Meine Damen und Herren, so wie Sie von der CDU in Ihrem Antrag damit umgehen, so können wir mit dem nicht übereinstimmen. Rein von den von Ihnen aufgeführten Fakten ist Ihr Antrag zu pauschal. Es werden ganz unterschiedliche Tatbestände miteinander vermischt. Es geht einmal um Straftaten im Internet. Ich nenne Kinderpornographie als Beispiel. Es geht dann auch um Strafverfolgung im Internet. Verdeckte Ermittler werden angesprochen. Verdachtsunabhängige Kontrollen ist einer der Lieblingspunkte der CDU. Schließlich geht es im Punkt 6 um die Sicherheit der Internetbenutzer.
Meine Damen und Herren, das sind drei Punkte, die für sich eine sehr umfangreiche und eingehende Debatte erfordern würden. Wenn alles in einem Antrag abgehandelt wird, halten wir es für oberflächlich und nicht zustimmungsfähig.
Der Antrag beinhaltet für unsere Begriffe Punkte, mit denen wir nicht übereinstimmen. Vor allem die Frage der verdeckten Ermittlung gehört dazu. Wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten das verdeckte Ermitteln in geschützten Bereichen des Internets für äußerst problematisch. Es ist klärungsbedürftig, ob derartige Ermittlungshandlungen auf die Bestimmungen des Polizeiund Strafprozessrechts zum Einsatz verdeckter Ermittler gestützt werden können. Fraglich ist auch, ob der Abgleich von Daten mithilfe von Suchmaschinen im Internet eine Rasterfahndung darstellt, die nur unter sehr restriktiven Vorgaben zulässig ist. Solange sich die Sache auf öffentlich zugängige Daten beschränkt, ist das in Ordnung. Anders verhält es sich, wenn der polizeiliche Abgleich neben den im Internet öffentlich verfügbaren Daten Datenbestände heranzieht, die die Polizei aufgrund besonderer Befugnisse zur Verfügung gestellt bekommt, zum Beispiel das INPOL-System. So etwas sehen wir außerordentlich kritisch. Dazwischen wird kein Unterschied gemacht. Wir brauchen in diesem Bereich keine Ausweitung.
Internetkriminalität lässt sich nur international bekämpfen. Sie gehen in Ihrem Antrag gar nicht darauf ein, dass noch in diesem Jahr zu erwarten ist, dass im Europarat eine Konvention über die Datennetzkriminalität gebilligt wird. Gut daran ist, dass insbesondere die Länder mit eingeschlossen werden, die mit ihren technologischen und wirtschaftlichen Fähigkeiten das Internet prägen wie die Vereinigten Staaten und Japan.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus gibt es eine EU-Initiative „Sicheres Internet“. Der Europäische Rat bewilligte schon im Jahr 2000 den umfangreichen EEurope-Aktionsplan und fordert seine Durchführung bis zum Jahr 2002.
Die Kommission kündigte zudem an, dass sie die Strafverfolgungsbehörden, die Anbieter von Internetdiensten, von Telekommunikationsbetreibern usw. und alle inter
essierten Parteien in einem dafür eingerichteten EUForum zusammenbringen will. Wir begrüßen es, dass eine breite öffentliche Diskussion angestoßen wurde. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich an den Beratungen des Aktionsplans auf nationaler und internationaler Ebene beteiligen.
Meine Damen und Herren, im realen Leben ist es genauso wie im virtuellen Raum des Internets. Es gibt dort seine Schattenseiten. Wir müssen auch sagen, dass sich gleichwohl die überwiegende Zahl der Angebote im legalen Rahmen bewegt und rechtskonform ist. Internet ist natürlich kein rechtsfreier Raum. Wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen deshalb keine Notwendigkeit zum Ausbau der Ermittlungsbefugnisse und der Strafnorm. Deswegen werden wir den Antrag der CDU ablehnen.
