Herr Creutzmann, ist Ihnen bekannt, dass die Landesregierung im November die 10 Millionen Euro eingestellt hatte und im Haushaltswirtschaftskonzept 10 Millionen Euro kürzen wollte?
Die GRÜNEN haben beklagt, dass arbeitsmarktpolitisch noch zu viel eingespart werden würde. Man muss immer überlegen – die Arbeitslosenzahlen sind zitiert worden –, ob es gerechtfertigt ist, in der jetzigen Wirtschaftssituation diese Instrumente einzusetzen. Dabei bleibe ich.
Auch bei der Umsetzung des Programms „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“ hat es sich die CDULandtagsfraktion etwas einfach gemacht. Mir scheint es doch etwas oberflächlich und der Sache nicht angemessen zu sein, fast 408.000 Euro mit der Begründung zu streichen – ich zitiere –: „Der Titel steht nicht im Einklang mit der tatsächlichen Politik der Landesregierung.“
Auch ist ein Kahlschlag der Wirtschafts- und Technologieförderungen – dies gilt sowohl für die Union als auch für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – unter mittelstands- und strukturpolitischen Gesichtspunkten mit der FDPLandtagsfraktion nicht zu machen. Dieser Kahlschlag tritt ein, wenn man den Vorschlägen der CDU-Fraktion, bei dem Sonderprogramm „Beschäftigung, Ausbildung, Innovation, Wirtschaftsstruktur“ 6,346 Millionen Euro einsparen zu wollen, folgen würde. Dies würde bedeu
ten, dass die Wirtschaftsförderung künftig auf die Kofinanzierung der EU-Programme für die sogenannten Ziel-2-Gebiete (Westpfalz und Eifel-Hunsrück-Gebiet) beschränkt würde. Dies hätte zur Folge, dass Maßnahmen, zum Beispiel zur Förderung von Existenzgründungen und Ausbildungsplätzen, und Einrichtungen, zum Beispiel Technologiezentren, Forschungsinstitute und überbetriebliche Berufsbildungsstätten, außerhalb der EU-Fördergebiete nicht mehr gefördert werden könnten.
Darüber hinaus gibt es Verpflichtungen – dies wird immer wieder vergessen – aufgrund der Förderung des neuen Motorenwerks für die Firma Opel in Kaiserslautern. Wegen der Höhe des Zuschusses in Höhe von 44,6 Millionen Euro erfolgt die Auszahlung in vier Jahresraten in der Zeit zwischen 2000 und 2003. Für dieses Vorhaben bestehen noch Zahlungsverpflichtungen von rund 19 Millionen Euro, die geleistet werden müssen. Diese kann man nicht einfach aus dem Haushalt herausstreichen, wie Sie es beantragt hatten.
Unter beschäftigungs- und strukturpolitischen Gesichtspunkten sollte nicht unerwähnt bleiben, dass 80 % der Wirtschaftsförderungsmittel der unmittelbaren Investitionsförderung und damit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen dienen. So liegen der ISB und dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zur Zeit im Bereich der Regionalförderung 202 Anträge für betriebliche Investitionsvorhaben, insbesondere Betriebsneuerrichtungen und -erweiterungen, mit einem Investitionsvolumen von über 320 Millionen Euro und 60 Anträge für Infrastrukturmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 130 Millionen Euro vor. Mit den Fördermaßnahmen wird ein Vielfaches an privaten Investitionsmitteln mobilisiert.
Frau Thomas, ich weiß, es tut Ihnen immer weh, wenn man die Wahrheit sagt. So viele Aufgaben kann die ISB gar nicht übernehmen. Die ISB kann nur in einem bestimmten Rahmen eintreten. Wir haben schon darauf hingewiesen, dass die Einsparungen im Haushalt schmerzlich waren. Sie haben auch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau getroffen.
Meine Damen und Herren, bei dem verschärften Standortwettbewerb zwischen den Ländern und Regionen hätte eine weitere Reduzierung der Wirtschaftsförderung zwangsläufig sehr nachteilige Folgen für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Dies lehnen wir ab. Deswegen taugen die Änderungsanträge der CDULandtagsfraktion nicht, um eine zusätzliche Haushaltskonsolidierung zu erreichen.
