Rheinland-Pfalz ist im Übrigen das erste Bundesland, das die drei Änderungen des Beamtenrechtsrahmengesetzes durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 umgehend vollzieht.
Nachdem auch die neuen landesspezifischen Regelungen erläutert wurden, möchte ich es bei diesen wenigen Bemerkungen bewenden lassen.
Ich möchte nur noch auf die Regelung im Zusammenhang mit der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen eingehen, die Inanspruchnahme von Wahlleistungen von der Zahlung eines monatlichen Beitrags abhängig zu machen. Hier wurde seitens der Landesregierung im Hinblick auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und die daraufhin im Innenausschuss beschlossene Anhörung vorerst verzichtet. Damit besteht ausreichend Gelegenheit, insbesondere die verfassungsrechtlichen Bedenken nochmals von allen Seiten zu durchleuchten. Ich betone allerdings, dass dies vorläufig abgekoppelt worden ist.
Im Übrigen möchte ich noch einmal auf die Frage der Abgeordneten Frau Grützmacher eingehen. Natürlich sind anteilmäßig die Beträge im Haushaltsplan veranschlagt worden. Dies hing auch von der Verabschiedung des Gesetzes ab.
Wir kommen nun zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/1188 – zu
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Ausklammerung des Artikels 1 Nr. 17 ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle ebenfalls Einstimmigkeit fest.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig die Zustimmung des Landtags gefunden hat.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1076 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 16. Mai in erster Lesung erörtert und ist dann federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf am 13. Juni 2002 beraten und einstimmig verabschiedet.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14. Juni 2002 und der Rechtsausschuss in seiner Sitzung am 18. Juni 2002 dem Votum des federführenden Ausschusses angeschlossen.
Meine Damen und Herren, ich möchte vereinbarungsund absprachegemäß auf einen Punkt hinweisen, der im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr eine Rolle gespielt hat, und zwar die Frage der Kompetenzen des Verwaltungsrats. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf die Kompetenzen des Verwaltungsrats stärkt. Hier geht es im Wesentlichen um § 8 Abs. 2 Nr. 1 ff. Die Kompetenzen würden auch durch die Formulierung gestärkt, dass der Verwaltungsrat insbesondere nach Nummer 7 über „den jährlichen Erfolgsplan und die mittelfristige Finanz- und Geschäftsplanung (§ 17 Abs. 2)“ beschließt.
Um diesen Punkt hat es außerhalb des Parlaments in den Sparkassen und bei den Arbeitnehmervertretungen
Diskussionen gegeben, vor allem bezüglich der Frage, ob diese im ersten Augenblick etwas überraschende und neue Formulierung des jährlichen „Erfolgsplans“ garantiert, dass sich der Verwaltungsrat auch mit den Einzelheiten der Personalstruktur befassen kann.
Die Landesregierung hat darauf hingewiesen, dass diese Formulierung dem Verwaltungsrat ausdrücklich das Recht einräumt, die wesentlichen Bestandteile des Erfolgsplans vorzugeben und dass zu diesen wesentlichen Bestandteilen ganz selbstverständlich auch die Details der Personalstruktur gehören. Ob man dies jetzt als Stellenplan bezeichnet oder nicht, ist sekundär. Alle wesentlichen Fragen der Struktur des Personals und Aufgabenzuweisungen, Einstufungen usw. sind Bestandteil. Dies ist von allen Fraktionen einvernehmlich so zur Kenntnis genommen worden.
Die Landesregierung hat darüber hinaus darauf hingewiesen, dass sie darauf achten wird, dass dieses Verständnis einer umfassenden Kompetenz des Verwaltungsrats auch in allen Fragen des Personals in der Kommentierung des Sparkassengesetzes ausdrücklich verankert wird. Vor diesem Hintergrund hat die CDUFraktion ihren vorliegenden Änderungsantrag zu § 8 Abs. 2 Nr. 7 zurückgezogen, dies auch vor dem Hintergrund der einvernehmlichen Zustimmung aller Fraktionen im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf vollzieht im Wesentlichen zwangsläufig die Anpassung unseres Rechts an das EU-Recht. Dabei geht es aber auch um eine fundamentale Änderung für die öffentlich-rechtlichen Banken und unsere Sparkassen. Es geht um den Verlust der Gewährträgerhaftung und damit um die Rückbindung der Sparkassen und der Landesbanken an ihre staatliche und kommunale Trägerschaft.
