Wir sind jetzt dabei, dieses Europa zu einer Gemeinschaft zusammenwachsen zu lassen, die rund 450 Millionen Menschen umfassen wird. Weitere Schritte sind nicht ausgeschlossen, wenngleich ich sehr ernsthaft mit allen, die diese Diskussion führen, über die Grundwerte und die Beibehaltung dieser Grundwerte und Grundorientierungen sprechen möchte, ohne Türen zuzuschlagen auch in Richtung Türkei, aber auch mit der ernsthaften Frage, wie wir das Gemeinschaftliche, die kulturellen, geistigen und auch die religiösen Wurzeln dieses Europas wach halten können.
Es geht heute dennoch darum, sich zu positionieren. Ich bin sehr froh und dankbar, dass alle Fraktionen dieses
Hauses eine klare und eindeutige Position für eine Verfassung und für eine Annahme dieser Verfassung deutlich gemacht haben. In den kommenden Wochen und Monaten werden wir auch im Deutschen Bundesrat gefordert sein, mit der erforderlichen verfassungsgebenden Mehrheit diesen Verfassungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft, wenn man es korrekt formulieren möchte, zusammenzufügen und sicherzustellen.
Ich glaube, dass wir in der Tat miteinander feststellen können, dass es ein Fortschritt ist – Frau Kollegin Schmidt hat es am Beispiel von Großbritannien angesprochen –, dass auch Länder mit einer völlig anderen Verfassungstradition diesen weiten Weg gegangen und bereit sind, eine geschriebene Verfassung für Europa zu akzeptieren. Das sollten wir bei manchem, was wir manchmal gerade auch gegenüber einigen Boulevardblättern in Großbritannien hinsichtlich der Kritik an Europa und der kontinentalen Verhaltensweisen innerhalb Europas auszusetzen haben, anerkennen. Es ist ein weiter Weg, der dort gegangen worden ist. Er verdient Anerkennung und zeugt davon, wie ernst dieser europäische Prozess in allen Mitgliedsstaaten genommen wird.
In der letzten Woche hatte ich Gelegenheit, Tschechien und Ungarn zu besuchen und dort mit den führenden Persönlichkeiten zu sprechen, aber auch mit Bürgern und Wirtschaftsvertretern ins Gespräch zu kommen. Man darf nicht unterschätzen, welche Hoffnungen in diesen Beitrittsländern an die Verfassung und noch stärker an die Gemeinschaft und ihre Impulsgebung hinsichtlich der Weiterentwicklung von Ökonomie und Gesellschaft geknüpft werden. Es sind Erwartungen, die man manchmal lieber etwas dämpft, damit die Menschen nicht enttäuscht werden. Sie zeugen aber davon, dass man sich dieser Gemeinschaft zuwendet. Ich denke, das ist eine gute Entwicklung, die wir auch miteinander tragen und unterstützen sollten.
Der Erweiterungsprozess und dieser Verfassungsprozess sind sozusagen die beiden Seiten einer gleichen Medaille, denn ohne eine Reform der Europäischen Union, ihrer Institutionen und ihrer Entscheidungswege wäre eine Gemeinschaft der 25 Staaten kaum noch handlungsfähig gewesen.
Auf der anderen Seite haben wir die Grundlage für eine solche Verfassung erst, seitdem wir die Chance haben und sie auch nutzen wollen, die frühere künstliche Teilung Europas aufzuheben und damit an die gemeinsamen Werte und gemeinsamen guten geschichtlichen Entwicklungen anknüpfen zu können.
Ich denke, dass es gelungen ist, diese Verfassung auch in einer Weise aufzubauen, dass ursprüngliche Bedenken – beispielsweise das Bedenken, den Grundwertekatalog nur als Anhang zu diesem Verfassungsvertrag zu betrachten – aufgenommen worden sind und in der Gliederung der Verfassung jetzt eine gute Vorgehensweise gewählt worden ist.
