In diesem Sinn wünsche ich dem Gesetz und vor allen Dingen den Landesmedienanstalten und den neuen Institutionen eine gelungene Umsetzung des Jugendmedienschutzes im harmonisierten Gewand.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum Zwischenruf von Frau Kohnle-Gros „Jetzt hol‘ uns einmal auf die Erde zurück!“ kann ich nur sagen: Genau das habe ich vor. – Ich will hier nicht den Weihrauch vertreiben, der die Hallen schwängert, aber man muss doch
ganz deutlich sehen, es ist ein Gesetz, das nach langer zäher Verhandlung als Kompromiss entstanden ist. Es hat natürlich auch Schwächen.
Ich will aber als Beruhigung gleich von vornherein sagen: Wir stimmen dem Gesetz zu, weil es absolut notwendig ist, dass der Jugendschutz nicht mehr auf Länderebene, sondern auf Bundesebene und vielleicht, wenn man sich die Internetkonstellationen anschaut, auch auf Welt- und auf Europaebene betrieben wird. Wir haben natürlich auch europäische Gesetze und europäische Richtlinien. Da könnten wir, denke ich, weiter denken als nur auf der deutschen Ebene.
Zunächst einmal: Worum geht es? – Es geht darum, dass wir eine Konstruktion haben, dass die Länder zuständig sind für Rundfunk und der Bund zuständig ist für Teledienste und wir deswegen den Jugendschutz insgesamt nicht in der bisherigen Zusammenarbeit gewährleisten können. Die Länder haben ihre eigenen Gremien. Die Landesmedienanstalten, die das mit überwachen sollen, was an Jugendschutz zumindest bei den privaten Rundfunkanbietern zu gewährleisten, zu überwachen ist, haben sich in letzter Zeit meiner Auffassung nach nicht mehr so bewähren können, weil jedes Bundesland andere Richtlinien oder andere Einschätzungen hat, was jugendgefährdend ist und was nicht, und weil die Abstimmung zwischen den Bundesländern sehr schwierig ist.
Von daher begrüßen wir, dass nun der Jugendmedienschutz insgesamt auf Bundesebene zusammengefasst wird. Das ist unserer Auffassung nach absolut notwendig, allerdings die Konstruktion, wie das geschieht, nämlich mit der Kommission für Jugendmedienschutz, ist eine äußerst komplizierte Konstruktion. Es werden wieder aus den Ländern sechs Leute und vom Bund sechs Leute benannt. Lange wurde darum gerungen, wer den Vorsitz in dieser Kommission haben wird. Es wird nun ein Direktor einer Landesmedienanstalt sein. Sei es drum, wir sind froh, dass die Länder nach wie vor etwas zu bestimmen haben. Andererseits muss man auch sagen: Genau diese Überwachung von Rundfunkanstalten, wenn wir perspektivisch denken, muss bundeseinheitlich geregelt werden.
Wir haben jetzt durch den JugendmedienschutzStaatsvertrag eine Entwicklung, dass wir eine Aushöhlung der Rechte oder der Zuständigkeiten der Gremien der Landesmedienanstalten haben. Wir haben in Rheinland-Pfalz, genauso wie in anderen Bundesländern, eine Landesmedienanstalt, die die privaten Rundfunkbetreiber überwachen soll, die die Lizenzen zuteilt usw. Bisher konnten in diesen Medienanstalten die Gremien für den Jugendschutz auch Entscheidungen treffen, konnten Empfehlungen geben. Jetzt ist es so, dass nur noch – das ist immerhin ein Zugeständnis an die Länder – die Direktoren informiert werden, dass die Gremienvorsitzenden über das informiert werden, was in der KJM entschieden wird. Dann können wieder Beratungsgremien tagen. Diese werden dann wieder ihre Meinung bilden. Sie sehen daran, dass diese Konstruktion nicht unbedingt sehr sinnvoll ist und man sich fragt, wenn man Mitglied in einem solchen Gremium ist, was man denn macht. Die Entscheidungen werden auf Bundesebene getroffen. In der zweiten und dritten Schleife
werde ich informiert, darf wieder ein Feed-back geben. Ob das eine sinnvolle Tätigkeit ist, ist die Frage.
