Gleichzeitig wird dort aber auch – dazu stehe ich mit Blick auf meine gemachten Ausführungen – im Zusammenwirken der zuständigen Ausländerbehörde und der für die Passbeschaffung zuständigen Clearingstelle Rheinland-Pfalz alles getan, die notwendigen Pass- oder Passersatzpapiere zu beschaffen. Dazu müssen die Betroffenen beispielsweise auch regelmäßig und unangemeldet für Rückfragen, Botschaftsbesuche und vieles mehr ansprechbar sein und auch Dinge wie das Fertigen von Lichtbildern oder Fingerabdrücken hinnehmen, und sie müssen in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen.
In ihrem Bericht vom 4. Juli 2001 kam auch die Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Möglichkeiten, ausreisepflichtige Ausländer zu einer freiwilligen Rückkehr oder Ausreise zu bewegen, stärker genutzt werden müssen. Die Kommission hielt in diesem Zusammenhang insbesondere auch und gerade unter Hinweis auf unser rheinland
pfälzisches Modellprojekt die Einrichtung von zentralen Ausreiseeinrichtungen für eine mögliche Option, um die Praxis der Rückkehrförderung zu verbessern.
Diese Empfehlung – Herr Abgeordneter Hörter hat Ihnen das soeben noch einmal vorgelesen – hat auch die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes inhaltlich getragen, der heute erneut im Deutschen Bundestag beraten wird.
Auch wenn das In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes noch nicht abzusehen ist, haben Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Ausreiseeinrichtungen eingerichtet. Weitere Bundesländer, unter anderem Baden-Württemberg, beabsichtigen, eine solche Einrichtung ins Leben zu rufen. Ich denke, man kann auch zwischen Nachbarländern in dieser Frage miteinander kooperieren, wie wir das bereits teilweise tun.
Meine Damen und Herren, ich denke also, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Dass ein solcher Weg natürlich konstruktiv und auch kritisch durch die Gerichte begleitet und beeinflusst wird, ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen nicht über das Asylrecht. Das ist in dieser Frage nicht berührt.
Wir sprechen auch nicht über Abschiebungen; denn in diesen Fällen sind Abschiebungen überhaupt nicht möglich. Es gibt Abschiebungshindernisse.
Wir sprechen natürlich indirekt über Flüchtlinge, aber wir sprechen eigentlich über Grundsätze des Rechtsstaates.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Strafverfahren gibt es bestimmte Regeln. Es gibt die Möglichkeit der Untersuchungshaft. Juristen kennen das besser als ich. Aber was es nicht gibt, ist die Erwartung, dass der Angeklagte an seiner eigenen Verurteilung mitwirkt.
Nichts anderes ist von Flüchtlingen zu erwarten. Ist von Flüchtlingen zu erwarten, dass sie selbst an ihrer Abschiebung mitwirken? – Ich sage, das ist rechtsstaatlich bedenklich.
Deshalb ist die Ausreiseeinrichtung auch so ins Zwielicht geraten. Dort wird versucht, die Betroffenen zu zwingen, an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken.
Wenn der Präsident mir es noch erlaubt, sage ich noch etwas zum Thema „Bundesrecht“. Wenn bundesrechtliche Regelungen zu realen Zuständen führen, wie sie in Trier herrschen und derzeit von den Gerichten einkassiert werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bundesgesetzgeber das tatsächlich beabsichtigt. Weiterhin kann ich mir nicht vorstellen, dass dies vor den Gerichten Bestand hätte.
Herr Präsident! Nachdem wir in einem anderen Zusammenhang etwas über Rechtsstaatlichkeit und rechtsmissbräuchliches Verhalten gehört haben, ist es schon erstaunlich, wie Sie sich äußern, Herr Kollege.
Wenn Sie gesagt hätten, es ist verständlich, dass sie nicht mitwirken, könnte ich das gut nachvollziehen. Dass es aber rechtsmissbräuchlich sei, sie zu veranlassen, an einem Verhalten mitzuwirken, das der Gesetzgeber von ihnen erwartet, – – –
Wenn Sie es so einfach machen, kann ich es vielleicht noch nachvollziehen. Aber das ist es weiß Gott nicht.
Schauen Sie sich doch die Einrichtungen einmal an. Ich glaube, Sie bauen einen Popanz auf, was die Einrichtung betrifft, um Ihre eigene Begründung herbeizuführen.
Ich hätte mich gefreut, wenn Herr Hörter nicht nur in Bezug auf § 61 des Gesetzes zur Zuwanderung, den er angesprochen hat, Hand in Hand mit der Regierung gegangen wäre, sondern wenn es auch für viele andere Teile des Gesetzes gelten würde. Ich glaube, wir hätten dann ein ganz schweres Problem aus dem Kreuz geschaffen.
Sie haben die Begründung zu diesem Gesetz und zu diesem Paragraphen zitiert. Sie können es sich dann nicht so einfach machen und sagen, da sei etwas ganz anderes gemeint. Genau die Gründe, die in dem Gesetz stehen, sind die Gründe, die das Land veranlasst haben, die Einrichtung zu schaffen, die dann zum Modell für die Bundesregelung gemacht worden ist.
Frau Grützmacher, ich weiß, Sie interessiert in solchen Fragen das, was in Berlin geschieht, überhaupt nicht.
Das haben wir hier schon oft genug erlebt. Wir können Sie aber nicht aus dieser Verantwortung herauslassen. Wenn Sie politisch für etwas den Kopf hinhalten, dann gilt das genauso für hier wie in Berlin. Das müssen wir auch. Ob uns das immer gefällt, ist eine ganz andere Frage.
Wenn Sie dieses Thema in der Art und Weise, wie es Herr Marz gerade getan hat, diskutieren, dann ist dies sehr schwer auszuhalten.
Es wird immer wieder der Versuch gemacht, diejenigen, die dem Recht folgen, gegenüber denen, die sich hier etwas erhofft haben, als die zu diffamieren, die gegen die Menschenwürde verstoßen.
Ich meine, das kann nicht angehen. Wir können in Rechtsfragen unterschiedlicher Auffassung sein. Diejenigen, die um die Erhaltung des Asylrechts kämpfen – ich nehme das für mich in Anspruch, ob das alle machen, weiß ich nicht – und sagen, dann müssen wir auch gewisse Regeln einhalten, verstoßen mit Sicherheit nicht gegen die Menschenwürde.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch ein paar kurze Bemerkungen machen. Zunächst einmal möchte ich anmerken, rechtsstaatlich ist nur eines bedenklich, dass nämlich rechtswidriges Verhalten positiv sanktioniert werden soll und letztendlich die, die dies machen, auch noch belohnt werden, indem sie rechtswidrig das Bleiberecht verlängern.
Mit einem Einzelfall eine von der rotgrünen Bundesregierung initiierte Regelung, die auf Länderebene umgesetzt wird, infrage zu stellen, halte ich auf jeden Fall auch vom logischen Vorgehen her für nicht nachvollziehbar.