Unbestritten ist, dass wir eine Landesplanung und Raumordnung brauchen. Gerade die unterschiedliche Situation in den einzelnen Landesteilen und die unterschiedliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz erfordern eine verantwortungsvolle Planung.
Die Bevölkerungsentwicklung in den letzten zehn Jahren und insbesondere die demographischen Zahlen zeigen uns, dass wir ohne weitsichtige Planungen nicht auskommen werden. Kritik gibt es immer wieder – das ist normal – von Gemeinden und Städten, die sich in ihrer Weiterentwicklung beeinträchtigt sehen. Der Spagat zwischen übergeordneten und örtlichen Interessen ist, wie wir alle wissen, nicht immer einfach. Diesem müssen wir uns – ganz gleich ob kommunale oder staatliche Seite – stellen.
Begrüßenswert ist besonders, dass die Öffentlichkeit bei der Aufstellung der regionalen Raumordnungspläne stärker einbezogen wird. Diese werden auch bei der Bauleitplanung, den Bebauungsplänen und den Flächennutzungsplänen mit einbezogen. Weshalb geschieht dies nicht bei der Raumordnung? Damit erhalten die Bürger erstmals die Möglichkeit, ihre Anregungen und Vorstellungen bereits auf der Ebene der Regionalplanung, die letztlich die Vorgaben für die gemeindliche Bauleitplanung liefert, einzubringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben den Entwurf in einer Anhörung mit zahlreichen Fachleuten diskutiert. Dabei sind keine grundsätzlichen Bedenken aufgekommen. Wir können diesem Gesetzentwurf zustimmen und werden auch unsere Zustimmung abgeben.
ew‘ge Krankheit fort...“ Diesen Satz lässt Goethe seinen Mephisto in der Schüler-Szene des Faust I sagen. Schade, dass Herr Gölter nicht anwesend ist.
Aus der Sicht jener finsteren Gestalt mag diese Aussage zutreffen. Ein gesundes Gemeinwesen kann ohne feste Regeln und entsprechende Gesetze nun einmal nicht bestehen.
Wichtig bei der Gesetzgebung sind dabei Transparenz und dadurch Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Spätestens seit der UN-Konferenz von Rio – ich habe bereits bei der ersten Beratung im Januar darauf hingewiesen – gehört dazu die Nachhaltigkeit. Diesen von mir genannten Forderungen wird der vorliegende Gesetzentwurf voll gerecht.
Die notwendige Umsetzung des Raumordnungsgesetzes auf die Ebene des Landes wurde dahin gehend genutzt, neue Akzente zu setzen und sich auf die Wandlungen in unserer Gesellschaft einzustellen.
Dass dem so ist und die SPD-Fraktion nicht allein mit dieser Auffassung steht, hat die Anhörung des Innenausschusses vor zwei Wochen am 20. März gezeigt. Gerade die Stellungnahmen der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben deren weitgehende Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung deutlich gemacht. Auch die Einlassungen des Vertreters aus dem Wissenschaftsbereich waren weitestgehend zustimmend. Die teilweise ablehnenden Stellungnahmen seitens der Naturschutzverbände haben in diesem Zusammenhang nicht weiter überrascht, waren doch deren Bedenken und Kritikpunkte bereits im Vorfeld fast wortgleich im Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu lesen.
So ist wohl aus verschiedenen Ausführungen in der Anhörung klar geworden, dass die Forderung nach einer Mitgliedschaft von Naturschutzverbänden in den Planungsgemeinschaften von Rechts wegen nicht erfüllbar ist. Die Ausformung der Regionalplanung als Teil der hoheitlichen Aufgabe Landesplanung lässt eine Mitgliedschaft privater Vereinigungen – solche sind die Naturschutzverbände – in den Planungsgemeinschaften nicht zu.
