Protocol of the Session on November 7, 2002

Auf der Grundlage des sogenannten regionalisierten Ergebnisses wird sodann die Finanzplanung zu aktualisieren sein.

Der Ministerrat wird sich in einer zweitägigen Klausur Ende November mit den neuen Daten befassen. Auf der Basis der dort zu treffenden Festlegungen wird sodann der Aufstellungserlaß entwickelt, den wir Anfang Dezember an die Ressorts herausgeben werden. Dieser Ablauf allein beantwortet schon die Frage, warum der

Nachtragshaushalt nicht schon im Dezember im Parlament eingebracht werden kann.

Zu Frage 2: Es gibt keinen festen Haushaltseinbringungszeitpunkt im Dezember. Die Landesregierung hat die letzten Doppelhaushalte in der Regel Ende Oktober/Anfang November vor Beginn des ersten Haushaltsjahres des Doppelhaushalts eingebracht.

Die verzögerte Einbringung des Doppelhaushalts 2002/2003 im Dezember 2001 war darauf zurückzuführen, dass die finanzpolitischen Vereinbarungen der Regierungskoalition nach den Wahlen abzuwarten waren, bevor das Kabinett einen Eckwertebeschluss fassen konnte.

Für die Aufstellung des Nachtragshaushalts sind nach dem Zeitplan rund vier Monate vorgesehen. Dies ist auch das Zeitmaß der jeweils vorangegangenen Haushaltsplanaufstellungen. Diese dürften im Hinblick auf den Erörterungsbedarf, den in vielen politischen Bereichen zu treffenden Entscheidungen und die zu berücksichtigenden Fristen und technischen Abläufe erforderlich, allerdings auch ausreichend sein.

Zu Frage 3: Bei den Zahlungen an die Flutopfer handelt es sich um gesetzliche Leistungsverpflichtungen, für die rein rechtlich betrachtet eine haushaltsmäßige Ermächtigung durch ein Nachtragshaushaltsgesetz nicht unbedingt erforderlich wäre. Ein Nachtrag ist aber notwendig, um klarzustellen, dass die 130 Millionen Euro Landesanteil an dem Beitrag für die Flutopfer nicht zu den Verbundgrundlagen des kommunalen Finanzausgleichs gehören.

Zu Frage 4: Die Landesregierung hat bereits durch Beschluss vom 28. Mai dieses Jahres für das Haushaltsjahr 2003 eine Haushaltssperre mit einem Volumen von 131 Millionen Euro und eine eingeschränkte Bewirtschaftungsbefugnis in Höhe von 100 Millionen Euro festgelegt.

Sie hat damit auch für das Haushaltsjahr 2003 Folgerungen aus der Mai-Steuerschätzung gezogen. Zudem dürfen die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre im Jahr 2002 nur zu 80 % in Anspruch genommen werden. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Finanzministeriums zugelassen.

Nach der November-Steuerschätzung und der Klausurtagung des Ministerrats wird zu entscheiden sein, ob darüber hinausgehende Maßnahmen erforderlich sind, um die spätere Umsetzung des Nachtragshaushalts 2003 sicherzustellen. Auch wenn der Nachtrag bereits im Dezember dieses Jahres eingebracht werden würde, wären solche Sicherungsmaßnahmen erforderlich, da mit einer Verkündung des Gesetzes frühestens im April zu rechnen wäre.

So weit zur Beantwortung, Herr Präsident.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Minister, es gibt nun einen Zeitplan zur Aufstellung dieses Nachtragshaushalts, der vorsieht, dass die Einbringung am 2. April nächsten Jahres sein soll. Wie soll sich dann der weitere Beratungsablauf vom Zeitlichen her gestalten?

Herr Abgeordneter Jullien, das ist nicht die Sache der Regierung, darüber zu befinden.

(Mertes, SPD: Als Parlamentarischer Geschäftsführer die Regierung zu befragen, wie das Parlament berät!)

Das ist natürlich die Hoheit des Parlaments, im Anschluss daran den Beratungsablauf festzulegen.

(Dr. Weiland, CDU: Auf einmal, wie man es gerade braucht!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ramsauer.

Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, dass es sich in Anbetracht der zu erwartenden Einnahmenausfälle um die Erarbeitung eines praktisch neuen Haushalts handelt und dieser auch solide vorbereitet werden muss?

(Dr. Weiland, CDU: Ach, auf einmal! – Jullien, CDU: Guten Morgen, Herr Ramsauer! – Hartloff, SPD: Immer solide!)

Ich kann die Frage nur mit Ja beantworten. Es wird nicht zu marginalen Veränderungen kommen, sondern schon zu durchgreifenden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Minister, um auf den eben angesprochenen Zeitplan noch einmal zurückzukommen:

(Mertes, SPD: Wie kann ich meine Peinlichkeiten noch erhöhen?)

Kann es sein oder ist es auch von Ihnen beabsichtigt, diesen Nachtragshaushalt noch vor den Sommerferien zu verabschieden?

(Mertes, SPD: Wir verabschieden den Haushaltsplan, nicht die Landesre- gierung! Die darf einen einbringen!)

Herr Jullien, ich sage es noch einmal, nach der Einbringung ist die Regierung in Bezug auf den weiteren Ablauf nicht mehr Herr des Verfahrens. Aber ich denke, dass es je nach Ablauf in den Ausschüssen durchaus möglich sein sollte, noch vor der Sommerpause zur Verabschiedung zu kommen.

