Herr Minister, kann man schon absehen, wann etwa ein Gutachten vorliegen wird; denn die Fragen, die auch Abgeordnete Frau Kohnle-Gros angesprochen hat, sollen in dem Gutachten geklärt werden?
Ich kann jetzt noch keinen Termin nennen, bis wann das Gutachten vorliegen soll. Wir waren am 31. März zusammen. Heute schreiben wir den 4. April. Wir waren uns in diesen Gesprächen einig, dass wir wirklich fundierte Gutachten brauchen, das heißt, zum einen von einem ausgewiesenen Fachmann, der sich in Luftfahrtverkehrsrecht auskennt, und zum Zweiten von einem Fachmann, der sich im kommunalen Planungsrecht auskennt. Wir haben auch vereinbart, dass wir zwei, drei Beispiele untersuchen wollen, was durch die Polygone verhindert würde, weil wir natürlich gemeinsam den Erfolg wollen. Insoweit braucht das seine Zeit, bis ein solches Gutachten vorliegt.
Herr Staatsminister, die Anlage beruht auf einem Memorandum of understanding aus dem Jahr 1980 zwischen den USA, Frankreich und Deutschland. Die Anlage war in der Bevölkerung nicht besonders wahrgenommen worden. Erst mit der Errichtung von drei Windkraftanlagen auf der Gemarkung Oberarnbach in unmittelbarer Nähe von PCC-Bann ist jetzt durch die Gemeinde Queidersbach Virulenz in die Diskussion gekommen, die dann ihrerseits gleichermaßen einen Windpark ausweisen wollte. Dann kam es zu diesem Schutzbereich. Meine Frage zu den Schutzbereichen: Stimmen Sie mir zu, dass bei der Anordnung der Schutzbereiche dilettantisch vorgegangen worden ist?
Ich will das an einem Beispiel erklären. Wir hatten eine Versammlung im PCC-Bann mit einem Vertreter der Wehrbereichsverwaltung West, Wiesbaden, der dort einen Stand des Verfahrens vortrug, der zu diesem Zeitpunkt keine Gültigkeit hatte.
Wie gesagt, das Schlimme daran ist, dass die Wehrbereichsverwaltung diese Dinge in nicht vertretbarer Weise eskaliert hat. Stimmen Sie mir da zu?
Ich möchte mich jetzt nicht an der Diskussion über Ursache und Wirkung beteiligen. Ich möchte mich vielmehr mit dem auseinander setzen, was Realität geworden ist. Da ist es sicher unser gemeinsames Bemühen, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die betroffenen Kommunen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden.
Herr Zuber, in Bezug auf die Frage, die Herr Dr. Altherr gestellt hat: Sie haben in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage mitgeteilt, dass es nicht nötig war, zum Beispiel eine Betriebserlaubnis für den Betrieb der Einrichtung zu haben und es auch nicht vorgeschrieben war, die Gemeinden und die Landkreise zu beteiligen. Liegt dies daran, dass für die Errichtung militärischer Einrichtungen andere Gesetze und Richtlinien gelten als für zivile Einrichtungen?
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Hörter (CDU), Kriminalitätsentwicklung in Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 14/2094 – betreffend, auf.
1. War im Januar und Februar ein weiterer Kriminalitätsanstieg im Vergleich zu den entsprechenden Vormonaten des vergangenen Jahres zu verzeichnen, nachdem es schon über den Gesamtzeitraum 2002 zu einem Zuwachs von über sieben Prozent kam, und wie stellt sich diese Entwicklung in abs oluten und prozentualen Zahlen dar?
3. Wie stellte sich das Verhältnis der Fallzahlen und der einsatzfähigen Polizeibeamtinnen und -beamten im Jahr 1991 dar und wie sieht dieses Verhältnis heute aus?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hörter wie folgt beantworten:
Statistiken, die sich nur auf einen begrenzten Zeitraum beziehen, sind allenfalls Momentaufnahmen. Eine solide Grundlage, um verlässliche Aussagen zu machen oder daraus gar Rückschlüsse zu ziehen, liegt damit aber nicht vor. Daran möchte ich mich auch nicht beteiligen; denn es ist nichts anderes, als den Versuch zu unternehmen, weiterhin Angst zu verbreiten.
