ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie permanent Gespräche zu führen haben. Wenn Sie die Gespräche zu führen haben und dem Redner nicht zuhören wollen, dann begeben Sie sich bitte in die Lobby.
Ich habe ihn nicht darum gebeten, Sie um Ruhe anzuhalten. Wenn Sie das nicht interessiert, ist das in Ordnung. Nur muss man sich dann nicht wundern, wenn nachher Gesetze beschlossen sind.
Bei dem Landesverfassungsgesetz geht es im Wesentlichen um die Änderung einer Reihe von Arbeitsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben. Diese Änderung ist erforderlich, weil man zwischen den Landesverfassungsschützern und den Bundesverfassungsschützern zusammenarbeiten will.
Dabei geht es um Einzelfallauskünfte bei Kreditinstituten etc. zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten. Dies stellt sicherlich eine wichtige Geschichte dar. Es handelt sich um einen Eingriff, der sicherlich sehr gut überlegt worden ist, der aber auch Sinn macht. Die Voraussetzung dafür ist, dass Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Gefahr vorliegen. Die Messlatte ist sehr hoch gelegt.
Der weitere Bereich betrifft Einzelfallauskünfte bei Luftfahrtunternehmen nach Namen etc. – warum das wichtig ist, haben alle bitter erfahren – und weitere Einzelauskünfte bei Postdienstleistern und Telekommunikationsunternehmen. Die Einzelheiten können Sie dem Gesetz entnehmen, das Ihnen allen vorliegt.
Ferner geht es darum, dass das Auskunftsrecht geregelt ist, das beim Verfassungsschutz liegt, und die Berichtspflicht gegenüber der so genannten G-10-Kommission. Wir sind der Auffassung, dass diese Maßnahmen für eine entschlossene und wirkungsvolle Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind, wie wir sie auch in Rheinland-Pfalz betreiben.
Erfahrungen aus unserem Land haben ergeben, dass auch wir keine Insel der Seligen sind. Gerade die Beschränkung des Bankgeheimnisses zur Verfolgung internationaler Geldströme ist zur Verfolgung terroristischer Organisationen besonders erforderlich. Das Gleiche gilt für den Flugverkehr.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Gesetz eine zeitliche Befristung beinhaltet, was auch zu vielen anderen Gesetzen inzwischen gefordert wird, nämlich, dass es nach einem gewissen Zeitablauf außer Kraft tritt und man sich dann rechtzeitig mit der Frage befassen
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten in erster Lesung einen gemeinsamen Entwurf der Fraktionen von SPD, CDU und FDP. Der Kollege Pörksen hat die Änderungen angesprochen, die im Einzelnen anstanden. Ich glaube, ich kann mir Wiederholungen ersparen und will deshalb kurz auf andere Punkte eingehen.
Vorausgegangen ist eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 14. Juni 1999 auf Bundesebene, die einige Aspekte des Bundesgesetzes infrage gestellt hat. Ich möchte auch jetzt nicht auf alle Details eingehen und nur zwei Punkte herausgreifen, um die es geht.
Der eine betrifft die Übermittlungsbefugnis des Bundesnachrichtendienstes an Behörden des Bundes und der Länder, der andere die fehlende Basis für eine hinreichende Kontrolle durch parlamentarische Gremien und Gerichte. Gerade dies hat Bedeutung für die Landesebene. Es ist von gesetzgeberischer Seite Sorge dafür zu tragen, dass die Kommission angesichts der umfangreichen Überwachungstätigkeit des Verfassungsschutzes personell so ausgestattet ist, dass sie ihrer Aufgabe effektiv nachkommen kann.
Es muss sichergestellt werden, dass auch im Bereich der Landesverwaltung eine ausreichende Kontrolle existiert, soweit die unter Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses erlangten Daten an Landesbehörden übermittelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die personelle und sachliche Ausstattung den gewachsenen Aufgaben genügen kann.
Die Kommission darf sich nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung nicht mit der Kontrolle von angeordneten Beschränkungsmaßnahmen allein begnügen, sondern sie muss die Kontrolle auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Umgangs mit verdeckt erhobenen Brief-, Post- und Fernmeldedaten durch die Länderbehörden erstrecken, und zwar auch aus eigener Initiative heraus.
Die parlamentarische Kontrolle hat sich auf den gesamten Prozess der Erfassung und Verwertung der erhobenen Daten zu beziehen. Die spezifizierte Beschreibung der Aufgaben und Befugnisse der G-10-Kommission ist im Wesentlichen Inhalt dieses Gesetzentwurfs.
Insgesamt steht die parlamentarische Kontrolle von Beschränkungsmaßnahmen durch die G-10-Kommission im Vordergrund, deren Zusammensetzung, deren Auf
gaben und deren Befugnisse, also das, was der Herr Kollege Pörksen schon gesagt hat. Hinzu kommt eine Reihe von Änderungen, die in Angleichung an das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses erfolgen.
Der Bundesgesetzgeber hat nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung das G-10-Gesetz am 26. Juni 2001 geändert. Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzentwurf auch die Erweiterungen und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden, die durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes erfolgt sind, die aber auch notwendig waren, um der gewachsenen Bedrohung durch internationalen Terrorismus durch die Fortentwicklung der gesetzlichen Instrumente zu begegnen.
Wir haben im Vorfeld den Datenschutzbeauftragten einbezogen; auch darauf ist hingewiesen worden. Ich will nicht weiter erläutern, dass er der Meinung ist, anstelle der G-10-Kommission die Kontrolle wahrnehmen zu können. Wir haben jedoch nun einmal eine andere Regelung. Der Justizminister ist zu Rechtsfragen einbezogen worden.
