Protocol of the Session on December 5, 2002

Zu einer Erwiderung hat Frau Kollegin Schmitt das Wort.

Frau Kollegin Thomas, Sie haben zuletzt den Ablauf im Haushalts- und Finanzausschuss angesprochen. Wir hatten einen Termin im Haushalts- und Finanzausschuss. Es gab die Bitte einer Fraktion, den Punkt von

der Tagesordnung wieder abzusetzen. Ich sage jetzt nicht, welche Fraktion das war.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war ich, da ich es um 19:00 Uhr nicht besprechen wollte!)

Da gab es den früheren Zeitpunkt. Der Zeitpunkt der Beratung lag nicht an uns. Das ist das Erste.

Das Zweite ist das Entscheidende. Entscheidend ist, dass wir den Beteiligungsbericht im Rahmen der Doppelhaushaltsberatungen vorliegen haben, weil wir dann die für uns relevanten Entscheidungen treffen können.

Auf Anforderung gab es bereits bei der letzten Beratung des Doppelhaushalts alle möglichen Zusatzinformationen. Diese wurden nachgereicht.

(Itzek, SPD: Bilanzen usw.)

Es war ein dickes Päckchen, das uns jetzt vorliegt. Ich frage Sie, was Ihnen an Informationen gefehlt hat. Im Haushalts- und Finanzausschuss am Dienstag hat Herr Dr. Deubel noch einmal zugesichert, dass verschiedene angeforderte Sachen vorgelegt werden.

(Kuhn, FDP: Noch informativer geht es nicht mehr!)

Ich denke, man muss schauen, was die Landesregierung wirklich liefert und an welcher Stelle Sie schlichtweg Desinformation unterstellen. So ist es nicht. Die Fakten liegen vor. Sie stellen entsprechende Anfragen. Es war mir wichtig, noch einmal deutlich zu machen, dass es kein Vertuschen ist.

(Beifall bei SPD und FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bracht.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt auf die Erhöhung der Transparenz bei der Beteiligung und eine Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten des Parlaments ab. Diese Zielsetzung findet unsere grundsätzliche Zustimmung. Es ist notwendig, dass wir als Parlament gerade in diesem, in den letzten Jahren ständig ausgeweiteten Bereich der Beteiligungen die Transparenz erhöhen und die Möglichkeiten der Kontrolle verbessern. Hier ist in einem riesigen Umfang Vermögen des Landes, für das wir Mitverantwortung tragen, am Markt tätig. Das geschieht mit vielen Risiken. Es bedarf eines gewissen Maßes an Kontrolle und Transparenz, die auch nach meiner Meinung derzeit nicht ausreichend gegeben ist.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass der Beteiligungsbericht derzeit nur alle zwei Jahre vorgelegt wird. Sie fordert gleichzeitig, dass dieser zukünftig

jedes Jahr vorzulegen sei. Das Gleiche fordert sie im gleichen Gesetzentwurf für den Finanzhilfenbericht. Ich denke, die Frage, ob das jährlich oder alle zwei Jahre geschehen soll, ist nicht so entscheidend für die Frage der Kontrolle. Ich will dies aber heute nicht mit einer abschließenden Stellungnahme meiner Fraktion zum Ausdruck bringen.

Ich will aber zu bedenken geben, dass es natürlich nicht unsere Aufgabe sein kann und soll, die Regierung mit Berichten zu beschäftigen. Ich war selbst als Mitarbeiter in der Regierung tätig und weiß um den Aufwand, der notwendig ist, Berichte zu erstellen. Ich denke, wir müssen einen vernünftigen Mittelweg finden, der dem Anspruch des Parlaments, die Dinge vernünftig und in ausreichendem Maß durchschauen und die Beteiligungen kontrollieren zu können, gerecht wird.

Mir scheint es wichtiger zu sein, bei den Inhalten ein Stück weiterzukommen, als jedes Jahr einen Beteiligungsbericht oder einen Finanzhilfenbericht zu erhalten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht zu Recht ein paar Punkte an, beispielsweise, inwieweit in diesem Beteiligungsbericht die Frage ausreichend beantwortet wird, ob nach wie vor ein wichtiges Landesinteresse für eine bestimmte Beteiligung besteht. Da sage auch ich, das könnte noch ein Stück besser und konkreter sein. Dazu gehört auch die jeweils vorzunehmende Beurteilung, ob der mit der Beteiligung angestrebte Zweck nach wie vor durch diese Beteiligung erreicht wird oder ob es eine andere Möglichkeit gibt, diesen Zweck zu erreichen. Auch diese Frage ist nach meiner Meinung im Bericht bisher nicht in ausreichendem Maß berücksichtigt worden.

