Das Thema Vogelschutz wird heute zum wiederholten Mal in diesem Haus behandelt. Bereits in einer früheren Parlamentsdebatte habe ich deutlich gemacht, dass die Zeit drängt. Dies aus folgenden Gründen:
1. Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich mit der Ausweisung der Vogelschutzgebiete im zeitlichen Verzug gegenüber der EU-Kommission.
2. Den betroffenen Grundstückseigentümern sollte jetzt Gewissheit darüber gegeben werden, welche Flächen zu Vogelschutzgebieten erklärt werden und welche davon unberührt bleiben.
Meine Damen und Herren, auch ohne förmliche Ausweisung ist für die so genannten potenziellen Vogelschutzgebiete gemeinschaftstreues Verhalten gegenüber der EU angesagt. Anders ausgedrückt, diese Flächen unterliegen heute bereits vollständig dem Schutzregime der EU. Konkret bedeutet dies, dass für diese Flächen Verschlechterungsverbot und keine Möglichkeit der Verträglichkeitsprüfung für neue Programme und Projekte besteht. Dadurch sind Privatpersonen, Betriebe und Kommunen massiv verunsichert und eingeschränkt.
Meine Damen und Herren, ich halte den Weg, den die Landesregierung eingeschlagen hat, für einen pragmatischen, gut nachvollziehbaren und erfolgreichen Ansatz. Besonderer Erwähnung bedürfen die zahlreichen Informationsveranstaltungen, bei denen die Landesregierung Rede und Antwort gestanden hat und über die sie die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung über die Ausweisung von Vogelschutzgebieten mit einbezogen hat.
Man muss das Problem des Vogelschutzgebiets im Zusammenhang mit allen anderen Schutzgebieten, wie zum Beispiel Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Biotopschutzflächen usw. sehen.
Meine Damen und Herren, wenn Akzeptanz in der Bevölkerung dafür erwartet wird, geht das nur mit einem Maximum an uneingeschränkter Informationsbereitschaft durch die Landesregierung. In dieser Situation hat Frau Ministerin Conrad eine insoweit beruhigende Ankündigung gemacht. Sie hat in Aussicht gestellt, dass immer dann und immer dort, wo in land-, wein- oder forstwirtschaftlichen Betrieben Einschränkungen oder Auflagen über die gute fachliche Praxis hinaus im Einzelfall zum Tragen kommen, das Land im Rahmen der Anpassung des Landespflegegesetzes einen finanziellen Ausgleich leisten wird. Herr Kollege Schmitt, dies gilt ohne Wenn und Aber.
Meine Damen und Herren, bei der Auswahl von Vogelschutzgebieten wurde sowohl den Erfordernissen des Vogelschutzes als auch den berechtigten Interessen der Grundstückseigentümer Rechnung getragen. Was derzeit niemand mit letzter Sicherheit weiß, ist der Ausgang von möglichen Beschwerdeverfahren der EU-Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland wegen zu wenig ausgewiesener Flächen.
Mit dieser Unsicherheit wird man wahrscheinlich noch eine gewisse Zeit leben müssen. Sollte die EU auf einer Fortschreibung der Gebietskulisse bestehen, hat die Landesregierung unmissverständlich erklärt, dass sie diese Anpassung vornehmen wird.
Meine Damen und Herren, alles in allem haben wir es mit einem wichtigen und schwierigen Projekt zu tun, das die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Betroffenen bisher nach Auffassung unserer Fraktion geschickt und erfolgreich bewältigt hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Ausweisung der FFH-Gebiete und nun auch der Gebiete für den Vogelschutz hat RheinlandPfalz seine Hausaufgaben für die Benennung der Natura-2000-Flächen mit 12,75 % der Landesfläche gemacht. Insoweit besteht Klarheit und keine Rechtsunsicherheit.