Vonseiten der Landesregierung haben wir gehört, dass in den kommenden zwei Jahren das Naturschutzgesetz des Bundes auf Landesebene umgesetzt soll. Ich denke, es ist verständlich und nachvollziehbar, dass mit dem vorliegenden Landesplanungsgesetz nicht dem noch zu beschließenden Landesnaturschutzgesetz vorgegriffen werden kann. Außerdem werden, wie die Landesregierung deutlich gemacht hat, die Naturschutzverbände in der Praxis im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung
Bereits in meiner Rede anläßlich der ersten Beratung habe ich ausgeführt, dass wir eine begrüßenswerte Regelung in der gesetzlichen Formulierung für die Aufgaben der Planungsgemeinschaften sehen. So finden wir es gut, dass die gesetzliche Regelung in § 14 diesen einerseits konzeptionelle und koordinierende Aufgaben gibt, den Vollzug derselben andererseits von der Zustimmung der oberen Landesplanungsbehörde abhängig macht. Durch diesen Zustimmungsvorbehalt – hier wiederhole ich mich gern – ist dem Land eine, wie wir meinen, notwendige Kontrollmöglichkeit gegeben.
Einvernehmen herrscht sicher auch über den völlig neuen § 6, geregelte frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Dies ist ganz im Sinn der Agenda 21, zu deren Umsetzung wir alle eintreten sollten. Auch auf diesen Aspekt des Gesetzentwurfs bin ich bei meiner Rede im Januar bereits ausführlich eingegangen. Hierdurch ist dem Grundsatz „Transparenz schafft Vertrauen“ in besonderer Weise Rechnung getragen worden.
Gegen die vorgesehene Abschaffung des Landesplanungsbeirats wurden vonseiten der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung nicht nur keine Bedenken geäußert, sondern im Gegenteil diese Maßnahme wurde sogar ausdrücklich begrüßt. Auch in diesem Punkt sieht sich die SPD-Fraktion in ihrer Ansicht bestätigt. Wir sehen darin nach wie vor einen Abbau unnötiger Bürokratie und einen Beitrag zur Effizienzsteigerung.
Weil ich heute eh schon einmal bei Goethe bin und meine Rede mit seinen Worten eingeleitet habe, möchte ich auch mit Goethe enden. Heißt doch der Schlusssatz in seinem Sonett „Natur und Kunst, sie scheinen sich zu fliehen“ – dieser Ausspruch passt sehr gut zu diesem Gesetzentwurf –: „Wer Großes will, muss sich zusammenraffen. In der Beschränkung zeigt sich erst der Meister. Und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich muss ich jetzt auch mit Goethe antworten. Die Frage, die Gretchen stellt, würde jetzt modern heißen: Wie hältst du es mit dem Naturschutz in der Landschaftsplanung? – Genau das ist die Frage, die wir uns gestellt haben. Deswegen kommen wir zu einem anderen Ergebnis. Sie haben sich vielleicht andere Fragen gestellt oder haben ein anderes Gretchen. Das weiß ich nicht. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Ministerpräsident hat es genauso erkannt wie der Redner der SPD. Wir haben eng mit den Vertretern der Naturschutzverbände im Vorfeld unseres Gesetzentwurfs zusammengearbeitet, weil sie auch betroffen sind. Wir haben aber nicht nur mit den Naturschutzverbänden zusammengearbeitet, sondern auch mit den Landschaftsarchitekten, die in diesem Bereich aktiv sind.
(Lewentz, SPD: Waren Sie bei der Anhörung anwesend? – Herr Lewentz, Sie wissen ganz genau, dass ich nicht zur Anhörung kommen konnte, weil zur gleichen Zeit der Ausschuss für Umwelt und Forsten getagt hat, in dem ich Mitglied bin. (Lewentz, SPD: Haben Sie das Protokoll gelesen?)
Wenn darauf keine Rücksicht genommen wird, kann ich nichts dazu. Sie können aber weiter unfaire Fragen stellen. Darin sind Sie Spezialist. Tun Sie es weiter so.
Meine Damen und Herren, deswegen glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir die Spezialisten hier auch noch einmal zu Wort kommen lassen.
