Herr Kollege Dr. Braun, das ist auch wieder ein solches Paradebeispiel. Ich denke, wenn man sich mit dem Thema befasst, müsste man wissen, dass die Problematik weniger bei den Masten liegt, sondern bei der Benutzung der Geräte.
Was man einfach nicht wissen will, das nimmt man nicht zur Kenntnis. Den Mast sieht man, und bei dem Mast baut man die Problematik auf.
Wenn man Aufklärung betreiben will und wirklich ernsthaft mit den Menschen darüber redet, auch im Hinblick auf die vorhandenen Ängste, dann muss man ihnen einfach klar machen, dass die „Bedrohung“ - egal, in welchem Umfang sie überhaupt vorhanden ist - weniger von den Masten ausgeht als von der Art und Weise, wie wir die Geräte benutzen.
Wir haben damals bei der Eingangsdebatte darüber geredet, was jeder Einzelne von uns machen kann, wenn wir uns darüber einig sind, dass diese neue Technik bei uns Einzug gefunden hat und überall benutzt wird. Wenn wir uns darüber einig sind, dann kann man darüber reden, was kann man selbst tun, um diese vorhandene, faktische oder nur eingebildete Gefahr zu minimieren. Darüber haben wir geredet. Ich denke, das muss man mit den Menschen vor Ort machen und sie nicht auf die Palme jagen und sagen: Schaut, wie Ihr da wieder herunter kommt, weil es ganz schlimm ist, wo die Sendemasten stehen.
Sie wissen auch, wir müssen die Leute einbinden, wir müssen die Kommunen rechtzeitig und frühzeitiger einbinden.
Ich lese nicht nur Ihre Anträge, sondern schaue mir auch das Internet an. Ich habe gestern wegen der Debatte heute ein Gespräch mit Betreibern geführt, weil mich einfach die Argumentation zu den Standorten interessiert hat.
Sie sagen mir, da kann ich ihnen so gar nicht widersprechen, wenn man von Anfang an darüber redet, wo diese Masten hingestellt werden, gibt es massive Beschwerden, und dann läuft gar nichts mehr.
Herr Dr. Braun, das ist eine ähnliche Position wie bei den Datenschutzbeauftragten, die gesagt haben, bestimmte Daten in dem Bereich soll man einfach nicht bekannt geben, weil ein gewisses anderes Interesse dabei ist.
Bitte, schauen Sie sich das einfach noch einmal an, was aus dem Haus der Frau Ministerin gekommen ist. Ich glaube, wenn die Menschen sich das anschauen, kommen sie auch damit klar.
Danke. (Beifall der SPD und der FDP – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist etwas völlig anderes! Also sagen wir nicht mehr, wo sie hinkommen!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Braun, Herr Stretz, gemach, gemach. Emotionen runter, Logik raus. Das ist eigentlich das Gebot der Stunde.
Meine Damen und Herren, Physik ändert sich nicht von einem Plenartag auf den anderen. Was wir in der letzten Plenarsitzung zu diesem Thema formuliert haben, hat sich in der Tat bestätigt und nicht geändert.
Wir hatten im Ausschuss darüber diskutiert und festgestellt, was wir damals im Plenum auch festgehalten hatten, dass keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, die bestätigen, dass gesundheitliche Schäden beim Menschen eintreten, wenn die Grenzwerte, so wie sie in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgehalten sind, eintreten. Das hat sich bestätigt.
Darüber hinaus steht fest, dass die Grenzwerte um den Faktor 10.000 unterschritten werden, wenn sie in Mainz zum Beispiel die Strahlenimmissionen messen. Faktor 10.000.
Herr Trittin, der Bundesumweltminister, hat im Frühjahr die Grenzwerte, die festlagen, definitiv bestätigt. Er sah keinen Grund, diese Grenzwerte nach unten zu korrigieren. Basierend auf diesen Grenzwerten sind die gemessenen Werte um den Faktor 10.000 geringer, meine Damen und Herren.
Sie wissen darüber hinaus, wenn eine neue Antennenanlage aufgestellt wird, ist verpflichtend ein Messprotokoll vorgeschrieben, das die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) erstellt. Ohne diese Genehmigung und Bestätigung, dass die Grenzwerte eingehalten werden, darf eine solche Anlage nicht betrieben werden.
Gleichwohl denke ich, genau wie Sie, dass die Belastung durch die Handys am menschlichen Kopf wesent
lich stärker und intensiver einwirkt als jede funktechnische Belastung von Antennen zu dem Menschen. Das ist Fakt.
Deswegen ist Ihr Messprogramm ein absoluter Unsinn, weil der Faktor 10.000 zwischen den Messwerten und dem, was entsprechend gemessen wird, liegt, Herr Dr. Braun.
