Protocol of the Session on July 10, 2003

Meine Damen und Herren, zwei letzte Hinweise. Die Finanzlage der Kommunen ist nicht nur nicht gut, sie ist so, wie sie ist, wie wir sie auch heute Morgen hier entsprechend beschrieben haben. Deswegen brauchen wir die Gemeindefinanzreform. Wir brauchen sie jetzt, in diesem Jahr noch, damit sie im Jahr 2004 noch in Kraft treten kann.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich stelle fest, dass es in der Union mindestens so viele Konzepte gibt, wie es Landesverbände gibt, von der Bundestagsfraktion, die noch ein eigenes Konzept hat, ganz zu schweigen.

(Schnabel, CDU: Abwarten, abwarten!)

In Ordnung, warten wir ab. Wir haben aber nicht mehr viel Zeit zum Abwarten. Es wird Druck in den Schlauch hineinkommen.

(Beifall bei der SPD)

Letzte Anmerkung: Wir haben im Land selbst eine Enquete-Kommission, von der ich denke, dass sie auch wichtige Erkenntnisse liefern wird, die in der Summe dann einen Beitrag dazu leisten, dass die Kommunen auf eine vernünftige Finanzierungsgrundlage gestellt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Für eine Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Schnabel das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es kann noch so oft wiederholt werden, was die Senkung der Gewerbesteuerumlage angeht. Es wird dadurch nicht wahrer, Herr Minister. Diese ist zwingend erforderlich. Die Erhöhung war lediglich im Rahmen des Gesamtpakets gerechtfertigt. Das haben Sie gesagt. Nachdem die Geschäftsgrundlage in dieser Form nicht mehr besteht

(Staatsminister Mittler: Wieso?)

und die Gewerbesteuer weggebrochen ist, musste von uns deswegen zwangsläufig eine Änderung beantragt werden.

Zur Bugwellenproblematik ist es relativ einfach: Wenn Sie die Zahlen gekannt hätten, hätten Sie es nicht als Wunderwaffe hingestellt. Es sind gerade drei oder vier Fälle, in denen die Kommunen davon Gebrauch gemacht haben, in dieser Frage einen Antrag zu stellen.

Lieber Herr Kollege Hohn, die Welt geht nicht unter, wenn wir in der einen oder anderen Frage unterschiedlicher Auffassung sind. Wir werden auch ganz vernünftig in der Enquete-Kommission weiterarbeiten. Das haben wir bewiesen. Daran wird es mit Sicherheit nicht scheitern.

Die andere Frage, was diese Finanzierungsdefizite der einzelnen Gemeinden angeht: Ich habe es schon einmal hier gesagt, was nützt es Bad Münster am SteinEbernburg, wenn Mülheim-Kärlich einen Überschuss hat? – Ich könnte jetzt wieder das Beispiel mit den zwei Würstchen anführen, dass der eine satt und der andere Hunger hat, wenn sie im Durchschnitt ein Würstchen gegessen hätten. Liebe Leute, das bringt uns doch nicht weiter.

Noch ein weiteres Wort, was die Verstetigung der kommunalen Finanzen angeht. Das sind Darlehen. Die Kommunen werden diese Darlehen zurückzuzahlen haben, ähnlich wie bei allen Fragen des Finanzausgleichs. Es ist alles recht und gut, dass Sie das so in dieser Form gemacht haben, aber stellen Sie das nicht immer dar, als wären das alles Geschenke, die vom Himmel gefallen wären. Die Kommunen müssen dies alles wieder zurückzahlen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Schluss der Beratung. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2158 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt ist.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punt 18 der Tagesordnung auf:

Entlastungsverfahren der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2001

Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2001 Antrag der Landesregierung – Drucksache 14/1710 –

Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2001 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 14/1786 –

Jahresbericht 2002 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 14/1880 –

Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2002 des Rechnungshofs Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 14/2168 –

Kommunalbericht 2002 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 14/2155 –

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses – Drucksache 14/2320 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Hans-Josef Bracht, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Haushaltskreislauf ist das Entlastungsverfahren derjenige Teil, der rückwärts gerichtet ist. Dennoch muss es sein; denn dieses Entlastungsverfahren dient der Kontrolle des Haushaltsvollzugs, diesmal im Jahr 2001. Meine Damen und Herren, wenn schon in jedem Unternehmen Controlling notwendig ist, so ist eine solche Kontrolle für unser öffentliches Gemeinwesen erst recht unverzichtbar; denn die Prüfung, ob die Landesregierung die Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers korrekt und wirtschaftlich umgesetzt hat, ist ein wichtiger Teil unserer demokratischen Regeln. Es ist gleichsam die Kehrseite des parlamentarischen Budgetrechts, des Rechts dieses Hauses also, den Haushalt zu beschließen.

Bei der Rechnungsprüfung durch den Rechnungshof und das Parlament geht es – gerade in der heutigen Finanzsituation – gleichzeitig darum, Lehren für die kommenden Haushalte zu ziehen. Wo wird – immer noch – Geld verschwendet? Wie können wir politische Ziele mit weniger Mitteln genauso gut erreichen? Für uns Parlamentarier stellt sich insbesondere die Frage: Welche Aufgaben sind vordringlich? Auf was können wir zukünftig verzichten?

Gerade darum sind wir bestrebt, das Entlastungsverfahren möglichst rasch abzuschließen; denn auf diese Weise können wir bereits in den nächsten Haushaltsberatungen im Herbst Konsequenzen aus unseren Prüfungsergebnissen ziehen. Kollege Itzek weist zu Recht jedes Mal in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses darauf hin.