Die Änderungsvorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN triefen wieder einmal von voreingenommener Ideologie. Alles, was im Zusammenhang mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau steht, ist „böse“ und muss deshalb nach Auffassung der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestri
Herr Marz hat es beklagt. Ich gehe noch einmal darauf ein. Es sollen einmal schnell fünf Millionen Euro bei der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Zweibrücken und in Ingelheim gestrichen werden, ohne zu sagen, wer dann die Kosten übernehmen soll, die bei der Dezentralisierung der Aufnahme und der Unterbringung von Flüchtigen entstehen werden. Sie reden immer vom Konnexitätsprinzip. Wenn Sie das dem Land streichen, müssen die Kommunen dafür eintreten. Dafür müssen Sie aber auch die Mittel einstellen.
Herr Kollege Dr. Braun, bemerkenswert ist allerdings, dass man die Förderung von Maßnahmen im Bereich der Energie um 180.000 Euro auf null kürzen will mit der Begründung, dass die Effizienzoffensive Rheinland-Pfalz wegen Erfolglosigkeit aufgelöst werden soll. Welche Logik!
Die „Mittelstandsfreundlichkeit“ der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist auch daran zu erkennen, dass die Zuschüsse zu laufenden Maßnahmen der Ausund Fortbildung um 250.000 Euro vermindert werden sollen, weil – ich zitiere – „es sich bei den Maßnahmen zum Teil um originäre Aufgaben der Handwerkskammern handelt“. Hier zeigt sich wieder einmal der Zwiespalt der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auf der einen Seite sollen die Schulen und die Hochschulen mit noch mehr Geld zur Aus- und Weiterbildung ausgestattet werden, auf der anderen Seite will man bei den Handwerksberufen dagegen die Mittel kürzen.
Frau Kollegin Thomas, diese Zauberwörter „Evaluierung“ und „Effizienz“ werden immer wieder kommen. Wenn Sie etwas ablehnen, sagen Sie „noch mehr Effizienz“. Das ist schlicht und einfach dann keine Förderung mehr. Dies müssen Sie verantworten.
Meine Damen und Herren, die Krönung an Unkenntnis – Frau Thomas, Sie sind einem herrlichen Irrtum unterlegen – zeigen jedoch die Änderungsanträge Nr. 24, 25 und 27 der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Die Nutzungsentgelte an den Landesbetrieb Straßen und Verkehr sollen um 10 Millionen Euro gekürzt werden mit der Begründung, dass eine Kürzung aufgrund der Haushaltssituation erforderlich ist. Dieses Geld, das man hier gestrichen hat, will man beim ÖPNV zusätzlich ausgeben, indem man den Haushaltsansatz um 10,9 Millionen Euro erhöht. Würde man den Vorschlägen der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgen, dann hätten wir im Nachtragshaushalt 2003 ein Defizit von insgesamt 20,9 Millionen Euro zusätzlich geschaf
fen. Was die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nämlich nicht bedacht hat, ist, dass eine Verminderung der Nutzungsentgelte an den Landesbetrieb Straßen und Verkehr dort ceteris paribus zu einer Erhöhung der Schulden beim Landesbetrieb und damit auch des Landeshaushalts führen würde. Wir müssen nämlich immer die Landesbetriebe und den Haushalt insgesamt sehen. Dort wird auch die Gesamtverschuldung aufgeführt.
Da die Mehrausgaben für den ÖPNV in Höhe von 10,9 Millionen Euro ebenfalls zu einer Neuverschuldung führen würden, tritt hier ein Doppeleffekt ein, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht bedacht hat.