Natürlich kann man jetzt im Nachhinein darüber theoretisch streiten, ob die Grundrechtecharta nicht Teil I hätte
sein können, aber das sind meines Erachtens müßige Diskussionen. Entscheidend ist, sie ist zweiter Teil dieses Verfassungsvertrags. Damit wird deutlich, wir schmieden nicht nur irgendeine ökonomische Gemeinschaft von Staaten, wir schmieden nicht nur irgendein Vertragswerk, sondern es geht darum, eine Wertegemeinschaft zu gestalten, und bei aller Unterschiedlichkeit, die wir nicht wegradieren wollen, bei aller Vielfalt, die wir ausdrücklich fördern und beibehalten wollen, geht es doch darum, in vielen Bereichen des Denkens und der Entwicklung sich darauf auszurichten, gemeinschaftlich zu handeln.
Wir hatten als Länder in diesen Verfassungsprozess eine Reihe von Positionen eingebracht, die vom Deutschen Bundesrat jeweils einstimmig beschlossen waren und die von der deutschen Verhandlungskommission mit den Kollegen Teufel und Fischer, aber auch den Repräsentanten aus dem Parlament, in hervorragender Weise platziert worden sind.
Ich denke, dass wir alle uns nach wie vor einig sind – um auf das Stichwort „Präambel“ einzugehen –, dass es aus unserer, gerade und insbesondere auch aus Sicht der rheinland-pfälzischen Verfassungstradition, gut gewesen wäre und wir dies auch angestrebt haben, einen Bezug auf Gott als Ursprung des Lebens und als Orientierung für unsere ethischen Werte mit aufzunehmen. Es war offensichtlich – ich weiß um die Intensität der Bemühungen – nicht möglich. Das muss akzeptiert werden. Ich denke, dass wir unsererseits dafür sorgen sollten, dass die Kommentatoren dieser Verfassung immer wieder auch darauf hingewiesen werden, auch in der Zukunft, dass wir uns auf die ethischen Werte und auch auf die Werte der christlichen Orientierung – aus deutscher Sicht in jedem Fall – bezogen sehen wollen.
Ich will zum Zweiten auf eine Sache hinweisen, die uns ganz wichtig war, nämlich dass diese Verfassung Transparenz in die Entscheidungsprozesse der Europäischen Gemeinschaft bringt. Man kann bei allem Respekt vor den jetzigen Entscheidungsabläufen nicht gerade von einem einfachen und durchschaubaren Verfahren reden. Mir geht es auf jeden Fall so, wenn es um einzelne Politikfelder geht und ich irgendwo dazu reden muss, muss ich noch einmal nachschauen, wer jetzt wie und in welchem Maß mitverantwortlich und mitentscheidend ist.
Da wird es mehr Klarheit geben, teilweise auf einer Zeitschiene, die bis zum Jahr 2009 reicht. Es wird aber deutlich mehr Klarheit geben. Ich glaube, dass es auch gut ist, wenn wir am Ende auf Zeit gewählt eine Persönlichkeit an der Spitze dieser Europäischen Gemeinschaft haben, die nicht jedes halbe Jahr wechselt und damit eine Diskontinuität auch in die Außenbeziehungen dieser Gemeinschaft hineinbringt. Das hängt gar nicht mit den Persönlichkeiten zusammen. Ich finde, die griechische Ratspräsidentschaft hat eine hervorragende Arbeit abgeliefert – nur, damit ich nicht missverstanden werde –, aber ich denke doch, dass es auf Dauer wichtig ist,
Dass wir hoffen – so muss man das zum gegenwärtigen Stand noch formulieren –, dass gerade auch die Außenund Sicherheitspolitik in Form einer gemeinsamen Pos itionierung, in Form eines EU-Außenministers – wie immer das dann im Einzelnen heißen mag –, dass wir hoffen, dass damit auch schrittweise eine stärkere Wahrnehmung gemeinschaftlicher Interessen im außenpolitischen und sicherheitspolitischen Bereich verbunden sein wird, ist ebenfalls hier gemeinschaftlich ausgedrückt worden. Das ist sehr viel.
