Mit einem Einzelfall eine von der rotgrünen Bundesregierung initiierte Regelung, die auf Länderebene umgesetzt wird, infrage zu stellen, halte ich auf jeden Fall auch vom logischen Vorgehen her für nicht nachvollziehbar.
Ich möchte eine dritte Bemerkung machen. Dies geht in Richtung der Bundesregierung. Wir müssen den Druck auf die Herkunftsländer erhöhen, damit sie ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Als Letztes möchte ich anmerken, angesichts von 480.000 Ausreisepflichtigen müssen wir uns in der Tat um die Akzeptanz des Asylrechts Gedanken machen – da gebe ich dem Kollegen Pörksen noch einmal Recht –,
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch ein paar Worte zur grundsätzlichen Frage einer Landesunterkunft für Ausreisepflichtige sagen. Das Grundrecht auf Asyl ist untrennbar mit der Pflicht verbunden, Herr Kollege Marz, im Fall einer ablehnenden Entscheidung auszureisen. Das gilt auch für die Familie aus China.
Wenn ich Ihre Intention weiter verfolge, dass Sie nämlich sagen, sie sollen an der Beschaffung von Passersatz nicht mitwirken, dann fordern Sie im Grunde genommen alle diejenigen, die nicht ausreisen wollen, auf, praktisch ihre Ausweispapiere zu vernichten und dann bei der Ersatzbeschaffung nicht mitzuhelfen. Mir fehlt da das Rechtsverständnis, das Sie haben. Das ist für mich in keiner Weise nachzuvollziehen.
Durch den Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts Trier hat sich an dem rechtlichen Status der Familie nicht das Geringste geändert. Sie sind weiterhin abgelehnte Asylbewerber und müssen als solche unser Land verlassen. Das ist Fakt. Es gilt, diese Verpflichtung durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, das vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte und mittlerweile wieder unverändert in den Bundestag eingebrachte Zuwanderungsgesetz der rotgrünen Bundesregierung sieht die Schaffung von so genannten Ausreiseeinrichtungen als geeignetes Mittel zur Durchsetzung einer bestehenden Ausreiseverpflichtung vor. In diesem Punkt ist für mich Ihre Doppelzüngigkeit und doppelte Strategie in keiner Weise nachzuvollziehen. In Berlin unterstützen Sie diese Ausreiseeinrichtungen, und im Land sind Sie strikt dagegen. Das müssen Sie mir einmal erklären.
(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dazu habe ich leider keine Zeit mehr! Ich würde Ihnen das gern einmal erklären! – Glocke des Präsidenten)
Sie sagen, diese Ausreiseeinrichtungen seien inhuman. Das ist für mich reine Polemik und bewirkt in der Sache gar nichts. Wir haben einen Rechtsstaat, Asylgesetze, und dort, wo kein Asyl gewährt wird, die Pflicht, dass die Menschen ausreisen müssen. Ich denke, dass diese Einrichtung ideal ist, um gemeinsam mit diesen Pers onen eine Rückführung in ihr Heimatland vorzubereiten.
Im Schnitt dauert das in Rheinland-Pfalz ein Jahr und einen Monat, und nicht wie in diesem Fall fast vier Jahre.
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Punkte 12 und 13 von der Tagesordnung abzusetzen. Wir sind damit am Ende der heutigen Plenarsitzung.