Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile Herrn Abgeordneten Marz das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir Rechtsgeschäfte unterbinden, die nicht nur nach unserer Auffassung für die Kommunen, sondern auch für das Land mit erheblichen Risiken verbunden sind. Wenn man das jemandem erzählt, merkt man, wie die Stirn gerunzelt wird. Es geht darum, dass kommunale Anlagen an ausländische Investoren, in der Regel an amerikanische Investoren, über lange Zeiträume vermietet und direkt wieder zurückgemietet werden. Das wird in einigen wenigen amerikanischen Bundesstaaten von den Finanzbehörden wie ein Kauf gewertet.
Es gibt dafür entsprechende steuerliche Erleichterungen. Diese werden zum Teil an die deutsche Kommune zurückgegeben, die sich daran beteiligt hat.
weil es sich um Rechtsgeschäfte handelt, die einzig und allein zur Erzielung von Steuervorteilen unternommen werden. In der aktuellen Situation ist das für viele Kommunen ein verlockendes Geschäft, spült es doch unter Umständen einige Millionen Euro kurzfristig in die kommunalen Kassen. Damit sind aber erhebliche Ris iken verbunden. Diejenigen, die das vor Ort zu entscheiden haben, können das nicht einschätzen.
Herr Kollege Creutzmann kann das schon einmal gar nicht. Herr Kollege Pörksen kann das auch nicht, weil er nicht zuhören und wahrscheinlich auch nicht lesen kann.
Die Risiken bestehen darin, dass eventuelle Rechtsstreitigkeiten nach amerikanischem Recht ausgefochten und vor amerikanischen Gerichten mit amerikanischen Anwälten und amerikanischen Gutachten ausgefochten werden müssen. Ich will niemandem zu nahe treten. Stellen Sie sich vor, die Rechtsabteilung einer rheinlandpfälzischen Stadt soll ein solches Verfahren führen. Ich habe erhebliche Zweifel, ob sie das ohne Blessuren hinter sich bringt.
Zum Zweiten werden diese Dinge, wenn es zu einem Schaden kommt, nach amerikanischem Schadenersatzrecht und nicht nach deutschem Schadenersatzrecht ausgeglichen. Sie lesen immer wieder in den Zeitungen,
Ich komme zum dritten Punkt. Die Verträge laufen, was die einfache Vermietung angeht, über 99 Jahre, und was die Rückvermietung angeht, über mindestens 33 Jahre. In dieser Zeit ist die politische Gestaltungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene erheblich eingeschränkt. Es gibt keine Ausstiegsmöglichkeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in RheinlandPfalz gibt es nur sehr wenige Kommunen, die diesen törichten Weg bislang gegangen sind.
Glücklicherweise gibt es nur zwei. Gerade deshalb ist es jetzt an der Zeit, eine solche Initiative zu unternehmen, um weiteren möglichen Schaden abzuwenden. Andere Bundesländer sind schon weiter. Es gibt auch richtiggehende Bürgerbewegungen, die sich erfolgreich dagegen gewendet haben, weil sie nicht wollen, dass ihre Kommunen in ein solches Fahrwasser kommen.
Auch der Landesgesetzgeber hat ein elementares Interesse daran, hier tätig zu werden. Obwohl mir diese reflexartigen öffentlichen Auftritte aus Reihen der FDP nicht besonders gefallen haben, räume ich ein, dass es sich um eine Einschränkung der kommunalen Autonomie handelt.
Wir befinden uns in einem Abwägungsprozess. Diesen müssen wir im laufenden Gesetzgebungsverfahren auch leisten. Wir müssen auf der einen Seite die Autonomie ein wenig einschränken und auf der anderen Seite wissen, um welche Risiken es sich handelt. Die Risiken bestehen auch für das Land; denn die Kommunen sind Bestandteil des Landes. Wenn eine Kommune finanziell ins Desaster läuft, muss das Land eintreten. Wenn es viele sind, kann das dem Land erhebliche Schwierigkeiten bereiten.
Frau Präsidentin, ich komme sofort zum Ende. Ich denke, dass wir zu einem seriösen Abwägungsprozess im Gesetzgebungsverfahren kommen müssen. Wir sollten uns dafür auch des Sachverstands von außen bedienen und dann im Gesetzgebungsverfahren entscheiden, was das Richtige ist. Ich bin gespannt, zu welchen Ergebnissen wir kommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit einigen Jahren haben einige Kämmerer eine neue Wunderwaffe entdeckt. Cross-Border-Leasing ist das heiß diskutierte Thema in vielen Kommunen. Manche wähnen sich gar in Goldgräberstimmung, wenn es darum geht, ihre maroden Städteetats dadurch aufzubessern.
Etwa knapp 200 deutsche Städte, insbesondere in Nordrhein-Westfalen – in Rheinland-Pfalz nur eine – haben unabhängig von der parteipolitischen Couleur davon Gebrauch gemacht.
