Meine Damen und Herren, am 1. August dieses Jahres tritt das Lebenspartnerschaftsgesetz der Bundesregierung in Kraft. Damit dieses so, wie vom Grundgesetz vorgegeben, von Rheinland-Pfalz als eigene Angelegenheit ausgeführt werden kann, muss vom Landesgesetzgeber die zur Ausführung des Gesetzes zuständige Behörde und das Verwaltungsverfahren geregelt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesem Erfordernis Rechnung.
Das Landesgesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes überträgt die Aufgaben der nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zuständigen Behörde den Kreisverwaltungen bzw. in den kreisfreien Städten den Stadtverwaltungen als Auftragsaufgaben. Damit wird es für gleichgeschlechtliche Paare nach der Verabschiedung dieses Landesgesetzes möglich sein, eine feste Lebenspartnerschaft einzugehen.
Um diesen Menschen eine faire, angemessene und würdige Form ihres Zusammenlebens zu ermöglichen, bitte ich Sie, die Beratungen möglichst zeitgleich mit dem In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 abzuschließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDPFraktion begrüßt es, dass Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz abgebaut werden. Die FDP setzt sich seit langem dafür ein – ich erwähnte es bereits –, dass jeder seinen individuellen Lebensentwurf auf der Grundlage unserer freiheitlichen Verfassung verwirklichen kann. Dabei respektiert die FDP aber stets den besonderen Schutz von Ehe und Familie, den das Grundgesetz garantiert.
Ehe und Familie sind das kleinste und bedeutendste soziale Netz und stehen zu Recht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der staatlichen Ordnung. Deshalb haben wir Liberale immer für eine freie vertragliche Regelung plädiert, die bewusst unterhalb der Ehe angesiedelt ist.
Von Beginn der eigentlichen Debatte an hat die FDP eine Kopie der Ehe sowohl aus verfassungsrechtlichen
als auch aus gesellschaftlichen Gründen abgelehnt. Die vertragliche Lösung hätte den Paaren durch eine eindeutige Festlegung ihrer Rechte und Pflichten eine flexiblere Gestaltung der individuellen Lebenssituation ermöglicht und verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt.
Meine Damen und Herren, leider fand der von der Bundestagsfraktion vorgelegte Gesetzentwurf bei den Beratungen keine Berücksichtigung. Das Lebenspartnerschaftsgesetz der rotgrünen Bundesregierung wurde vom Bundestag beschlossen und tritt in weniger als einem Monat in Kraft.
Ich komme zum Schluss: Meine Damen und Herren, wir hoffen, dass uns und insbesondere den durch Registrierung betroffenen Partnerschaften dabei die von der Bundesregierung in Kauf genommene Belastungsprobe einer nachträglichen Nichtigkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht erspart bleiben wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Koalitionsfraktionen einer Regierungskoalition Gesetzentwürfe einbringen, erwartet man gemeinhin, dass sich damit ein gewisser gemeinsamer politischer Wille konstituiert, man damit etwas bewegen will. Das hat die Bundesregierung, das hat die Koalition in Berlin mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz getan. Es ist gelungen, in einem bestimmten Bereich ein Gesetz gegen Diskriminierung hinzubekommen.
Wenn nun in Rheinland-Pfalz die Regierungsfraktionen so etwas tun, könnte man natürlich auch einen entsprechend großen Wurf erwarten.
Es ist etwas merkwürdig, dass man bei dem Ausführungsgesetz dazu greift. Warum hat es die Landesregierung nicht gemacht? – Ich denke, das Ausführungsgesetz ist so schlecht, dass wir noch auf einen Entwurf der Landesregierung hoffen können, der dann nur besser sein kann.
Wir haben heute schon sehr viel über Antidiskriminierung gehört, außer von Frau Kohnle-Gros. Das ist nicht Ihr Thema, und das war es noch nie.
Wir haben heute schon viel über Antidiskriminierung gehört. Aber das, was Sie heute vorlegen, hat damit nichts zu tun. Sie machen nur das, was Sie an Ausführungsbestimmungen unbedingt erlassen müssen.
Schauen Sie sich in anderen Bundesländern um, was man alles machen kann. Schauen Sie sich in sozialdemokratisch geführten Bundesländern um. Ich weiß nicht, was das hier ist. Aber schauen Sie sich um, was man machen kann. Im entsprechenden Gesetz steht, dass man das nicht nur so von „hinten“ macht, wie Frau Kollegin Pepper es angekündigt hat, dass man nämlich gern hätte, dass das in das Standesamt gehört. Dort steht drin, dass es auch in das Standesamt kommt.
Meine Damen und Herren, wenn ich in diesem Bereich Antidiskriminierung betreiben will, dann muss ich dafür sorgen, dass die Begründung einer solchen Lebenspartnerschaft einen würdigen Rahmen erhält. Das ist die Aufgabe auch dieses Gesetzgebers.
Dazu gehört das Standesamt und ein gewisser zeremonieller Rahmen. Ich weiß, dass Sie das wie eine heiße Kartoffel anfassen. Aber es gehört für mich dazu, dass es eine kleine Ansprache eines Standesbeamten, ein Lebenspartnerschaftsbuch und Zeuginnen gibt – eben wie bei einer Ehe, also genau das, was Sie nicht wollen.
Dieser würdige Rahmen drückt den Respekt aus, den wir vor der Vielfalt von Lebensformen und Lebensentwürfen in dieser Gesellschaft haben.
Ich will noch einmal auf den Gestaltungswillen zurückkommen: Sie haben sozusagen einen negativen Gestaltungswillen. Mehr ist nicht zu erkennen.
Das, was allerdings dahinter steckt, Herr Kollege Dr. Schmitz, das ist bei Ihnen herausgekommen und bei Frau Pepper kaum herausgekommen – die Rede weicht etwas von dem ab, was Sie in der Koalitionsvereinbarung stehen haben und sonst tun –: Sie wollen über diese „Geschichte“ allen Ernstes die Ehe retten.
Meine Damen und Herren, das ist doch absurd. Es gab schon Bollwerke zur Rettung der Ehe, zum Beispiel gegen die nicht ehelichen Lebensgemeinschaften in den vergangenen Jahrzehnten. Das kam auch eher von Ihrer Fakultät. Diese sind von der Gesellschaft eingerissen worden, weil dies nicht haltbar war. Sie wollen Ehe und Familie gegen etwas anderes retten. Sie können das nicht durch irgendetwas anderes, durch Ausgrenzung retten.
Tun Sie etwas für Ehe und Familie, indem Sie eine gescheite Familienpolitik machen. Durch Ausgrenzung erreichen Sie nichts.
Nun höre ich immer, das wäre eine große, wichtige und schwierige Frage. Vielleicht ist sie schwierig. Ich könnte fragen: Warum ist dies so schwierig? – Es ist eigentlich alles ganz einfach, wenn man sich der Sache etwas ungehemmt nähert. Aber es scheint schwierig zu sein. Das scheinen Sie so zu sehen. Aber man kann auch an großen Aufgaben wachsen.
Aber wenn ich mir diesen Gesetzentwurf anschaue und mir das anschaue, was Sie zum Besten geben, dann sage ich, Sie schrumpfen angesichts dieser großen Aufgabe ängstlich ein.