Ich will Ihnen zum Abschluss ein paar Zahlen nennen. Öffentliche Mittel für den Weinbau in Rheinland-Pfalz: Ich habe es einmal ausgerechnet. Sie haben eine Große Anfrage vorliegen, und wir haben die eine oder andere Mitteilung des Ministeriums.
Bodenordnung im Weinbau kostet uns jährlich ca. 7,5 Millionen Euro, die Steillagenförderung jährlich ca. 3,5 Millionen Euro, die Rebsortenumstellung, EU, jährlich über fünf Jahre lang ca. 2 Millionen Euro.
Die Beratung der Winzerinnen und Winzer kostet uns jährlich ca. 7,3 Millionen Euro. Ich finde dies wichtig. Ich sage jetzt nichts darüber, dass man das abschaffen sollte.
Die Weinwerbung, die wir schon das eine oder andere Mal gestrichen haben, wie Sie sich erinnern, kostet im Jahr ca. 1,6 Millionen Euro. Die einzelbetriebliche Förderung im Bereich Weinbau steht mit 2,5 Millionen Euro öffentlicher Mittel zu Buche.
Das heißt, wir haben ohne das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung – das auch noch einmal eine Menge ausmacht –, ohne die Forschung, ohne die Erntebergungskreditkosten der Wiederaufbaukasse und Ähnliches pro Jahr ca. 24 Millionen Euro, die in den Weinbau fließen.
Wir haben leider überhaupt kein Controlling, wir haben keinen Bericht der Landesregierung darüber, ob diese Hilfen zielgerichtet verwendet werden, ob sie ankommen oder wie sie verwendet werden. Aber wir werden darüber noch im Zusammenhang mit der Großen Anfrage sprechen.
Wenn Sie bei dieser Summe, die ich zusammengerechnet habe, meinen, dieser Zuschuss zur Kellerwirtschaftsaufgabe sei der Rettungsanker für die Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz, dann ist das nachgerade lächerlich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich Ihnen dankbar, dass Sie die Zahlen genannt haben, Frau Kiltz, damit nicht der Eindruck entsteht, die Landesregierung würde nichts tun.
Ein Zweites will ich erwähnen, damit wir auf der richtigen Grundlage diskutieren. Wir haben seinerzeit in dieser schwierigen Phase, als die Mengen enorm und die Winzer in Not waren, noch einmal ein gesondertes Programm von 12 Millionen DM aufgelegt, um die Destillation hochzubringen, das heißt, um den einzelnen Winzer nicht bei 35 Pfennig hängen zu lassen, sondern ihm 50 Pfennig sicher zu gewährleisten. Ist das nichts, meine Damen und Herren? Sie müssen wissen, es müssen auch dieses Geld immer alle erst erwirtschaften.
Nun aber zur Sache der Aufgabe der Kellerwirtschaft. Von diesem Zwölf-Punkte-Programm, das man unterschiedlich beurteilen kann, sind zehn Punkte erledigt.
Wir haben ein Problem. Das ist das Problem der Aufgabe der Kellerwirtschaft. Es macht auch keinen Sinn, dass man auf dem Rücken der Winzer Politik macht, sonst hätten wir es einfach beantragen können.
Das war nicht so einfach, weil – da hat Frau Raab das Richtige gesagt – zwei Landkreise ein Programm aufgelegt haben, ohne es notifizieren zu lassen, meine Damen und Herren. Es muss notifiziert werden.
Es gab eine Beschwerde bei der EU. Wissen Sie, es ist so schön, in Populismus zu machen, Herr Schmitt.
Nein, es gab zu dem Zeitpunkt schon eine Beschwerde. Weil diese Beschwerde vorlag – ich weiß nicht, wo sie herkam, es gibt noch andere Beschwerden –, haben wir versucht – nicht, dass die Landkreise das Geld zurückfordern mussten; normalerweise wäre es in Ordnung, dass rückgefordert würde –, dies mit unserem Programm kompatibel zu machen.