Mein Vorschlag – ich habe das schon oft gesagt; ich weiß, dass das ein radikaler Vorschlag ist – ist, solche Gremien auf Landesebene abzuschaffen, weil sie in Zukunft sowieso nichts mehr bestimmen können. Wenn wir 500 Kanäle haben, brauchen wir auch kein Gremium mehr, das die Zulassung regelt. Dann brauchen wir eigentlich nur noch die Zuteilung, die der Kabelnetzanbieter im Moment schon macht.
Wir brauchen dafür andere Kompetenzen in den Ländern. Darüber müssen wir verhandeln, welche Regelungen wir treffen können.
Aber die Gremien sind im Moment – zumindest die Gremien, die die Landesmedienanstalten betreffen – von ihrer Kompetenz her nicht mehr so stark, dass sie überhaupt arbeitsfähig sind. Wir haben also die Schwäche in den Ländern. Wir haben eine Aufwertung der Bundeskompetenz. Ich sage noch einmal, die Aufwertung der Bundeskompetenz halte ich für richtig. Wir wissen allerdings im Moment nicht, wie es mit den Gremien in den Ländern weitergeht. Perspektivisch müssen wir uns überlegen, was diese Gremien in den Ländern machen. Wir haben in Rheinland-Pfalz im Moment 42 Gremienmitglieder aus Verbänden, die gesellschaftlich relevant sind. Ich finde das schon eine Zumutung, wenn 42 Leute immer wieder da sitzen und eigentlich ganz wenig bis gar nichts zu bestimmen haben, meine Damen und Herren.
Ich nehme an, dass die FDP noch einmal darauf zurückkommt: Es sind auch Kosten, die entstehen. 2 % der Rundfunkgebühren gehen auch in die LPR.
Die FSF – die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen –, die es schon lange gibt – auch der privaten Anbieter –, soll aufgewertet werden. Frau Pepper, ich halte das auch für richtig, auch wenn Sie auf die Gefahren hingewiesen haben, dass eventuell dann der eine oder andere die Richtlinien vielleicht nicht ganz so ernst nehmen könnte. Das wird zunächst einmal beobachtet. Es wird lizenziert, ob eine solche Freiwillige Selbstkontrolle tatsächlich auch stattfinden kann. Aber wenn private Rundfunkanbieter Filme zeigen, dann müssen sie auch dafür verantwortlich gemacht werden, was sie zeigen. Deswegen, glaube ich, ist es eine richtige Entscheidung, dass man in eine Freiwillige Selbstkontrolle geht und nicht sagt, Landesmedienanstalten oder andere Grem ien müssen die Kontrolle über jeden einzelnen Film ausüben und müssen sich immer alles ansehen, was die privaten Rundfunkanbieter dann bringen.
Herr Schiffmann, Ihren Zwischenruf „Macht das keinen Spaß?“ können Sie sich selbst beantworten. Wenn Sie
Wir haben bisher auch keine großen Erfolge erzielt, was die Qualität der Produkte angeht, die in manchen privaten Sendern gezeigt werden.
Also auch dort geht es nicht nur um Jugendschutz, sondern es geht manchmal auch um eine Qualität, die wir in den einzelnen Sendeanstalten erzielen wollen. Es muss ein öffentlicher Druck geschaffen werden, um klarzum achen, wir wollen kein „Schmuddelfernsehen“, sondern wir wollen ein Fernsehen, das informiert und natürlich auch Unterhaltung bietet.
Wir brauchen solche Sendungen nicht, die zurzeit in vielen Fernsehsendern, in vielen Privatsendern nach 24:00 Uhr laufen.
