Protocol of the Session on October 9, 2003

Das ist ein Landesgesetz. Ich will es nicht. Es sind 137 Millionen Euro. Dies brächte uns eine Haushaltsverbesserung von ca. 1,3 Milliarden Euro herunter auf 778 Millionen Euro. In diesem Vorgehen sind wir frei.

Ich wäre dankbar, wenn in den nächsten Tagen und Wochen nicht nur allgemeine Kritik, sondern auch konkrete Positionierungen erfolgen könnten, ob wir den Weg gehen oder nicht. Ich halte den Weg, den wir Ihnen vorgeschlagen haben, für richtig und notwendig. Ich lasse den Pensionsfonds nicht unwidersprochen schlechtreden.

Meine Damen und Herren, es geht doch überhaupt nicht darum. Solange wir noch einen Euro Nettokreditaufnahme haben, kann ich immer zu jeder Position im Haushalt sagen, diese sei kreditfinanziert. Wir machen deshalb diese Geschichte mit dem Pensionsfonds, weil wir uns nicht weiter in die Tasche lügen wollen – wir sind zwischenzeitlich das einzige Land, das das macht; Schleswig Holstein ist wieder ausgestiegen –, was die tatsächlichen Personalkosten angeht. Genau so wie wir als Arbeitgeber bei den Arbeitern und Angestellten in die Rentenversicherung einbezahlen, müssen wir für die Ruhestandsbezüge der Beamtinnen und Beamten bezahlen, und zwar so lange die Menschen leben. Das ist richtig und in Ordnung. Wir können das doch nicht einfach unterveranschlagen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich finde – das ist der zweite Punkt –, das könnte bei einer der Demonstrationen zumindest zur Kenntnis genommen werden. Es soll sich niemand täuschen. Es können hundert Pensions- oder Rentenansprüche in den Gesetzen stehen. Wenn das die Volkswirtschaft nicht mehr trägt, wird es Veränderungen geben, und zwar nach unten. Ich glaube, dass wir den Beamten und Beamtinnen nicht zumuten sollten, in dieser Unsicherheit und Unwägbarkeit zu leben. Deshalb halte ich es für in hohem Maß verantwortlich, den Weg zu gehen, den wir gehen.

Im Übrigen ist das ein Stück Vorsorge. Wir werden nicht mehr zu Gernot Mittlers, Arthur Bauckhages oder meiner Amtszeit einzahlen. Der nächste ober übernächste Ministerpräsident oder die nächste oder übernächste Ministerpräsidentin wird sich auf die Fahnen schreiben können, dann günstiger als alle anderen Länder dazustehen. Wir denken jetzt an diese Situation. Ich möchte nicht, dass das in einer Zeit kaputtgemacht wird, in der uns das optisch sehr gut zu Gesicht stehen würde, zusätzlich 150 Millionen Euro vom Tisch nehmen zu können und zu sagen: Die geben wir nicht aus. Die haben wir zur Disposition.

Das möchte ich hinzufügen und Sie bitten, zu Entscheidungen zu kommen. Das kann man entscheiden. Ich habe dazu außer allgemeiner Kritik von den Oppositionsfraktionen keine Positionierung gehört. Deshalb wollte ich daran erinnern dürfen.

Herr Kollege Kuhn und Herr Kollege Mertes haben hinsichtlich der notwendigen Schritte und der notwendigen Anstrengungen, die wir unternehmen müssen, einiges gesagt, um das Land nach vorn zu bringen und die

Haushaltstruktur mittel- und längerfristig zu verbessern und damit eine Chance zu haben, nicht nur einmal, sondern dauerhaft ohne Nettoneuverschuldung auszukommen. Dazu muss einiges passieren. Es ist auch einiges passiert.

Wir brauchen die großen Rahmenbedingungen. Wir werden uns dazu als Landesregierung positionieren. Wir haben es gesagt und getan. Ich bin froh – ich teile die Auffassung des Herrn Kollegen Böhr –, dass wir die Gesundheitsreform weitestgehend durch haben. Ich hoffe, dass sie auch die Bundesratsberatungen übersteht. Wir können uns dort ein Zögern und Zaudern nicht mehr leisten.

