Meine sehr verehrten Damen und Herren, in § 5 wollen die Antragsteller die mündliche Antragstellung zulassen. Sollen damit weitere Rechtsstreite über die Tatsache der Antragstellung ausgelöst werden? Welche Konsequenzen bestehen, wenn nicht rechtzeitig Auskunft erteilt wird? Beabsichtigt ist mit der Zehn-Tage-Regelung schnell Information zu erhalten. Wie wollen dies die Antragsteller praktisch durchsetzen?
Aus der Presse war zu entnehmen, dass die Antragsteller erreichen wollen, den Ämtern eine Beratungspflicht für Bürger aufzugeben. Wie weit soll diese gehen? Soll hier vielleicht eine Rechtsberatung durch Personen, die
Wer trägt das Risiko der dann entstehenden Kosten? Dies ist alles nicht Inhalt dieses Entwurfs. Das bleibt völlig außen vor.
Wie Herr Kollege Redmer ausführte, sollen Interna der Verwaltung nach § 11 veröffentlicht werden. Damit werden bisher funktionierende Verwaltungen nicht mehr vom Dienstherrn steuerbar. Der Effekt wird sein, dass nicht mehr die Arbeit an sich im Vordergrund steht, sondern die Überprüfung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf Bundesebene wurde interessanterweise der zu informierende Kreis auf Verbraucher beschränkt. Warum sollen es hier alle sein? Warum ist die Regelung hier anders? All dies ergibt sich nicht aus der Vorlage. Wir werden dieser Vorlage in dieser Form deshalb so nicht zustimmen. Wir sind aber mit einer Übertragung in den Ausschuss mit der Hoffnung einverstanden, dass wir dort gute und triftige Gründe finden werden, ein entsprechendes Gesetz verabschieden zu können. Hoffnung haben wir keine.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die rheinland-pfälzischen GRÜNEN den Wissensdurst der Bürgerinnen und Bürger nach Informationen von öffentlichen Behörden stillen.
Die bisherigen Erfahrungen dieser vier Bundesländer zeigen jedoch, dass ein allgemeines Informationszugangsrecht eine Reihe ungelöster Probleme in sich birgt und insbesondere von der gesetzlichen Möglichkeit zur Akteneinsicht bislang bis auf wenige Ausnahmen wenig Gebrauch gemacht wurde.
Meine Damen und Herren, Information ist sicherlich eine sehr wichtige Grundlage dafür, dass Bürger die Ent
scheidungen des Staates nachvollziehen können, sie sich auch an Entscheidungen beteiligen können und man eine höhere Akzeptanz der Entscheidungen erhält. Deshalb ist die Forderung der GRÜNEN, wonach die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland mehr Informationen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung erhalten sollen, indem sie der Verwaltung in die Karten schauen können, zunächst nicht von der Hand zu weisen. Es ist völlig richtig, dass nur wer gut informiert ist auch in der Lage ist, sich eine fundierte Meinung zu bilden. In diesem Punkt teilt die FDP-Fraktion das Ansinnen der GRÜNEN. Information ist die Grundvoraussetzung für Bürgerinnen und Bürger um mitreden und sich engagiert in den politischen Willensbildungsprozess einklinken zu können. Informierte Bürger sind mündige Bürger. Informierte Bürger bedeuten eine Stärkung der Demokratie.
Meine Damen und Herren, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch ein Bedürfnis nach Informationen haben, zeigen die zahlreichen schriftlichen Eingaben und mündlichen Anfragen, die in den einzelnen Verwaltungszweigen Tag für Tag eingehen.
Die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigen, dass durch eine Einführung eines Anspruchs der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang zusätzliche Bürokratie geschaffen würde, die in diesem Maß gerade im Hinblick auf die Diskussion nach Verfahrensvereinfachungen, Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und schlanker Verwaltungen sicherlich so nicht gewollt sein kann. Dies räumen die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf sogar selbst ein.
