Für die mittelständische Wirtschaft und hierbei vor allem für die Kleinunternehmen sind die beiden regionalen Institutsgruppen maßgebliche Finanzierer. Ihre Verlässlichkeit als Partner des Mittelstands werden sie bei der Umsetzung der neuen Regeln des Baseler Ausschusses unter Beweis stellen können.
Ich freue mich, dass es in diesem Landtag einen breiten Konsens für die Erhaltung unseres dreigliedrigen Banksystems gibt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Braun, Sie haben von diesem Kompromiss gesprochen. Ich stimme Ihnen da nicht ganz zu. Ein Kompro
miss ist es erst dann, wenn man sich bei unterschiedlichen Auffassungen irgendwo in der Mitte trifft.
Hier kann von einem Treffen in der Mitte keine Rede sein, weil Brüssel sich in voller Breite durchgesetzt hat.
Entschuldige einmal. Es hat doch wohl nichts damit zu tun, dass wir Notwendigkeiten, die im rechtlichen Bereich angesiedelt sind, hier nachvollziehen.
Herr Kollege Schwarz, wir tragen schon genügend Verantwortung dafür, das so zu sehen und so zu machen.
wenn das Thema „Verwaltungsrat“ in der Begründung des Gesetzentwurfs oder sonstwo entsprechend kommentiert worden wäre, wäre der Antrag nicht gestellt worden.
Wenn eine parlamentarische Beratung Sinn machen und etwas bewegen oder klarstellen soll, dann haben wir das mit vollzogen.
Eine Betonkopfmentalität hilft jedenfalls nicht weiter. Wir haben sie nicht, meine Damen und Herren von der SPDFraktion.
Herr Kollege, jetzt überziehen Sie. Eine Kurzintervention bezieht sich auf die Ausführungen eines Vorredners.
Das ist richtig, und deshalb habe ich Sie noch reden lassen. Sie können jetzt aber keinen – ich sage es einmal salopp – Rundumschlag vornehmen. Das geht innerhalb einer Kurzintervention nicht.
Sie haben drei Minuten Redezeit. So lange dauert eine Kurzintervention. Sie muss sich an die Regel halten.
Dieser Gesetzentwurf allein – das ist unsere feste Überzeugung, meine Damen und Herren – wird die Zukunft der Sparkassen nicht sichern. Es fehlt noch einiges, bei dem wir bereit sind, mitzuarbeiten, damit es so eintritt, wie wir es gern hätten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir kommt es darauf an, etwas klarzustellen, weil das Wort „Kompromiss“ ständig eine Rolle gespielt hat. Klar ist: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung verständlicherweise in Brüssel auf Unverständnis gestoßen, weil das in anderen europäischen Ländern nicht so ist. Das ist der Hintergrund.
Wir haben Gott sei Dank das Unikat „Sparkassen“. Jetzt ging es nur noch darum, wie wir eine vernünftige Übergangsregelung hinbekommen, um die Sparkassen in diese andere Situation sorglos entlassen zu können, und das ist gelungen.
Jetzt muss mir aber noch jemand erklären – das können wir auch gern in einem Privatgespräch machen –, wie man mit Gesetzen Eigenkapital für die Sparkassen schaffen kann. Vielleicht kann mir das jemand sagen. Meines Erachtens wird das mit einem Gesetz nicht funktionieren. Deshalb schaffen wir die Geschäftsgrundlage für die Umsetzung der Brüsseler Vorgaben. Das ist eine gute Umsetzung.
Darüber hinaus geben wir noch ein Stück mehr Flexibilität. Wir gehen weg von der Kameralistik hin zu betriebswirtschaftlichen Strukturen und manifestieren das im Gesetz. Das ist der Hintergrund.
Jetzt kommt noch ein spannender Punkt hinzu, den ich gern erwähnen möchte. Jetzt muss man abwarten, wie die Sparkassen in ihren Gebietskörperschaften damit umgehen. Sie können natürlich alles machen. Sie sind in der Lage zu fusionieren. Es gibt in diesem Land durchaus ertragsstarke Sparkassen, es gibt weniger ertragsstarke Sparkassen, und es gibt Sparkassen, die noch weniger ertragsstark sind. In der Regel ist die Sparkassenlandschaft in Rheinland-Pfalz aber in Ordnung.
Wenn man Fusionen anstrebt, dann rate ich dazu, dies möglichst innerhalb der Landesgrenzen zu tun; denn dazu gibt es genügend Möglichkeiten.
Dann kann man die Eigenkapitalsituation so darstellen, dass man gut „geratet“ wird und einen wesentlich geringeren Refinanzierungsbedarf hat. Das ist der Hintergrund, vor dem wir uns bewegen. Das kann man politisch aber nicht steuern. Das können nur die steuern, die Eigner der Sparkassen sind. Daher verstehe ich die Diskussion nicht ganz.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1076 –. Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1076 –. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Der Landtag hat dem Gesetzentwurf somit einstimmig in der Schlussabstimmung zugestimmt.
Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1123 – Zweite Beratung