Wir haben in unserem Gesetzentwurf oder in der Änderung zum Gesetzentwurf gefordert, dass wir das Landschaftsprogramm und die Landschaftsrahmenplanung selbstständig erstellen wollen, bevor Raumordnungspläne gemacht werden. Nun ist das Raumordnungsgesetz vom Bundesgesetz her mehr als fünf Jahre alt. Wir fragen uns ähnlich wie Herr Schnabel: Warum hat es so lange gedauert? – Ich glaube, die Umsetzung hätte bis Juni sein müssen. Wir sind nun knapp vor dem Schluss. Wenn Sie jetzt endlich diese Vorlage gemacht haben, dann können Sie doch, weil das Bundesnaturschutzgesetz seit 2002 besteht, das Bundesnaturschutzgesetz schon mit einarbeiten. Das ist kein Vorgriff auf das Landesnaturschutzgesetz, sondern das ist eine Umsetzung eines bestehenden Bundesgesetzes.
Ich glaube, wenn man ein Landesgesetz macht, ist es doch richtig, wenn man das Bundesnaturschutzgesetz mit einarbeitet.
In § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes heißt es – ich zitiere –: „Die überörtlichen Erfordernisse und Maßnah
men des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm oder für Teile des Landes in Landschaftsrahmenplänen, die für die gesamte Fläche eines Landes erstellt werden, dargestellt. Dabei sind die Ziele der Raumordnung zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen. Die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen nach Absatz 1 werden unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe der landesplanungsrechtlichen Vorschriften der Länder in die Raumordnungspläne aufgenommen.“ Es handelt sich hierbei um den § 15 Abs. 1 und 2.
Genau das wollen wir jetzt auch im neuen Landesplanungsgesetz umgesetzt haben. Ich glaube, es ist nur recht und billig, dass wir sagen: Integrieren Sie doch jetzt schon den Naturschutz und das Bundesnaturschutzgesetz, dann haben Sie nicht wieder Änderungsbedarf, wenn es so weit ist, dass Sie noch einmal die Änderungen vornehmen müssen.
Wir sind der Meinung – das habe ich in der letzten Sitzung auch schon betont –, dass der Landesplanungsbeirat nicht abgeschafft werden sollte. Natürlich kann man dann argumentieren, der Landesplanungsbeirat war bisher nicht effektiv – er ist nur ab und zu einmal eingeladen worden – zur Erstellung dieser neuen LEP. Aber danach zu gehen, welche Gremien nun sehr effektiv sind, das würde bedeuten, dass wir sehr viele Gremien sofort abschaffen müssten, die gesetzlich vorgesehen sind.
Deswegen glaube ich, man hat mit dem Landesplanungsbeirat eine Chance, Gruppen zu integrieren, die sonst hinterher erst Teil der Diskussion werden würden und sich hinterher in die Diskussion einschalten könnten. Natürlich müssen nicht diejenigen, die ohnehin immer dabei sitzen, dabei sein. Die Parteien müssen nicht unbedingt Mitglied im Landesplanungsbeirat sein. Aber die Naturschutzverbände, die Fachleute, natürlich auch die Kommunen, sollten dort Mitglied sein, weil sie nur dort die Chance haben, sich auch einzubringen. Das ist für uns wichtig. Das ist ein Teil Demokratie. Das ist aber auch ein Teil Fachwissen integrieren und Fachwissen frühzeitig integrieren in die Planung des Landes. Das halten wir für wichtig und unabdingbar, meine Damen und Herren.
Wir wollen außerdem, dass festgehalten wird, dass Natura-2000-Gebiete, also Vogelschutzgebiete und Habitatgebiete, FFH-Gebiete, direkt in die Landesplanung aufgenommen werden, das heißt, dass wir nicht zuerst noch einmal abwägen müssen, sondern das ist im Vorfeld schon abgewogen worden. Das muss jetzt noch nachgemeldet werden, dass diese Gebiete, die bestehen, direkt aufgenommen werden.