Protocol of the Session on June 21, 2001

(Frau Pepper, SPD: Darüber haben wir heute nicht geredet!)

Ich muss jetzt doch Professor Dr. Benda zitieren, wenn es um diesen Punkt geht. Er sagt: Auch wenn es einen merklichen Wandel in der gesellschaftlichen Auffassung gegeben hat, dann darf der Gesetzgeber diese nicht berücksichtigen, solange im Grundgesetz eine andere Regelung grundgesetzlich verankert ist. – Dann können Sie eben nicht durch eine einfachgesetzliche Regelung diese Geschichte aushebeln. Das muss ich noch einmal feststellen. Es geht um unser gemeinsames Grundgesetz, das so noch gilt. Wenn Sie etwas ändern wollen,

müssen Sie zuerst das Grundgesetz ändern und können das nicht über diese andere Regelung machen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Dr. Schmitz, Sie haben mir vorgehalten, ich wäre unsachlich. Ich habe versucht, auf die juristischen und verfassungsrechtlichen Risiken hinzuweisen. Unsachlich war ich heute nicht, darauf lege ich großen Wert. Es war vielmehr so, dass ich Sie vor einem bestimmten Risiko warnen und auf diese Fragen hinweisen möchte, die inzwischen bundesweit und nicht nur von Politikern, sondern auch von Verfassungsrechtlern diskutiert werden.

(Dr. Schmitz, FDP: Der Änderungs- antrag ist unsachlich!)

Ich denke, es ist meine Pflicht und Schuldigkeit, was ich hier mache.

Herr Minister Zuber, noch ein Wort zu der Frage, ob Handlungsbedarf besteht. Es gibt eine ganze Reihe von Bundesländern, die in dieser Frage überhaupt keinen Handlungsbedarf sehen, und zwar nicht nur deswegen, Herr Marz, weil das Gesetz zwar beschlossen ist, aber immerhin noch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht liegt, und zwar auch noch mit einer einstweiligen Anordnung.

(Glocke des Präsidenten)

Es gibt in zweierlei Hinsicht im Hinblick auf die Frage, ob das Verfahren in Ordnung war, Verfassungsklage bezüglich des Bundesgesetzes, das verabschiedet ist. Ich denke, es ist nötig, dass man das hier klarstellt.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Zunächst werden wir über die beiden Änderungsanträge abstimmen. Ich rufe zunächst den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/57 – auf. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/58 – auf. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist gegen den Änderungsantrag? – Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/15 –. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist gegen den Gesetzentwurf? – Danke. Damit ist der Ge

setzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Die Abstimmung ist abgeschlossen. Dass der eine oder andere Sitzprobleme hat, war erkennbar. Mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Gesetzentwurf angenommen.

Danke schön.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Verantwortung in der bioethischen Debatte wahrnehmen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/42 –

Ich darf darauf hinweisen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Antrag, der noch in der Tagesordnung ausgedruckt ist, zurückgezogen hat. Uns liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:

Was kann, was darf der Mensch? – Chancen und Grenzen der Bio- und Gentechnik Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/62 –

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Bitte schön, Herr Dr. Schiffmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit großer Wucht hat eine Debatte um die Fortpflanzungsmedizin und die Embryonenforschung die deutsche Öffentlichkeit erreicht, die bereits vor Jahren mit dem Embryonenschutzgesetz und seinen Festlegungen abgeschlossen schien. Die technologischen und medizinischen Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin, vor allem aber ihre Auswüchse wurden in den 90erJahren kaum noch öffentlich diskutiert. Sie fanden sich vielmehr meist nur auf den bunten Seiten der Zeitungen. Erst mit dem Beitrag des Philosophen Peter Sloterdijk und seinem provokativen Plädoyer für „Menschenzüchtung“ hat sich eine breitere Öffentlichkeit mit den ganz dramatischen Perspektiven des biotechnischen Zeitalters für die Zukunft der Menschheit und des Menschseins befasst, letztlich also mit der Frage, ob sich die Menschheit mit der Möglichkeit von Planbarkeit, Züchtung, Reproduzierbarkeit, Klonierung, endgültig aus dem Prozess der Schöpfung verabschiedet.

