Ich möchte auch deshalb, weil Sie so tun, als hätten Sie keine Informationen, daran erinnern, dass Sie über die halbjährliche Unterrichtung über neue Leistungsinstrumente in der Landesregierung zusätzlich weitere Ergebnisse über die Umsetzung der Leistungsdaten und der Leistungsberichte im Parlament erhalten. Dies war vorher in der anderen Form nicht der Fall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Abgeordnete ist schon dargestellt worden, dass diese Form auch eine höhere Budgetverantwortung vor Ort ermöglicht. Dies war gewollt. Sie erlaubt eine größere Flexibilität und natürlich auch größere Ermessensspielräume über den Einsatz der Ressourcen bei den Forstämtern und auch bei den einzelnen Dienststellen. Die Resonanz auf diese Form ist bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgesprochen positiv. Auch dies steht im Gegensatz zu dem, was Sie hier darlegen.
Die Landesforsten sind – um das noch einmal deutlich zu machen – kein rein gewinnorientiertes Unternehmen. Das macht schon die Darstellung der breiten Dienstleistungsangebote deutlich. Richtig ist aber auch, dass sich die Gedanken der Nachhaltigkeit, wie sie in den Forstbetriebsplänen seit zwei Jahrhunderten charakteristisch sind, auch in den jährlichen und mittelfristigen Betriebsplänen widerspiegeln müssen. Insofern ist dem naturalen Nachhaltigkeitsplan jetzt ein finanzieller Nachhaltigkeitsplan zur Seite gestellt worden.
Ich mache noch einmal deutlich: Generell gilt, eine wirtschaftliche Dienstleistungserbringung steht dem Gedanken der Nachhaltigkeit nicht entgegen, sondern optimiert im Gegenteil den Ressourceneinsatz. Dies ist tatsächlich auch Gegenstand von Nachhaltigkeit.
Meine Damen und Herren, ein Vermögensverzehr – Herr Kollege Licht, Sie haben das Stichwort genannt – findet nicht statt. Ein Vermögensverzehr würde dann stattfinden, wenn wir mehr einschlagen würden, als tatsächlich an Vermögen, insbesondere im Wald, und Holz tatsächlich nachwachsen würde. Diese Frage haben wir Ihnen immer und immer wieder beantwortet. Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf.
Nein, Sie stellen sich an dieses Pult und reden ständig von Vermögensverzehr. Ich habe nur Ihr Stichwort aufgegriffen. Bei mir stand das in der Rede bestimmt nicht.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Es ist eine Pilotphase. Das ist richtig. Wir sind nicht am Ende der Überlegungen damit, wie die Zukunft der Landesforsten aussieht. Wir haben dem Parlament klar und deutlich gesagt und wollen das auch einhalten, dass wir eine umfassende Bewertung und Evaluierung dieser
Pilotphase in 2004 vornehmen und Ihnen diese selbs tverständlich zur Bewertung und Beurteilung zur Verfügung stellen.
Ich denke, dass diese Ergebnisse eine bessere Grundlage dafür sind, um über die Zukunft der Landesforsten oder eines „Quasi-Landesbetriebs“ Entscheidungen zu treffen, als ohne eine solche orientierende Pilotphase Entscheidungen zu treffen. Auch das haben wir Ihnen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Licht deutlich gemacht. Ein „Quasi-Landesbetrieb“ Landesforsten Rheinland-Pfalz wird mit Ausnahme der unmittelbar genutzten Maschinen und Fahrzeuge auf eine umfassende wertmäßige Erfassung des zugeordneten Waldvermögens verzichten. Das ist in Bayern so und auch in unserem Nachbarland Hessen. Hessen hat einen echten Betrieb und bis heute keine Vermögensverwertung gemacht, weil es etwas komplizierter ist, als sich dies gemeinhin darstellt.
Wir haben damals weiter formuliert: Zur Klärung der Frage, ob und wann eine solche Eröffnungsbilanz nebst Folgebilanzen mit Bewertung des Vermögens erstellt wird, soll unter anderem die Pilotphase 2002 und 2003 dienen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen müssen Sie sich schon ein bisschen gedulden. Sie können aber auch damit rechnen, dass Sie dann eine Entscheidungsgrundlage haben, auf der Sie tatsächlich auch entscheiden können.
