Einmal geht es um die Grenzabstände im Weinbau. Ich glaube, es gibt allgemeinen Konsens, dass es vernünftig ist, wenn es inzwischen vermehrt zu Rebanpflanzungen mit Zeilenbreiten von 2 Meter kommt, weil dies nach den Umstrukturierungsplänen die Voraussetzung für den Anspruch auf Beihilfe ist. Deshalb ist es sehr vernünftig, es so zu regeln, wie es jetzt vorgesehen ist. Es wird dadurch vereinfacht. Ich denke, es ist sicher ein positives Ergebnis, dass es dadurch eine Möglichkeit gibt, den Winzern zusätzlichen Bewirtschaftungsraum zu geben.
Bei den Hecken stutzen wir alle so ein bisschen. Ich möchte das aufnehmen, was der Herr Justizminister zum Schluss gesagt hat. Wir sind alle Nachbar, und wir alle haben Nachbarn. Viele von uns haben Hecken und Bäume an der Grenze stehen. Wir regeln das alle im nachbarschaftlichen Verhältnis.
Ein Gesetz fängt immer nur dann an zu greifen, wenn die Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Belange selbst zu regeln, aktiv aufeinander zuzugehen. Ob diese Veränderung im Gesetz eine Verbesserung zu der bisherigen Regelung darstellt, sollten wir im Ausschuss noch einmal genau besprechen.
Ja, eine Heckenmediation. Das weiß ich nicht. Vielleicht kann man sich in Zukunft hierzu ausbilden lassen.
Meine Damen und Herren, ich würde mir natürlich wünschen, dass es über solche Dinge wie Hecken und Bäume unter Nachbarn keine Streitigkeiten mehr gibt, sondern die Menschen mehr darauf vertrauten, dass sie dies selbst regeln können.
Wenn es eine Änderung des Gesetzes gibt, dann muss wirklich deutlich werden, dass es eine Verbesserung ist.
Davon bin ich noch nicht überzeugt, und das können wir im Ausschuss noch einmal im Einzelnen besprechen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein Liberaler sträubt sich natürlich, wenn alles gesetzlich geregelt werden muss. Frau Kollegin Grützmacher, auch in Zukunft können Nachbarn einvernehmlich das regeln, was vernünftig ist. Aber, insofern ziehen wir die umgekehrten Schlüsse wie Herr Kollege Schneiders.
Frau Kollegin Grützmacher, Sinn der Gesetzesänderung ist, dass es in den Bereichen, in denen es Streitigkeiten gibt, in Zukunft eine klare Rechtslage gibt. Einer meiner Vorredner hat davon gesprochen, dass dann in Zukunft einfach abgeschnitten werden müsse.
(Staatsminister Zuber: Stutzen! – Dr. Weiland, CDU: Oder den Abstand zur Grenze verändern! – Zuruf des Abg. Billen, CDU)
Derzeit ist bei einer Heckenbepflanzung von 1,5 Meter Höhe ein Grenzabstand von 0,75 Meter einzuhalten. Eine Begrenzung der Heckenhöhen beinhalten die nachbarrechtlichen Vorschriften allerdings nicht.
Wer also seine Hecke 0,75 Meter von der Nachbargrenze entfernt anpflanzt, kann sie theoretisch bis in den Himmel wachsen lassen. Das ist die heutige Rechtslage.
Gerade an dieser Gesetzeslücke sind oftmals gute Nachbarschaften gescheitert, wenn Grundstückseigentümer durch übergroße Hecken die wenigen Lichtstrahlen weggenommen haben.
Dann bräuchte man dieses Gesetz in der Tat nicht. In dieser Hinsicht haben Sie Recht. Deswegen unterstützen wir die Gesetzesinitiative der Landesregierung. Wir
meinen – das müsste auch im Sinne der GRÜNEN sein, die immer alles vorschreiben wollen –, dass – – –
Weil die GRÜNEN immer alles wachsen lassen wollen, haben sie in Zukunft nur zwei Chancen. Entweder es wird ein höherer Grenzabstand eingehalten, je höher Sie die Hecken wachsen lassen, oder Sie müssen doch die Heckenschere nehmen. Das Gewissen der GRÜNEN wird sich aber dagegen sträuben, den Hecken Gewalt anzutun. Das neue Nachbarschaftsrecht verpflichtet sie aber dazu. Das können wir aber alles noch im Ausschuss diskutieren.
Darüber sollten wir diskutieren. Wenn es ihn gibt, dann ist es gut. Wenn es ihn nicht gibt, dann sollten wir darüber nachdenken. Wir freuen uns auf die lebhafte Beratung im Rechtsausschuss. Ich will jetzt nicht beantragen, dass wir dieses Thema auch im Ausschuss für Umwelt und Forsten beraten; denn dann müsste Frau Kiltz mit einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der ersten Beratung des Landesgesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes für Rheinland-Pfalz. Es ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung an den Rechtsausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau zu überweisen. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2001 Antrag der Landesregierung – Drucksache 14/1710 –
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2001 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 14/1786 –
Gemäß Absprache werden diese Tagesordnungspunkte ohne Aussprache behandelt und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Darüber hinaus wird die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2002 unmittelbar an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung. Ich lade Sie zur nächsten Plenarsitzung am Freitag, 9. Mai 2003, um 09:30 Uhr ein.