Ich möchte allerdings deutlich machen, dass ein Schritt – das sage ich für mich; ich glaube, es gilt auch für die Position in Deutschland insgesamt –, der jetzt dahin gezielt hätte, außen- und sicherheitspolitische Fragen der Mehrheitsentscheidung zu unterwerfen, auf größte Kritik gestoßen wäre. Ich auf jeden Fall könnte mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt dazu – das sage ich Ihnen sehr offen – nicht verstehen. Ich bin sicher, dass dies auch für andere so gilt; denn die Frage, wer wo im Zweifelsfall Militär einsetzt, ist meines Erachtens einer Mehrheitsentscheidung bei dem Stand der Zusammenführung der Sicherheitspolitik in Europa noch nicht zugänglich.
Ich will auch das sagen, um nicht die schönen Seiten allein zu beleuchten, sondern auch den schwierigen Weg, den wir gerade in diesem Bereich noch vor uns haben, zu verdeutlichen. Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, wie weit der Weg noch sein wird. Wir haben hinsichtlich der Positionierung unterschiedlicher Staaten – Beitrittsstaaten und Staaten, die innerhalb der EU bereits voll integriert sind – auch erlebt, wie schwierig es ist, zu einer solchen Frage wie der militärischen Auseinandersetzung im Irak eine gemeinsame Position zu finden.
Dort werden wir noch sehr ringen müssen. Dort werden wir uns noch sehr bemühen müssen und aufeinander zu bewegen müssen. Es muss uns auch allen klar sein, wenn wir heute in diesem Bereich eine stärkere Gemeinsamkeit fordern, dass dies auch ein stärkeres Engagement gerade uns, dem größten Staat in dieser Gemeinschaft, der Bundesrepublik Deutschland, abverlangen wird. Es wird auch so sein, dass wir international – wir sind schon auf besondere Weise gefordert – noch zusätzlich gefordert werden. Das muss man als diese, momentan noch nicht beleuchtete Seite der Medaille meines Erachtens mit aufzeigen, und darauf muss man hinweisen.
Ich denke dennoch, dass wir insgesamt, was diese Fragen der Transparenz, der Durchschaubarkeit, angeht, auch bei diesen noch offenen und noch nicht zu Ende bestimmten Politikfeldern jetzt deutlich vorangekommen sind. Ich begrüße auch meinerseits außerordentlich den Zuwachs an Kompetenzen für das Europäische Parlament. Dies gehört zu einer Demokratisierung dieser Gemeinschaft unverzichtbar dazu.
Dass wir hinsichtlich des Stichworts „Kompetenzabgrenzung“ als Länder in der Bundesrepublik Deutschland
besonders aufmerksam waren und deutliche Vorschläge gemacht haben, das Subsidiaritätsprinzip auch in dieser Verfassung zu verankern und gegen Zugriffe administrativer Art abzusichern, die so etwas wie eine Kompetenzkompetenz bedeuten könnten – beispielsweise das Wettbewerbsrecht, wie wir das heute immer wieder erleben –, ist meines Erachtens uns als deutschen Ländern besonders nachzusehen, weil es auch dabei um unsere Aufgaben und unsere Kompetenzen geht, weil es auf der anderen Seite aber auch darum geht, dass wir über diesen Subsidiaritätsgedanken diese Europäische Union handlungsfähig halten.
Die Saurier sind an ihrer Größe zugrunde gegangen. Ein Gemeinschaftsgebilde wie diese Europäische Union mit ihrer Besonderheit muss handlungsfähig bleiben, oder es erstickt in sich. Deshalb muss es darum gehen, dass die Aufgaben, die Europa erfüllt, die Aufgaben, die national, regional oder kommunal erfüllt werden, soweit dies immer nur geht und so deutlich dies immer nur geht, getrennt werden und diese Trennung auch bezeichnet wird.
Da wird in Teil III, über den jetzt gerade noch verhandelt wird, noch manches abzugrenzen sein und deutlich zu machen sein. Ich komme noch einmal kurz darauf zurück. Aber insgesamt ist es gelungen, dieses Subsidiaritätsprinzip zu verankern.
