Hier gibt es sehr interessante Beispiele. Beispielsweise gab es Kläger, die auf den Ausgang ihres Prozesses schlichtweg nicht mehr zu warten brauchten, weil sie zwischenzeitlich verstorben waren. Beispielsweise gab es Prozesse, bei denen Kläger eine Rente ab 60 beantragt hatten und deren Entscheidung nach dem 65. Lebensjahr gefallen ist, womit die Kläger unter dem Strich
fünf Jahre lang freundlicherweise beim Arbeitgeber weiter ausgeholfen haben und diesem nicht unerhebliche Kosten durch Krankheit und anderes verursacht haben.
Das sind keine so ganz alten „Kamellen“; denn sonst könnte ein so junger Kollege wie ich es Ihnen gar nicht sagen.
Hinzu kommt, dass zusätzliche Kosten im Haushalt, die völlig unnötig sind, für Gutachten entstehen, die aufgrund der langen Verfahrensdauer und der damit nicht auszuschließenden Gesundheitsveränderung des Klägers oft zweifach eingeholt werden müssen. Ein Unding, wenn man bedenkt, dass 5 Millionen Euro pro Haushaltsjahr, also 10 Millionen Euro, nur für Gutachten ausgegeben werden sollen, ohne diese erstattet zu bekommen.
Durch die Einrichtung des Senats wird damit auch klar gespart. Zur Finanzierung haben wir im Übrigen vorgeschlagen, dass durch eine Initiative der Regierung im Bundesrat Gerichtskosten für Sozialgerichtsverfahren zukünftig erhoben werden, was bisher nicht der Fall ist. Hierdurch werden die Kläger heute auch nicht mehr benachteiligt.
4. Entlastung des Justizhaushalts von sachfremden Aufgaben: Angesichts der bestehenden Engpässe im Haushalt der Justiz kann es wohl nicht sein, dass Aufgaben, die nicht originär die Justiz betreffen, hier finanziert werden sollen.
Dies gilt vor allem für die Bereiche der Verbraucherinsolvenz und des Betreuungsrechts, die als zusätzliche Aufgaben in den vergangenen Jahren in diesen Haushalt aufgenommen wurden, ohne das hierfür auch nur annähernd finanzielle Ausgleiche zugestanden wurden.
Es kann nicht sein, dass aufgrund der kostenintensiven Betreuungsverfahren beispielsweise die gesamten erforderlichen Kosten für Gutachten in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro pro Jahr den Haushalt belasten. Hierfür könnten Personalengpässe beseitigt werden.
Wir fordern, dass – wie vom Justizminister im Übrigen anders angekündigt – in den nächsten zwei Jahren im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit die EDVAusstattung finanziert, aktualisiert und flächendeckend eingeführt wird. Hierfür soll nach dem Willen des Ministeriums zwei Jahre lang keine müde Mark zur Verfügung gestellt werden, obwohl dies die Überbelastung der Justizangestellten drastisch verringern würde, wie andere Gerichtszweige, beispielsweise die Arbeitsgerichte, zeigen.
Das werden wir nicht mitmachen. Die in anderen Bereichen der Justiz bereits für die EDV eingestellten Mittel müssen auf die ordentliche Gerichtsbarkeit umgelegt werden, da schließlich dort die meisten Verfahren laufen.
Des Weiteren beantragen wir, keine Stellen in der Justiz zu streichen, damit sich zumindest der jetzt schon unbefriedigende Zustand halten lässt. Wenn man bedenkt, dass Stellen teilweise nicht wieder besetzt werden, um Geld zu sparen, ist dies umso schlimmer, als damit das vorhandene Personal ohne Ausgleich zusätzlich belastet wird. Das ist mit der CDU nicht zu machen.
Im Bereich der Staatsanwaltschaften sind alle personellen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um Ermittlungsverfahren zügig abwickeln zu können; denn es fällt klar auf, dass in der letzten Zeit erheblich mehr Verfahren eingestellt worden sind als noch vor zwei Jahren. Wahrscheinlich nur wegen der Überbelastung. Weshalb sonst?
Meine Damen und Herren, die Überbelastung des Personals in der Justiz kann nicht geleugnet werden, belegt sogar eine Studie diesen Missstand. Ich befinde mich damit völlig im Einklang mit dem Vorsitzenden des Richterbundes, dass die Justiz schnellstmöglich besser ausgestattet und nicht ausgeblutet werden darf.
Auch nach dessen fachkundigem Wissen leidet die Justiz unter einem gravierenden Personalmangel. Falls Sie Sparvorschläge vermissen, kann ich nur darauf hinweisen, dass wir beantragt haben, die Personalkosten im Bereich des Ministeriums, die in den vergangenen Jahren nicht sonderlich verändert wurden, um 3 % pro Haushaltsjahr zu verringern. Häuptlinge bringen ohne die erforderlichen Indianer vor Ort bekanntlich nichts.
Das Ministerium wird sich in diesem Zusammenhang auch fragen lassen müssen, welche Existenzberechtigung die Staatssekretärinnenstelle bei der doch angeblich so knappen Haushaltslage hat. Das werden wir genau verfolgen.
(Beifall bei der CDU – Dr. Weiland, CDU: Wo ist sie denn? – Jullien, CDU: Es ist schon nach halb fünf!)
Darüber hinaus ergibt sich vordergründig aus dem Haushaltsansatz, dass eine zusätzliche Stelle im Bereich der Leitenden Ministerialräte, also im Bereich der Häuptlinge, in Ansatz gebracht wird, also dort, wo die Personalkosten im Ministerium hoch sind. Wir werden genau beobachten, ob tatsächlich eine zusätzliche Stelle – für welche zusätzliche Funktion überhaupt? – geschaffen wird. Sollte dies so sein, wird die CDU dagegen opponieren.
Erst vor kurzem wurde eine überplanmäßige Ausgabe für Entschädigungen für Sachverständige in Betreuungssachen in Höhe von 3,5 Millionen DM zur Auszahlung gebracht. Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit kann ich dazu nur sagen. Diese muss man auch fordern. Das heißt, Haushalte nicht durch überplanmäßige Ausgaben verzerren. Das werden wir ebenfalls genau beobachten und bei Gelegenheit anprangern.
Beim Antrag der Regierungsfraktionen bezüglich der Bewährungshelfer dürfen wir feststellen, dass aus unseren Anträgen Sätze teilweise wortwörtlich übernommen werden. Fazit: Man kann von der CDU scheinbar lernen.
Den Antrag selbst müssen wir leider ablehnen, da er formell untauglich ist. Achtung: Aus einem Deckblatt wird ein Begleitantrag gemacht, meine Herren. Man müsste schauen, wo man Mittel einstellt und wo man das dann beantragt.
Bei den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen wir zu unserem Bedauern feststellen, dass sie zu einseitig und nicht seriös finanzierbar sind und damit unser Ziel des Sparens nicht erreicht werden kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man muss sicher eine gewisse Nachsicht mit Herrn Kollegen Baldauf üben; denn er hat seine erste Haushaltsrede zum Haushalt der Justiz gehalten. Sicherlich ist nicht alles, was er vorgetragen hat, auf seinem Mist gewachsen, sondern wahrscheinlich eine Fortschreibung des
Frau Kollegin Kohnle-Gros, Sie haben Ihren Redeeinsatz doch schon hinter sich. Jetzt erholen Sie sich einmal. Regen Sie sich doch nicht auf. Außerdem müssen Sie doch froh sein, dass Sie im Parlament sind und nicht im Gerichtssaal. Im Gerichtssaal ist nämlich Deutsch die Sprache, und andere Sprachen sind nicht zulässig. Daher dürften Sie dort mit Ihrem Slang gar nicht reden.
Im Hinblick auf den Justizhaushalt ist feststellbar, dass es drei Faktoren gibt, die den Haushalt ganz wesentlich bestimmen.
Der erste Punkt ist, dass wir einen sehr hohen Faktor an Personalkosten haben. Er macht 70 % aus. Hinzu kommt, dass die sächlichen Verwaltungsausgaben etwa bei 25 % liegen. Wenn man als dritten Faktor berücksichtigt, dass der Justizhaushalt einen enorm hohen Eigendeckungsanteil von immerhin 40 % hat, – – –
Herr Kollege, wenn Sie nicht zuhören können, dann gehen Sie doch bitte raus. Sie müssen die Debatte doch nicht stören.