Hinzu kam dann die bis heute andauernde Debatte um die Biopatentrichtlinie der EU, also um die Frage der Patentierbarkeit und damit wirtschaftlicher Verwertbar

keit auch von menschlichen Genen: der Mensch als Rohstoff der medizinischen Industrie.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der deutschen Öffentlichkeit hat die Debatte um die neue Definition der Grundrechte im Biotechnikzeitalter im Rahmen des Konvents zur Ausarbeitung der Charta der Grundrechte in der Europäischen Union kaum Resonanz gefunden. Dass in der feierlich verkündeten Charta, die ein erster Baustein einer künftigen europäischen Verfassung ist, das Recht auf geistige und körperliche Unversehrtheit, das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Personen zum Ziel haben, das Verbot, den menschlichen Körper oder Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen, und das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen als Grundrechte verankert sind, das hat kaum jemand zur Kenntnis genommen. Allerdings ist in dieser Charta auch die Freiheit der Forschung als Grundrecht festgelegt, woraus sich natürlich ein Spannungsverhältnis zu den vorgegebenen Grundrechten ergeben kann, zwangsläufig ergibt.

Die neue Debatte in Deutschland findet vor dem Hintergrund der jüngst gelungenen vollständigen Entzifferung des menschlichen Genoms statt, der Entwicklung von Techniken des Klonens tierischen und menschlichen Gewebes und Lebens, der Möglichkeit pränataler und präimplantativer Diagnostik und der Erwartung an die Entwicklung gentherapeutischer Verfahren, die auf der Verwendung von embryonaler und adulter Stammzellen aufbauen.

Die durch die neuen Herausforderungen notwendigen politischen und rechtlichen Entscheidungen zu treffen, sich auf Entwicklungen einzulassen, die das Menschsein verändern werden und die schwer oder sogar überhaupt nie mehr rückholbar sind, nur gestützt auf das Urteil und den Rat von natürlich auch immer interessensgebundenen Fachleuten und ohne dass ein möglichst breiter Konsens und damit letztlich auch Akzeptanz in der Gesellschaft gesucht und gefunden worden ist, erscheint uns unmöglich und nicht verantwortbar. Das wird auch nicht weit tragen, wie unter anderem das Beispiel „Kernenergie“, über das wir heute auch schon debattiert haben, zur Genüge bewiesen hat. Eine schwierige Entscheidung lange und breit auszudiskutieren, kann, wie zum Beispiel bei der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, besser tragen, wie fragil der schließlich zustande gekommene Kompromiss, wie die gegenwärtige Debatte zeigt, auch immer ist.

Es kann also deshalb auch nicht so sein, dass in der gegenwärtigen Debatte der Gegenpol zu den so genannten Pragmatikern, verkürzt als die „Puristen“ bezeichnet, mit Hinweis auf die religiös oder ethischrechtlich begründete Unantastbarkeit der Menschenwürde und das ihrer Ansicht nach mehr oder minder mit der Vereinigung von Ei und Samenzelle beginnende Menschsein anderen ethischen Wertsetzungen, überhaupt jeglichen Abwägungsprozessen, zum Beispiel im Hinblick auf die Möglichkeit zur Heilung von Krankheiten, die moralische Legitimation von vornherein abspricht.

Es muss auch zulässig sein, die möglichen Folgen des Unterlassens gegen die zu erwartenden Folgen des

Zulassens abzuwägen. Das heißt, beispielsweise die Frage aufzuwerfen, wie der Anspruch eines Kranken auf mögliche Hilfe gegen den zum Teil postulierten Anspruch einer achtzelligen Blastozyste auf absoluten Lebensschutz als werdendes Leben oder der Anspruch einer ebensolchen Blastozyste, bei der genetische Defekte festgestellt worden sind, auf Menschwerdung gegen das mögliche Leid des daraus entstehenden Individuums oder seiner Eltern abzuwägen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine ganz zentrale Rolle in der gegenwärtigen Debatte spielt die Frage, ob die überragende Festlegung des Grundgesetzes in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantas tbar“, schon auf den Embryo anzuwenden sei. Wenn auch umstritten ist, ob Embryonen selbst schon menschliche Wesen sind, unumstritten ist, dass der Embryo die gesamte genetische Ausstattung eines menschlichen Individuums hat und unter günstigen Umständen – man bedenke nur die große Zahl der natürlichen Aborte – zu einem menschlichen Individuum heranreifen kann.

