Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Unsere Fraktion lehnt den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der vorliegenden Form ab, Herr Kollege Dr. Braun.
(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was soll ich denn ändern, damit Sie zustimmen? Vielleicht können wir darüber reden!)
Das liegt zum einen daran, dass er zu wenig differenziert ist und vor allem den Entwicklungen der letzten Monate schlicht und einfach hinterherhinkt. Lassen Sie mich einzelne Punkte aus Ihrem Antrag herausgreifen.
Eine differenzierte Bewertung von Open-SourceSoftware ist von einer Vielzahl einzelner Faktoren abhängig. Daher kann sie nicht einheitlich, sondern nur produktbezogen für jeden Einsatzzweck gesondert erfolgen.
Meine Damen und Herren, das gilt vor allem für die Kosten. Niedrige Anschaffungskosten machen nur einen relativ geringen Teil der Gesamtkosten aus. Wenn man vergleichen will, müssen alle Aspekte, die mit dem Einsatz von Open-Source-Software verbunden sind, be
wertet werden. Dabei schlagen selbstverständlich insbesondere die Personalkosten sehr stark zu Buche.
Der größte Anteil an den Gesamtkosten resultiert nicht aus den Anschaffungskosten von Hard- und Software, die bei offenen Standards in der Tat niedrig sind, sondern aus laufenden arbeitsintensiven Supportleistungen und den damit verbundenen hohen Kosten. Einsparungen durch den verstärkten Einsatz von Open-SourceSoftware können daher nur langfristig realisiert werden. Das wurde auch von dem Kollegen Dr. Schiffmann schon dargelegt.
Ich nenne einen weiteren Kostenaspekt. Der Anpassungsaufwand für den Einsatz von Open-SourceSoftware ist riesig. Alle Server, Arbeitsplätze, Systeme und angekoppelte Fachsoftware adäquat zu ersetzen oder anzupassen, ist, wie Ihnen Computerspezialisten bestätigen werden, mit einem enormen Aufwand verbunden, ganz zu schweigen von Schulungskosten für das gesamte Personal, also die Anwender, Herr Kollege Dr. Braun. Der Einsatz von Open-Source-Software muss in den rheinland-pfälzischen Verwaltungen in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Das tut die Landesregierung bereits. Die IT-Referenten der Ressorts haben das Thema „Open-Source-Software“ als vorrangiges Vorhaben eingestuft und der Beratungs-, Koordinierungs- und Steuerungsstelle im Innenministerium als Aufgabe zugewiesen. Die Entscheidung über den Einsatz von Open-Source-Software wird anhand der Gesichtspunkte Wirtschaftlichkeit, fachliche Eignung und Sicherheit getroffen.
Unabhängig davon ist Open-Source-Software, in diesem Fall Linux, in der Landesverwaltung als Betriebssystem von Servern bereits in vielen Ressorts und nachgeordneten Einrichtungen im Einsatz. Einsatzmöglichkeiten in der Landesverwaltung wurden bereits ermittelt. An den Hochschulen, in der Staatskanzlei und in verschiedenen Ministerien gibt es bereits Linux. Im Landesbetrieb Daten und Information laufen allein über 40 Server unter Linux.
Darüber hinaus hat sich die Wettbewerbssituation für Microsoft derart verschärft, wie der „Süddeutschen Zeitung“ vom 26. Mai zu entnehmen ist, dass das Unternehmen zu Konzessionen bereit ist. In einer der letzten Innenausschusssitzungen wurde von einem Vertreter des Ministeriums noch einmal ganz klar dargelegt, dass man in Verhandlungen stehe. Somit bestehen gute Chancen, um flexiblere und günstigere Konditionen auszuhandeln. Auch in diesem Punkt laufen unter der Leitung des Bundesministeriums des Innern auch im Auftrag der Länder entsprechende Gespräche. Wir sollten diese Gespräche abwarten und nicht vorläufig schon Schlüsse daraus ziehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist darauf hingewiesen worden, dass wir das Thema bereits im Innenausschuss breit erörtert haben und uns dabei auf ein Verfahren verständigt haben, wie damit weiter umgegangen werden soll. Aus diesem Grund möchte ich meine Ausführungen auf einige wenige Bemerkungen beschränken.
