Protocol of the Session on December 5, 2002

Zunächst zum Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP, Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunft der Arbeit – Schaffung und Erhalt von Arbeit und Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz im neuen Jahrhundert“ – Drucksache 14/1665 – betreffend. Die Rednerin der SPD-Fraktion, Frau Grosse, hat darauf hingewiesen, dass die Zahl, die mit neun in der Drucksache angegeben ist, auf elf erhöht werden soll. Gibt es darüber Einvernehmen?

(Zurufe aus dem Hause: Ja!)

Ich sehe keinen Widerspruch. Dann nehmen wir dies jetzt so auf.

Ich lasse über den Antrag mit dieser Veränderung abstimmen und bitte diejenigen, die dem Antrag zustimmen möchten, um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen nun zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Einsetzung einer EnqueteKommission „Zukunft der Erwerbsarbeit in RheinlandPfalz“ – Drucksache 14/1702 – betreffend. Ich weise darauf hin, es handelt sich theoretisch um eine zweite Enquete-Kommission, wenn wir jetzt darüber abstimmen. Deshalb schließen sich die Anträge nicht aus.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alternativantrag!)

Es ist ein Quorum von 20 % notwendig.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind vier. Danke – Wer stimmt dagegen? – Das ist die überwiegende Mehrheit. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Antrag hat damit nicht das notwendige Quorum erfahren.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landestierkörperbeseitigungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1625 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von jeweils fünf Minuten vereinbart.

Für die Landesregierung erläutert Frau Staatsministerin Conrad den Gesetzentwurf.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz vom 9. November 2000 wurde die so genannte Drittellösung für die Beseitigungskosten von Tieren eingeführt, die der Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz unterliegen und kein spezifisches Risikomaterial, abgekürzt als SRM bezeichnet, enthalten, das heißt, es geht um Tiere, die nicht in Verdacht stehen, BSE übertragen zu können, also um Schweine und Pferde.

Drittellösung bedeutet, dass die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, der Zweckverband Tierkörperbeseitigung und das Land die Kosten der Beseitigung dieser Tiere zu je einem Drittel tragen. Diese Regelung war das Ergebnis zahlreicher intensiver Abstimmungsgespräche zwischen den heutigen Kostenträgern und den in diese Gespräche eingebundenen landwirtschaftlichen Interessengruppen. Sie hat eine erhebliche Entlastung der Tierbesitzer gebracht.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der zweite Schritt gemacht werden. Die Drittellösung soll auf die Tierkörper ausgedehnt werden, die spezifiziertes Risikomaterial enthalten, also auf Tierkörper von Rindern, Schafen und Ziegen. Eine entsprechende Einbeziehung

war bereits früher vorgesehen. Davon wurde zunächst abgesehen, weil in keiner Weise abschätzbar war, welche Kosten für die Tierseuchenkasse und für den Zweckverband als Träger der Tierkörperbeseitigung anstehen. Dies können wir heute, nachdem durch die Verordnung 999/2001 und die Verordnung 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats bezüglich der Entfernung des spezifizierten Risikomaterials weitgehend Klarheit über Vorgaben und Standards geschaffen wurde.

Die Drittellösung macht Sinn und ist genauso Grundlage wie in den Nachbarländern Hessen und Saarland, soweit sie an der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz beteiligt sind.

Ich möchte den Sachverhalt noch einmal ins Gedächtnis rufen, weil durch die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz der frühere Konsens einer Kostenverteilung zu gleichen Teilen zunächst einmal aufgekündigt schien. Die äußerst großzügige, jedoch von vornherein zeitlich begrenzte Unterstützung der Landwirtschaft im Jahr 2001 während der BSE-Krise hat anscheinend vergessen lassen, dass sowohl die geltende Drittellösung als auch die vorges ehene Ausweitung der Drittellösung auf spezifiziertes Risikomaterial den Landwirten nichts wegnimmt, sondern die Tierhalter entlastet. Ich begrüße, dass diese Lösung heute auch die Zustimmung der Kammern und Verbände findet.

Die Drittellösung bringt auf der Kostenseite einen Ausgleich der Interessen. Das heißt, die öffentliche Hand, die ein seuchenhygienisches Interesse an der schadlosen Beseitigung von Tierkörpern hat, die Beseitigungspflichtigen, die Kreise und die Tierhalter als QuasiVerursacher teilen sich die Kosten. Das Land leistet dabei mit seinem Anteil an der Drittellösung in finanziell schwierigen Zeiten einen zusätzlichen Beitrag zur Tierseuchenbekämpfung in Höhe von jährlich 660.000 Euro.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Billen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDUFraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir halten den Gesetzentwurf für richtig, bedauern aber außerordentlich, dass man – Frau Ministerin Conrad kann das nicht wissen, weil sie zu dem Zeitpunkt noch nicht dabei war – aus wahltaktischen Gründen im November 2000 den Bauern in Aussicht gestellt hat, dass noch etwas Besseres als die Drittellösung herauskommen könne, dass sie für 20 % aufkommen müssten und das Land den Rest übernehmen würde. Der damalige Parlamentarische Geschäftsführer Bruch kam damals extra in den Ausschuss, um das darzustellen. Danach ist viel verhandelt worden.