Ein weiterer Beweis Ihrer Unkenntnis der betriebswirtschaftlichen Konstruktion des Landesbetriebs Straßen und Verkehr ist in dem Vorschlag zu sehen, eine Gewinnabführung des LSV in Höhe von 5 Millionen Euro vorzuschlagen. Erstens ist der Landesbetrieb Straßen und Verkehr zurzeit überhaupt nicht in der Lage, einen Gewinn zu erwirtschaften, der Vorschlag der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würde allenfalls dazu führen, dass die Schulden des Landesbetriebs um 5 Millionen Euro erhöht würden und dadurch das Land 5 Millionen Euro höhere Einnahmen hätte.
Der Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nichts anderes als ein Wechsel von der rechten in die linke Tasche, weil nämlich der Landesbetrieb und der Landeshaushalt, was die Schuldenaufnahme betrifft, immer zusammen gesehen werden müssen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat also immer noch nicht verstanden, dass ich das, was ich dem Landesbetrieb nehme, dem Landeshaushalt gebe, oder das, was ich aus dem Landeshaushalt nehme, dem LSV zur Betriebsführung wieder gebe.
Herr Creutzmann, ich glaube, Sie haben nicht nur mich mit Ihren Ausführungen verwirrt. Wären Sie so freundlich und würden zu dem letzten Punkt, den sie angeführt haben, also zur Abführung von 5 Millionen Euro, bitte die Antragsnummer nennen? Dann könnte ich nämlich su
Frau Thomas, Ihren Vorschlag gab es. Das war nicht aus der Luft gegriffen. Den gab es nämlich. Insofern haben Sie mich richtig erwischt. Ich habe natürlich auch gesucht. Den Antrag haben Sie nämlich zurückgezogen. Dann sind Sie schlauer geworden. Dazu kann man Ihnen nur gratulieren.
Dass das so ist, wie ich es mit dem Gewinn gesagt habe, daran gibt es keinen Zweifel, meine Damen und Herren.
Die Streichung der Planungskosten für Bundesstraßen in Höhe von 10,7 Millionen Euro – das hat heute Morgen der Fraktionsvorsitzende der SPD schon beleuchtet – und die gleichzeitige Erhöhung der Zuwendungen an die kommunalen Verkehrsträger für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Höhe von 7,1 Millionen Euro zeigen erneut, dass die GRÜNEN die Partei in Rheinland-Pfalz sind, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen durch eine moderne und bedarfsgerechte Infrastruktur in diesem Bundesland überhaupt keinen Wert legt.
Frau Thomas, jetzt komme ich zu dem Beispiel, das ich gestern schon angekündigt habe. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr war dieser Tage auf der CeBIT in Hannover. Wir waren dort bei einem mittelständischen Unternehmen, das uns erklärt hat, dass es von Pirmasens nach Kaiserslautern umgezogen ist. Der Geschäftsführer sagte uns: Allein dieser kleine Umzug hätte einen Riesenvorteil für die Firma erbracht, weil sie jetzt über die A 63 an den Rhein-Main-Raum angeschlossen seien. An diesem Beispiel können Sie sehen, dass die Verkehrsinfrastrukturpolitik in diesem Land auch Politik zur Schaffung von Arbeitsplätzen ist. Das übersehen Sie leider immer. Das ist die Voraussetzung, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Deswegen bleiben wir auf diesem Weg der kontinuierlichen Schaffung der Mobilität für dieses Land. Deswegen können wir den Anträgen Ihrer Fraktion nicht zustimmen.
Mich hat auch Ihr Änderungsantrag Nummer 27 – Mitfinanzierung der Kosten des Saar-Ausbaus – gewundert. Sie haben schlicht und einfach übersehen, dass die Streichung dieses Titels überhaupt nicht möglich ist, da es sich um eine vertragliche Verpflichtung des Landes Rheinland-Pfalz gegenüber dem Bund handelt.
Dann muss das Land den Vertrag kündigen oder vertragsbrüchig werden, Frau Thomas. Das geht nicht so einfach, wenn sich das Land verpflichtet hat.
Dann müssen Sie zu dem Vertragspartner gehen und mit ihm über die Auflösung diskutieren. Sie müssen sich aus dem Vertrag entlassen lassen. Sie können das aber nicht einfach durch einen solchen Änderungsantrag aus der Welt schaffen.