Für die Bearbeitung der Anträge müsste bei den öffentlichen Stellen zusätzliches Personal eingestellt werden. Das ist Personal, für das derzeit weder die Kommunen noch das Land finanzielle Mittel bereithalten. Bevor die entsprechenden Akten zur Information der Bürgerinnen und Bürger herausgegeben oder besser gesagt zur Verfügung gestellt werden können, müssten diese Akten innerhalb von zehn Tagen darauf durchforstet werden, ob die Veröffentlichung dieser Akten nicht in Rechte Dritter eingreift. Nicht nur, dass derartige Regelungen in der Praxis kaum umsetzbar sind, es könnten dadurch gerade kleinere Behörden gänzlich lahm gelegt werden.
Alle Akten müssten Blatt für Blatt akribisch durchges ehen werden. Das ist ein Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem von Ihnen angestrebten Nutzen steht.
Meine Damen und Herren, für die Beantwortung der Frage, ob man einerseits ein Mehr an Öffentlichkeit und an gläserner Verwaltung haben will und dies dann auch mit einem Mehr an Verwaltung und Bürokratie bezahlen möchte oder ob man andererseits zu dem Ergebnis gelangt, dass die derzeit vorhandenen Informationsmöglichkeiten ausreichen, sind insbesondere datenschutzrechtliche Gesichtspunkte von zentraler Bedeutung.
Meine Damen und Herren, nach dem Gesetzentwurf der GRÜNEN – ich zitiere wörtlich – wird der Anspruch auf Informationszugang ohne Bedingungen gewährt. Ein rechtliches oder berechtigtes Interesse ist nicht nachzuweisen. Die Behörden vom Innenministerium bis zum Verfassungsschutz sowie Gerichte und Behörden der Staatsanwaltschaften sollen demnach bis auf die allerletzte verstaubte Akte für jeden gläsern sein.
Diesen bedingungslosen Anspruch auf Informationszugang erachte ich als höchst bedenklich, weil er einen Missbrauch auf datenschutzrechtliche Probleme nicht ausschließt und in diesem Zusammenhang viele Fragen unbeantwortet lässt.
Soll es wirklich ein uneingeschränktes Recht der Bevölkerung – der Bürgerinnen und Bürger, des einzelnen Bürgers – geben, interne Behördenvorgänge zu erfahren?
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch überhaupt nicht uneinge- schränkt! Was reden Sie denn hier? – Creutzmann und Dr. Schmitz, FDP: Natürlich! )
Bereits vor zwei Jahren haben sowohl der „Focus“ als auch zeitgleich der „Spiegel“ diese Bedenken aufgegriffen. Nach beiden Berichten würden insbesondere die Scientologen in den Bundesländern, in denen entsprechende Informationsgesetze existieren, die ermöglichten Einsichtsmöglichkeiten missbrauchen, um in Erfahrung zu bringen, was der Staat über ihre Machenschaften weiß.
Meine Damen und Herren, dies zeigt doch deutlich, wer letztendlich an einem solchen Gesetz interessiert sein wird. Aus diesem Grund überlegen Politiker der in Brandenburg regierenden Koalition gar, ob aufgrund der Scientology-Anfragen das seit März 1998 verankerte Recht eines jeden Bürgers auf Einsicht in Behördenakten wieder eingeschränkt werden soll.
Meine Damen und Herren, ich sträube mich gegen den Gedanken, dass der Landesgesetzgeber einer Organisation wie Scientology die Möglichkeit einräumt, über Unternehmungen, Unternehmer, Personen und was auch immer Informationen zu erhalten, die sie dann in ihrem System missbrauchen.
Meine Damen und Herren, denn eines muss man sich gerade im Hinblick auf die Ereignisse des 11. September klar vor Augen führen, heute sind es die Scientologen, morgen möglicherweise andere Gruppierungen oder Organisationen.
Meine Damen und Herren, allein schon unter diesen Gesichtspunkten ist der in vielen Fragen unausgewogene Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig,
Die FDP-Fraktion wird keinem Gesetzentwurf zustimmen, dessen rücksichtsloser Missbrauch zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.
Ein Informationsfreiheitsgesetz darf die berechtigten Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der rheinland-pfälzischen Unternehmen an ihren Daten nicht tangieren. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss unangetastet bleiben.
Meine Damen und Herren, auch die Bundesrepublik schien für mehr Transparenz in der Verwaltung sorgen zu wollen. Ich betone „zu wollen“. Das geplante Informationsfreiheitsgesetz der rotgrünen Bundesregierung ist jedoch gescheitert, obwohl ein solches Bürgerrecht laut Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen war.