Meine Damen und Herren, wir haben unsere Meinung seit gestern nicht geändert. Die Sache ist ernst. Ich habe trotz allem meine Zweifel, ob die Jäger von der Möglichkeit, mit künstlichen Lichtquellen zu jagen, auch Gebrauch machen werden. Frau Ministerin, insofern bitte ich, sowohl was den Staatsforst als auch die Verpachtung an Private betrifft, darauf hinzuwirken, dass von dieser Möglichkeit entsprechend Gebrauch gemacht wird, um von diesem wirklich zu hohen Bestand an Wildschweinen herunterzukommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes will die Landesregierung dazu beitragen, dass sich die Bejagungsmöglichkeiten auf Schwarzwild verbessern. Es ist auch richtig, dass wir eine dramatische Schweinepest, insbesondere bei Hausschweinbeständen haben, die mittlerweile zur Keulung von 25.000 Tieren geführt hat. Dies ist nicht nur eine nüchterne Zahl, sondern dahinter stehen in der Tat auch betriebliche und menschliche Katastrophen.
Die Landesregierung hat von Anfang an – ich betone das noch einmal deutlich – als einen der wesentlichen Schlüssel zur Bekämpfung der Schweinepest die starke Reduktion der Schwarzwildbestände angesehen, und zwar auf einen Bestand von 2 Stück pro 100 Hektar Waldfläche. Sie ist im Übrigen auch – damit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang – die Voraussetzung dafür, dass die begonnene Impfaktion in der Eifel tatsächlich von Erfolg gekrönt sein kann.
Es ist auch richtig, dass diese Maßnahme, für die wir heute um Ihre Unterstützung bitten – ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass jetzt alle Fraktionen Zustimmung signalisiert haben; es hat in der Tat ob der Äußerung von manchen Irritationen gegeben –, nur eine Maßnahme eines ganzen Bündels, eines Maßnahmenpakets ist, welches in unserem Haus erarbeitet worden
Ich nenne in erster Linie noch einmal das Zwölf-PunkteProgramm, welches eine Rahmenvereinbarung mit dem Landesjagdverband darstellt. Dieses Zwölf-PunkteProgramm – jetzt möchte ich auch Ihnen antworten, Frau Kiltz – ist nicht nur ein Programm auf dem Papier, sondern es beinhaltet insbesondere eine Verantwortung der Landräte. Ich darf Sie auch darüber informieren, dass ich vor kurzem ein Gespräch mit allen Landräten und Oberbürgermeistern der betroffenen Kreise geführt habe, damit auch vor Ort eine Verbindlichkeit hergestellt wird, was die tatsächliche Umsetzung dieses ZwölfPunkte-Programms, welches wir mit dem Landesjagdverband vereinbart haben, betrifft.
Ich freue mich, dass auch der Städte- und Gemeindebund gesagt hat, dass er sich dem Grundsatz dieses Zwölf-Punkte-Programms verpflichtet fühlt und sich ihm anschließt.
Meine Damen und Herren, damit nicht genug. Ich will noch einmal einige andere Maßnahmen aufzählen, die insgesamt zu dem Maßnahmenpaket gehören. Zum Beispiel haben wir eine Abschussprämie für die Erlegung von Frischlingen bezahlt. Es gibt eine Abnahmegarantie des Schwarzwildwildbrets, und es gibt eine vertragliche Preisstützung. Das Land finanziert zusätzlich in jüngster Zeit noch die regionale Aufbruchbeseitigung. Dadurch werden den Jägern enorme Kosten abgenommen.
Wir haben auch eine völlige Aufhebung der Schonzeit vereinbart, zum Beispiel beim Schwarzwild. Wir führen zurzeit regionale Informationsveranstaltungen zur Fortbildung der Jägerschaft durch und veranlassen Veröffentlichungen in der Fachpresse. Es werden auch Frischlingsfallen ausgeliehen, um vor Ort effektiver bejagen zu können, um die Jagdpächter auch hierbei in ihren Aktivitäten zu unterstützen. Ich nenne noch einmal die orale Immunisierung, wie sie in der Eifel und in angrenzenden Räumen bereits in der ersten Phase stattgefunden hat.
Diese genannten Punkte bilden ein Maßnahmenpaket, dass der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Schwarzwildbejagung mit dem Ziel der kontinuierlichen und nachhaltigen Bestandssenkung bei Wildschweinen dienen soll.
Ich will Ihnen auch sagen, dass sich die Gesamtkosten für dieses Paket – dies übernimmt die Landesregierung fast allein – in unserem Haus mittlerweile auf 3,6 Millionen Euro belaufen, und zwar nur für die Maßnahmen, die sich an die Jägerschaft richten. Es besteht bei allen Beteiligten – dafür bin ich dankbar – die Auffassung, dass wir über eine Reduktion der Wildschweinbestände zum Ziel kommen, die Schweinepest tatsächlich eindämmen zu können. Die zahlenmäßig erfolgreichste Jagdart hierbei ist nun einmal die Einzeljagd an der Kirrung.