Ich kann als Zwischenbilanz Folgendes darstellen: Bisher hat sich dieses Modell bewährt. Es ist ein Baustein in einer ganzen Strecke von Maßnahmen, um zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen im Dienst von Nachhaltigkeit zu werden. Wir sind mit den Reformvorhaben, die wir auf den Weg gebracht haben, zum Beispiel „Landesforsten – zukunftsfähige Strukturen“, auf einem guten Weg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ganz kurz zwei Dinge. Erstens habe ich nicht behauptet, dass Sie im Jahr 2002 die Rücklagen aufgezehrt hätten. Ich habe gesagt, im Jahr 2003 wird es so weit kommen. Sie haben auch eingeplant, dass es im Jahr 2003 so weit kommt. Es gehört zu einer ehrlichen Debatte, dass Sie sagen: Ja, im Jahr 2003 werden wir es nicht schaffen ohne – ich sage es, wie Sie es genannt haben – Vermögensverzehr. Das ist das eine.
Das Zweite ist, dass wir spätestens im Januar oder wenn wir die Jahresrechnung haben, darüber diskutieren
können, wie es weitergeht. Wenn Sie zwei Jahre Pilotphase haben – die Jahre 2002 und 2003 – und erst im Jahr 2004 entscheiden, ob es weitergeht, ist dies dem Parlament gegenüber falsch. Das Parlament muss im Jahr 2003 im Vorlauf entscheiden können. Deswegen wäre es schön, von Ihnen zu erfahren, wann sich das Parlament mit dem endgültigen Vorschlag und mit einer exakten Kostenrechnung befassen kann. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will nicht die schwarze Null fordern. Ich halte das für einen absoluten Quatsch, in dem Bereich die schwarze Null zu fordern. Wir haben Umweltvorsorge und Umweltpädagogik. Wir wollten das alle. Wir können nicht von einer schwarzen Null ausgehen.
Herr Hohn, diese bekommen wir auch im ÖPNV und im Straßenbau nicht. Von daher müssen wir eine ehrliche Debatte führen und auch sagen, was uns die Forstwirtschaft wert ist. Wir müssen im Parlament definieren, was uns die Vorsorgefunktionen des Waldes und die pädagogische Funktion wert sind. Das muss im Jahr 2003 geschehen, sonst können wir nicht im Jahr 2004 weitermachen. Oder sie machen so weiter und immer quasi so weiter. Wenn ich es richtig weiß, heißt quasi auf Griechisch pseudo. Manchmal halte ich das hier für eine Pseudodebatte, die Sie führen. Wenn Sie sagen, Sie wollen das Parlament beteiligen, führen Sie bitte eine Debatte, bei der wir auch mitmachen können und die entsprechenden Informationen erhalten.
Aktiven Umwelt- und Verbraucherschutz betreiben: Förderung des Ökoanbaus uneingeschränkt beibehalten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2298 –
dazu: Ökologischer Landbau in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/2345 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ende Mai, kurz vor Eröffnung der Antragstellung, hat das Agrarministerium Änderungen im Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) bekannt gegeben. Diese wurden mit der angespannten Haushaltslage
Das halten wir für richtig, weil diese Varianten kaum über die gute fachliche Praxis hinausgehen und besonders im Ackerbau lediglich Mitnahmeeffekte erzielten.
Meine Damen und Herren, das halten wir für grundfalsch. Es bedeutet das Gegenteil dessen, was auf Bundesebene und nun auch bestätigt durch die Brüsseler Entscheidungen angestrebt wird. Dort will man den ökologischen Anbau verstärkt fördern mit dem Ziel, ihn auszuweiten. Es ist nachgewiesen, dass die ökologische Wirtschaftsweise den größten Beitrag zum Bodenschutz, Gewässerschutz, Artenschutz, Tierschutz und Verbraucherschutz leistet. Da diese gesellschaftlich gewünschten Leistungen einen erhöhten Aufwand erfordern, der sich nicht oder noch nicht im notwendigen Ausmaß auf die Preise auswirkt, braucht der ökologische Anbau eine Förderung auch über die Umstellungsförderung hinaus.