Ich finde zum Ersten, dass dabei das Klagerecht sowohl der ersten als auch der zweiten Kammer – also von Bundestag und Bundesrat – eine große Errungenschaft war. Ich finde zum Zweiten, dass das Klagerecht des Ausschusses der Regionen eine große Errungenschaft war, aber ich halte es für noch deutlich wichtiger, dass wir dieses sogenannte Frühwarnsystem jetzt eingeführt bekommen, weil dies ermöglicht, nicht erst am Ende der Pipeline per Auseinandersetzung Fragen zu klären, sondern zu einem Zeitpunkt, wenn die Kommission wichtige politische Vorhaben hat und man entsprechende Quoren zusammenbringt, man die Kommission dazu bewegen kann, diesen Vorschlag vom Tisch zu nehmen und ihn noch einmal neu zu beraten.
Dies wird am Ende faktisch eine Mitwirkung bedeuten; denn keine Kommission wird sich zweimal einer solchen Situation des Einwands und des Einspruchs aussetzen. Aus diesen Gründen haben wir Chancen, dort mitzugehen und mitzuwirken.
Herr Präsident, ich möchte Ihnen an dieser Stelle gern anbieten, dass wir, die Landesregierung, die wir letztendlich im Bundesrat zu handeln haben und damit über den Bundesrat oder über den Ausschuss der Regionen Initiativen bis hin zur Klagebeantragung einleiten könnten, insbesondere auch wegen der Nutzung dieses Frühwarnsystems, uns in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammensetzen und vorbereiten, wie dies in der Praxis bewältigbar ist. Ich lege ausdrücklich Wert darauf, dass dieses hohe Haus in diese Betrachtungen und Prüfungen mit einbezogen wird, sodass wir das, was wir vor einigen Wochen über die Frage der Stärkung der Parlamentsebenen im europäischen und nationalen Entscheidungsprozess miteinander diskutiert
haben, vielleicht zu einem frühen Zeitpunkt durchaus beispielgebend miteinander vereinbaren und auf diese Weise ein Zeichen setzen können, dass dieses Europa ein wirklich demokratisches sein soll.
Ich finde, dass wir bei der Betrachtung und der Nutzung dieser rechtlichen Möglichkeiten von einer Rechtsfigur ausgehen sollten, die sich in der föderal strukturierten Bundesrepublik Deutschland sehr bewährt hat. Wir nennen es in unsrem Grundgesetz Bundestreue. Ich denke, dass das, was an Loyalitätspflicht Wesensgehalt dieses europäischen Verfassungsvertrags ist, auch so gestaltet werden sollte. Es ist eine Frage, wie wir uns verhalten. Das ist keine Frage, die expressis verbis an jedem Punkt eingeklagt oder durchgesetzt werden kann. Es ist eine Frage der Disziplin und auch eine Frage der inneren Zuwendung zu dieser Gemeinschaft. Ich hoffe, wenn wir es hinbekommen, dass wir diese Loyalitätsverantwortung miteinander leben, dann werden wir am Ende dazu finden, nicht zu konfliktträchtig die unterschiedlichen Interessen in dieser Gemeinschaft jeweils zur Abstimmung zu bringen.
Mir ist es auch wichtig, noch einmal festhalten zu dürfen, dass die kommunale Selbstverwaltung ausdrücklich in dieser Verfassung verankert ist. Meine Damen und Herren, das ist keine Selbstverständlichkeit, weil man dies nicht in allen Ländern so kennt, wie es für uns Verfassungsgebot und Selbstverständlichkeit ist. Es dürfen sich die deutschen Länder auf ihre Erfolgsfahne schreiben, eine solche Grundbestimmung mit aufgenommen zu haben.
Ich will aber auch deutlich machen, dass es einige Bereiche gibt, in denen wir noch geraume Zeit darauf achten müssen, dass sich unsere praktischen Interessen, die der Bundesrepublik Deutschland, nicht böswillig, aber de facto aufgrund der Entwicklungen für uns nachteilig auswirken könnten. Ich spreche im Wesentlichen von zwei Bereichen.