Diese Rückbindung war und ist durch besondere Versorgungsaufgaben und durch Rückhalt für eine Strukturentwicklung sozialer und regionalwirtschaftlicher Art begründet. Es geht dabei um einen Gestaltungsauftrag, der sich nicht immer konfliktfrei mit dem Ziel eines optimalen Betriebsgewinns verbinden lässt.
In diesem Sinne sind die Sparkassen die Bank der Privathaushalte, die Bank, die in der Fläche präsent ist, und die Bank der mittelständischen regionalen Wirtschaft.
Mit der Umsetzung des Europäischen Rechts durch dieses Gesetz geht uns dieses Instrument in wesentlichen Teilen verloren. Deshalb darf man es auf Dauer
nicht bei diesem Gesetz allein belassen. Meine Damen und Herren, wir müssen auch darüber nachdenken, wie wir die Aufgaben, für die die Sparkassen geschaffen wurden, in Zukunft lösen können.
Deshalb ist dieses Gesetz nur ein erster unvermeidlicher Schritt, dessen Konsequenzen wir noch bewältigen müssen.
Meine Damen und Herren, es ist deshalb notwendig und legitim, daran zu erinnern, wie diese Auseinandersetzungen mit der EU im vollendeten Binnenmarkt und in der Wirtschafts- und Währungsunion eigentlich zustande kamen. Auslöser war die Entwicklung und die Geschäftspraxis der westdeutschen Landesbank unter Herrn Frido Neubauer, der geradezu eine Symbolfigur für Verfilzung und Selbstherrlichkeit nach langer SPDHerrschaft in einem Land geworden ist.
Unter seiner Regie wurde ein sozial-demokratisch bestimmtes Imperium von Wirtschaftsverflechtungen und quasi staatlicher Industrieregie mit einem dichten Netz kadermäßiger Personalpolitik aufgebaut.
Das hatte sich weit von dem subsidiären Auftrag öffentlich-rechtlicher Banken entfernt und jedes Maß verloren.
Unmittelbarer Auslöser war das Vorhaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in den 90er-Jahren, das Wohnungsbauvermögen des Landes in mehrfach zweistelliger Milliardenhöhe der West-LB als haftendes Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, ein Eigenkapital, das letztendlich aus staatlichen Haushaltsmitteln aufgebaut und garantiert war und nun noch neben die Gewährträgerhaftung treten sollte. Die Reaktion der Privatbanken, die dagegen mit allen rechtlichen und politischen Mitteln vorgingen, war voraussehbar.
Zu erinnern ist auch an die Drohung Neubers in Richtung Brüssel und Bonn, eine Kampagne gegen den Euro vom Zaun zu brechen, wenn sein Konzept nicht akzeptiert würde, Herr Schwarz. Damit hat er den öffentlichrechtlichen Banken einen Bärendienst erwiesen, wie sich gezeigt hat.
Besser und effektiver waren sämtliche Widerstände gegen die Sonderform der öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland nicht zu mobilisieren. Auch wenn die Unterschiede der Sparkassen zu den großen Landesbanken nicht geleugnet wurden, so sind sie natürlich in den Sog dieser Auseinandersetzungen hineingeraten. Jetzt haben wir alle gemeinsam diese Suppe auszulöffeln.
Hinzu kommt jetzt noch Basel II, das in der Anwendung dieser Grundsätze für unsere mittelständischen Firmen mit ihrer allzu oft im internationalen Vergleich sehr schwachen Kapitalbasis zu einer Schicksalsfrage werden kann.
Es drohen Strukturen wegzubrechen, die bisher wichtige Teile des Wirtschaftslebens getragen haben. Nun wird sich das Bemühen beschleunigen, unsere Sparkassen zu stärkeren Institutionen zu formen und zusammenzufassen.
Es müssen neue Wege der Finanzierung des Mittelstands gesucht und gegangen werden. Wir müssen unsere ländlichen Räume weiterentwickeln, die eine tragfähige Infrastruktur, in der Versorgung mit Dienstleistungen brauchen. Niemand kann behaupten, dass das, was wir heute hier beschließen, auf Dauer ohne Folgen bleiben wird. Die Landesregierung ist aufgerufen, diesem Parlament zu erklären, welche Folgen sie erwartet und welche Konsequenzen sie daraus zu ziehen gedenkt.