Meine Damen und Herren, was die Rechnungsprüfung angeht, war das Jahr 2001 ein Jahr ohne Sensationen. Die Entwicklung des Landeshaushalts folgte dem Trend der Vorjahre. Dies ist aber – Sie ahnen es – keine gute Nachricht; denn die Haushaltslage hat sich weiter verschlechtert, und zwar dramatisch. Die laufenden Einnahmen gingen um 3,5 % zurück, vor allem wegen der Einbrüche bei den Steuereinnahmen.

Gleichzeitig gab das Land mehr Geld aus als im vorangegangenen Jahr. Diesbezüglich einige Zahlen: Statt eines Überschusses in der laufenden Rechnung, wie in den beiden Jahren vor 2001, gab es diesmal eine Finanzierungslücke von fast 170 Millionen Euro. Die Verschuldung des Landes stieg um fast 700 Millionen Euro auf etwa 19,7 Milliarden Euro Ende des Jahres 2001.

Damit einher ging ein deutlicher Anstieg der Zins-SteuerQuote, das heißt, des Verhältnisses der Zinsausgaben zu den Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen. Die Zins-SteuerQuote schnellte bei sehr niedrigen Zinsen von 12,5 % auf 13,4 % hoch.

Das heißt, von jedem Euro Einnahmen musste das Land allein 13,4 % für seine Schuldzinsen aufbringen, wobei noch kein Cent des Schuldenbergs getilgt wurde.

Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz bleibt bei der Pro-Kopf-Verschuldung weiter in der Spitzengruppe. Mit 4.850 Euro Schulden pro Kopf der Bevölkerung liegen wir an vierter Stelle der Bundesländer, übertroffen nur von Schleswig-Holstein, dem Saarland, Sachsen- Anhalt und Brandenburg.

Zu weiteren Zahlen, etwa zur Steigerung der Personalkosten und zum Rückgang der Investitionsquote, möchte ich nur Folgendes erwähnen: Die Kontrolle, wo Rheinland-Pfalz im Vergleich zu den Vorjahren steht, wird schwieriger; denn durch die Auslagerung von Ausgaben aus dem kameralen Kernhaushalt, insbesondere auf Landesbetriebe und selbstständige Anstalten, aber auch durch den Pensionsfonds, sind die Zahlen nur noch schwer vergleichbar.

Der Vergleich mit anderen Ländern – das sogenannte Benchmarking – steckt auch voller Tücken, weil sich die Strukturen der Länderhaushalte ebenfalls auseinander entwickeln. Die unterschiedlichen Zahlen müssen deshalb so aufbereitet werden, dass sie ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit ermöglichen.

Immerhin gibt es beim größten Kostenblock, den Pers onalkosten, strukturelle Veränderungen, die dazu beitragen können, den Anstieg der Ausgaben zumindest zu verlangsamen. Ich erinnere aktuell an die Diskussion um Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Ferner – das sei auch positiv erwähnt – blieb die Nettokreditaufnahme 2001 unter der des Vorjahres. Die sogenannte Kreditfinanzierungsquote – das Verhältnis der Nettokreditaufnahme zu den Ausgaben – lag mit 6,2 % ebenfalls unter der des Vorjahrs. Damals waren es 7,1 %.

Meine Damen und Herren, der Nachtragshaushalt in diesem Frühjahr hat allerdings gezeigt, dass dies keine Trendwende zum Positiven bedeutet. Im Gegenteil, das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ist in weite Ferne gerückt. Wir werden deshalb – ungeachtet der Diskussion um die Steuerreform – die Ausgaben des Landes weiter beschränken müssen.

Damit haben wir im Nachtragshaushalt begonnen und werden bei der Beratung des Haushalts 2004 fortfahren. Ich füge hinzu, hoffentlich wieder in einer ähnlich positiven Atmosphäre, wie sie bei den Nachtragsberatungen herrschte.

Meine Damen und Herren, die Regierung hat 2001 die verfassungsmäßige Kreditobergrenze – nämlich die Summe der Investitionen – eingehalten. Der Rechnungshof hat allerdings an einer Reihe von Beispielen nachgewiesen, dass der Investitionsbegriff, so wie er zurzeit verwendet wird, die Kreditaufnahme nicht effektiv genug begrenzt.

Nur zwei Beispiele: Die Zuführungen des Landes an den Fonds „Aufbauhilfe“ für die Opfer des Hochwassers wurden zur Gänze als Investitionen veranschlagt, obwohl sie in erheblichem Umfang für konsumtive Ausgaben verwandt wurden.

Der Rechnungshof hat erhebliche Bedenken zu dieser Veranschlagung. Gleiches gilt für die Investitionsschlüsselzuweisungen für die Kommunen. Sie wurden im Nachtrag zur Gänze als Investitionen verbucht, obwohl im Jahr 2002 zwei Drittel dieser Mittel für konsumtive Zwecke eingesetzt wurden.

Darüber hinaus gibt es strukturelle Unzulänglichkeiten, zum Beispiel, dass Wertminderungen von Investitionsgütern nicht abgeschrieben werden.

(Itzek, SPD: Das ist aber unser System!)

Rechnungsprüfungskommission und Haushalts- und Finanzausschuss halten deshalb zusammen mit dem Rechnungshof eine Präzisierung des Investitionsbegriffs für sinnvoll und notwendig. Wir wissen, wie schwer das in der augenblicklichen Situation umzusetzen ist.

Wenn wir dennoch an dem Ziel festhalten wollen, die Verschuldung strukturell und langfristig einzudämmen, dann ist auch die Verschuldungsgrenze enger als bisher zu fassen.

Meine Damen und Herren, mit den Ergebnissen der Einzelprüfungen möchte ich mit einer positiven Nachricht beginnen. Letztes Jahr bezeichnete ich an dieser Stelle die Landwirtschaftsverwaltung noch als „unendliche Geschichte“. Jetzt aber scheinen die Monita des Rech