In unserem Antrag – diesen haben Sie vorliegen – fordern wir auf, diese Entscheidung zu revidieren und den im Vergleich zu anderen Positionen im Haushalt des zuständigen Ministers geringen Betrag von 160.000 Euro Landesmitteln an anderer Stelle zu erwirtschaften. Außerdem möchten wir eine Konzentrierung vorhandener Programme auf die Förderung der regionalen Erarbeitung und Vermarktung ökologischer Produkte.
Bei 130 Ökobetrieben laufen im kommenden Jahr die Verträge aus. Sie bewirtschaften 4.500 Hektar Ackerland, Grünland und Weinbergsflächen. Insbesondere die Mutterkuh- und Milchviehbetriebe mit viel Grünland in den benachteiligten Gebieten wären zum Teil von der Kürzung existenziell betroffen.
Herr Bauckhage, Sie wissen das, weil Sie bei der Gründlandvariante 1 die Beibehaltung nicht gestrichen haben. Wir sind uns einig darüber, dass wir die Grünlandgebiete stärken müssen, und zwar gerade wegen der Silomaisprämie und anderen Geschichten. Wenn es bei Ihren Änderungen bleiben würde – ich hoffe, dass dies nicht der Fall ist –, hätten wir die absurde Situation, dass ein Grünlandvariante-1-Betrieb, der 30 Kilo mineralischen Dünger auf die Wiese werfen darf, in Zukunft 100 Euro pro Hektar Förderung bekäme, während der Ökobetrieb nebenan, der das nach seinen Richtlinien nicht darf, keine Förderung erhalten würde. Das können
Herr Bauckhage, das hat auch nichts mit dem fairen Wettbewerb zu tun, den Sie immer, wenn es um EUEntscheidungen geht, predigen. Es geht nur eines: Fördern Sie den Ökoanbau uneingeschränkt weiter!
Herr Bauckhage, es wäre auch schön, wenn Sie aufhören würden, Ihren Pressesprecher zum Wadenbeißer zu machen und ihn verkünden zu lassen, wir würden mit unseren Forderungen nur Klientelbedienung betreiben und die konventionelle Landwirtschaft diskriminieren. Das machen Sie, wir nicht. Wir sagen nur, dass ein Anbau nach ökologischen Richtlinien besonders gut für die Umwelt und den Tier- und Artenschutz ist.
Wenn Sie als unser Klientel den Boden, das Wasser, die Pflanzen und die Tiere begreifen, geben wir gern zu, dass wir Klientelpolitik für die natürlichen Ressourcen betreiben, die auch von unseren Kindern und Enkelkindern noch gebraucht werden.
Frau Kollegin Conrad ist gerade nicht anwesend. Unsere Forderung ist auch gut für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das, was die Ökobetriebe in den Grünlandgebieten an Kulturlandschaft pflegen, wäre aus Staatsgeldern mit Mitteln der Landespflege nicht finanzierbar. Das weiß Frau Conrad. Sie redet deshalb auf jeder Veranstaltung davon, dass man Naturschutz durch Nutzung betreiben müsste. Das, was Sie gerade streichen wollen, ist genau das, was Ihre Kollegin Conrad immer und immer wieder fordert. Es wäre schön, wenn sie sich auch im Kabinett durchsetzen könnte.
Wir haben einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vorliegen. Diese Tatsache lässt uns hoffen, dass die Entscheidung revidiert wird. Die Köpfe sind rund, damit das Denken auch die Richtung ändern kann. Aber aus der Exegese des Textes lässt sich auch für mich als Germanistin nicht eindeutig erschließen, dass diese Entscheidung zurückgenommen wird. Deshalb halten wir unseren Antrag aufrecht und werden uns bei dem Antrag der Regierungsfraktionen enthalten. Wir hoffen weiterhin, dass die Ökobetriebe in Rheinland-Pfalz nicht bundespolitisch ins Abseits geraten.