Wir werden zur Rentenversicherung Entscheidungen treffen müssen, und zwar solche, die nicht nur relativ kurzfristig und mittelfristig, sondern auch langfristig wirken. Dazu liegen unterschiedliche Modelle auf dem Tisch. Ich glaube, dass man hinsichtlich der Belastung der Bürgerinnen und Bürger den Mut haben muss zu sagen, was notwendig ist, aber auch nicht so überzeichnen darf, dass von einer solidarischen Gesundheits-, Alters- und Pflegeversicherungsversorgung nicht mehr geredet werden kann. Ich will nicht hinter dem Berg halten. Vieles von dem, was im Papier von Herrn Bundespräsidenten a. D. Herzog steht, halte ich für nachdenkens- und prüfenswert. Die Einheitszahlungen in diesen Größenordnungen halte ich schlichtweg nicht für verantwortbar. Das ist ein Schlag gegen das Gerechtigkeitsempfinden, den wir nicht hinnehmen dürfen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es wird darauf ankommen, dass wir den Agenda-2010Prozess zu Ende bringen. Es zeigt sich – ich habe das bezüglich der Arbeitsmarktzahlen gesagt –, dass die ersten beiden Schritte des so genannten HartzKonzepts, das zu diesem gesamten Agenda-Konzept gehört, offensichtlich Wirkungen erzeugen. Wir werden uns das noch sehr genau anschauen. Wir brauchen auch die beiden weiteren Schritte.

Es wird Varianten geben. Wir brauchen einen Kompromiss. Das ist überhaupt keine Frage. Wir werden ihn im Vermittlungsausschuss suchen. Wir sind auch bereit, uns jederzeit einzuschalten, wie wir das in vielen Punkten machen, und auch hinter den Kulissen in Berlin Gespräche über die Parteigrenzen hinweg suchen. Das ist nicht die Frage. Die Tendenz, dass wir dort hinsichtlich dieses Prozesses vorankommen, der etwas mit der Attraktivität des Arbeitsplatzstandorts Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung der elementaren Interessen der Arbeitnehmerschaft zu tun hat, ist unstreitig.

In dieses Paket gehört auch die Gemeindefinanzreform, die ausdrücklich vom Bundeskanzler bei seiner Regierungserklärung im August in dieses Paket mit eingepackt worden ist. Es gehört zusammen; denn wenn wir dort nicht zur Investitionsfähigkeit kommen, dann wird vieles andere konterkariert, wieder in seinen Wirkungen aufgehoben werden.

Ich sage Ihnen sehr offen, ich denke, wir müssen hinsichtlich der vorliegenden Konzepte, dem, was an Regierungskonzept vorliegt, was von den Berliner Koaliti

onsfraktionen noch verändert werden wird, aus meiner Sicht zusätzliche Elemente hinzufügen. Darin ist eine Reihe von Punkten, über die wir beraten werden, wenn wir die Gesetze vorliegen haben. Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Landesregierung – ich folgere dies nicht aus einer Beschlussfassung zu diesen Gesetzen, aber aus unserer bisherigen Haltung in vergleichbaren Fragen –, werden wir sicher dort mitringen, um einen vertretbaren Kompromiss hinsichtlich der kommunalen Finanzen, ihrer Verstetigung und ihrer Verbreiterung und auf der anderen Seite der notwendigen Rücksichtnahme auf die investierende Wirtschaft zu erreichen. Substanzbesteuerungsmerkmale müssen sicher anders betrachtet werden als gewinnbezogene Merkmale. Wir müssen sicher auch schauen, ob es Umgehungstatbestände gibt, die dann wie Substanz daher kommen, aber in Wirklichkeit sich nur als legales Umgehen von Steuerverpflichtungen darstellen.

Das wird ein mühsamer Prozess. Das Ziel sollten wir beibehalten, in diesem Jahr fertig zu werden. Ob wir es schaffen – das sage ich Ihnen ehrlich –, habe ich leise Zweifel. Aber das Ziel aufzugeben, hieße, dass man sozusagen resigniert. Dann werden wir nicht nur zum 1. Januar nichts haben, dann werden wir auch zum 1. Juni nächsten Jahres noch nichts haben. Deswegen muss kons equent gearbeitet werden.

Diese Maßnahmen sind also Grundvoraussetzung. Wir werden unseren Beitrag leisten. Da sind wir einer von 16 auf Bundesratsebene und unter anderen Gesichtspunkten natürlich, wenn man die Bundesebene hinzuzählt, nur ein relativ bescheidener Spieler in diesem Spiel.

Wir müssen natürlich darüber hinaus auch eine Reihe von anderen Entscheidungen miteinander auf den Weg bringen. Eine dieser Entscheidungen hat in dieser Debatte einen breiten Raum eingenommen. Das ist die Frage, wie wir mit den Subventionen umgehen. Wenn wir Steuern vorziehen, dann ist es zwar ein Einmaleffekt, aber insgesamt wissen wir, wir müssen aus ordnungspolitischen Gründen – das wird immer wieder gefordert – auch wegen der Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu Subventionsabbau kommen.

Ich kann mir vorstellen, dass das, was von der Bundesregierung vorgeschlagen worden ist, das, was von den Kollegen Koch und Steinbrück auf den Weg gebracht worden ist, eine sehr gute Grundlage bietet, um letztendlich vielleicht im Vermittlungssauschuss einen Weg zu finden, der eine nicht unerhebliche, und zwar dann dauerhafte Entlastung der öffentlichen Haushalte und ein Abkoppeln vom Tropf der öffentlichen Haushalte, ein Abkoppeln der Wirtschaft von diesem Tropf, mit sich bringt und damit ein Stück ordnungspolitische Klarheit und saubere Wettbewerbsfähigkeit.