Meine Damen und Herren, wenn ich SPD und FDP richtig interpretiere, so sehen Sie es auch so, dass das Hauptaugenmerk nicht auf neue Strafnormen gelegt werden muss, sondern auf die Ausstattung und Qualifikation von Ermittlungsbehörden. Deswegen ist es auch richtig, dass auf Bundes- und Länderebene diese Bemühungen verstärkt werden sollen. Aber wir sehen hier in Rheinland-Pfalz noch große Defizite sowohl bei der Qualifikation der Polizeibeamten und Staatsanwälte als auch bei dem Personal. Ich sage nur „Jugendschutz.net“. Das ist sehr schön, aber wenn sich dort nur drei Leute damit beschäftigen, dann ist das auch nicht ausreichend, um hier wirksam die Internetkriminalität bekämpfen zu können.
Meine Damen und Herren, vom Inhalt her sehen wir das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, als richtig an, aber wir glauben nicht, dass Sie in der Lage sind, damit das Gewünschte zu erreichen, oder sagen wir es umgekehrt, Sie hätten eigentlich in der Lage sein müssen, so etwas schon seit längerem durchzuführen. Deswegen werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten.
Herr Präsident, vielen Dank. Nachdem jetzt die beiden Berliner Regierungsfraktionen ihre Meinung zu diesem Thema gesagt haben, möchte ich doch ganz kurz etwas entgegenhalten.
Ich sage es noch einmal: Nachdem die beiden Berliner Regierungsfraktionen jetzt hier zu diesem Thema ihre Meinung gesagt haben, will ich mich doch noch einmal kurz einschalten. Ich glaube, dass es nicht angemessen ist, dass Sie dieses Problem der Kriminalität im Internet in dieser Art und Weise, wie Sie das getan haben, wie die Kollegen von der SPD und auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das dargestellt haben. Ich kann das auch belegen. Wenn Sie jetzt einmal die Pressemitteilungen auch der Bundesregierung zu diesem Thema anschauen, müssen Sie sehen, dass man dort eine völlig andere Einschätzung der Situation sieht. Staatssekretär Scha... – Wie heißt er? – Na egal – aus dem Bundesinnenministerium hat in einer Meldung – –
aus dem Prospekt des Innenministeriums ausdrücklich Intermit erwähnt. Das ist ein System, mit dem man im Internet auf Streife geht. Er hat ausdrücklich in dieser Meldung festgestellt, dass die Bevölkerung, die – hier wird es gesagt; Herr Kollege Schnabel hat es erwähnt – inzwischen millionenfach dieses Medium nutzt, auch einen Anspruch an den Staat hat, dass sie auch in diesem Feld vor Kriminalität geschützt wird. Es geht eben auch um hoch sensible Dinge. Es geht nicht nur um Kinderpornographie. Es geht auch um hohe wirtschaftliche Schäden, die hier entstehen. Deswegen haben die Bundesregierung, das Bundeskriminalamt und auch die Innenminister auf Bundesebene zusammen mit dem Bundesinnenministerium entsprechende technische Voraussetzungen geschaffen und Arbeitsgruppen eingesetzt, um das zu bekämpfen. Tun Sie also bitte nicht so, als wenn wir das Problem nicht hätten und als wenn wir auch nicht dagegen vorgehen würden.
Sie müssen auch zugestehen, dass es durchaus Sinn macht oder Sinn gemacht hat, diesen Antrag zu diesem Zeitpunkt und auch in dieser Form hier einzubringen. Ich will Ihnen etwas sagen. Dass Sie natürlich jetzt einen Gegenantrag vorgelegt haben – auch im Innenausschuss bereits; wir haben das dann auch kurz diskutiert – und mit all dem Sachverstand, der Ihnen durch das Ministerium zur Verfügung steht, entsprechend ausbauen, können wir akzeptieren, glaube ich. Herr Kollege Schnabel hat auch schon gesagt, dass wir in vielen Punkten damit einverstanden sind. Trotzdem halten wir auch im strafprozessualen Bereich weitere Maßnahmen für nötig. Ich glaube, das Parlament in diesem Land tut gut daran, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, und zwar auch auf der entsprechenden Ebene.
Frau Kohnle-Gros, nur ganz kurz. Ich glaube, Sie unterliegen da einem Missverständnis. Es heißt nicht, wenn man dagegen ist, dass neue Gesetze und neue Regulationen gemacht werden, dass man diese Kriminalitätsform nicht ernst nimmt. Im Gegenteil, wir nehmen sie sehr ernst.