Hat also ein Embryo eine schützenswerte Menschenwürde unabhängig von der fundamentalen Frage, ob einem Embryo rechtlich Anspruch auf Lebensschutz zukommt, eine Frage, die in letzter Konsequenz geeignet ist, den für den gesellschaftlichen Frieden in uns erem Land so wichtigen Kompromiss in Bezug auf die Regelung der Abtreibungsfrage aufzukündigen?

Wie ist die Feststellung von Julian Nida-Rümelin zu bewerten, der im Januar dieses Jahres in einem viel diskutierten Aufsatz gerade das in Abrede gestellt hat? Zitat: „Die Achtung vor der Menschenwürde ist dort angebracht, wo die Voraussetzungen erfüllt sind, dass ein menschliches Wesen entwürdigt werde, dass ihm seine Selbstachtung genommen werden kann. Die Selbstachtung eines menschlichen Embryos“ – so NidaRümelin – „lässt sich nicht beschädigen.“

Wie ist zu bewerten, dass unter den gegebenen Regelungen auch in Deutschland unzählige in-vitrobefruchtete Eizellen und Embryonen tiefgekühlt auf Dauer gelagert werden, ohne die Aussicht, je einer Frau eingepflanzt zu werden, also ihr potenzielles Menschsein entfalten zu können?

Wie ist zu bewerten, dass unzählige von ihnen sangund klanglos „entsorgt“ werden, dass aber wegen der Möglichkeit, nach einer durchgeführten Präimplantationsdiagnostik – beispielsweise wegen festgestellter genetischer Defekte – nicht eingepflanzt zu werden, eine solche PID überhaupt erst nicht durchgeführt werden darf?

Wie verhält sich die Ablehnung der PID zu der Tatsache, dass, wie die Enquetekommission des Deutschen Bundestags gerade dieser Tage festgestellt hat, die Pränataldiagnostik quasi Stand der Technik und Routineuntersuchung im Repertoire vieler Gynäkologen ist und zum Beispiel im Jahr 1997 rund 70.000 Mal jährlich mit der Folge durchgeführt wurde, dass ein erheblicher Teil dieser Embryonen oder Föten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelung nicht ausgetragen wird oder wurde?

Ist ein erhöhter Schutz des im Reagenzglas erzeugten Embryos gegenüber dem natürlich gezeugten oder, genauer gesagt, gegenüber dem in der Gebärmutter bereits eingenisteten Embryo zu rechtfertigen, wäre es also nicht logisch nahe liegend, im Rahmen von ganz bestimmten Vorgaben – so wie es die BioethikKommission vorgeschlagen hat – die PID zuzulassen?

Genau diese Frage stellt sich natürlich auch in Bezug auf die medizinische Forschung mit und die Verwendung von embryonalen Stammzellen, für die Entwicklung von therapeutisch einsetzbarem Zellgewebe für die Heilung einer Vielzahl von schweren, ja schwersten und heute noch unheilbaren Erkrankungen. Ob dieselben therapeutischen Möglichkeiten nicht auch mit erwachsenen, mit adulten Stammzellen zu erreichen sein werden oder ob nicht, wie auch behauptet wird, bereits die weltweit verfügbaren Stammzellenlinien für die Forschung der nächsten Jahre und Jahrzehnte ausreichen, sind demgegenüber keine Fragen ethischer, rechtlicher und politischer Abwägung, sondern unter den Fachleuten noch umstrittene wissentschaftlich-technische Fragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, hat die bisherige Ablehnung der so genannten verbrauchenden Embryonenforschung zwingend logisch auch die Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik als einer vermeintlich selektiven Praxis zur Folge?

