Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Beförderung von Kindergartenkindern eindeutig eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung der Landkreise und Städte ist, dies in § 11 des Kindertagesstättengesetzes so geregelt worden ist und aus unserer Sicht auch sinnvoll ist. Diese haben also die Beförderung zu gewährleisten und die Kosten zu tragen, die daraus entstehen, weil den Eltern keine zusätzliche Belastung aufgebürdet werden soll, weder finanziell noch organisatorischer Art.
Die Kommunen – genauer gesagt, die Jugendämter – haben, wie die Erfahrungen zeigen, dabei sehr differenzierte Lösungen gefunden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Versuch, dies zu einem landespolitischen Thema hochzustilisieren, scheitert nicht etwa an der Starrköpfigkeit der Landesregierung, nein, er scheitert an der Realität, dass nämlich differenzierte Antworten notwendig sind, Herr Abgeordneter Wiechmann.
Sie können mir glauben, ich bin keine generelle Gegnerin von Standards. Ich bin der Meinung, es gibt Bereiche, in denen Standards notwendig sind.
Bestimmte Standards haben wir nur der Starrköpfigkeit der Landesregierung zu verdanken. Sie hat daran festgehalten, was insbesondere für den Kindertagesstättenbereich gilt. (Rösch, SPD: Das ist richtig!)
Wie oft hat es Versuche gegeben, diese Standards zu lockern. Wir haben gesagt, diese Standards sind uns wichtig, und wir wollen sie halten.
Ich bin aber gegen überflüssige und nicht sachgerechte Standards. Deswegen bin ich genauso dezidiert der Meinung, wie wir beispielsweise um den Personalschlüssel kämpfen, dass es hier keinen Sinn macht, jetzt neue Standards zu verankern. Wer das dann will, soll dies bitte auch ehrlich s agen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss aber auch festgehalten werden, die Landesregierung lässt die Kommunen bei diesen Aufgaben keineswegs allein. Es ist darauf hingewiesen worden, dass die Landkreise und Städte für diese Aufgabe Finanzzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz erhalten. Das ist die materielle Seite. Die andere Seite ist, dass die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden in einem ständigen Dialog ist, auch wenn es um die Ausgestaltung der Beförderung von Kindergartenkindern geht.
In dem Kontext darf nicht vergessen werden, worauf am Rande schon hingewiesen worden ist, dass die Notwendigkeit zur Beförderung insbesondere dann entsteht, wenn wohnortnah kein Kindergartenangebot vorgehalten wird. Dafür kann es Gründe geben. Man muss dann aber auch ehrlicherweise dazu sagen, wenn es nicht wohnortnah vorgehalten wird, dann bedeutet das auch in der Regel eine Einsparung, die dann auf der anderen Seite mit Ausgaben bei der Beförderung korrespondiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunalen Jugendämter sind also die entscheidende Stelle, die festzulegen hat, wie der Transport durchgeführt wird. Die Umfrage hat ergeben, dies geschieht sehr unterschiedlich durch Kindergartenbusse, durch öffentliche Verkehrsmittel, durch eine Einbeziehung in den Schülertransport, durch die Einrichtung von Fahrgemeinschaften der Eltern oder im Einzelfall sogar durch Taxis.
Das Land hat in der Tat hierzu keine Regelung getroffen. Es plant diese auch nicht. Eine landesweite Umfrage hat gezeigt, dass von den jeweils zuständigen Kommunen in der Regel sehr den örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelungen gefunden werden.
Was nun die Aufsichtspflicht bei der Beförderung von Kindergartenkindern angeht, so hat das Oberverwaltungsgericht, wie bereits ausgeführt, festgestellt, wobei das Urteil in der Tat noch nicht rechtskräftig ist, dass den zuständigen Kommunen eine Aufsichtspflicht bei der Beförderung obliegt. Die kommunalen Aufgabenträger haben diese Aufsichtspflicht in geeigneter und kindgerechter Weise durchzuführen. Ausführungen oder Regelungen zur konkreten Ausgestaltung dieser Aufsichtspflicht enthält die Entscheidung des OVG nicht.