Man könnte natürlich juristisch darüber streiten, ob die Entscheidung der Kommission einstimmig sein muss, was die Benachrichtigung von Betroffenen angeht, ob es bei der Regulierung in § 5 Abs. 1 Satz 3 „einstimmig“ heißen soll oder ob es eine qualifizierte Mehrheit sein muss, oder ob es in § 10 a Absatz 4 Satz 3 eine endgültige Auflistung geben muss oder ob es eine Insbesondere-Formulierung sein dürfte, um möglichen Veränderungen der Zukunft flexibler begegnen zu können. Aber wir haben uns im Vorfeld auf den Gesetzentwurf verständigt, wie er Ihnen heute vorliegt, und bitten in diesem Sinne das hohe Haus, ihn mitzutragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ordentliches Mitglied der G-10Kommission möchte ich für die FDP-Fraktion an die Redebeiträge der großen Koalitions- und Oppositionsfraktionen anschließen, wobei ich mich in meiner Rede auf die für mich wesentlichen Punkte beschränken möchte.
Zu Beginn möchte ich jedoch meinen beiden Vorrednern danken, dass die Diskussion bislang rein sachlich geführt wurde. Ich denke, dass dies der wichtigen Bedeutung dieser parlamentarischen „Geheimkommission“ und ihrer in einem doch sehr sensiblen Bereich angesiedelten Arbeit durchaus Rechnung trägt.
In diesem Zusammenhang ist meines Erachtens auch besonders hervorzuheben und als sehr positiv zu wer
ten, dass drei Ebenen, nämlich die der Landtagsverwaltung, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums der Justiz, konstruktiv und intensiv an dem heute zu beratenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Damit wurde bereits im Vorfeld die Konformität auf horizontaler und vertikaler Ebene berücksichtigt bzw. erreicht.
Ich denke, ich brauche kein Hellseher zu sein, um vorauszusagen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der sachlichen Diskussion meiner Vorredner und mir abweichen wird,
um ihre Redezeit dazu zu nutzen, zum wiederholten Mal einen Sitz in der G-10-Kommission des rheinlandpfälzischen Landtags einzufordern. Doch dazu möchte ich zum Schluss noch etwas sagen.
Meine Damen und Herren, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, auf die die Gesetzesänderungen auf Bundesebene und nicht zuletzt die Anti-TerrorGesetzgebung des Bundes basieren, erfordern geradezu eine Neufassung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 10 GG und eine Fortentwicklung der verfassungsrechtlichen Vorschriften.
Meine Damen und Herren, für die FDP-Fraktion waren für mich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom Juni dieses Jahres – ich erwähnte bereits, dass ich mich inhaltlich auf diesen beschränken werde – drei Punkte von wesentlicher Bedeutung. Ich bin froh, dass diese in dem heute zu beratenden Gesetzentwurf Berücksichtigung fanden.
Zunächst begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf in der Weise ergänzt wurde, dass es einer Mitteilung über Beschränkungsmaßnahmen nur dann nicht bedarf, wenn die Kommission das Vorliegen der Voraussetzungen hierfür einstimmig feststellt. Das Festhalten am Einstimmigkeitsprinzip wird von der Erwägung getragen, dass die Erheblichkeit des Grundrechtseingriffs durch Beschränkungsmaßnahmen eine ausgeprägt grundrechtssichernde Verfahrensgestaltung nahelegt.
Zudem wird das Erfordernis der Einstimmigkeit verhindern, dass in der Kontrollkommission Parteipolitik betrieben wird. Ich denke, dies dürfte nicht nur im Interesse der Betroffenen sein.
Begrüßenswert von unserer Seite ist auch, dass eine Angleichung an das Verfassungsschutzgesetz auf Bundesebene erfolgte, indem in Artikel 2 § 10 a Abs. 4 Satz 3 das Wort „insbesondere“ gestrichen wurde. Auch im Bundesverfassungsschutzgesetz wird die Definition der Telekommunikationsverbindungs- und der Telenutzungsdaten als abschließend verstanden. Deshalb ist es geradezu konsequent, die Begriffsdefinition auch in Rheinland-Pfalz im Sinne dieses obersten Gesetzes so zu fassen.
Letztlich wurde der heute zu beratende Gesetzentwurf an die Befristungsregelung auf Bundesebene angepasst. Analog der Regelungen im Terrorismus-Bekämpfungs
gesetz sind nun auch die Erweiterungen der Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden in Rheinland-Pfalz bis zum 10. Januar 2007 befristet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits zu Beginn meiner Rede äußerte ich die Befürchtung – Frau Grützmacher, Sie reagierten darauf –, die GRÜNEN würden die heutige Debatte erneut dazu nutzen, einen Sitz in der G-10-Kommission einzufordern.
(Beifall des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!)
Ich hoffe, Sie ersparen uns heute diese Diskussion; denn bereits das Bundesverfassungsgericht hat es nicht als geboten erachtet, dass jede demokratisch gewählte Landtagsfraktion mit mindestens einem Vertreter in der Kommission vertreten sein müsse.
Darüber hinaus werden in der G-10-Kontrollkommission Sachverhalte erörtert, die teilweise der höchsten Geheimhaltung unterliegen.
(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha, aha! Sie fordern den Ausschluss der GRÜNEN aus der G-10-Kommission!)
Meine Damen und Herren, dies rechtfertigt die Entscheidung, nur ein sehr kleines parlamentarisches Gremium mit Beratungsgegenständen aus dem Bereich des Geheimschutzes zu befassen