Wie Sie wissen, verfolgt die Landesregierung bereits seit geraumer Zeit die Diskussion um den Einsatz von OpenSource-Software mit der gebotenen Aufmerksamkeit. Insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltssituation von Bund, Ländern und Gemeinden wird verstärkt darüber nachgedacht, offene Betriebssysteme wie beispielsweise das Betriebssystem Linux und entsprechende Anwendungssoftware zum Einsatz zu bringen.
Dies gilt auch für Rheinland-Pfalz. So hat der IKTAusschuss der Staatssekretäre bereits im letzten Jahr beschlossen, dass die Voraussetzungen für einen verstärkten Einsatz von Open-Source-Software in der Verwaltung des Landes im Einzelnen geprüft werden sollen. Zur Erstellung einer Konzeption, die Chancen und Ris iken des Einsatzes von Open-Source-Software zum Inhalt haben soll, wurde zwischenzeitlich unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Sport eine Beratungs-, Koordinierungs- und Steuerungsstelle und für ressortübergreifende IT-Angelegenheiten in der Landesverwaltung eine Arbeitsgruppe einberufen. Diese wird eine Bestandsaufnahme über den Verbreitungsgrad von Open-Source-Software in der Landesverwaltung durchführen, darüber hinaus die insoweit vorliegenden Erfahrungen bewerten und mit Blick auf die Kostenrelevanz auch auf Erkenntnisse aus den übrigen Ländern und beim Bund zurückgreifen.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die ITVerantwortlichen der Landesverwaltung vergangene Woche im Rahmen eines Workshops mit den Firmen Microsoft sowie SuSe als größtem deutschen Anbieter von Open-Source-Software die Gelegenheit hatten, das Für und Wider des Einsatzes von Open-SourceSoftware zu diskutieren.
Noch in diesem Jahr will die ressortübergreifende Arbeitsgruppe ihre Konzeption vorlegen. Sie soll Empfehlungen beinhalten, ob und – bejahendenfalls – in welchen Bereichen ein weiter gehender Einsatz von OpenSource-Software in der Landesverwaltung zu befürworten ist. Dabei werden sich die Empfehlungen eng am Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7./8. November 2001 orientieren, die Entscheidung über den Einsatz von Open-Source-Software anhand der Gesichtspunkte Wirtschaftlichkeit, fachliche Eignung und Sicherheit zu treffen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es bereits eine Reihe von Open-Source-Anwendungen in der Landesverwaltung gibt. So sind in einigen Ressorts Server unter dem Betriebssystem Linux im Einsatz. Der Landesbetrieb Daten und Information hat allein über 40 Server unter Linux in verschiedenen Versionen in Betrieb.
Auch im Umfeld der PC-Arbeitsplätze experimentieren einige Verwaltungen mit Open-Source-Software. Dabei treten bislang allerdings letztlich immer wieder die gleichen Probleme auf. Sehr viele Fachanwendungen sind für Linux-Arbeitsplätze nicht verfügbar, und die Kompatibilität zwischen Microsoft-Betriebssoftware und OpenSource-Software ist noch nicht so ausgereift, dass ein Mischbetrieb innerhalb einer Verwaltung möglich ist. Ob überhaupt und in welchem Umfang Einsparpotenziale durch den verstärkten Einsatz von Open-SourceSoftware zu erwarten sind, wird im Rahmen der angeforderten Konzeption zu beantworten sein.