Der Aufsichtspflicht kann also durch geeignete Aufsichtspersonen genügt werden oder aber durch eine Organisation der Beförderung, die das erforderliche Maß an Sicherheit bietet.
Auch nach diesem Urteil bleibt es letztlich Aufgabe der Betroffenen vor Ort, gemeinsam praktikable und für alle Beteiligten sinnvolle Lösungen zu finden. Ich weiß, dass das in einer Vielzahl von Fällen auch geschieht. Ich sage noch einmal, ich halte es auch für sinnvoll; denn die generelle Linie kann nur die sein, dass die Aufgaben
Ja, allerdings mit der kleinen Korrektur, dass es keine Zwischenfrage mehr ist, da ich am Ende meiner Ausführungen bin.
Ich habe den Satz noch abgewartet. – Herr Abgeordneter Schmitt, Sie haben das Wort zu einer Zwischenfrage.
Ich bedanke mich, Frau Ministerin. Die Frage ist klar. Sie haben die Feststellung getroffen, dass die Kreise für die Kriterien der Aufsichtspflicht im Kindergartenbus verantwortlich sind. Heißt das im Umkehrschluss, egal, wie unser Kreis oder andere Kreise das handhaben, es ist weder eine Überprüfung nötig, und es kann jeder so handhaben wie er es möchte? Die Kriterien sind nicht bekannt, auch uns als Kreis nicht. Wer gibt diese Kriterien vor? Wer könnte sie überprüfen oder sagen, ob sie richtig oder falsch sind? Ich möchte nicht morgen gesagt bekommen, das sei nicht kindgerecht. Darum geht es, um nichts anderes.
Herr Abgeordneter Schmitt, ich habe schon darauf hingewiesen, dass das Urteil hierzu keine differenzierten Ausführungen macht.
Es sagt, dass die Aufsichtspflicht in geeigneter und kindgerechter Weise wahrzunehmen ist. Es ist auch Erkenntnis beim Gericht, dass die Bedingungen unterschiedlich sind. Wenn Sie jetzt sagen, es wird keinerlei Überprüfungen und Nachfragen geben, dann gilt für die Kommunen dasselbe wie für das Land. Wir beide müssen uns nach Recht und Gesetz verhalten, also entsprechend des Urteils.
(Beifall bei SPD und FDP – Schmitt, CDU: Es ging um die Definition, was kindgerecht ist! Wir wollen nur eine Orientierung! – Mertes, SPD: Hoffentlich brauchen Sie auch bei anderen Dingen den Rat der Landesregierung!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Besprechung der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung ist damit erledigt.
Chancen und Grenzen des Mainzer Modells – Erwartungen, Erfahrungen, Ergebnisse Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 14/698/940/949 –
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von zehn Minuten geeinigt. Ich erteile Frau Abgeordneter Thelen das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun könnte man sagen, das Thema „Mainzer Modell“ ist in Rheinland-Pfalz schon eine ganze Weile her. Macht es noch Sinn, über das Modell und seine Wirkung zu debattieren? Wir sind der Auffassung, dass es Sinn macht und wichtig ist. Nur wenn wir bereit sind, aus Modellversuchen die nötigen Konsequenzen zu ziehen, wenn wir bereit sind, die in einem Modell ermittelten und erprobten Fakten zur Kenntnis zu nehmen, können wir für eine Fortsetzung und eine Übertragung des Modells auf andere Regionen die richtigen Weichen stellen, damit es vernünftig funktioniert.
Ich möchte daher die ersten fünf Minuten nutzen, die Fakten zu benennen, die uns auf unsere Große Anfrage hin von der Landesregierung mitgeteilt worden sind.
Ziel des Mainzer Modells ist es, grundsätzlich durch die Subventionierung von niedrigen Löhnen mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Die Erwartungen der Landesregierung an das Mainzer Modell schwankten in den Presseberichten zuvor zwischen einem Potenzial von 5.000 bis 14.000 betroffenen Personen. Nach den uns vorgelegten Informationen haben tatsächlich bis zum 24. Januar, also vom Juli 2000 bis zum 24. Januar 2002, 758 Pers onen an diesem Modell teilgenommen. Das ist immerhin besser als nichts, aber bei weitem nicht das, was erwartet wurde.