Wir haben damals – Frau Kiltz hat sogar einen Antrag gestellt – im Ausschuss gesagt: Lasst uns die Drittellösung beschließen, damit eine Rechtssicherheit gegeben ist, und dann kann die Landesregierung das immer noch verbessern. – Dazu war man nicht bereit. Nach zwei Jahren wird durch die Drittellösung die Rechtsunsicherheit nun beendet.

Wir bedanken uns dafür, obwohl es ein bisschen lang gedauert hat. Wir stimmen dem zu.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Fink.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem, was der Herr Kollege gesagt hat, kann ich nichts sagen, da ich zu der Zeit noch nicht im Ausschuss vertreten war. Ich habe aber die Information, dass erst im Oktober 2001 die Versammlung der Tierseuchenkasse eine andere Lösung als die Drittellösung beschlossen hat, nämlich 20 zu 40 zu 40.

Dass das so nicht sein konnte, war klar; denn das bedeutete eine Auflösung des Konsenses, den man im Jahr 2000 gefunden hatte. Dass es dennoch so lang gedauert hat, hängt von den unterschiedlichen Vorstellungen der Tierseuchenkasse und der Landesregierung ab.

(Hartloff, SPD: Und den Kosten!)

Die Aufkündigung des Konsenses lässt außer Betracht, dass grundsätzlich der Eigentümer für die Kosten der ordnungsgemäßen Beseitigung der Gegenstände aufzukommen hat. Schwierig ist nämlich die Begründung des öffentlichen Interesses an der Drittellösung. Das wissen Sie auch. Das Land zahlt dafür, dass sich Tierhalter rechtstreu verhalten und gefallene Tiere nicht illegal entsorgen. Das sollte bei aller Kritik, die Sie in Bezug auf die Lösungen gefunden haben, nicht außer Acht gelassen werden. Wir begrüßen die Drittellösung.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Kiltz.

Herr Billen hat bereits darauf hingewiesen, dass ich einen Antrag eingereicht habe. Wir finden die Drittellösung vernünftig. Frau Kollegin Fink, es gibt auch ein Interesse bezüglich der Seuchenprophylaxe. Das ist ein staatliches gesundheitliches Interesse. Insofern ist die Drittellösung in diesem Fall richtig.

Wir haben damals moniert, dass das Risikomaterial nicht einbezogen wird und auch nicht die Tiere, die mit belasteten Rückständen versehen sind. Wir hatten einen Änderungsantrag eingebracht, wodurch diese beiden Ausnahmen in die Drittellösung einbezogen worden wären. Das wäre eine sehr vernünftige Lösung gewesen. Ich kann heute nur genüsslich begrüßen, dass Sie zumindest einem Teil unseres Änderungsantrags nachgekommen sind. Dem werden wir selbstverständlich zustimmen.

Weiterhin ausgenommen bleiben aber die Tiere mit belasteten Rückständen, also zum Beispiel ein Tier, das deshalb zu Tode kam, weil ein Futtermittelhersteller in Belgien oder sonstwo aus Versehen oder vorsätzlich Altöl in einem Futtermitteltank entsorgt hat und in diesem Tier dann aus diesem Grund belastete Rückstände gefunden werden.

Ich habe mich vorhin beim zuständigen Ministerium schlau gemacht. Es wurde mir versichert, in einem solchen Fall hafte der Futtermittelhersteller. Wir werden in dieser Hinsicht noch Recherchen anstellen. Das Ministerium wird uns mit Sicherheit eine Kleine Anfrage dazu beantworten, wie viele Fälle es mit diesem Problem schon gab und wie sich die Probleme gelöst haben. Wenn es denn so sein sollte, sind wir zufrieden mit dieser Lösung. Wenn nicht, werden wir natürlich in absehbarer Zeit noch einen Änderungsantrag stellen.

Fürs Erste sind wir heute sehr zufrieden. Man hätte das schon vor zwei Jahren machen können.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Billen, CDU: Richtig, Frau Kollegin!)

Das Wort hat Herr Kollege Hohn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem ich feststellen muss, dass Übereinstimmung besteht, möchte ich mich den Worten der Frau Ministerin und meiner Vorredner anschließen.

(Beifall bei FDP und SPD)

Auch die Fraktion der FDP wird diesem Gesetzesvorhaben zustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei FDP und SPD)

Vielen Dank für die kurze Stellungnahme.

Meine Damen und Herren, es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend –, an den Ausschuss für Landwirt

schaft und Weinbau sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.

Ich rufe die Punkte 21 und 22 der Tagesordnung auf:

Chancen und Rahmenbedingungen für Kooperationen im Weinbau und in der Weinwirtschaft verbessern Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/1007 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau – Drucksache 14/1546 –