Wie sind nicht zuletzt die Argumente des Bundeskanzlers zu bewerten, dass es neben der „Ethik des Lebensschutzes“ eine „Ethik des Heilens und Helfens“ gibt und im Hinblick auf die wirtschaftlichen Potenziale der Stammzellenforschung und des therapeutischen Klonens eine ethisch moralische Verpflichtung im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen besteht?

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme zum Schluss.

Diesen Fragen müssen und wollen wir uns in einem Dialog mit dem wissenschaftlichen Sachverstand in unserem Land stellen, beispielsweise dem Sachverstand der Bioethik-Kommission, aber auch beispielsweise der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklung. Wir wollen aber auch den Dialog mit den Kirchen, mit Verbänden und der Wirtschaft für eine erweiterte Erkenntnisbasis. Jeder von uns wird natürlich die Informationen und Argumente, die wir dort gewinnen, im Licht seiner jeweiligen grundsätzlichen ethischen Position aufnehmen und werten müssen und dürfen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Dr. Böhr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir tun uns schwer mit Fragen, die gar nicht mehr wegzuschieben sind, wenn man auf die täglich sich mit zunehmender Geschwindigkeit verändernden Möglichkeiten insbesondere der Lebenswissenschaften, der Biowissenschaften, der Gentechnik blickt. Mir geht es jedenfalls so, dass man manchmal vor lauter Fragen selbst den Überblick verliert. Herr Kollege Dr. Schiffmann hat ein ganzes Bündel von Fragen vorgetragen, von denen ich glaube, dass wir jedenfalls vom heutigen Stand unserer Einsichten und unserer Erkenntnisse eine ganze Reihe überhaupt nicht – jedenfalls nicht befriedigend – beantworten können. Deswegen begrüßen wir diesen Antrag sehr und – ich will das ausdrücklich sagen – auch diese Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf die diese Debatte heute und die Fortsetzung dieser Debatte in den nächsten Wochen und Monaten zurückgeht.

Wenn man sich die Fragen einmal vor Augen führt – ich nehme jetzt einmal beispielhaft die, die Kollege Dr. Schiffmann vorgetragen hat, und ich denke, die wichtigsten, die wir im Moment zu diskutieren haben, wurden genannt –, dann ist es kein Wunder, dass in der Gesellschaft eine große Unsicherheit, eine große Ratlosigkeit, besteht. Man wird noch einen Schritt weiter gehen müssen, dass manche Sorgen, manche Ängste in der Gesellschaft bestehen, dass es schwer ist, mit unserer eigenen Unwissenheit – da meine ich jetzt nicht nur das, was der Laie an Problemen hat, sich mit diesen Dingen orientierend zu beschäftigen, sondern ich meine auch das, was die Wissenschaft selbst uns alles nicht sagen kann, was morgen und übermorgen sein wird, auch manches Phantom, manche Befürchtung, manche Sorge, über die wir uns jetzt möglicherweise erregen und die sich dann in den nächsten Jahren als gar nicht besonders wirklichkeitsnah herausstellt – umzugehen. Ich finde, in dieser Situation hat die Politik schon den Auftrag, diesem Ruf nach Orientierung, der immer lauter wird, der zu Recht und verständlicherweise immer lauter wird, Rechnung zu tragen und sich zumindest an den gesellschaftlichen Versuchen zu beteiligen, Antworten auf diese Fragen zu finden.

Das ist der Sinn dieses Antrags. So verstehen wir diesen Antrag. Deswegen ergibt sich zwingend, dass wir diesem Antrag zustimmen werden, wenngleich ich bei dieser Gelegenheit schon darauf hinweisen will, dass es mit einem Symposium allein natürlich nicht getan ist; denn die Orientierung, die von uns verlangt wird – manch einer spricht von politischer Führung in diesem Zusammenhang –, werden wir nicht leisten können, wenn wir sozusagen nur Teilantworten neben Teilantworten stellen und am Ende selber unentschieden lassen, in welche Richtung wir uns denn orientieren.