Statt der eingeplanten Landesmittel von 1,5 Millionen in 2001 wurden tatsächlich etwa nur gut 10 % dieser Mittel verausgabt, nämlich 159.048,07 DM.
Wenn man sich die Struktur der Personen anschaut, kann man hinterfragen, ob das wirklich die Zielgruppe ist, die man erreichen wollte. Von den 758 Fällen haben insgesamt 293 Männer und 465 Frauen teilgenommen. Ein sehr hoher Anteil, über 61 %, waren Frauen. Das setzt sich fort und spiegelt sich wider in der Form der Beschäftigungsverhältnisse, die damit begründet und vermittelt werden konnten.
Ich schaue nach der Arbeitszeit. Lediglich 265 Personen wurden in Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse vermittelt. 493 Personen wurden in Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse vermittelt.
Es ist gelungen, 490 vorher arbeitslose Menschen durch dieses Projekt in Arbeit zu bringen. 363 Personen bezogen vorher Sozialhilfe.
Schade ist, dass uns nicht gesagt werden konnte, ob bei diesen Personen durch das Projekt, durch die Maßnahme der Sozialhilfebezug eingestellt werden konnte.
Was mich am meisten irritiert, ist die Zahl bzw. die Relation der uns benannten Fälle und der genannten ausgegebenen Landesmittel.
Wir haben in der Anfrage auch nach der Förderdauer gefragt. Sie beträgt im Durchschnitt 17,6 Monate. Wir haben erfahren, welche Zugänge wir in das Projekt schon im Jahr 2000, im Jahr 2001 nach Monaten gestaffelt hatten. Wenn ich nur eine grobe, zugunsten des Landes angenommene Rechnung aufstelle, dann komme ich zu sehr merkwürdigen Ergebnissen. Wenn ich unterstelle, dass im Lauf des Jahres maximal 500 Fälle gleichzeitig in einem Monat in der Fördermaßnahme waren, dann kommt das in etwa hin, insgesamt 758 Fälle, durchschnittliche Förderhöchstdauer 17 Monate. Ich habe das nach unten gerechnet. Dann stelle ich das den 159.000 DM gegenüber. Dann hat das Land pro Monat 13.250 DM ausgegeben, 159.000 geteilt durch zwölf. Wenn ich diese 13.250 DM durch 500 Fälle teile, dann bin ich bei gut 26 DM Landeszuwendungen im Monat. Da bitte ich um Aufklärung. Es kann unseres Erachtens nicht sein, dass man mit solch geringen Mitteln überhaupt einen Effekt erzielt. Ich habe es mathematisch überprüft.
Ich möchte in den nächsten fünf Minuten etwas zu der Bewertung der Maßnahme und zu dem etwas sagen, was nötig ist, um es vernünftig in der nächsten Zeit auf die Beine zu stellen.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Trotz so mancher Störfeuer in Sachen Mainzer Modell möchte ich dennoch mit einer erfreulichen Feststellung beginnen: Auch die CDU-Opposition begrüßt jedenfalls grundsätzlich das Mainzer Modell – immerhin. Umso
mehr wundert sich die Öffentlichkeit über die inhaltlich scharfe Kritik. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie fragen – nachzulesen in Ihrer Pressemitteilung vom 9. April –, warum das Mainzer Modell kein Renner ist, und kommen zu der Schlussfolgerung, mehr Sein als Schein. Mit Verlaub, ein wenig voreilig, kann ich da nur sagen. Weder die Regierungsseite noch Vertreter von SPD und FDP, niemand hat dieses Mainzer Modell als Allheilmittel oder gar als arbeitsmarktpolitisches Wundermodell bezeichnet. Richtig ist, dass ich zum Beispiel in der Debatte am 24. Januar wörtlich gesagt habe: An der Diskussion, wie viele Menschen in Deutschland mithilfe dieses Modells vermittelt werden können, will ich mich nicht beteiligen. Euphorie ist ebenso unangebracht wie Pessimismus.
Meine Damen und Herren, das war im Januar richtig und ist heute auch noch richtig. Natürlich hätten wir uns noch schnellere Erfolge und noch mehr Vermittlungen gewünscht.