Hierbei wird in die Gesamtwürdigung mit einzubeziehen sein, dass eine Umstellung auf Open-Source-Produkte voraussichtlich einen weitgehenden, beträchtliche Kosten verursachenden Austausch der Fachanwendungssoftware an den Arbeitsplatzrechnern der Landesverwaltung zur Folge haben dürfte. Die Ergebnisse bleiben also abzuwarten.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, im Innenausschuss haben wir uns darauf verständigt, dass die Landesregierung zu gegebener Zeit, also zu dem Zeitpunkt, den ich eben noch einmal unterstrichen habe, unterrichten wird.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2080 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der CDU abgelehnt.
Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz – Vorsorge verbessern, Folgen abmildern Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1410 –
Hochwasserschutz: Vorsorgen, Schützen, Helfen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1464 –
Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/2033 –
Da dies nicht der Fall ist, eröffne ich die Aussprache. Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch dieser Antrag ist kein neuer Antrag, sondern schon in vielen Gremien beraten worden. Wenn ich auf das Datum schaue, dann weiß ich, dass der Antrag fast genau ein Jahr alt ist. Er wurde am 11. September 2002 gestellt. Er hat also schon einige Diskussionen hinter sich.
Die anderen Fraktionen haben zum gleichen Thema Anträge eingebracht. Unser Anliegen war es damals und ist es auch heute noch, die Situation des Hochwasserschutzes zu verbessern, nicht nur aktuell damals nach dem Hochwasser in Dresden beziehungsweise an der Elbe insgesamt.
Frau Ministerin, ich sage von vornherein, wir wissen, dass das Land Rheinland-Pfalz viele finanzielle Mittel einsetzt, um den Hochwasserschutz voranzutreiben. Wir wissen, dass es auch die „Aktion Blau“ gibt, die wir hier schon des Öfteren gelobt haben, mit der eine naturnahe Hochwasserückhaltung betrieben werden soll. Das sind durchaus gute Projekte. Wir sagen aber auch, nach den Ereignissen an der Elbe muss es eine Neukonzeption und eine weitere Überprüfung des Hochwasserschutzes geben. Es muss geprüft werden, wie er in Zukunft aussehen soll und ob er nicht noch mehr verstärkt werden soll, ob nicht noch mehr Flächen einbezogen werden können und wie der Hochwasserschutz vor allem am Rhein und an seinen größeren Nebenflüssen stattfinden soll.
Das Ministerium hat diese Überprüfung bisher immer wieder mit dem Hinweis darauf abgelehnt, man habe ein Hochwasserschutzkonzept. Dieses Hochwasserschutzkonzept werde so zunächst einmal umgesetzt werden. Man werde nicht noch einmal an eine Neukonzeption herangehen. Wir halten diesen Weg für falsch. Wir sagen, eine Neukonzeption in dem einen oder anderen Bereich hin zu mehr Auenrenaturierung und zu mehr Raum für Hochwasser wäre durchaus angebracht, wobei es nicht völlig neu sein muss, was an Hochwasserschutz diskutiert wird.
Heute wird von der Bundesregierung eine Anhörung zum Thema „Hochwasserschutz“ stattfinden. Vom Bundesumweltministerium ist ein Gesetz vorgelegt worden, das das Kabinett schon passiert hat und heute, morgen und übermorgen in der Anhörung sein wird. Heute sind die Verbände die Anzuhörenden. Soweit ich informiert bin, werden morgen die Länder angehört werden, dann noch die Spitzengremien der Gemeinden.
Meine Damen und Herren, ich denke, es wäre wirklich sinnvoll zu erfahren, wie sich das Land Rheinland-Pfalz zum neuen Hochwassergesetz des Bundes stellt. Wir sagen Ja dazu. Wir sagen Ja dazu, dass es mehr Flächen für den Hochwasserschutz geben soll. Wir sagen auch Ja dazu, dass es in den Hochwassergebieten keinen Ackerbau mehr geben kann. Das ist einer der wichtigsten Vorschläge für die Anhörung, die jetzt auch bei der Bundesregierung läuft.
