Wer nicht hilft und einfach nur einen Fragebogen verschickt, nach dem Motto „Schau einmal, wie groß der Schaden ist“, soll aufhören, Politik zu machen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Billen, es ist möglich, dass Sie die Bauern und Landwirte allein lassen, die Landesregierung und ich nicht.
Der Ministerpräsident und auch die Ministerin waren bei den Landwirten, haben Gespräche geführt und ihre Hilfen angeboten. Lassen Sie sie mich kurz aufzählen, falls Sie sie vergessen oder nicht hingehört haben.
Wir werden uns an der Ertragsausfallversicherung beteiligen. Wir werden Investitionsmaßnahmen fördern, die über den gesetzlich geforderten Maßnahmen im Hygienebereich liegen. Dazu gehören Hygieneschleusen und Wildschutzzäune um die Schweineställe. Die SLVA erstellt zurzeit einzelbetriebliche Prüfungen. Diese warten wir ab. Dann werden wir auch dort Hilfen anbieten.
Die Gespräche mit den Vermarktern laufen. Ich war mit den Vermarktern in Mainz. Wir haben Gespräche im Wirtschafts- und im Umweltministerium geführt. Von dort sind uns sehr starke Signale für Hilfen gerade im Vermarktungsbereich angeboten worden.
Es ist in keinem Fall so, dass die Landwirte allein stehen. Die Landwirte – ich habe mit sehr vielen gesprochen – fühlen sich nicht allein gelassen, zumindest nicht von mir und der Landesregierung.
Frau Kollegin Fink, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie mir noch drei Minuten Redezeit verschafft haben.
Ich möchte das Problem noch ein bisschen umfassender darstellen, weil es Ihre Fraktionskollegen weniger interessiert hat.
Trotz allem bleiben wir einmal schön auf dem Teppich. Reden wir einmal von einem Betrieb, der einen Schaden von rund 80.000 Euro hat. Wenn man ihn auf das Minimum herunterrechnet, kommen wir auf 60.000 Euro. Diesem kann man im Rahmen des Rechts helfen. Da er neu investiert hat, kann man aussetzen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Frau Fink, mit diesem Betrieb ist bis jetzt vonseiten der Beratungsstelle, die das ausarbeiten soll, nicht geredet worden. Das könnte ich nachweisen. Das ist problemlos.
Bleiben wir doch einmal bei dem Betrieb, dem wir helfen wollen. Wenn Sie sagen, wir werden helfen, indem wir Hygienemaßnahmen bezuschussen, muss man fairerweise dazu sagen, dass 10.000 Euro investiert werden müssen, um 2.000 Euro zu bekommen. Wenn die Betriebe dazu in der Lage sind – diese müssen es zum Teil sein –, ist das in Ordnung. Dies ist über die einzelbetriebliche Investitionshilfe sowieso enthalten gewesen.
Bleiben wir bei denen, die wirklich in ihrer Existenz kaputtgehen. Ich nenne ihnen ein Zweites, was viel wichtiger ist, nämlich die Vermarktung. Darüber haben wir auch gesprochen. Wenn wir einen ovalen Stempel aufdrücken und die Schweine nach vier Wochen nicht erkrankt sind, können diese vermarktet werden. Das ist in Ordnung.
Wer kauft zurzeit noch Ferkel aus einem Gebiet, das ständig Überwachungs- und Sperrgebiet wird? Wer darf noch schlachten? Ich weiß, dass es EU-Recht und seuchenhygienische Richtlinien gibt. Darf ein Schlachthof noch schlachten, der im Überwachungsgebiet liegt und mit einer der wenigen Anbieter ist, um eine Preisfindung zu bekommen?
Frau Fink, das sind die Probleme, die uns umtreiben. Sie können gern daraus ein parteipolitisches Thema machen. Ich habe versucht, dies nicht zu tun und dem Ministerpräsidenten zu widersprechen, wenn er sagt, „am Rande des Rechts“.
Ich habe heute Nachmittag mit zwei Juristen gesprochen und gefragt: Was heißt am Rande des Rechts? – Diese haben gesagt, das gibt es nicht. Es gibt entweder Recht oder Unrecht.
Sie haben doch die Formulierung gebraucht, dass Sie gesagt haben, am Rande der Legalität wollten Sie nicht helfen.
Sie haben doch einzelbetriebliche Hilfen abgelehnt, auch am Rande der Legalität, wie die Formulierung war. Sie haben sie doch abgelehnt. Das haben wir doch nicht abgelehnt. Insofern müssen wir doch schön bei der Wahrheit bleiben.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Es ist typisch, dass Sie sagen, das hat man mir abgenötigt, und dafür formuliere ich das so.
Meine Bitte ist relativ einfach: Wir helfen in dem Bereich, machen Politik, wofür wir gewählt sind, und lassen die Bauern und die Vermarktungsstrukturen nicht kaputtgehen, und zwar so, wie wir es mit allen Parteien, die im Landtag vertreten sind, auch im Ausschuss beschlossen haben. Insofern vollziehen wir nur Beschlüsse.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einige sachliche Anmerkungen zu dem QuasiLandesbetrieb Landesforsten machen.
Herr Kollege Braun, ich verstehe Ihre Unruhe und Ihre Aufgeregtheit weiß Gott nicht; denn wir reden nicht über einen Eigenbetrieb. Nach wie vor ist dieser QuasiLandesbetrieb Landesforsten in die Landesorganisation eingebunden. Aus diesem Grund ist das überflüssig.