Ich wünsche mir sehr, dass es gelingt, eine gemeinsame Asylpolitik in dieser europäischen Gemeinschaft zu entwickeln. Ich hoffe aber genauso sehr, dass wir noch geraume Zeit haben werden, über Mehrheitsentscheidungen und nationale Einsprüche – wenn es sein muss – die Einwanderungspolitik so zu gestalten, dass sie für die Bundesrepublik Deutschland verträglich bleibt. Wir müssen unsere geostrategische Lage in diesem Europa klar sehen. Wir müssen auch sehen, dass wir es noch geraume Zeit mit Gefällen innerhalb der Wohlstandssituation in dieser Gemeinschaft zu tun haben. Deshalb scheint es mir ein Gebot der Vernunft zu sein, dass wir uns dort nicht überfordern lassen oder überfordert werden. Wie gesagt, ich unterstelle dabei keine Böswilligkeit, sondern die Tatsache, dass Einwanderung auf der einen Seite und Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft auf der anderen Seite natürlich bestimmte Folgen haben könnten, die nicht mehr beeinflussbar und ausreichend steuerbar wären.
Ich will einen zweiten Punkt ansprechen, der in Zusammenhang mit dem Zu-Ende-Verhandeln des Teils III der Verfassung Bedeutung hat. Das ist das, was unter dem Stichwort „Daseinsvorsorge“ zusammengefasst werden könnte.
Wir sollten uns davor hüten, dass diese Bereiche in einem Maß vergemeinschaftet werden und am Ende alles in diesem Bereich nur unter Marktmechanismen betrachtet wird. Daseinsvorsorge bedeutet für die Bundesrepublik Deutschland, für das Land Rheinland-Pfalz, dass wir die kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen, das Deutsche Rote Kreuz und andere Rettungsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen und hauptberuflich geschäftlichen Strukturen in diese Versorgung einbinden wollen. Das bedeutet, dass wir Ehrenamtlichkeit und Professionalität an vielen Stellen, und zwar in Zukunft im Hineinwachsen in eine Bürgergesellschaft an noch mehr Stellen miteinander verzahnt haben müssen. Dort brauchen wir Freiräume, um dies nach unserer Kulturgeschichte und unseren Erfahrungen sicherstellen zu können. In Frankreich ist dieser Bereich, den man Service public nennt, noch weiter ausgestaltet, aber eher etwas anders in seiner Art. Er ist aber vorhanden wie in anderen EU-Ländern auch. Wir sollten nachdrücklich weiter darauf drängen, dass dies ein Gestaltungsbereich ist, der uns letztendlich obliegt.
Meine Damen und Herren, dabei kommt es mir nicht so sehr darauf an, ob dieser Bereich in der Verfassung erwähnt, aber ausdrücklich als Aufgabe der Mitgliedstaaten definiert, oder überhaupt nicht in die Verfassung aufgenommen wird. Da gibt es derzeit eine Auseinandersetzung. Mein Kollege aus Thüringen hat an die Kolleginnen und Kollegen geschrieben und seine Bedenken angemeldet. Das scheint mir eher eine sekundäre Auseinandersetzung zu sein. Es bedarf der grundsätzlichen Orientierung, dass dies Sache der Nationalstaaten, bei uns der Regionen, ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich sozusagen zur Gesamtbewertung sagen, dass die Landesregierung, die sich in zwei Kabinettssitzungen mit diesem Verfassungsentwurf befasst hat, zu der Auffassung gekommen ist, dass wir eine gute Grundlage vorliegen haben, auch um die Interessen dieses Landes Rheinland-Pfalz, seiner Bürgerinnen und Bürger, seiner Wirtschaft, seiner gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Organisationen einzufügen. Wir sind der Überzeugung, dass wir uns deshalb auf ein positives Votum zubewegen können.
Ich hoffe, dass auch unsere Kollegen in Bayern, die noch in einem seltsamen Widerspruch zwischen dem, was ich inhaltlich in dieser Verfassung feststelle, und dem, was argumentiert wird, verharren, am Ende einer solchen Verfassung zustimmen werden, sodass wir in Deutschland eine breite Grundlage für diese neue europäische Verfassung haben.
Die Landesregierung geht davon aus, und das scheint sich in dieser Debatte deutlich zu bestätigen, dass wir mit einem einmütigen Votum als Land Rheinland-Pfalz in
die weiteren Beratungen auf europäischer und auf Bundesebene, das heißt, in den Bundesrat, gehen können.
Meine Damen und Herren, ich begrüße weitere Gäste im Landtag, und zwar Mitglieder des Verkehrs- und Heimatvereins Hahnstätten. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!