Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir begrüßen zunächst weitere Gäste bei uns im Landtag, und zwar Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes aus Nackenheim. Herzlich willkommen!
Des Weiteren begrüßen wir Mitglieder von verschiedenen Sportvereinen aus Frankenthal und Umgebung. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Landesgesetz zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1528 – Zweite Beratung
Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln und unmittelbar abzustimmen.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1528 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Änderung der Datenschutzordnung des Landtags Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/1587 –
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP zur Änderung der Datenschutzordnung des Landtags wurde durch Beschluss des Landtags vom 6. November 2002 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat die Änderung der Datenschutzordnung des Landtags in seiner 15. Sitzung am 14. November 2002 und der Rechtsausschuss in seiner 15. Sitzung am 28. November 2002 beraten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie werfen mit dieser Geschwindigkeit den ganzen Fahrplan durcheinander.
Die Berichterstatterin, Frau Grützmacher, hatte einen Punkt vergessen oder nicht angesprochen, nämlich dass diesem Verordnungsentwurf in den Ausschüssen einstimmig zugestimmt worden ist, sodass heute wohl eine einstimmige Entscheidung zu dieser Änderung der Datenschutzordnung zu erwarten ist.
Auch hier haben wir vor wenigen Wochen die Hintergründe für die Änderung der Datenschutzordnung dargestellt. Es geht darum, dass diese an das Datenschutzgesetz angepasst wird, das im Mai dieses Jahres auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes geändert worden ist, das geändert werden musste, weil eine Richtlinie aus dem Jahr 1995 den Bund angehalten hat, seinen Datenschutz an bestimmte Dinge anzupassen.
Ich denke, dass wir in der ersten Sitzung inhaltlich hinreichend über die Änderung der Datenschutzordnung des Landtags geredet haben. Sie ist mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt, der seine Zustimmung zu diesen Formulierungen erteilt hat, die gefunden worden sind, sodass auch wir dieser Verordnung heute zustimmen können.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung der Datenschutzordnung des Landtags ist erforderlich geworden, da sie an das überarbeitete Landesdatenschutzgesetz angepasst werden muss. Die genannte gesetzliche Neuerung, die Herr Kollege
Pörksen bereits erwähnt hat, ist wiederum Folge der europäischen Richtlinie 9646/EG. Selbst die Novellierung der Datenschutzordnung geht auf die europäische Gesetzgebung zurück. Das heißt, die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung wird immer weitreichender.
Dies ist ganz im Sinn einer einheitlichen und damit vereinfachten Rechtsanwendung. Ohne Zweifel ist dem Datenschutz im Bereich der parlamentarischen Arbeit dadurch Rechnung zu tragen, indem rechtliche Neuerungen in die Regelungen der Datenschutzordnung des Landtags eingehen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer gebotenen Anpassung an übergeordnetes Regelwerk und einer weitergehenden sinnvollen Anpassung, welche die Rechtsanwendung erleichtert. Es geht nicht darum, alle möglichen Neuerungen unkritisch zu übernehmen. Vielmehr bedarf es einer eingehenden Prüfung.
Eine solche eingehende Prüfung haben die einbringenden Fraktionen vorgenommen und sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei dieser Vorlage um eine insgesamt vertretbare Neuregelung handelt. Danach wird dem Datenschutz nach wie vor ein hinreichendes Gewicht in Abgrenzung zu anderen Rechtsgütern im parlamentarischen Bereich eingeräumt. Der Anwendungsbereich bezieht sich bekanntlich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben des Landtags durch seine Gremien, seine Mitglieder, die Fraktionen und deren Beschäftigte sowie durch die Landtagsverwaltung, womit dem gesamten Bereich des Landtags eine klare rechtliche Grundlage für den Bereich des Datenschutzes zur Verfügung gestellt wird.
Auf die Neuerungen im Einzelnen gehe ich aufgrund der gegebenen Zeit nicht mehr ein, weil es sich im Wesentlichen um Anpassungen an das kürzlich novellierte Landesdatenschutzgesetz handelt. Dies ist nicht zu beanstanden.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon vieles gesagt worden, aber noch nicht von jedem, weshalb ich noch etwas sagen werde.
Der Landtag hat im April das Landesgesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften verabschiedet, das der Umsetzung europäischer Richtlinien zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr dient. Die Änderung des Landesdatenschutzgesetzes ist nach den Vorgaben der EG-Datenschutzrichtlinie erfolgt und macht eine Anpassung und Ergänzung einzelner Vorschriften der Datenschutzordnung des Landtags notwendig.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diesen Änderungsantrag nicht mit den anderen Fraktionen gemeinsam in den Landtag eingebracht, da sie noch bei einigen speziellen Fragen Klärungs- und Diskussionsbedarf hatte. Insbesondere war es uns als Fraktion wichtig zu klären, ob und inwieweit die Rechte der Fraktionen bzw. einzelner Abgeordneter durch diese Änderung betroffen sind. Da diese Klärung nun zu unserer Zufriedenheit geschehen ist, kann ich Ihnen mitteilen, dass auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag zur Änderung der Datenschutzordnung des Landtags unterstützt. Wir unterstützen den Antrag insbesondere deshalb, weil dadurch die Vorgaben der EGDatenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 in RheinlandPfalz erfüllt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir stimmen aus den gleichen Gründen der Änderung der Datenschutzordnung des Landtags zu, da sie Ausfluss des dem Landtag im Landesdatenschutzgesetz eröffneten und letztlich in seiner verfassungsrechtlichen Stellung wurzelnden Gestaltungs- und Verantwortungsspielraum ist.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag, da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/1587 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Landesgesetz über die Bindung der Rückflüsse aus Darlehen zur sozialen Wohnraumförderung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1615 – Erste Beratung
Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Da ich keinen Widerspruch sehe, verfahren wir so.