(Hartloff, SPD: Mitte Sommerferien! – Jullien, CDU: Mitte Sommerferien, ja!)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Minister, wir konnten dieser Tage lesen, dass der scheidende Präsident des Landesrechnungshofs massive Kritik an der Landesregierung geübt hat, indem er öffentlich den Vorwurf erhoben hat, das Land habe es versäumt, Vorsorgemaßnahmen zu treffen im Hinblick auf die seit 1995 unverändert und exorbitant hoch angestiegene Verschuldung.

(Kuhn, FDP: Das hat mit der Frage- stellung gar nichts mehr zu tun!)

Teilen Sie diese Kritik des Präsidenten des Rechnungshofs?

Nein, ich teile sie in dieser Form nicht, aber ich nehme sie respektvoll zur Kenntnis.

Ich sehe keine weiteren Fragen mehr. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Jullien (CDU), Kritik an der Kritik der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an den angebotenen Anlageprodukten und den Regelungen für die sog. „Riester-Rente“ – Nummer 4 der Drucksache 14/1581 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Jullien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die Kritik der Verbraucherzentrale an den Vorschriften und den angebotenen Anlageprodukten für die sog. „Riester-Rente“ als unangebracht zurückgewiesen?

2. Gehört es nach Auffassung der Landesregierung zu den förderungswürdigen Aufgaben der Verbraucherzentrale, auch über Probleme und Unzulänglichkeiten bei den Angeboten für eine staatlich geförderte private Altersvorsorge zu informieren und zu beraten?

3. War die Verbraucherschutzbeauftragte der Landesregierung an der Kritik der Landesregierung an der Verbraucherschutzzentrale in irgendeiner Weise, zum Beispiel im Rahmen eines Benehmens oder einer Vorabinformation durch die Sozialministerin beteiligt?

4. Welche Auffassung vertritt die Verbraucherschutzbeauftragte der Landesregierung zu den angebotenen Anlageprodukten und den rechtlichen Regeln für die „Riester-Rente“?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Rentenstrukturreform des Jahres 2001 hat eine zukunftsweisende Weichenstellung gebracht. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung war der Ausbau der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge ein überfälliger Reformschritt. Eine ganz wesentliche Bedeutung kommt hierbei der so genannten Riester-Rente zu. Nach Schaffung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen kamen im Lauf des Jahres 2002 nach und nach immer mehr Angebote auf den Markt.

Seit einigen Monaten testet die Stiftung Warentest verschiedene Angebote. Ihre aktuelle Ausgabe „Finanztest spezial“ vom November 2002, die ganz der so genannten Riester-Rente gewidmet ist, beginnt mit der Aussage: „Riestern lohnt sich“. – Es folgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Grundsätzen von Förderung und Produkten sowie mit konkreten Angeboten am Markt. Gerade die steigende Nachfrage nach RiesterProdukten in den letzten Wochen zeigt, wie wichtig den Menschen eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema einerseits, aber auch eine zügige Entscheidung zur Ausnutzung der Förderung noch in diesem Jahr andererseits ist. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jullien namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Äußerungen der Verbraucherzentrale waren aus Sicht der Landesregierung nicht sachgerecht. Zum einen widerspricht die Forderung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach der freien Wahl zwischen Rente oder Kapitalauszahlung einer wichtigen Zielsetzung der Reform, nämlich der lebenslangen Einkommenssicherung im Alter. Auch die Forderung nach Vererbbarkeit der Förderung auf Kinder geht ins Leere. Eine Riester-Förderung kann auf den Vertrag eines hinterbliebenen Ehepartners übertragen werden, weil Ehepartner ihre ergänzende Alterssicherung häufig gemeinschaftlich konzipieren.

Die Vererbbarkeit der Förderung auf die Kinder ist dagegen nicht möglich. Von den Kindern wird nämlich – aus meiner Sicht zu Recht – verlangt, für ihre ergänzende Altersvorsorge selbst zu sorgen. Ihnen steht hierfür die staatliche Förderung in gleichem Maß offen. Solche Kritik der Verbraucherzentrale stiftet Verwirrung, ohne zur sachlichen Entscheidung beitragen zu können, dies umso mehr, als die Vorwürfe der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auch in der Sache nicht überzeugen.

Zu Frage 2: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz legt ihre Arbeitsschwerpunkte selbst fest. Ihre Informations- und Beratungstätigkeit führt sie in eigener Verantwortung durch. Sie bezieht in diese Tätigkeit auch Produkte und Leistungen ein, die durch den Staat angeboten bzw. gefördert werden. Die Förderung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz durch das Land findet ihre Begründung unter anderem in den Erläuterungen der Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2002 und 2003. Dort ist aufgeführt, dass eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren der Marktwirtschaft das marktgerechte Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist.

Bei der Vielfalt an Produkten ist deshalb eine unparteiische und sachkundige Aufklärung der breiten Öffentlichkeit über allgemeine und spezielle Marktfragen notwendig. Sofern die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei der Durchführung ihrer Aufgaben diese Grundsätze beachtet, ist ihre Tätigkeit selbstverständlich förderungswürdig.

Zu Frage 3: Nein. Das war auch nicht erforderlich.

Zu Frage 4: Nach Auffassung der Verbraucherschutzbeauftragten haben die Verbraucherinnen und Verbraucher noch großen Informationsbedarf zum Thema „Altersvorsorge“. Einerseits sei die Materie selbst sehr komplex, andererseits gebe es eine Vielzahl von Anbietern und Angeboten. Die Verbraucherschutzbeauftragte empfiehlt deshalb eine unabhängige Beratung vor Abschluss von Verträgen. Zu diesem Thema bieten die Verbraucherzentralen empfehlenswerte Seminare an.