Das ist ein schwieriges Unterfangen. Ich denke, wir sollten uns darum bemühen, dass das, was die Kollegen erarbeitet haben, nicht zerredet wird, dass man das eine oder andere ergänzt. Ich kann mir vorstellen, dass man das eine oder andere auch in den Wirkungen erhöht. Wir bräuchten eigentlich in den Wirkungen gut 5 Milliarden mehr, wenn man den Bundeshaushalt und die Wirkung auf die Länderhaushalte sieht, aber es ist ein guter An

fang mit 15,5 Milliarden. Das müssen wir vorantreiben. Wir werden uns bemühen.

Wir wollen natürlich auch unseren Beitrag leisten, um dort voranzukommen. In diesem Haushalt werden die Subventionen in einer Größenordnung von 67 Millionen, wenn ich es richtig im Kopf habe, zurückgefahren, da wir – das ist gesagt worden – ohnehin den niedrigsten Subventionshaushalt haben – natürlich immer in Relation bezüglich der Größe der Länder. Dies ist ein beachtlicher Betrag.

Ich will gar nicht verschweigen, dass parallel dazu für die Flexibilisierung und Erweiterung der Betreuung in Kindertagesstätten wiederum 30 Millionen in eine Aufgabe hineinfließen, die nach unserem Subventionsbericht zu den Subventionen zählt. Das will ich nicht verschweigen. Ich glaube aber, dass wir diesen Prozess aus inhaltlichen Gründen unterstützen sollten, den Kommunen und kirchliche Träger, auch aufgrund von vertraglichen Absprachen und Regelungen, Frau Kollegin Dreyer und Frau Kollegin Ahnen, in Zusammenwirken mit den kirchlichen Trägern eingeleitet haben. Ich bin froh, dass wir solche Regelungen miteinander treffen können und nicht in konfrontativen Auseinandersetzungen diese Dinge in Rheinland-Pfalz mit den Kirchen regeln müssen, wie dies teilweise anderswo der Fall ist.

Wir tun das, was wir tun können. Ich bin auf Vorschläge gespannt. Dass wir alle auch unsere Erbhöfe haben, will ich gar nicht verschweigen. Was dem einen seine Windmühle ist, das ist dem anderen seine Entfernungspauschale und dem Dritten seine Mittelstandsprogramme sind, das ist dem Vierten seine Agrarsubvention. Das ist nun einmal so. Da müssen wir natürlich immer die Wirkungen mit bedenken. Aber nicht handeln, das geht sicherlich nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich darüber hinaus auch zu dem etwas sagen, was Herr Kollege Böhr sozusagen zentral angesprochen hat unter dem Gesichtspunkt, wie er sich vorstellen kann, mittelfristig – wenn ich es richtig verstanden habe – Konsolidierungsbeiträge zum Haushalt zu leisten. Ich will es mir jetzt auch nicht so bequem machen und sagen, das Standardöffnungsgesetz, wie immer es aussehen würde, wird immer nur ein bescheidener Beitrag dazu sein. Sie wissen, dass kluge Leute festgestellt haben, dass ihr Vorschlag mit der Verfassung nicht im Einklang steht.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Ich habe heute Morgen fünf oder sechs Mal den Vorwurf bekommen, wir würden verfassungswidrig handeln. Jetzt haben Sie ein Gesetz vorgelegt, das nach der Beurteilung dieses hohen Hauses und seiner Sachverständigen verfassungswidrig ist. Auch ein Gesetz, das an einer Stelle verfassungswidrig ist, ist verfassungswidrig. Wenn ich es richtig sehe, ist es an einer zentralen Stelle verfassungswidrig, weil Sie überhaupt nicht bestimmt haben, was Sie machen wollen. Sie haben gesagt: Überall, wo es geht.

(Beifall bei der SPD)

Dass das nicht geht, wissen Sie auch. Herr Kollege Schmitt, ich will es mir gar nicht so einfach machen. Sie werden schnell sehen, auch wenn wir so wohlfeile Dinge, die mich auch ärgern – die Osterhasen-Geschichte hat mich auch umgetrieben, Herr Böhr – – – –

(Schmitt, CDU: Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?)