Auch könnte und sollte die Frage der Zielrichtung einer Beteiligung und die Zukunftsperspektiven einer Beteiligung stärker angesprochen werden, ist mein Eindruck. Darüber sollten wir im Ausschuss reden, wenn das demnächst ansteht. Ich glaube, über diese inhaltlichen Dinge können wir möglicherweise sehr viel mehr erreichen als über die Forderung, jährliche Berichte zu bekommen.

Dabei spielt dann auch die Frage der Befristung einer Beteiligung eine Rolle, wenn sie denn eingegangen wird. Ich denke, das könnte ein gutes Instrument sein, die Kontrolle und Mitwirkung des Parlaments etwas zu erhöhen und Beteiligungen nur dann und in dem Umfang bestehen zu lassen, wie es wirklich notwendig ist. Aber auch darüber können wir reden. Wir müssen aber auch wissen, dass es natürlich auch Beteiligungen gibt, bei denen man von vornherein sagt, man geht sie sein, weil man glaubt, dass sie von Dauer sein müssen. Andere werden so sein, dass man nur Anschübe geben will. Gerade bei denen sollte man an eine solche Befristung denken.

Meine Damen und Herren, eine weitere Frage, die im Gesetzentwurf angesprochen ist, ist die Frage der Teilhabe des Parlaments beim Erwerb von Beteiligungen. Da sind wir bisher nahezu völlig außen vor. Auch dies kann ein Punkt sein, über den wir etwas mehr Transparenz erreichen, ohne dass wir in jährliche Berichte hineingehen müssen. Auch darüber sollten wir sprechen.

Bei dieser ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs heute scheint es mir so, dass wir über inhaltliche Verbesserungen des Beteiligungsberichts eine ganze Menge erreichen können. Möglicherweise brauchen wir dann keine jährlichen Berichte.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss.

(Beifall der CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Werner Kuhn das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich allen, die nicht das Vergnügen haben, den Haushalts- und Finanzausschuss zu besuchen, etwas deutlich machen. Es darf hier nicht der Eindruck erweckt werden, dass sich die Landesregierung gegenüber berechtigten Auskunftswünschen restriktiv verhält. Die Atmosphäre im Haushalts- und Finanzausschuss ist eine ganz andere.

(Mertes, SPD: So ist es!)

Das wissen Sie ganz genau.

(Mertes, SPD: Diskrete Offenheit!)

Es geht manchmal darum, welche Botschaften hier ausgesandt werden. Die Landesregierung ist äußerst darum bemüht, alle notwendigen und gewünschten Informationen auch im Interesse der parlamentarischen Kontrolle zu liefern.

Zweitens: Das Berichtswesen ist in den letzten Jahren verbessert worden und im Vergleich zu anderen Bundesländern schon beispielhaft. Das heißt nicht, dass man über das eine oder andere in der Weiterentwicklung – das ist auch ein Prozess – nicht reden kann. Das ist auch kein Problem. Da unterscheiden sich die Regierungsfraktionen auch nicht von den Oppositionsfraktionen. Das wissen Sie ganz genau.

Drittens: Wir müssen natürlich aufpassen, dass irgendwo eine Grenze gezogen wird. Manche Ihrer Forderungen gehen so weit, dass ich mich an das erinnere, was Herr Dr. Deubel zu Recht in der letzten Sitzung einmal angemahnt hat zu überlegen, welche Rolle wir spielen. Die Räte – Stadträte usw. – sind Teil der Verwaltung. Sie müssen in jede Entscheidung aus diesem Grund mit einbezogen und auch mit Details beschäftigt werden. Die Parlamentarier haben eine andere Rolle. Das heißt, wenn wir ins Extrem gehen und in diese Richtung gehen würden, dann würden wir zu einer punktualistischen Dauerbeschäftigung mit dem Regierungshandeln kommen, das auch der Gewaltteilung so nicht mehr entsprechen würde. Das geht dann zu weit. Diesen Weg wollen wir natürlich nicht gehen.

Viertens: Wenn wir etwas tun, muss es praktikabel sein. Es muss den Ansprüchen des Parlaments genügen. Es darf, was die manchmal übermäßige Belastung der Landesregierung anbelangt, auch nicht überzogen werden.