Die Auswahl der besonderen Vogelschutzgebiete nach der EU-Richtlinie in unserem Bundesland kann sich auch im Vergleich sehen lassen. Wir haben 45 neu ausgewiesene Vogelschutzgebiete auf etwa 8,3 % der Landesfläche. Sie sichern die Lebensgrundlage einer größeren und sehr konkret definierten Gruppe heimischer Vogelarten. Damit liegt Rheinland-Pfalz hinter Mecklenburg-Vorpommern mit 11,8 % an zweiter Stelle aller Flächenländer. Ich glaube, das ist ein gutes Ergebnis.
Ich möchte dem Nachbarland keine negative Seite anhängen. Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel 2,6 % seiner Fläche als Vogelschutzgebiet gemeldet. Auch bei den FFH-Gebieten liegen wir vor Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, nie zuvor ist eine vergleichbare Frage des Naturschutzes derart diskutiert worden und wurde ein behördlicher Vorgang derart umfangreich vor Ort in ein Beteiligungsverfahren eingebunden.
Herr Schmitt, das steht im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben. Wir haben auch größtmögliche Transparenz geübt. Alle Materialien waren ebenso wie die zugrunde liegenden Kriterien offengelegt. Die Kriterien sind Ihnen und auch der Europäischen Kommission bekannt.
Wir haben uns auf Kriterien gestützt. Wenn man die geeignetsten Flächen zu suchen hat, genügt nicht nur, auf das Vorkommen von Vögeln hinzuweisen oder das Gerücht anzuführen, dass Vögel vorkommen. Es musste ein Kriterienkatalog erfüllt sein, um tatsächlich Vogelschutzgebiet zu werden.
Es geht nicht darum, dass es irgendwo Gerüchte oder so genannte Informationen aus gut informierten Kreisen gibt, wie in Zukunft oder vielleicht jetzt eine IBA-Liste 2002 aussieht. Die für uns vorliegende IBA-Liste – veröffentlicht im Jahr 2000 – hat im Übrigen nur drei Gebiete und 0,1 % der Landesfläche in Rheinland-Pfalz vorgesehen. Sie sehen, wir fanden das nicht ausreichend.
Ich möchte mich auch an dieser Stelle herzlich bei den Kommunen, den Verbänden und insbesondere den Naturschutzverbänden für die sehr umfangreiche und engagierte Diskussion bedanken. Wir haben eine nie da gewesene Beteiligung und eine Anregung gehabt, die zu einem überwiegenden Teil positiven Eingang in die Bewertung gefunden haben.
Wir werden Managementpläne erstellen und die Landnutzer vor Ort, das heißt, die Forstwirte, die Winzer und selbstverständlich auch die Bauern, mit beteiligen.
Der letzte Punkt ist besonders wichtig. Wenn wir uns im Naturschutz und im Artenschutz nur auf definierte
Schutzgebiete beschränken, greifen wir tatsächlich für eine umfassende Artenschutzdiskussion zu kurz. Ich plädiere dafür, dass wir nicht nur den Teil unseres Naturerbes betrachten, den wir in ein Schutzgebietsnetz Natura 2000 eingebracht haben.
Wir müssen insgesamt die Vogelvorkommen in unserem Land schützen. Dazu gehören ihre Lebensräume auch in den Flächen, die nicht Schutzgebiete sind. Es sind uns ere Kulturlandschaften, die unsere Vogelwelt ernähren. Wir müssen ihnen Lebensräume geben und sie damit schützen. Wir haben bei dieser Diskussion auch deutlich gemacht, dass es im Wesentlichen auch die genutzten Flächen sind, die die Lebensräume schützen. Die Art der Nutzung ist Voraussetzung dafür, dass hier viele Vogelarten heimisch sind und bleiben.
In diesem Sinn gilt es, die Schutzgebiete zu ergänzen. Das ist richtig. Sie ersetzen aber nicht einen flächendeckenden Ansatz, um zu einer umfassenden Biodiver
Meine Damen und Herren, mit dieser Besprechung sind die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung erledigt.