Die Idee des Quasi-Landesbetriebs und der Entschluss, ihn zu realisieren, bedeuten in der Entwicklung der Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz einen Quantensprung.
Auf der soliden Grundlage des Landeswaldgesetzes wird das Ziel zur Rücknahme des Staates und die Voranstellung der Kundenorientierung angestrebt. Gleichzeitig werden neben der Bewirtschaftung des Staatswalds vier weitere Produktbereiche gebildet und haushaltsmäßig transparent dargestellt. Aus guten Gründen bleiben im Interesse einer sparsamen und effizienten Aufgabenerfüllung die Bereiche Forstbetrieb, Hoheitsaufgaben und Dienstleistungsaufgaben miteinander verbunden. Mögliche Bedenken, ob dies funktioniert, kann man mit gutem Gewissen zurückweisen.
Einen wirklichen Fortschritt sehe ich im Abschied von der reinen einnahmen- und ausgabenorientierten Kam eralistik und in der Einführung einer betriebswirtschaftlich orientierten Buchführung. Der Produktbereich Forstbetrieb hat einen eigenen Wirtschaftsplan mit einem Er
Die haushaltstechnischen Konsequenzen bestehen in der Darstellung der Landesforsten im neuen durchlaufenden Kapitel 14 10. Zuführungen an den Forstbetrieb befinden sich in der Haushaltsgruppe 6. Die Haushaltsgruppe 4 wird um die Personalausgaben entlastet. Die Höhe der Zuführung stellt die nicht ausgeglichenen Differenzen von Einnahmen und Ausgaben dar. Nicht enthalten im Kapitel 14 10 sind unter anderem die Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe und des Investitionsstocks für standort- und strukturschwache Gemeinden.
Meine Damen und Herren, das neue Konzept der Landesforsten verdient die Bezeichnung „Erfolg versprechend“ und „Sehr gut“, vor allem sehr gut geeignet für die Entwicklung in der nächsten Zukunft. Als weiterer Vorteil dieses Konzepts wird ein altes Problem der Forstwirtschaft gelöst. Sie erzeugt auf der einen Seite Produkte, mit denen sie Einnahmen erzielt, wie zum Beispiel Holz und auch durch die Jagd. Auf der anderen Seite schafft sie Produkte auf derselben Fläche, die teilweise auch als Koppelprodukte bei der Holzerzeugung mit anfallen. Für sie existiert aber kein Markt, das heißt, es werden keine Erlöse erzielt. Gleichwohl werden diese Produkte von der Gesellschaft auf das Lebhafteste nachgefragt. Niemand wollte zum Beispiel auf Schutzwirkungen oder Erholungswirkungen im Wald verzichten.
Die nun vorgenommene transparente Trennung in marktfähige und nicht marktfähige Produkte wird durch die erwähnte haushaltsmäßige Gliederung in die fünf Produktbereiche anschaulich vollzogen.
Meine Damen und Herren, die Frage ist natürlich die, wie sich das Ganze weiterentwickeln wird und vor allem auch weiterentwickeln soll. Die Einführung des QuasiLandesbetriebs für sich allein löst die Probleme nicht. Ansätze sind in der Haushaltsdarstellung jedoch klar erkennbar. Die Zuführungsbeträge bei den Produktbereichen Umweltvorsorge, Erholung und Umweltbildung, Leistungen für Dritte und behördliche Aufgaben bleiben relativ konstant.
Ganz anders verhält es sich bei dem Unternehmungsbereich Forstbetrieb Staatswald. Der nachkalkulierte Zuführungsbetrag für das Jahr 2001 beträgt rund 23 Millionen Euro, während er für das Jahr 2002 mit rund 19 Millionen Euro und für das Jahr 2003 nur noch mit knapp 10 Millionen Euro im Wirtschaftsplan ausgewiesen ist.
Meine Damen und Herren, das sind drastische Einschnitte in drei Jahren. Allein von 2002 auf 2003 ergibt sich eine Reduzierung der Zuschusshöhe um 10 Millionen Euro.
Welche Möglichkeiten zur Reduzierung haben wir? Bei der Steigerung der Einnahmen hat man zwei Möglichkeiten. Man schlägt nachhaltig eine größere Holzmenge ein, soweit man dadurch nicht das Gleichgewicht zwischen Zuwachs und Nutzung verletzt, oder aber man erzielt höhere Holzpreise. Ich sehe in der ersten Option die größeren Erfolgsaussichten. Bei einer angestrebten
Holzpreissteigerung wäre ich eher skeptisch. Ausdrücklich anzuerkennen ist der Mut dieser Planungen. Ich möchte den Landesforsten allen Erfolg wünschen, um dieses ehrgeizige und für die ganze Landesverwaltung vorbildliche Ziel zu erreichen.
Die verbleibende Frage ist: Wohin führt dieser Weg? – Soll er, kann er zu einem Zuführungsbetrag null für den Forstbetrieb führen? Für einen Unternehmensbereich Forstbetrieb müsste das eigentlich das Ziel sein. Um dort hinzukommen, wird man nach meiner Überzeugung auch noch an anderer Schraube kräftig drehen müssen als nur an Holzpreisen und an der Holzeinschlagsmenge.