Wir wollen, dass der Hochwasserschutz dann, wenn er betrieben wird, nicht nur technisch betrieben wird, sondern mit naturschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Anliegen verbunden wird. Deswegen soll eine Deichrückverlegung den technischen Maßnahmen wie beispielsweise gesteuerten Poldern, vorgezogen werden.
Ich sage noch einmal ganz deutlich, das heißt nicht, dass wir behaupten, wir würden völlig ohne Polderbau auskommen. Es ist aber klar, wenn wir Polder bauen, dass diese Polder dann auch Hochwasserschutzgebiete und hochwassergefährdete Gebiete sind und in diesen Poldern ab dem Jahr 2012 keine ackerbauliche Landwirtschaft mehr betrieben werden kann. So ist es zumindest vom Bundesumweltministerium vorgeschlagen worden.
Meine Damen und Herren, dies hat natürlich auch Konsequenzen für das Land Rheinland-Pfalz. Wir können nicht mehr nur mit Entschädigungen argumentieren, dass Bauern, die ihr Gelände in Poldern haben, später eine entsprechende Entschädigung nach einem Hochwasserereignis bekommen. Vielmehr müssen wir neu konzeptionell darangehen und neu diskutieren, wie wir Gelände für das Land erwerben können, wie wir Ackergelände in Grünlandnutzung überführen können. Wir können es auch renaturieren und wieder Auenlandschaften neu kreieren, vor allem am Rhein.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Landwirtschaft gerade vor dem Hintergrund dessen, was in Brüssel diskutiert wird, durchaus zehn Jahre später nach der Diskussion um das heutige Hochwasserschutzkonzept neu bereit ist, das Thema zu diskutieren, dass es neue Möglichkeiten gibt, Gelände am Rhein zur Verfügung zu stellen. Hauptsächlich ist der Rhein betroffen, da an Mosel und an der Lahn nicht so viele Gebiete zur Verfügung stehen. Wir können hauptsächlich am Rhein Gelände für den Hochwasserschutz dazugewinnen.
In diesem Punkt sehe ich die Landesregierung in der Pflicht, die Konzeption neu zu bearbeiten. Dann soll dem Landtag berichtet werden, wo wir zusätzliche Flächen gewinnen können. Da geht es mir nicht nur um die Hördter Rheinaue, die schon des Öfteren diskutiert wurde, sondern es geht auch darum, wie wir insgesamt ein
Konzept zukunftsfähig für die Jahre nach 2012 machen können, wenn in Hochwassergebieten weder gebaut noch Ackerbau betrieben werden darf. Meine Damen und Herren, es ist eine langfristige Konzeption, die hier gefordert ist.
Auf Bundesebene gibt es den Vorschlag, dass nicht nur die aktuell durch 100-jährliches Hochwasser gefährdeten Gebiete zu Hochwassergebieten ausgewiesen werden müssen, dass dort nicht gebaut werden und kein Ackerbau mehr betrieben darf, sondern dass darüber hinaus auch noch einmal ausgewiesen wird, wo sich Hochwasserlinien befinden, wenn die Deiche brechen. Meine Damen und Herren, das ist eine völlig neue Konzeption, dass das Land auszuweisen hat, wenn Dämme beispielsweise am Rhein brechen, welches Gebiet und welches Gelände dann unter Wasser steht.
Wenn man sich über diese Situation informiert, dann weiß man, dass ganze Städte wie Ludwigshafen oder auf der anderen Rheinseite Mannheim, aber auch viele alte Städte in Rheinland-Pfalz, vor allem aber noch viel mehr Neubaugebiete und neue Gemeinden und Dörfer in Rheinland-Pfalz unter Wasser stehen würden. Diese Gebiete müssen dann neu ausgewiesen werden, wenn das Bundesgesetz so Bestand haben sollte, wie es im Moment vorgeschlagen wird.