(Mertes, SPD: Richtig!)

Wir müssen uns auf Wege einigen, die für beide Seiten verträglich sind. Das ist eine Frage der Vernunft. Das heißt, eine Überinformation mit einer absoluten Detailbeschäftigung auf Dauer entspricht auch nicht der Rolle der Parlamentarier selbst. Ich möchte auch noch einmal betonen, seit ich im Haushalts- und Finanzausschuss bin, bin ich beeindruckt von der Kooperationsbereitschaft der Landesregierung, wenn bestimmte Informationen gewünscht werden.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleich kriegt der Mittler einen Heiligenschein! – Staatsminister Zuber: Er verdient auch einen!)

Frau Kollegin, insofern halte ich es auch wirklich für überzogen, einen jährlichen Bericht vorzulegen. Das haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss auch schon einmal angesprochen. Das sollten Sie sich wirklich überlegen, ob da nicht eine gewisse Grenze überschritten wird.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich mir überlegt!)

Überlegen Sie es sich noch einmal. Wenn Sie in Gespräche gehen, dann sollten Sie auch kooperativ sein.

(Vereinzelt Beifall bei FDP und SPD – Lelle, CDU: Das war Zeit, dass Ihr klatscht!)

Sie können auch einmal in Richtung Praktikabilität Vernunft an den Tag legen. Dann sollten wir auch überzogene Forderungen wirklich zurückstellen. Beteiligungsberichte können weiterentwickelt werden. Das Informationsrechts des Parlaments ist unbestritten ein hohes Recht. Dahinter stehen auch die Regierungsfraktionen. Da gibt es im Prinzip auch keinen Dissens. Lassen Sie uns bitte zu praktikablen Lösungen kommen, die für beide Seiten verträglich sind, die uns Nutzen bringen und eine effektive Beratung ermöglichen. In diesem Sinn sollten wir im Ausschuss auch weiter beraten.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Dr. Ingolf Deubel das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu jedem guten Bericht gehört ein ordentliches Feedback, und

dies möglichst zeitnah. Ein Jahr ist natürlich schon fast zeitnah;

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn man nur alle zwei Jahre berichtet!)

denn wir haben auch schon Berichte gehabt, bei denen es noch ein bisschen länger dauerte, bis die erste Diskussion darüber erfolgte. Der Beteiligungsbericht hat den Zweck, gelesen zu werden, er hat den Zweck, zur Kenntnis genommen zu werden, und er hat den Zweck, dass darüber diskutiert werden kann. Er hat nicht den Zweck, dass er möglichst dick ist, nicht lesbar ist und im Aktenschrank verschwindet. Insofern ist die Landesregierung außerordentlich dankbar dafür, dass die Diskussion über den Beteiligungsbericht stattfindet.

Der Beteiligungsbericht soll auch genauso aufgebaut sein, wie die Kunden für den Beteiligungsbericht das wünschen; denn es bringt nichts, wenn die Landesregierung sich überlegt, was in einen solchen Bericht hineingehört, und die Kunden, die ihn lesen wollen, etwas ganz anderes erwarten. Wir schreiben also genau das hinein, was nach Diskussion im Parlament erwünscht wird. So schlicht ist das.

Das setzt allerdings immer voraus, dass uns das auch gesagt wird. Die Chance besteht jetzt, dass uns gesagt wird, was in diesem Bericht überflüssig ist, welche Seiten möglicherweise überflüssig sind und an welchen Stellen Vertiefungen erforderlich sind, wo mehr argumentiert werden soll, wo mehr begründet werden soll. Wir werden das alles machen. Wenn Sie uns sagen, bei welcher Art von Beteiligung Sie etwa zu der Frage, warum das Land beteiligt ist, intensivere Aussagen haben wollen, machen wir das herzlich gern. Das ist kein Problem. Wenn Sie zur Beteiligungspolitik insgesamt auch im Beteiligungsbericht stärkere Ausführungen lesen wollen, machen wir das herzlich gern. Das ist kein Problem.

Was ich nur nicht verstehe, ist, dass wir das dann mit der typisch deutschen Attitüde überschütten: Jetzt müssen wir erst einmal ein Gesetz machen oder ein Gesetz ändern, damit das, was die Landesregierung sowieso bereit ist zu tun, dann auch umgesetzt werden kann.

(Beifall der SPD und der FDP)