Protocol of the Session on June 21, 2001

Liegt der Grund dann vielleicht in den Personen, zum Beispiel an mir oder an Herrn Wiechmann, dass Sie uns nicht zutrauen, dass wir diesen Geheimschutz aufrechterhalten? Ich kann eigentlich keinen wahren und echten Grund erkennen, außer vielleicht den: Wir haben es immer schon so gemacht, es wird nicht geändert, und wir machen es auch in Zukunft so. – Ich finde, das ist dieser Sache nicht angemessen. Dazu ist es doch zu wichtig, was in diesen beiden Kommissionen passiert.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte Ihnen auch sagen, dass es für mich sehr ernst ist, dass wir als Fraktion und ich auch selbst als Mitglied des Innenausschusses von Informationen ausgeschlossen bleiben. Ich habe beim letzten Mal schon über die Erfahrungen im Innenausschuss geredet.

Was ist das für eine Kontrolle, die in diesen Kommissionen stattfinden soll? Was ist eine Kontrolle wert, wenn gerade die Partei, die den Eingriffen in die Privatsphäre, zum Beispiel dem Lauschangriff usw., besonders kritisch gegenübersteht, ausgeschlossen wird?

(Staatsminister Zuber: Die den Verfassungs- schutz abschaffen wollte!)

Ist es nicht wichtig, dass gerade solche Parteien und Fraktionen bei der Kontrolle auch beteiligt werden?

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die große Oppositionsfraktion vertritt hierzu in etwa oder aber fast genau die gleiche Haltung wie die Regierungsfraktionen. Warum will man die Kontrolle der kritischen Leute ausschließen? Ist es nicht wichtig, dass gerade die, die kritisch sind, kontrollieren? Das verstehe ich unter Opposition.

Herr Zuber, Sie haben den Verfassungsschutz angesprochen. Natürlich stehen wir ihm kritisch gegenüber. Wir sind auch bei der Polizei, die in Grundrechte eingreifen möchte, dafür, dass man genau hinschaut. Genau dies wäre unserer Meinung nach ein Grund, auch die GRÜNEN in diesen Kontrollgremien mit einzubeziehen. Wir finden, dass der Ausschluss der GRÜNEN unverständlich, undemokratisch und für uns nicht akzeptabel ist.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hartloff das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist keineswegs so, dass die Zahl 3 eine willkürliche ist, Frau Kollegin Grützmacher. In der Debatte vor einigen Wochen haben wir die verfassungsmäßigen Aspekte schon

hin- und herdiskutiert. Es ist auch nicht so, dass nach d’Hondt die GRÜNEN bei vier Mitgliedern Berücksichtigung fänden. Das wissen Sie auch. Es gibt unterschiedliche Stärken von Fraktionen und von Parlamentariern hier im Parlament.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die müssen sich auch widerspiegeln, aha!)

Nein. Das schlägt sich dann auch in Kommissionen nieder, die klein gehalten werden.

Ich darf das Bundesverfassungsgericht zitieren, und zwar die Entscheidung 2 BvE 14/83 und 4/84. Dort wird ausgeführt: Keineswegs ist das autonome Parlamentsrecht, so gewiss es von Verfassungs wegen wichtige Funktionen des Minderheitenschutzes zu erfüllen hat, ihrer Disposition völlig entzogen. Wie es aus den genannten Gründen im Regelfall zulässig ist und parlamentarischer Praxis entspricht, fraktionslosen Abgeordneten und den Gruppierungen, zu denen sie sich möglicherweise zusammengeschlossen haben, ohne Fraktionsstärke zu erreichen, die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Bundestags zu verwehren – das Urteil bezieht sich auf den Bundestag –, kann es jedenfalls wie hier aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes verfassungsrechtlich hinzunehmen sein, dass auch einzelne Fraktionen bei der Besetzung eines Ausschusses unberücksichtigt bleiben. –

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kann!)

Mahrenholz vertritt hierzu eine abweichende Meinung, was der Offenheit halber gesagt sei, die sich aber im Wesentlichen auf die Mitwirkung, weniger auf die Kontrolle des Gremiums bezieht. Wir haben im Wesentlichen Kontrollfunktionen und Mitwirkungsfunktionen bei dem Ausführungsgesetz des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes.

Frau Grützmacher, Sie haben das Argument vorgetragen, dass gerade eine Partei oder Abgeordnete, die kritisch seien, dort vertreten sein sollten. Da dürfen wir aber nicht sagen, es ist nur ausgerechnet eine Partei, die besonders kritisch ist und die es besonders gut macht.

(Beifall bei SPD und FDP – Creutzmann, FDP: So ist es!)

Ich erwarte von allen Kolleginnen und Kollegen, die in einem solchen Gremium sind, dass sie ihre Aufgabe ernsthaft wahrnehmen, genauso, wie ich umgekehrt niemandem von den Kolleginnen oder Kollegen unterstelle, dass sie nicht geeignet wären, in einem solchen Gremium zu arbeiten. Das gilt auch für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Einen Vorbehalt habe ich dazu nicht. Das will ich so auch ausdrücklich anmerken. So, wie ich das Erste gesagt habe, zu dem, dass es besser wäre, dass nur kritische Leute aus einer Partei kämen, dagegen ver

wahre ich mich. Im Vorfeld habe ich gesagt, es ist durchaus vorstellbar, dass man es ändert. Das ist letztlich eine politische Frage.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Realität sieht etwas anders aus!)