Das ist der Ausgangspunkt und die Grundlage dafür, dass es nicht schneller gegangen ist. So mussten wir es machen, denn eins war klar: Es wäre doch zum Lachen
gewesen, wenn die Landkreise – es war auch Ihr Landkreis dabei; Cochem-Zell, Wittlich und Trier waren dabei – hätten zurückfordern müssen. Dann hätte ich mich doch zurücklehnen und sagen können, seht einmal, man muss vorher notifizieren lassen.
Exakt das wollten wir nicht. Das wollten wir in unser Programm einpassen. Nun muss man sehen, dass dieses Programm höchst kompliziert ist.
Die EU verlangt eine endgültige Stilllegung der Anlagen, eine Vernichtung, eine Unbrauchbarmachung der Anlagen. Wir hatten gesagt, wir wollten eine fünfjährige Verpflichtung machen, also alles etwas weicher machen. Das hat die EU nicht mitgemacht.
Nur damit wir sehen, wie es geht. Die EU wollte die Stilllegungskosten ersetzt haben. Sie wollte, dass die Hälfte, also 50 %, die Weinwirtschaft selbst erbringen muss.
Dafür muss verhandelt werden, das heißt, entweder die Winzer selbst, die Erzeugergenossenschaften oder die Kellereien erbringen dies.
Jetzt können Sie sich doch vorstellen, dass die Kellereien kein hohes Interesse daran haben; denn die Weinmengen sind vorhanden. Sie dürfen nicht so tun, als ob es Grenzen gebe, meine Damen und Herren. Die Grenzen sind offen, die Mengen sind vorhanden.
Es war deshalb nicht möglich, die Kellereien sofort zu bewegen, sich mit der Hälfte an den Programmen zu beteiligen. Das sind die Grundlagen dafür, warum wir nicht früher in der Form beantragt haben.
Nun kommt noch eins hinzu. Jetzt müssen wir noch schauen, dass wir dies insgesamt kompatibel machen zum einen mit EU-Recht und zum anderen mit den drei Landkreisen, die voreilig ein Programm aufgelegt und ausgezahlt haben, ohne es notifizieren zu lassen.
Es war bekannt, dass das notifiziert werden musste, meine Damen und Herren. Das nenne ich Populismus.
Das ist Weinbaupolitik, wie man sie nicht machen kann, meine Damen und Herren. Damit zerstört man das Vertrauen der Winzer in die Politik, nicht damit, dass man ein Programm auflegen will, welches hinterher mit EURecht kompatibel ist. Das muss das Ziel sein.
Wir können es doch ganz einfach machen. Ich könnte mich zurücklehnen und sagen: Gut, fordert mal schön zurück. – Wenn es nicht um die Winzer ginge, sondern um die Uneinsichtigkeit der Kreise ginge, würde ich das sogar sagen.
Aber es geht um die Winzer, die das Geld erhalten haben. Wir wollen nun nichts anderes tun, als dies mit dem Landesprogramm kompatibel zu machen, weil das eine der Anregungen, eine der Verhandlungsgrundlagen der EU war.
Das ist der Grund dafür, dass wir nicht sofort einfach beantragt haben, mit dem Ergebnis, dass wir es nicht notifiziert bekommen hätten. Das war der Grund, meine Damen und Herren.
Unser Zwölf-Punkte-Programm arbeiten wir ab und arbeiten auch die Aufgabe der Kellerwirtschaft ab. Nur, so zu tun, als ob man damit die Weinbauprobleme lösen würde, das ist unverantwortlich gegenüber den einzelnen Betrieben, meine Damen und Herren.
Sie müssen mir doch nicht erläutern, warum Sie das heute zur Aussprache stellen. Sie wollen doch damit nichts anderes suggerieren als, schaut einmal her – Frau Schneider hat es gesagt –, die treten auf der Stelle. Meine Damen und Herren, nein, wir haben versucht, die Fehler der Landkreise entsprechend – – –