Wegen der weitgehend nächtlichen Aktivphase des Schwarzwilds sind Jäger hierbei auf mondhelle Nächte angewiesen. Ich erkläre das deswegen noch einmal,
weil dies bedeutet, dass eine gezielte Bejagung des Schwarzwilds bei der Einzeljagd nur auf wenige Tage oder Nächte im Monat beschränkt ist. Bei schlechten Witterungsverhältnissen sieht das noch schwieriger aus.
Deswegen wollen wir mit diesem Gesetzentwurf den Einsatz von Lichtquellen in einem beschränkten Umfang ermöglichen. Durch Zuhilfenahme künstlicher Lichtquellen – ich rede in der Tat von handelsüblichen Taschenlampen, die man am Kopf oder am Hochsitz befestigen kann – lässt sich der Bejagungszeitraum und damit der Jagderfolg steigern.
Ich darf noch einmal betonen, dass diese Einsatzmöglichkeit nur für den Seuchenfall, nur mit Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde und nur für Schwarzwild gilt. Es handelt sich somit nicht um ein allgemeines jagdpolitisches oder jagdliches Mittel. Es kann, es muss aber nicht eingesetzt werden. Wir werden auch den Bedenken gerecht, die das waidgerechte Verhalten betreffen.
Meine Damen und Herren, das zitierte Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Schweinepest wird durch die Gesetzesänderung damit um eine weitere Komponente vergrößert. Ich habe keine Zweifel, dass die rheinlandpfälzischen Jägerinnen und Jäger verantwortlich mit diesem neuen Instrument umgehen werden.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/1123 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist dieses Gesetz einstimmig angenommen.
Landesgesetz zur Änderung des Ministergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1093 – Erste Beratung
Der Gesetzentwurf wird gemäß Absprache ohne Aussprache behandelt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes wird an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. – Ich sehe keinen Widerspruch.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1146 – Erste Beratung
Der Gesetzentwurf wird gemäß Absprache ohne Aussprache behandelt. Er wird an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Landesgesetz zu dem Abkommen über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1151 – Erste Beratung
Auch dieser Gesetzentwurf wird ohne Aussprache behandelt und an den Rechtsausschuss überwiesen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Rheinland-Pfalz (Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz – IFG RLP) Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1170 – Erste Beratung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Recht auf umfassende Informationen ist ein Bürgerrecht. Wir alle sind uns darüber einig, so hoffe ich jedenfalls, dass es wichtig ist, Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und möglichst alle an Beratungen und Entscheidungen zu beteiligen. Dazu brauchen die Bürgerinnen und Bürger vor allem erst einmal die Inform ationen, die es ihnen überhaupt ermöglichen, sich zu beteiligen.
Ich möchte gern noch einmal auf den Bericht der Enquete-Kommission des Bundestags zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements verweisen, in dem steht: „für die Kontinuität des freiwilligen Engagements und für die Schaffung von Transparenz zum Beispiel durch ein Informationsfreiheitsgesetz.“ Letzteres streicht der Bericht in diesem Zusammenhang als besonders begrüßenswert heraus.
Meine Damen und Herren, ein Grundsatz der Wissensund Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist: Wissen ist Macht.
Lassen Sie uns gemeinsam der Befürchtung „Der Bürger weiß nichts, und der Staat macht nichts“ entgegentreten.
Vor diesem Hintergrund bringen wir GRÜNEN einen Gesetzentwurf für ein rheinland-pfälzisches Informationsfreiheitsgesetz ein, der für uns GRÜNE Bestandteil einer konsequenten, an den Bürgerrechten und an den Informations- und Beteiligungsbedürfnissen der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer orientierten Politik ist.
Auch der Spenden- und Korruptionsskandal in Köln oder die mangelnde Informationsweitergabe im NitrofenSkandal zeigen uns deutlich die Notwendigkeit, dass staatliches Verwaltungshandeln transparenter und kontrollierbarer werden muss.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Staatsminister Zuber: Nur noch Skandale! – Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)
Transparenz für die Bürgerinnen und die Öffentlichkeit ist die beste Prävention gegen Korruption, gegen Vetternwirtschaft, gegen politisches Intrigenspiel oder auch gegen Nachlässigkeit. Mehr Transparenz und Offenheit in der öffentlichen Verwaltung sind in einer demokratischen Gesellschaft nötig, und mit einem Anspruch auf vollständige Informationen erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die Medien, Umweltschutzorganisationen, Bürgerinitiativen usw. eine realistische Chance, Verwaltungshandeln des Staates besser zu durchschauen, zu kontrollieren, sich an Entscheidungen zu beteiligen und diese zu verbessern.
Unser Gesetzentwurf, über den wir heute diskutieren, sieht ein verfahrensunabhängiges, allgemeines Recht eines jeden auf freien Zugang zu Informationen vor, die bei den kommunalen oder bei den Landesbehörden vorliegen, soweit dem keine besonderen Geheimhaltungsgründe entgegenstehen.
Da die Pressemitteilung der FDP-Fraktion bei mir etwas komisch angekommen ist, möchte ich betonen, dass es uns keineswegs um einen bedingungslosen Zugang zu Informationen geht.