Die Kriminalstatistik – das wissen Sie so gut wie ich – ist einer Vielzahl von nicht vorhersehbaren Einflussgrößen ausgesetzt. Ich nenne beispielhaft Sammelverfahren und Straftatenserien oder das Anzeigeverhalten unserer Mitbürger. All das kann sich nachhaltig auf Fallzahlen, Aufklärungsquoten und Häufigkeitszahlen auswirken.
Hierdurch werden im Lauf eines Jahres die statistischen Ergebnisse oft deutlich verändert. Die Veröffentlichung von zeitlich eingeschränkten Statistiken ist deshalb weder für die Öffentlichkeit noch im politischen Raum von einem sachlichen Wert.
Anlässlich der letzten Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Dezember 2002 wurde die Problematik einer Veröffentlichung der polizeilichen Kriminalstatistik für das jeweilige Halbjahr erörtert. Wir sprechen jetzt hier über zwei Monate.
Aus den von mir aufgezeigten Gründen wurde gemeinsam und einstimmig vereinbart, es bei einer jährlichen Veröffentlichung der polizeilichen Kriminalstatistik zu belassen. Daran möchte ich mich halten, weswegen ich die Fragen 1 und 2 nicht konkret beantworten kann.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit habe ich den Zahlen des Jahres 1991 die des Jahres 2002 gegenübergestellt.
1991 betrug das Personal-Ist, also die Zahl der tatsächlich besetzten Planstellen in der rheinland-pfälzischen Polizei, 8.481 Polizeibeamtinnen und -beamte. 2002 waren es 8.948 Polizeibeamtinnen und -beamte.
Im Jahr 1991 hat die rheinland-pfälzische Polizei 212.383 Straftaten in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.
Im Jahr 2002 waren es 280.795 Straftaten. Diese Entwicklung ist im Übrigen – wie Ihnen bekannt ist – bundesweit kein Einzelfall.
Gerade im vergangenen Jahr ist die Zahl der erfaßten Straftaten in elf weiteren Bundesländern gleichfalls mehr oder weniger angestiegen.
Herr Minister, losgelöst von der Frage, ob man Ihre Auffassung in Bezug auf Ihre Ausführungen zu Frage 1 und 2 teilen kann, frage ich: Wann wird mit der Vorlage der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2002 zu rechnen sein,
Welchen Grund gibt es dafür, dass wir in diesem Jahr mit einer mindestens 6-wöchigen Verspätung der Vorlage der Kriminalitätsstatistik zu rechnen haben?
Zum einen ist bekannt – das nicht erst seit heute –, dass die Kriminalitätsstatistik am kommenden Montag der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Zum anderen habe ich in der entsprechenden Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ausführlich zu dieser Frage Stellung genommen. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir in diesem Jahr später dran sind.
Wenn Sie sich die Vorlagedaten der vergangenen zwölf Jahre und aus der Zeit davor anschauen, dann werden Sie feststellen, dass die Kriminalitätsstatistiken immer zu unterschiedlichen Zeiten vorgestellt worden sind. In diesem Jahr lag das unter anderem an der Umstellung bei der Statistik, die vorgenommen worden ist. Ich habe Ihnen das, was zum Zeitpunkt der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses mitgeteilt werden konnte, auch schriftlich dargelegt. Genauso gut hätte ich Sie darauf hinweisen können, dass die Kriminalitätsstatistik erst am 7. April der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Ich denke, dass wir nichts zu verbergen haben. Das ist auch dadurch deutlich geworden, dass diese Vorlage den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses zur Verfügung gestellt worden ist.
Herr Staatsminister Zuber, würden Sie uns zugestehen, dass wir etwas Ähnliches machen, was Sie seit Jahren machen, nämlich die Zahlen in dem Sinne interpretieren, dass wir Kritik anmelden, wie Sie es vorgegeben haben. Sie haben Ihre Behauptung, Rheinland-Pfalz sei das sicherste Bundesland, immer an der Aufklärungsquote festgemacht. Wir sehen durchaus Punkte, die von Sachverständigen belegt werden – – –