Man muss das System nicht näher erläutern. Das ist hinreichend bekannt. Strittig ist, wie hoch die Risiken sind und wie sie sich, bzw. ob sie sich überhaupt minimieren lassen. Alle Geschäfte, die auf Einschätzungen der Zukunftsentwicklung beruhen, enthalten Risiken. Darüber sind wir uns im Klaren. Die überwiegende Mehrzahl davon, seien es Steuerrechtsänderungsrisiken, Konkursrisiken, Haftungs- und Bonitätsrisiken oder auch Währungsrisiken, können vertraglich begrenzt oder ausgeschlossen werden.
Ein Risiko – Herr Kollege Marz, ich stimme mit Ihnen überein – bleibt immer, nämlich die Einschränkung der Nutzung einer verleasten kommunalen Einrichtung über einen Zeitraum von meinetwegen zwei, drei oder noch mehr Jahrzehnten. Die lange Vertragsbindung wird dann gefährlich, wenn sich die Technologie verändert oder beispielsweise Naturereignisse, wie etwa Hochwasser, die Anlage unbrauchbar macht oder schlicht und einfach eine Einrichtung überflüssig wird. Das gibt es auch.
Meine Damen und Herren, ich denke aber auch, dass die Frage erlaubt sein muss, ob sich solche Geschäfte moralisch begründen lassen. Es gibt keinen Zweifel, dass sie legal sind. An die Adresse der Kommunalpolitik sage ich, dass es nicht sein kann, dass bei jeder Haushaltsberatung durch die Kommunen die Ausnutzung von Steuertricks durch die Wirtschaft heftig kritisiert wird, Kämmerer aber ihre kritische Haltung an der Garderobe abgeben, wenn es darum geht, Steuerschlupflöcher für den eigenen Haushalt zu nutzen.
Dass etwas legal ist, heißt noch lange nicht, dass man es auch machen muss. Nun ist es müßig, den Argumenten der Befürworter und der Gegner noch weitere anzufügen. Wir haben aufgrund des Gesetzentwurfs der Bündnisgrünen die Frage zu beantworten, ob wir die
Herr Kollege Marz, ich sage Ihnen: Hierbei spielen wir nicht mehr mit. – Wir können uns doch nicht permanent auch an diesem Pult über die Einführung des Konnexitätsprinzips unterhalten, den Abbau von Vorschriften und Richtlinien verlangen, einen erweiterten Spielraum der Kommunen bei den Standards fordern und dann die Kommunen mit Verbotsvorschriften überziehen. Das geht nicht. (Beifall der SPD und der FDP)
Wenn ich die „Rheinpfalz“ von vergangener Woche lese, finde ich interessant, dass Frau Grützmacher bei einem Besuch im Kreis Germersheim mehr Handlungsspielräume für die Kommunen fordert und ankündigt, dass die GRÜNEN ein Bündel von Maßnahmen in Gang setzen. Dann kommt dieses Bündel von Maßnahmen, das Verbote enthält.
Ich glaube, man muss bei solchen Leasingmodellen die Vorteile, die Risiken und die Rahmenbedingungen erklären und offen aussprechen sowie jeden Einzelfall prüfen. Die Begründung Ihres Gesetzentwurfs reicht uns nicht aus, die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung zu rechtfertigen. Eine solche Initiative gibt es im Übrigen nur in Bayern. Die Koalition bayerische Landesregierung und Herr Marz finde ich schon einigermaßen interessant.
Meine Damen und Herren, auch wenn man von diesen Modellen nicht begeistert ist – ich sage es ganz offen, dass wir es in der SPD-Fraktion nicht sind –, lehnen wir Verbote ab, weil wir wissen, dass die überwiegende Mehrzahl – hier unterscheiden wir uns, Herr Kollege Marz – der Kommunalpolitiker selbst in der Lage ist, bestehende Risiken einzuschätzen. Dazu brauchen Sie nicht den Staat als Vormund.
Überall wird von der Stärkung der kommunalen Selbs tverwaltung gesprochen. Die Kommunen sollen mehr Verantwortung übernehmen. Durch Entbürokratisierung soll der kommunale Gestaltungsspielraum erweitert werden. In diesen Kontext passt dieser Gesetzentwurf nicht, weil er die kommunale Handlungsfreiheit einschränkt. Unsere Kommunalpolitiker sind mündig genug, selbst entscheiden zu können, jedenfalls haben sie das Vertrauen dieser Landesregierung und dieser Koalitionsmehrheit dazu.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Cross-Border-Leasing“ ist ein Thema, das in den letzten Jahren – in den letzten Monaten sogar sehr intensiv – diskutiert wurde. Heute beschäftigt es uns im Rahmen eines Änderungsantrags für die Gemeindeordnung.
Zunächst muss man sich einmal die Frage stellen: Warum kommen eigentlich die Gemeinden, Städte und Landkreise auf solche Ideen? – Es ist sicher die Ausweglosigkeit der kommunalen Finanzen. Wir stehen kurz vor dem finanziellen Kollaps in den Gemeinden. Letztendlich klammern sich die Kommunen wie an einen Strohhalm an die letzten Lösungsmöglichkeiten und suchen Alternativen. Ein Punkt kommt hinzu in zwei Unterpunkten, die Einnahmen können nicht verbessert werden. Wir haben das bei der Diskussion über den Landeshaushalt gehört. Die Ausgaben sind schwer einzuschränken, nur bedingt und oft nicht Erfolg versprechend die Lösungen und Ideen.