Protocol of the Session on March 14, 2002

Meine Damen und Herren, so lautet die Neufassung im Fraktionsgesetz mit einer weiteren Ergänzung, nämlich dass die bisherige Rückzahlungsfrist von einem Monat nunmehr auf drei Monate verlängert wird.

Auch die Bildung einer Rücklage wurde einvernehmlich mit dem Landesrechnungshof festgelegt. Die hierzu erforderliche Neuregelung lässt nunmehr zu, dass eine allgemeine Rücklage bis zu einer Höhe von 15 % der jährlichen Zuwendungen gebildet werden kann.

Es gibt zu diesem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der sich auf ein Gutachten von Schleswig-Holstein bezieht, wonach eine völlige Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen ist.

Hierzu möchte ich anmerken, dass dieser Antrag von meiner Fraktion als ein durchaus diskutabler Vorgang betrachtet wird, der allerdings noch einen großen Erläuterungsbedarf und noch viele offene Fragen mit sich bringt.

Frau Thomas, insbesondere sind Fragen zu klären, wie und in welcher Weise die Abgeordneten dann ihre entstandenen Kosten im Rahmen ihrer persönlichen Steuererklärung belegen und geltend m achen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind doch Steuerberater!)

Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bedenken Sie bitte: Wie definieren Sie gegenüber den Finanzbehörden den Begriff „mandatsbedingte Aufwendungen“? Wie erläutern Sie ihn und vor allem, wie belegen Sie ihn?

Ich möchte dies nur einmal an einem Beispiel darlegen: Versuchen Sie einmal zu begründen, dass die Fahrtkosten zu einer Theaterveranstaltung in Ihrem Wahlkreis, zu der Sie eine Einladung als Wahlkreisabgeordnete erhalten haben, steuerlich abzugsfähig sind, Frau Thomas. Versuchen Sie das einmal zu definieren und zu begründen.

Ich könnte an dieser Stelle eine Vielzahl von ähnlichen Beispielen anführen, die alles erreichen, nur das eine nicht, nämlich Klarheit und Überschaubarkeit.

Meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, insoweit kann vorerst diesem Antrag, solange es derartige Definitionsprobleme gibt, nicht zugestimmt werden.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Thomas, bedenken Sie bitte auch, dass nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Finanzverwaltung damit ein erhöhter Verwaltungs- und Bürokratieaufwand verbunden ist, von dem derzeit keiner sagen kann, ob er zu einer Besser- oder Schlechterstellung sowohl für die Abgeordneten als auch für den Fiskus führt.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das fällt Ihnen aber an der richtigen Stelle ein!)

Da der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – wie gesagt – nicht nur

einen großen Erläuterungs- und Erklärungsbedarf mit sich bringt, sondern auch mit vielen noch offenen Fragen verbunden ist und es auch keine belegbaren und plausiblen Vergleiche gibt, ob es sich bei diesem Vorschlag um eine Vereinfachung handelt, kann meine Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen.

(Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Die geplante Anpassung der Abgeordnetenbezüge ist angemessen und maßvoll. Die vorgesehenen Erhöhungen der Fraktionskostenzuschüsse und der Zeitkontingente für Mitarbeiter sind bedarfsgerecht und ausgewogen. Die Anregungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofs sind in vollem Umfang in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind berücksichtigt und erfüllt worden.

Meine Damen und Herren, diesem Gesetzentwurf kann man nur zustimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU, der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Wir begrüßen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag. Es handelt sich um eine Jugendgruppe aus Rengsdorf. Herzlich willkommen, meine Damen und Herren!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Frau Abgeordneter Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren, Herr Hartloff hat Recht, wenn er sagt, dass wir uns bei dem Einzelplan 01 vor allem über das Abgeordnetengesetz unterhalten, und zwar so, wie wir das in jedem Jahr tun, weil es die Veränderung der Diäten mit sich bringt und das Gesetz wieder neu beschlossen werden muss.

Wir werden dieser Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Diätenerhöhung auch dieses Mal nicht zustimmen. Ich möchte deutlich sagen, dass das nicht mit der Höhe der Diäten und der Pauschalen zusammenhängt. Es ist schwierig zu sagen, was angemessen und richtig ist. Die einen erhalten mehr und die anderen weniger.

Warum wir das dieses Mal nicht mittragen können, hängt mit dem zusammen, was am Schluss von beiden Fraktionen über unseren Entschließungsantrag gesagt wurde.

Es ist weiterhin so, dass dieses rheinland-pfälzische Abgeordnetengesetz in seiner alten Struktur, die mangelnde Transparenz und wenig Ähnlichkeit mit dem hat, was normale Steuerbürger tun müssen, beibehalten werden soll.

Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit genau darüber Bescheid weiß, was die Abgeordneten verdienen, so unangenehm, wie das manchmal ist. Es liegt daran, dass die Öffentlichkeit unser einziges Korrektiv ist. Die Abgeordneten sind schließlich ganz frei in dem, was sie tun.

Herr Hartloff hat im Ältestenrat richtig gesagt: Wenn wir Fehler machen und Dinge falsch laufen, ist es die Öffentlichkeit, die uns als Korrektiv zur Verfügung steht. Darum braucht die Öffentlichkeit ein klares Bild davon, was Abgeordnete verdienen, und zwar mit den Entschädigungen, den Pauschalen und den Diäten.

(Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, es dient auch der Akzeptanz der Abgeordnetenbezüge, wenn wir in dieser Sache normalen Steuerbürgern gleichgestellt werden und unsere Aufwendungen über das Finanzamt abrechnen müssen.

Herr Jullien, dass es noch Probleme gibt, ist völlig unstrittig. Das ist ein neuer Weg, der gegangen werden muss. Man muss doch einmal anfangen, diesen neuen Weg zu gehen.

In Schleswig-Holstein ist es so, dass man in dieser Kommission dafür Vorschläge gemacht hat. In Nordrhein-Westfalen ist es so weit. Die Dinge sind in Fluss. Ich denke, es wäre Zeit, dass sich auch Rheinland-Pfalz dieser Sache anschließt. Die Kommission in SchleswigHolstein beruft sich ausdrücklich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2000, in dem steht, dass eine Gleichbehandlung aller Abgeordneten notwendig ist.

Wir wollen nicht, dass diese Struktur, wie sie in großen Zügen durch die Benda-Kommission vorgeschlagen wird, unbesehen übernommen wird. Wir möchten, dass man ein Gutachten darüber anfertigt, welche Möglichkeiten es gibt, so etwas in Rheinland-Pfalz durchzuführen.

Wenn wir das wissen und die Sachen mit dem Finanzamt dazukommen, können wir uns überlegen, welche Punkte wir für richtig halten und was wir übernehmen wollen. Das ist ein Schritt, den alle mitgehen können. Ich bedauere, dass Sie dazu nicht in der Lage sind.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Hartloff, ich glaube, Sie haben die 10 % Ersparnis angesprochen. Ich weiß nicht, ob das stimmt. Ich bin auch vorsichtig. Es wird in der Benda-Kommission in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen gesagt. Das ist auch nicht das Wichtigste. Das Wichtige ist die Strukturveränderung. Natürlich soll es auch nicht mehr Geld kosten.

Meine Damen und Herren, jetzt komme ich zu dem Änderungsantrag. Ich habe erst über den Entschließungsantrag geredet. Bis jetzt haben wir immer noch das alte, aus unserer Sicht verbesserungswürdige Abgeordneten- und Fraktionsgesetz vor uns. Auch hier wollen wir einige Änderungen einbringen, die sich vor

allem ganz eindeutig auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2000 beziehen. Dort wurde das Prinzip der Gleichheit noch einmal in den Vordergrund gestellt, das nur in ganz wenigen Fällen – bei den Präsidenten und den Fraktionsvorsitzenden – durchbrochen werden kann.

Wir wollen, dass die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen beim Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Fraktionsvorsitzenden und den Ausschussvorsitzenden im Abgeordnetengesetz gestrichen werden. Das hat übrigens schon die rheinland-pfälzische EnqueteKommission vor längerer Zeit vorgeschlagen, weil es dafür keine Grundlagen gibt, warum diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sein müssen. Ich meine nicht die doppelte Diät, um das deutlich zu machen.

Meine Damen und Herren, wir sind auch der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch für die Zulagen gilt, die den einzelnen Abgeordneten aus den Fraktionsgeldern gezahlt werden. Damit wird unserer Meinung nach auf indirektem Weg das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgangen, das die Gleichheit der Abgeordneten fordert. Darum fordern wir in unserem Änderungsantrag zum Fraktionsgesetz, dass das in Zukunft nicht mehr möglich sein soll.

Meine Damen und Herren, wir haben schon im Januar einen Antrag eingebracht, der im Gegensatz zu den anderen drei Fraktionen gefordert hat, dass das bisherige Prinzip der Prüfung der Fraktionsaufwendungen durch den Landesrechnungshof erhalten bleiben soll.

(Hartloff, SPD: Daran wollten wir nichts ändern!)

Das hörte sich aber ganz anders an, wenn man den Rechnungshof dazu hört. Wir haben das auch so ges ehen, dass das geändert werden soll.

(Hartloff, SPD: An der Prüfung wollten wir nichts ändern!)

Aber an der Art und Weise, wie man hinterher die Gelder zurückzahlt. Ich gebe Ihnen Recht.

In der Zwischenzeit haben das auch die anderen drei Fraktionen erkannt. Man hat zurückgerudert und im Ausschuss noch einmal nachträgliche Änderungen eingebracht. Ich weiß nicht, ob das, was jetzt darin steht, eine bessere Lösung als das ist, was wir vorher hatten. Wir finden, es kann bei dem alten Paragraphen bleiben. Es kann sein, wenn man noch etwas Zeit braucht, dass man den Rückzahlungszeitraum von einem Monat auf drei Monate erhöht. Sonst sehen wir keinen Änderungsbedarf. Wir sehen, dass sich das bisherige Verfahren bewährt hat. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Bischel?

Ja, gern, Herr Bischel.

Frau Grützmacher, Sie haben in Ihren Ausführungen dargelegt, dass es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig wäre, dass die Fraktionen an ihre besonderen Funktionsträger für besondere Funktionen Gelder zahlen. Dem ist natürlich nicht so.

Ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht diese Zahlung von Fraktionsgeldern für besondere Leistungen an einzelne Mitglieder durchaus zulässt, weil es nicht in die eigentliche Organisationsgewalt der Fraktionen eingreifen wollte?