Das geht momentan nur dann, wenn alle Fraktionen dies entsprechend gemeinsam auch wollen. Das war genau der Vorbehalt. Dazu stehe ich. Deshalb werden wir die Gesetzentwürfe, die von den GRÜNEN vorgelegt wurden, ablehnen. Das mag nicht wegnehmen, dass wir für Sie als andere Fraktion vielleicht nicht weise bei der Entscheidung erscheinen und diese Weisheit vielleicht noch später kommen mag, auch über den Redner, der zu Ihnen gesprochen hat.

Vielen Dank. (Beifall bei SPD und FDP)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Schneiders das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Grunde ist alles gesagt, was es zu diesen beiden Gesetzentwürfen zu sagen gibt. Wir haben uns in der ersten Lesung ausführlich damit befasst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob wir korrekterweise abgestimmt haben, aber wir haben beim letzten Mal abgestimmt. Es hat auch keine Ausschussberatung mehr stattgefunden. Es gibt nichts Neues gegenüber der Diskussion in der ersten Lesung.

Wenn Frau Grützmacher meint, es wäre nicht angemessen, was das Plenum an Befassung mit den Entwürfen vornimmt, dann denke ich, dass die EnqueteKommission sich sehr ausführlich mit der Thematik befasst hat. Darauf habe ich beim letzten Mal auch hingewiesen. Ich denke, das war mehr als angemessen. Das Ergebnis der Enquete-Kommission war auch eindeutig. Sie hat nicht vorschlagen wollen, dass ein Grundmandat in diesen beiden Kommissionen eingerichtet wird. Das ist das Ergebnis auch von Wahlentscheidungen, dass nicht alle Fraktionen – bei der Größe von drei – vertreten sein können. Ich denke, das ist legitim und gerechtfertigt. Ich kann mich auf die Ausführungen beim letzten Mal beziehen. Wir halten diese Größe und die bisherige Regelung für korrekt und angemessen. Wir werden deshalb die beiden Gesetzentwürfe ablehnen.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Creutzmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Grützmacher, ich verstehe nicht, dass Sie weiterhin auf dem Grundmandat bestehen. Das habe ich in der ersten Lesung schon gesagt. Wie problematisch die Forderung nach einem Grundmandat ist, wenn wir andere Fraktionen dann in diesen Ausschüssen drin hätten, muss Ihnen doch einleuchten.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie können das Gremium nicht so groß machen, bis das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder eine andere kleine Fraktion wie die FDP ein Mandat hätte.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben doch eins!)

Natürlich haben wir kein Mandat. Ich würde das auch sagen, wenn wir in der Opposition wären. Wir haben nur ein Mandat über die Koalitionsvereinbarung. So einfach ist das. Sonst hätten wir auch kein Mandat von der Stärke her.

Frau Kollegin, nicht besonders schön fand ich, dass Sie sich ein bisschen als Märtyrerin im Parlament aufspielen wollten, wir wollten die kritischen Leute ausschließen. Herr Kollege Geisen sagte mir vorhin, er muss jetzt alles nachweisen, wo er irgendwann einmal gewohnt hat. Das gilt auch für seine zahlreichen Schwestern und so weiter. Er ist jetzt in dem Gremium drin. Ich könnte genauso polemisch sein und fragen, wenn wir jemanden von Ihnen nehmen würden, ob das gewährleistet ist, dass all die Kriterien für diese Ausschüsse erfüllt würden, die an eine solche Position gebunden sind. Ich unterlasse das.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorsicht!)

Sie stilisieren sich in die Märtyrerinnenrolle hinein, wir sind die Kritischen, wir stehen dem Verfassungsschutz kritisch gegenüber, deswegen müssen wir da hinein, wahrscheinlich um ihn zu bekämpfen. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pflegen Sie Ihre Vorurteile!)

Frau Thomas, das haben Sie das letzte Mal schon gesagt. Nein, ich pflege meine Vorurteile nicht. Es kann doch nicht sein, dass die drei in dem Gremium sitzenden Kollegen als nicht kritisch betrachtet werden. Das ist die Begründung.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich überhaupt nicht gesagt!)

Doch, Sie haben gesagt, Sie stehen dem Verfassungsschutz kritisch gegenüber. Wir sind die Kritiker. Deswegen müssen wir in das Gremium hinein. Das kann keine Begründung sein. Es sind nur drei Positionen zu besetzen. Wenn wir heute in der Opposition wären, wären wir auch nicht mit dabei, um es schlicht und einfach zu sagen, Frau Thomas. Dann müssen wir uns mit

den gleichen Argumenten hierher stellen. Jedenfalls würde ich das tun.

Verfassungsrechtlich ist alles schon gesagt. Das habe ich bei der ersten Lesung gemacht. Insofern müssen wir beide Anträge von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zu Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/10 –, Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz betreffend, ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/11 –, Landesgesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes betreffend, ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? – Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Meine Damen und Herren, es gibt keine Schlussabstimmung. Das Gesetz ist in zweiter Lesung abgelehnt. Damit ist es als erledigt anzusehen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: