Von dem berühmten Managementplan, ich sage Ihnen, in allen Details, ich habe mich persönlich, weil ich unmittelbar betroffen bin, mit keiner anderen Sache, und da lasse ich mir durch dumme, halbwissende Bemerkungen nichts sagen, das ist mir zu dumm, – – –
Auf dem Niveau diskutieren wir das nicht. Das können Sie vor Ort, und dann diskutieren Sie mit mir und mit den Betroffenen.
Es geht mir nur um diesen Punkt, und jetzt, Herr Staatssekretär, sagen Sie bitte zu – Sie werden bis April, wenn ich das richtig sehe, im Kabinett diese Entscheidung treffen; April, Mai, das ist mir egal, es kommt auf einen Monat nicht an –, dass vorher außer den Spitzenverbänden – mir reicht es nicht allein, dass der Bauernverband in der Spitze informiert ist – auch die Eigentümer vor Ort noch einmal die Chance erhalten, umfassend informiert zu werden.
Wer macht diese Information vor Ort? Führen Sie die durch, da der Bauernverband dies nicht macht? Ich bin zufrieden, wenn dies erfolgt und wenn eine klare Aussage darüber getroffen wird, was dürfen wir, was können wir. Dann können wir die Menschen mit für den Vogelschutz einspannen. Alles andere ist kontraproduktiv.
Ich sage es noch einmal, Vogelschutz ja, mit den Betroffenen im Gespräch. Anders ist es nicht machbar. Grenzt die Bauern bitte nicht aus. Das hilft dem Vogelschutz überhaupt nicht – im Gegenteil.
Das war meine Aussage und die Botschaft. Wer darin etwas anderes sieht, den verstehe ich dann wirklich nicht mehr. Mir ging es um das Verfahren, und das ist bisher nicht so gelaufen, wie ich mir das vorstelle.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die weitere Behandlung.
Die Besprechung der Großen Anfrage der CDU, „Umsetzung der Vogelschutzrichtlinien in Rheinland-Pfalz“, hat mit dieser Debatte ihre Erledigung gefunden.
Soll der Antrag der CDU, „Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz“ – Drucksache 14/409 –, an den Ausschuss überwiesen werden, oder soll direkt abgestimmt werden?
Er soll an den Ausschuss überwiesen werden. – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Es gibt keine Gegenstimmen.
Der Antrag der Fraktion der CDU, „Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz“ – Drucksache 14/409 –, und der Alternativantrag der Fraktionen der SPD und FDP, „Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie“ – Drucksache 14/433 –, werden an den Ausschuss für Umwelt und Forsten überwiesen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/663 – Erste Beratung
Dieser Tagesordnungspunkt ist zusätzlich auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen worden.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Diäten: Das ist sicherlich eine Frage, die die Presse interessiert, und eine, die wir jährlich diskutieren müssen – die nicht vergnügungssteuerpflichtig ist –, weil das Parlament nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts selbst dafür zuständig ist, die Bezüge festzulegen und auch die Änderung des Fraktionsgesetzes vorzunehmen.
Man kommt sich beobachtet vor, wie in einem Nymphensittichkäfig, wo jeder darauf schaut, was passiert denn alles. Gläsern soll das sein. Ich denke, es ist gut, dass dies beobachtet wird, weil wir uns in keiner Weise scheuen müssen,
für das, was wir arbeiten, auch zu stehen, und für das, was wir in der Demokratie darstellen, nämlich das Parlament, einzustehen, sodass wir vernünftig arbeiten können.
Mich freut besonders, dass wir mit drei Fraktionen, nämlich der FDP, der CDU und der SPD, einen gemeins amen Gesetzentwurf einbringen können. Ich wäre natürlich glücklich wie ein Nymphensittich, wenn die GRÜNEN auch mitgemacht hätten.
Leider ist das nicht der Fall, weil wir zugegebenermaßen unterschiedliche Auffassungen haben – insbesondere
die Kollegin Grützmacher wird dies gleich vortragen – bei der Frage der rechtlichen Einschätzung der Pauschalen, wo man in der Tat – Frau Grützmacher hat leidvolle Erfahrungen mit der Verfahrensdauer des Bundesverfassungsgerichts erleben müssen – sagen kann: Das ist nicht gerechtfertigt.
Den Schluss hat im Übrigen auch die Diätenkommission, die vom Landtag in Schleswig-Holstein eingesetzt war, gezogen. Aber sie hat dies zusammengepackt mit einem ganzen Konzept, wie man Diäten insgesamt neu strukturiert, im Übrigen auch erhöht – das gehört zur Wahrheit dazu, erheblich erhöhen würde – und dann diese Veränderung umsetzt.
Wir haben bei den Vorberatungen hierzu die Auffassung gehabt, da steigen wir dieses Mal nicht ein. Wir haben die Pauschalen unberührt belassen; die bleiben stehen, wie sie sind. Wir haben Vorschläge gemacht, die dahin gehen, dass wir im Fraktionsgesetz Änderungen vornehmen, die wir für sinnvoll erachten. Beispielsweise dadurch, dass für die Dauer von Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüssen den Fraktionen zeitlich begrenzt ein Budget zusteht, mit einem Mitarbeiteranteil von einem Drittel, das dann dazu dienen kann, dass man besser arbeiten kann.
Das gilt auch für die Ausstattung der Abgeordneten. Wir haben das Konzept entwickelt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten bis zum Ende der Periode auf eine volle Stelle aufgestockt werden sollen, um uns im Kontext des Parlamentarismus besser gegen Regierungen, besser im Mediengeschäft und in anderen Bereichen, wo wir Flagge zeigen müssen, behaupten zu können.
Die Diätenerhöhung selbst, wie auch die der Fraktionszuschüsse, halten wir mit dem vorgeschlagenen Rahmen, nämlich 2,3 % bei den Diäten und 2,9 % bei den Fraktionszuschüssen, für angemessen, wenn wir uns den Bericht des Präsidenten zur Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse anschauen. Wir werden die Zeit der Beratung in den entsprechenden Ausschüssen haben – auch das alles offen, sichtbar und bestens zu sehen – und dann im nächsten Plenum im März darüber berichten.
Wenn morgen vielleicht in der einen oder anderen Zeitung steht, dies solle unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen, da das Gesetz spät eingebracht worden sei, so ist dies nicht der Fall. Der Schein trügt. Wir haben uns bemüht, es noch in dieses Plenum einzubringen, damit alle Fristen in jeder Form laufen können und es im Plenum im März entsprechend beraten werden kann. Ansonsten hätten wir im März Fristen verkürzen müssen, da im Februar keine Plenarsitzung stattfindet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Jahre wieder steht im Plenum das Thema des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes zur Diskussion und Beratung an. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Aufgabe besteht nicht vordergründig darin, dass wir uns mit uns selbst beschäftigen, sondern es ist eine Aufgabe, die uns vom Gesetzgeber übertragen worden ist. Ich sage sehr deutlich, wir haben dies auch aus Verantwortung gegenüber dem Parlament und vor allen Dingen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zu tun.
Insoweit ist auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zu der Regelung der Entschädigung für die Abgeordneten zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu festgestellt:
„Die Entschädigung der Abgeordneten muss der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des mit diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden.“
Wenn wir diesen gesetzlichen Auftrag gewissenhaft und verantwortlich wahrnehmen wollen, sind wir auch gehalten, dies in offener und transparenter Weise zu tun, für jedermann nachvollziehbar über Zahlen und Beträge zu sprechen und dies nicht nur verantwortungsbewusst, sondern auch selbstbewusst gegenüber allen zu vertreten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher gibt es für uns überhaupt keinen Anlass, mit irgendwelchen Zahlen oder Beträgen hinter dem Berg zu halten. Vielmehr ist es unsere Aufgabe und unsere Pflicht, in offener und demokratischer Weise heute an dieser Stelle über Zahlen, Beträge und auch Auswirkungen dieser vorzunehmenden Anpassungen zu sprechen.
Im Entwurf dieses Gesetzes, das von den Fraktionen der Regierungskoalition und der CDU vorgelegt wird, wird eine Änderung dergestalt beabsichtigt, dass die Entschädigung gemäß § 5 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes um 2,3 % erhöht werden soll. Man kann trefflich darüber streiten, ob dies der richtige Ansatz ist oder sein könnte, ob es etwas mehr oder weniger sein könnte, ob sich diese Erhöhung an die allgemeine Einkommensentwicklung anlehnt, ob sie in Anlehnung an die Tariferwartungen und -anhebungen im öffentlichen Dienst gekoppelt ist oder mehr oder weniger die Richtschnur das sein soll, was von den Gewerkschaften derzeit gefordert wird und was wir in den nächsten Tagen noch deutlich dazu hören werden.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, letztlich sind wir es, die zu entscheiden haben. Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen. Vor dem Hintergrund, dass sich
laut Angaben des Statistischen Bundesamts die Lebenshaltungskosten im zurückliegenden Jahr um 2,5 % erhöht haben, ist die beabsichtigte Anhebung um 2,3 % als angemessen und maßvoll zu bezeichnen.
Des Weiteren geht es bei der Änderung dieses Gesetzes um Erstattungen, die an die Fraktionen zu leisten sind. Dabei wird eine Anpassung um 2,9 % vorgeschlagen. Meine Damen und Herren, wer sich intensiv damit beschäftigt, was mit diesen Fraktionszuschüssen oder mit den Geldern, die den Fraktionen zufließen, geschieht, der wird feststellen, dass fast 90 % der den Fraktionen zur Verfügung stehenden Mittel für Personalkosten aufgewendet werden müssen.