Kollege Klöckner, es ist nicht nur interessant – das weiß ich sehr wohl –, die Frage zu debattieren, ob ich Ängste habe, wenn ich mich direkt im Blickwinkel eines solchen Kraftwerks befinde. Die Dimension ist, wie wir alle wissen, wesentlich größer. Diese macht auch nicht an der tschechischen oder polnischen Grenze Halt. Das wissen wir alles.
Meine Damen und Herren, bitte lassen Sie uns seriös mit diesen Dingen umgehen. Das wird zum Teil auch in Ihrer Partei gemacht.
Es sind gerade Sozialdemokraten, die sich mit dieser Energie schon seit Jahren beschäftigen. Wenn wir seriös die Zukunft gestalten wollen, bin ich überzeugt davon, dass diese Frage noch einmal spannend diskutiert werden muss, und zwar nicht, weil wir es nicht wollen. Ich könnte mir persönlich auch etwas anderes vorstellen, was wesentlich gefahrloser ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich nicht an einer Grundsatzdiskussion pro oder kontra Atomenergie beteiligen. Ich denke, aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz – das ist für das Land RheinlandPfalz sehr bedeutend – sollte man noch einmal auf den Inhalt dieses Vergleichs eingehen. Ich bin der Meinung,
dieser ist sehr positiv zu bewerten, auch wenn der Kollege Licht der Meinung ist, ich würde weiter feiern.
Meine Damen und Herren, der Ministerrat hat am 9. September 2003 dem zwischen Land und RWE ausgehandelten Vergleich zur Beendigung des Schadenersatzprozesses wegen des Kernkraftwerks MülheimKärlich zugestimmt. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich die RWE AG zur Rücknahme der Schadenersatzklage. Außerdem ist in dem Vergleich die Aufteilung der Kosten des Rechtsstreits geregelt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die RWE AG die gesamten Anwaltskosten des Landes in Höhe von ca. 48 Millionen DM übernimmt.
Bei den Gerichtskosten bleibt es bei den bisherigen Zahlungen der RWE AG von ca. 31 Millionen DM. Von den übrigen Gerichtskosten, die beim Land verbleiben, ist dieses jedoch nach dem Gerichtskostengesetz befreit.
Das Land hat der Klagerücknahme der RWE AG zugestimmt. Die RWE AG hat weiterhin erklärt, dass gegen das Land keine weiteren Ansprüche mehr bestehen. Schließlich wird vereinbart, dass die bisher festgesetzten Streitwerte beibehalten werden.
Meine Damen und Herren, der Vergleich bringt den Schadenersatzprozess wegen der fehlerhaften ersten Teilgenehmigung aus dem Jahr 1975 für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich ohne jedes Prozessrisiko zum Abschluss. Dieser Abschluss ist für das Land von sehr großem Vorteil. Das muss man einfach an dieser Stelle noch einmal sagen. Wenn man sich die zahlreichen Stationen des Verfahrens über die Jahre hin und den Gang durch die Instanzen ansieht, dann weiß man den Wert zu schätzen, dass die bislang damit verbundenen milliardenschweren Risiken für das Land endgültig und in vollem Umfang vom Tisch sind.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch feststellen, dass es auch insbesondere dem Ministerium für Umwelt und Forsten gelungen ist, diesen Vergleich herbeizuführen. Frau Ministerin Conrad, hierfür möchte ich Ihnen ausdrücklich und persönlich an dieser Stelle ganz herzlich danken.