(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bayern macht ein solches Mess- programm landesweit! – Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gleichwohl stellen wir fest, dass die Grenzwerte deutlich über denen liegen, die eigentlich festgehalten sind.
Wir lehnen den Antrag des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, weil er nicht logisch aufgebaut ist. Im Antrag der Fraktion der SPD und FDP steht nur Selbstverständliches, aber auch nichts Falsches. Deswegen stimmen wir dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP zu, weil er sich deutlich und angenehm von dem abhebt, was die GRÜNEN formulieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war eigentlich schon das Schlusswort; wir hätten abstimmen können.
In den letzten Jahren hat die Weiterentwicklung in der Telekommunikation dem Mobilfunk die Türen in allen Bereichen der Gesellschaft geöffnet. Selbst wenn die Zahl der verkauften Handys im vergangenen Jahr rückläufig war, ist ein Fortschreiten dieser Entwicklung auch in Zukunft zu erwarten.
Alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen profitieren von den Vorteilen der mobilen Kommunikation. Kehrseiten der zunehmenden Verbreitung sind die möglicherweise negativen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den Organismus.
Gerade deshalb verdienen Jugendliche, Kinder und Kleinkinder unsere besondere Aufmerksamkeit. Diese sind überwiegend passiv betroffen und befinden sich noch in der Frühphase ihrer körperlichen Entwicklung. Insofern ist es zu begrüßen, dass umfangreiche Forschungsarbeiten zur Abklärung möglicher Gefahrenpotenziale durchgeführt werden.
Meine Damen und Herren, unser Ziel muss es sein, die Bevölkerung wirksam und offen über neue Erkenntnisse zu informieren.
Die internationale Kommission für den Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen hat Grenzwerte ermittelt, bei deren Einhaltung keine Gefahr von elektromagnetischen Feldern ausgeht. Diese Grundwerte wurden in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung durch das Bundesumweltministerium gesetzlich verankert. Außerdem hat die Weltgesundheitsorganisation das internationale Projekt „Elektromagnetfelder“ in die Wege geleitet.
Des Weiteren hat das Aktionsprogramm zur Novellierung des rechtlichen Rahmens und zur Verbesserung der Information der Bürger maßgeblichen Anteil daran, dass Bundesumweltministerium und Strahlenschutzkommission permanent über die neuesten Erkenntnisse informiert sind.
Es ist ersichtlich, dass Politik und Wissenschaft die vorhandene Unsicherheit und den resultierenden Handlungsbedarf erkannt haben. Die erwähnten Aktivitäten belegen eindrucksvoll, wie auf nationaler und internationaler Ebene Anstrengungen unternommen werden, um Gefahren und Risiken von der Bevölkerung und im besonderen Maß von den jungen Menschen abzuwenden.
Auch wenn die beachtliche Zahl von Untersuchungen und Studien zu diesem Thema unterschiedlich konzipiert wurde, kommen Sie bei den Kernpunkten zu identischen Ergebnissen.
Zum einen gelten heute thermische Wellen, die in der Vergangenheit ebenfalls unter Verdacht standen, negative Auswirkungen zu haben, insgesamt als ungefährlich. Zum anderen wurden elektromagnetischen Wellen unterhalb gewisser Grenzwerte keine gesundheitsschädlichen Effekte nachgewiesen.
Der vermutete Zusammenhang von Mobilfunkeinrichtungen und Gesundheitsrisiken wurde bis zum heutigen Tag wissenschaftlich nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt uns, welchen zusätzlichen Beitrag Rheinland-Pfalz einbringen kann. Darüber hinaus stelle ich mir die grundsätzliche Frage, ob das Land überhaupt aktiv Anstrengungen in diese Richtung unternehmen sollte.
Werden aufgrund neuer Erkenntnisse Lücken in den gesetzlichen Regelungen erkennbar, muss man diese nach unserer Überzeugung konsequent schließen. Für die Zukunft wäre zum Beispiel eine Zertifizierung von Handys in Bezug auf möglichst geringe Ausstrahlungswerte wünschenswert. Das geht in die ähnliche Richtung, Herr Kollege Braun.
Wie auf Bundesebene gibt es auf der Ebene der Länder Maßnahmen, um den Austausch von Informationen zu gewährleisten. Die freiwillige Vereinbarung über Informationsaustausch und kommunale Beteiligung beim Ausbau der Mobilfunknetze zwischen kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern ist in diesem Zusammenhang zu nennen.
Damit ist auf freiwilliger Basis eine wichtige Voraussetzung für Verbraucherschutz, Umwelt- und Gesundheitsschutz geschaffen worden.
Meine Damen und Herren, aufwendige, eigene Forschungsarbeiten auf Landesebene und die Einrichtung ebenso aufwendiger Monitoringeinrichtungen hält die FDP zu diesem Zeitpunkt für verzichtbar.