Das, was Sie erzählen, müssen Sie einmal allen Gemeinden draußen schriftlich geben, insbesondere den Oberbürgermeistern, Landräten und Ortsbürgermeistern.
Es ist fast unvorstellbar, von was Sie da reden. Es gibt fast keine Gemeinde in Rheinland-Pfalz mehr, die am Ende eine freiwillige Leistung geben darf.
Es kommt dann noch ein Weiteres hinzu. Ich frage mich immer, ob der Innenminister nicht sieht, dass alle diese Haushalte genehmigt werden. Sie dürften nach der Gemeindeordnung gar nicht genehmigt werden. Sie werden einfach genehmigt. Niemand schaut mehr hin. Da wird gar nichts mehr gemacht. Man lässt das alles in dieser Form so laufen.
Meine Damen und Herren, was Sie mit den Kommunen in diesem Jahr machen, ist schlimmer, als es je war. Es war schon immer schlimm, was gemacht wurde. Aber nun gibt es diese Situation. Dann kommt noch die Gewerbesteuer hinzu. Schauen Sie sich das einmal bei der Gewerbesteuer an. Es wurde von 10 % gesprochen. Es sind aber 20, 30, 40 oder 50 %. Die kreisfreien Städte haben ein Defizit von 300 Millionen oder 400 Millionen Euro im Bereich der Gewerbesteuer. Da kann man doch nicht, wie es der Herr Creutzmann gemacht hat, darstellen, als wäre bei den Kommunen alles in Ordnung. Das können wir so nicht stehen lassen. Deshalb meine Ausführungen in aller Deutlichkeit. Da muss Herr Schweitzer auch noch ein bisschen dazulernen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Der Gesetzentwurf soll an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, ist das so beschlossen!
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/616 – Erste Beratung
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, ist es so beschlossen!
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/617 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, ist das so beschlossen!
Naturschutz im Miteinander voranbringen – Falsche Weichenstellungen für neues Naturschutzgesetz korrigieren Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/178 –
Die Fraktionen haben eine Redezeit von 10 Minuten vereinbart. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Fuhr das Wort.
(Staatsminister Zuber: Er kann aber doch nicht auf Berichterstattung verzichten! – Kramer, CDU: Das Parlament kann verzichten! – Weitere Zurufe im Hause)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! 1998 wurde das Bundesnaturschutzgesetz unter der Verantwortung der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung das letzte Mal novelliert. Dabei wurden zwei entscheidende Weichenstellungen vorgenommen.
2. Es wurde eine bundeseinheitliche Ausgleichsverpflichtung für Naturschutzauflagen, die über die gute fachliche Praxis hinausgeht, eingeführt.
Die SPD/BÜNDNIS 90/GRÜNEN-Bundesregierung möchte mit der neuen Bundesnaturschutznovelle diese richtige Weichenstellung zerstören. Um dies zu verhindern, hat die CDU-Landtagsfraktion den vorliegenden Antrag eingebracht.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, kommen Sie jetzt bitte nicht wieder mit dem Argument, dass unser Antrag bereits erledigt wäre. Wenn dies zutreffen würde, dann würde sich schließlich nicht der Vermittlungsausschuss mit der Novelle beschäftigen, und sie wäre längst vom Tisch.
Wir begrüßen, dass diese Landesregierung in den entscheidenden Punkten unsere Meinung teilt. Aber noch ist alles offen. Somit fordern wir, das Sie unsere Position vehement in Berlin vertreten.
Frau Ministerin Conrad hat im Ausschuss am 27. September 2001 zugesagt, die noch strittigen Punkte, in denen man mit der Bundesregierung bzw. dem Bundestag noch nicht einig sei, schriftlich darzulegen. Nachdem uns die Liste in der ersten Januar-Woche dieses Jahres nicht vorlag, musste man sich die Frage stellen, ob es nach Ansicht der Landesregierung überhaupt strittige Punkte gibt. Aber nach dreieinhalb Monaten haben Sie es dann geschafft, Stellung zu beziehen.
Ich schließe daraus, dass sich diese Landesregierung doch sehr schwer tut, die Kritikpunkte öffentlich zu artikulieren.
Zwischenzeitlich befindet sich die Novelle im Vermittlungsausschuss. Es ist hoffentlich noch nicht aller Tage Abend.
Wir fordern Sie auf, insbesondere die Vertreterinnen und die Vertreter von der SPD, die Interessen der Betroffenen im Land Rheinland-Pfalz nachhaltig zu unterstützen. Naturschutz kann nicht auf Kosten der Betroffenen betrieben werden. Es ist eine Unverschämtheit, dass in der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes keine Ausgleichsregelungen festgelegt werden. Das Schneiden von Riemen aus anderer Leute Leder ist nicht weiter hinnehmbar und eine Zumutung für den Berufsstand.
Mit dem Biotopverbundsystem wurde der Beweis erbracht, dass das Gesetz nur von jemandem verfasst werden konnte, der ideologisch verblendet ist und keine
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Mertes, SPD: Gut, dass Sie vollkommen frei sind davon! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Mertes, erklären Sie mir bitte, wie man zum Beispiel in der Stadt Ludwigshafen einen Biotopverbund von festgeschriebenen 10 % hinbekommen soll.