Wir haben es weitergegeben. Wir lassen es prüfen. Wir können es gar nicht entscheiden. Wenn ich entscheiden könnte, wäre es entschieden. Aber lieber Herr Schmitt, wir sollten auch, wenn wir uns hier gegenseitig und ohne Widerspruch über so etwas ärgern, immer an unser eigenes Verhalten erinnern. Als es darum ging – darum ging es bei dieser Osterhasen-Geschichte –, Werbegeschenke nicht mehr steuerlich zu bevorzugen – es ist die Frage, ist es ein Werbegeschenk oder nicht –, erinnere ich mich an ein Geheul aus der Union für alles und jenes. Wir haben partiell mitgeheult, wenn es um Weingeschenke usw. ging.

(Beifall bei der SPD)

Ich sage, im Einzelnen jeweils vielleicht sogar gut begründet, aber es ist doch die Wahrheit. Wenn wir so viele Ausnahmen wollen – wir haben dazu beigetragen, dass es solche Ausnahmen gibt. Wir haben auch als Landesregierung, Bauckhage, Mittler und Beck, alle darum gerungen, dass es solche Ausnahmetatbestände gibt. Diese haben wir dann bekommen. Dann waren wir zufriedener. Man muss nur wissen, wenn man solche Dinge macht, dann kommen natürlich auch solche komplizierten Vorschriften heraus. Wer den Leuten dann sagt, das nivellieren wir alles, der muss wissen, dass er ihnen dann auch die Vorteile, die aus Einzelregelungen kommen, nimmt. Das ist auch die Wahrheit, lieber Herr Schmitt. Das gilt in Fisch genauso wie in meinem heimatlichen Steinfeld.

(Beifall bei der SPD)

Da haben wir alle ein „mea culpa“ nötig. Wir schimpfen alle – ich gehöre auch dazu – über die Kompliziertheit der Riester-Rente. Ich bekenne mich dazu, dass die Tatsache, dass Häuslebauen darin enthalten ist, ein wesentlicher Komplizierungstatbestand ist, den Rheinland-Pfalz hineingebracht hat.

Aus unserer Interessenlage ist das nicht unvernünftig. In der Gesamtwirkung handelt es sich um einen Beitrag zu einer kaum noch handhabbaren Bürokratie für den Einzelnen. Das ist die Wahrheit, die wir auch sagen müssen. Wir sagen dann: Entflechten, wir machen das alles einfacher. Im Detail wird es dann ganz schwierig, da es an die Interessen und an das Eingemachte geht.

Herr Kollege Böhr, bemühen müssen wir uns. Ich will Ihnen auch gern zusagen, dass das bei uns in der Staatskanzlei in der Vorbereitung schon sehr weit gediehen ist. Wir werden im kommenden Jahr wieder eine Initiative einleiten, um dieses Gestrüpp an Vorschriften – soweit wir dafür verantwortlich sind – zu durchforsten.

Wir hatten schon einmal so eine Runde – damals unter der Leitung von Herrn Professor Böhret – und werden

versuchen, wieder so eine Runde zu machen und so hart wie möglich gegenüber Fachinteressen etc. zu sein. Wir wissen aber, das hat Grenzen und wird uns die großen Einsparungen, die wir erwarten, sicher nicht bringen.

Es ist eine gute und wichtige Anregung, die wir gern aufnehmen. Jedoch zu meinen, das könne als Deckungsvorschlag zur Lösung unserer Haushaltsprobleme gelten, ist wohl auch bei Ihnen eine nicht verbreitete Vorstellung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will allerdings noch einmal darauf hinweisen dürfen, dass vieles – Herr Mertes hat dies deutlich gemacht –, was hinsichtlich der Organisation der öffentlichen Verwaltung zu machen ist, in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht worden ist.

Ich erinnere daran, die Treppe wird von oben gekehrt, was mich meine Großmutter gelehrt hat. Das ist ein kluges, weises Wort.

Wir haben zunächst einmal drei Ministerien abgeschafft. Wir sind an die Mittelbehörden herangegangen. Man kann darüber sagen, hätten wir doch noch unsere schönen Bezirksregierungen, dann könnten wir in Trier so tun, als wären wir ein eigenes Bundesland.

(Mertes, SPD: Richtig!)

Das ist aber nicht so, und es wird auch nicht mehr so kommen.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Die Zeiten sind darüber hinweggegangen und die Tatsache, dass der Kollege Wulff fast exakt den gleichen Weg gehen will, wie wir ihn gegangen sind, betrachte ich als Bestätigung.

(Schmitt, CDU: Anders herum!)

Meine Damen und Herren: Finanzverwaltungsreform, die Reform der Agrarverwaltung, der Forstverwaltung, die Schaffung von kostenrechnenden und -offenlegenden Gesellschaften wie Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung und Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Landeskrankenhaus in eigene Verantwortung überführt, weitgehende Autonomie der Universitäten. – Es wird ein weiterer Schritt vorbereitet, was die Bauinvestitionen angeht, und hinzu kommt eine völlige Neugestaltung des Haushaltsrechts über Budgets und damit klarere Verantwortlichkeiten. Ich könnte noch einiges hinzufügen.