Das ist immer wieder das Missverständnis, nicht nur von CDU-Politikern, sondern auch von anderen Politikern, dass man meint, wenn man ein Gesetz macht, hat man gegen eine Form, die man abschaffen will, also eine Form der Kriminalität, etwas getan. Wir halten es für wichtiger, Personal und technische Möglichkeiten einzusetzen. Damit werden wir mehr Erfolg haben als mit immer neuen Gesetzen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rheinland-pfälzische Polizei leistet trotz der Erschwernisse, die sich insbesondere aus der Anonymität des Mediums Internet ergeben, im Zusammenspiel mit dem Verfassungsschutz bei der Bekämpfung der Internetkriminalität hervorragende Arbeit. Dafür gilt es, einmal Dank zu sagen.
Ermöglicht wird ihr dies durch eine EDV-Ausstattung, die sich – zieht man einen Vergleich zu den anderen Bundesländern – wirklich sehen lassen kann. So sind sowohl das Landeskriminalamt als auch alle Polizeipräsidien unseres Landes technisch so ausgestattet, um sowohl über das polizeiliche Netzwerk als auch mit so genannten stand-alone-PCs – im Übrigen für Dritte nicht erkennbar – regelmäßige Recherchen und Ermittlungen im Internet durchzuführen.
Meine Damen und Herren, gleich gut sind die Rahmenbedingungen für die Bekämpfung der Kriminalität im Internet in Rheinland-Pfalz auch bei der polizeilichen Aus- und Fortbildung. So werden die rheinlandpfälzischen Polizeibeamtinnen und -beamten sowohl in der Aus- als auch Fortbildung auf den neuesten Stand der Technik gebracht und sind somit auf die Bekämpfung der Internetkriminalität entgegen den aus meiner Sicht wieder einmal populistischen Forderungen der
Meine Damen und Herren, daran wird mehr als deutlich, worum es der Union im Kern eigentlich geht. Ziel des Antrags ist es nicht, konstruktive Vorschläge für Verbesserungen bei der Kriminalitätsbekämpfung im Internet zu machen, sondern aus rein populistischen Erwägungen heraus ein Bild zu vermitteln, das so schlicht und einfach falsch ist.
Meine Damen und Herren, eine totale Kontrolle im Internet und damit den gläsernen Surfer, wie von der CDU angestrebt, lehnt die FDP-Fraktion mit Nachdruck ab.
Wir dürfen nicht die derzeit rund 30 Millionen deutschen Surfer unter einen Generalverdacht stellen und unbescholtene Bürgerinnen und Bürger wie Schwerstkriminelle der staatlichen Kontrolle unterwerfen.
(Dr. Gölter, CDU: Darum geht es doch gar nicht! – Frau Kohnle-Gros, CDU: Das darf doch nicht wahr sein!)
Meine Damen und Herren, gerade im Hinblick auf den in der letzten Bundesratssitzung mit der Stimmenmehrheit der unionsgeführten Länder gefassten Beschluss, wonach die Länderkammer die so genannte Vorratsspeicherung, unter anderem von Internetdaten, fordert, ist diese Befürchtung jedoch nicht unbegründet. Nach den Vorstellungen des Bundesrats müssten die Internetanbieter künftig neben der Gerätenummer des Computers und der Dauer der Internetverbindung zusätzlich alle aufgerufenen Webseiten und alle in Anspruch genommenen Dienste für mindestens drei Monate speichern, um somit den Behörden einen umfassenden Zugriff auf sämtliche Nutzerdaten zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, zu dieser totalen Überwachung darf es nicht kommen. Diese Änderungen stehen in krassem Widerspruch zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger aus dem Grundgesetz, das Abwehrrechte gegen den Staat bietet und somit vor übermäßiger Kontrolle schützt. Das heißt jedoch nicht, dass nicht der Staat zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten erforderliche Daten sammeln darf und auch muss. Wenn aber der Staat unter dem Deckmantel einer vermeintlich besseren Kriminalitätsbekämpfung zunächst grundlos alle verfügbaren Daten über unbescholtene Bürger speichert und erst danach entscheidet, ob er diese überhaupt benötigt, geht dies zu weit. Ein derartiges Vorgehen wäre geradezu kontraproduktiv, da die Strafverfolgungsbehörden innerhalb kürzester Zeit an gesammelten Daten ersticken würden. Einer effektiven