„jugenschutz.net“ ist in Rheinland-Pfalz eine sehr sinnvolle Einrichtung. Es sollte meiner Auffassung nach selbstständig bleiben. Ich weiß nicht, ob es richtig ist, es der LPR zuzuordnen, weil „jugendschutz.net“ eine gute Arbeit mit sehr wenigen Mitteln geleistet hat und leistet.
Es muss von der Finanzausstattung her aufgewertet werden. „jugendschutz.net“ kann mit ein bis zwei Pers onalstellen nicht das ganze Internet überwachen. Ich will nicht nur auf die Pornografieseiten hinweisen, sondern vor allem auf die Seiten des Rechtsradikalismus, der Volksverhetzung, die zum Teil aus dem Ausland in die Netze eingestellt werden.
Diese Vergehen müssen dann konsequent verfolgt werden. Ob „jugendschutz.net“ innerhalb der LPR oder unter der „Herrschaft“ der LPR besser arbeiten wird, ist noch eine andere Frage.
Wir müssen „jugendschutz.net“ finanziell aufwerten. Das habe ich schon öfter gesagt. Die Landesregierung müsste dann aber dazu bereit sein, mehr Geld zur Verfügung zu stellen, damit man im Internet überwachen kann, was überwacht werden muss.
Andererseits wissen wir sehr deutlich, dass im Internet eine generelle Überwachung nicht möglich sein wird. Dazu muss man kein Skeptiker sein. Das weiß im Moment jeder: Wenn man jeden Tag Millionen von Seiten neu hinzubekommt, können diese nirgendwo überwacht werden.
Wir gehen davon aus, dass es inzwischen weltweit zigmilliarden Internetseiten gibt, die eingestellt und überall abgerufen werden können. Diesbezüglich werden wir keine vollständige Überwachung regeln können.
Wir können versuchen, die Medienkompetenz vor allem der Jugendlichen und Kinder zu stärken. Das ist eine der Aufgaben der LPR zurzeit. Das ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die allerdings in Zusammenarbeit mit
Die LPR wird mit ihren wenigen Mitarbeitern nicht das leisten können, was auch woanders nicht geleistet wird.
Zukunftsgerichtet ist es, Jugendliche und Kinder darauf vorzubereiten, medienkompetent zu werden und den „Ausknopf“ zu finden, wenn solche Sendungen laufen, die völlig uninteressant sind. Das ist für Erwachsene manchmal vielleicht auch wichtig.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um Ihnen zu ersparen, dass manche Dinge nicht zum zweiten, sondern zum Teil schon zum dritten Mal zu Gehör gebracht werden, versuche ich, auf das einzugehen, was Herr Kollege Dr. Braun angesprochen hat.
Ich möchte aber auch zum Ausdruck bringen, dass wir, so wie im Grundtenor alle Vorredner, dieses Gesetz nicht nur begrüßen, sondern die Einschätzung teilen, dass es sich um ein nicht nur sehr anspruchsvolles, sondern um ein nach meinem Dafürhalten sehr modernes Gesetz handelt, weil es nicht versucht, absolute Wasserdichtigkeit herzustellen, sondern flexibel bleibt, um auch auf neue Anforderungen reagieren zu können, und weil es die Betroffenen mitnimmt.
Mit den Betroffenen meine ich die Jugendlichen, aber vor allem die Sender und Produzenten, all diejenigen, die mit diesen Dingen Geld verdienen wollen.
Wir begrüßen insbesondere, dass es zu einem weitgehenden Kompetenzclearing gekommen ist. Wir begrüßen, dass über die Stärkung von Selbstkontrollmechanismen ein großes Stück Verantwortung in dieses Gesetzeswerk eingebaut wurde. Wir müssen natürlich schauen, dass die Betroffenen dieser Verantwortung gerecht werden.
Was mir nicht ganz gefällt, ist die parlamentarische Einbindung dieses Gesetzeswerks. Man muss sich Gedanken machen, wenn die LPR durchaus diskutiert werden darf, wie Herr Dr. Braun schon sagte. Sie ken